Rechtsprechung
| BGH, 09.10.1973 - 4 StR 482/73 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verurteilung wegen Untreue bei fehlendem Nachweis der konkreten Nachteilszufügung - Verurteilung der gleichen Tat als Untreuehandlung und Unterschlagung zugleich - Genaue Bezeichnung des zu untersagenden Berufes
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 07.12.1959 - GSSt 1/59
Inkasso - § 246 StGB, 'Tatbestandslösung'
Auszug aus BGH, 09.10.1973 - 4 StR 482/73
Eine Unterschlagung scheidet schon tatbestandlich aus (BGHSt 14, 38 ff). - BGH, 22.09.1953 - 1 StR 726/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 09.10.1973 - 4 StR 482/73
Durch § 358 Abs. 2 StPO ist die Strafkammer nicht gehindert, die im Falle II 5 versehentlich unterbliebene Festsetzung von Einzelstrafen (bzw. einer Einzelstrafe) nachzuholen (BGHSt 4, 345, 346). - BGH, 11.02.1955 - 1 StR 409/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 09.10.1973 - 4 StR 482/73
Da der Angeklagte die "Mittel für Zwecke des Vereins verbrauchte" (UA S. 11/12), ist aber nicht auszuschließen, daß der entstandene Schaden durch gleichzeitige Vorteile wieder ausgeglichen wurde (vgl. dazu BGH, Urteil vom 18. August 1970 - 1 StR 213/70 - und Urteil vom 11. Februar 1955 - 1 StR 409/54 -).
- BGH, 14.03.1978 - 1 StR 13/78
Verurteilung wegen Untreue - Treuhänderstellung in der Eigenschaft als …
Ob ein Nachteil im Sinne des § 266 StGB eingetreten ist, ergibt ein Vergleich der Vermögenslage des Treugebers vor und nach der treuwidrigen Verfügung (BGHSt 15, 342, 343; BGH, Urteile vom 16. März 1965 - 1 StR 32/65 - und vom 1. April 1969 - 1 StR 614/68); dabei ist jeder vermögensmäßig meßbare Vorteil zu berücksichtigen, der durch die pflichtwidrige Handlung erzielt worden ist (BGHSt 17, 147, 149; BGH, Urteile vom 18. August 1970 - 1 StR 213/70 - und vom 9. Oktober 1973 - 4 StR 482/73).
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