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Rechtsprechung
   BGH, 18.12.2018 - 4 StR 493/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,46757
BGH, 18.12.2018 - 4 StR 493/18 (https://dejure.org/2018,46757)
BGH, Entscheidung vom 18.12.2018 - 4 StR 493/18 (https://dejure.org/2018,46757)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 2018 - 4 StR 493/18 (https://dejure.org/2018,46757)
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Volltextveröffentlichungen (12)

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  • HRR Strafrecht

    § 24 Abs. 1 Satz 1 StGB
    Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch: Rücktrittshorizont)

  • openjur.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2020, 79
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des …

    Auszug aus BGH, 18.12.2018 - 4 StR 493/18
    Ein unmittelbarer Fortgang des Geschehens ohne erforderliche wesentliche Änderung des ursprünglichen Tatplans, mithin ohne erforderliche Zäsur, ist hier nach alledem ausgeschlossen.' Diese Ausführungen lassen besorgen, dass das Landgericht dem Tatplan des Angeklagten für die Beurteilung der Rücktrittsfrage eine Bedeutung zugemessen hat, die diesem nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht mehr zukommt (vgl. BGH, Großer Senat für Strafsachen, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93).

    Unschädlich ist auch der Übergang von bedingtem zu direktem Vorsatz, solange hierdurch die Einheitlichkeit des Gesamtgeschehens weder in zeitlicher noch örtlicher Hinsicht beseitigt wird (vgl. BGH, Urteil vom 8. Februar 2007 - 3 StR 470/06 -, juris; auch BGH, Großer Senat für Strafsachen, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93 - für die sog. ‚Denkzettelfälle', bei denen sogar das eigentliche außertatbestandliche Ziel bereits erreicht wurde).

  • BGH, 08.02.2007 - 3 StR 470/06

    Rücktritt vom Versuch (fehlgeschlagener; mehraktiges Geschehen; …

    Auszug aus BGH, 18.12.2018 - 4 StR 493/18
    Kann die Tat nach der Vorstellung des Täters mit den bereits eingesetzten oder anderen nahe liegenden Mitteln nicht mehr ausgeführt werden und nur noch mit zeitlicher Verzögerung nach dem Ingangsetzen einer neuen Kausalkette vollendet werden, liegt ein fehlgeschlagener Versuch vor (st. Rspr.; vgl. nur Senat, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - 4 StR 262/15 - und Urteil vom 25. November 2004 - 4 StR 326/04 -, juris; BGH, Urteil vom 8. Februar 2007 - 3 StR 470/06 -, juris).

    Unschädlich ist auch der Übergang von bedingtem zu direktem Vorsatz, solange hierdurch die Einheitlichkeit des Gesamtgeschehens weder in zeitlicher noch örtlicher Hinsicht beseitigt wird (vgl. BGH, Urteil vom 8. Februar 2007 - 3 StR 470/06 -, juris; auch BGH, Großer Senat für Strafsachen, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93 - für die sog. ‚Denkzettelfälle', bei denen sogar das eigentliche außertatbestandliche Ziel bereits erreicht wurde).

  • BGH, 10.04.1986 - 4 StR 89/86

    Fehlgeschlagener Versuch

    Auszug aus BGH, 18.12.2018 - 4 StR 493/18
    Könnte der Täter demgegenüber, wie er weiß, ohne zeitliche Zäsur sofort ein neues bereitstehendes Mittel einsetzen, liegt in der Verwendung des neuen Mittels - auch wenn der Täter daran bei der gedanklichen Vorbereitung der Tat nicht gedacht hat - lediglich die Festigung des Tatentschlusses, den er mit nacheinander zum Einsatz gebrachten Mitteln verwirklicht (so BGH, Urteil vom 10. April 1986 - 4 StR 89/86 -, juris).
  • BGH, 22.10.2015 - 4 StR 262/15

    Totschlag (Vorliegen eines besonders schweren Falls: Voraussetzungen; Verhältnis …

    Auszug aus BGH, 18.12.2018 - 4 StR 493/18
    Kann die Tat nach der Vorstellung des Täters mit den bereits eingesetzten oder anderen nahe liegenden Mitteln nicht mehr ausgeführt werden und nur noch mit zeitlicher Verzögerung nach dem Ingangsetzen einer neuen Kausalkette vollendet werden, liegt ein fehlgeschlagener Versuch vor (st. Rspr.; vgl. nur Senat, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - 4 StR 262/15 - und Urteil vom 25. November 2004 - 4 StR 326/04 -, juris; BGH, Urteil vom 8. Februar 2007 - 3 StR 470/06 -, juris).
  • BGH, 25.11.2004 - 4 StR 326/04

    Abgrenzung von unbeendetem und beendetem Versuch beim Rücktritt (korrigierter …

    Auszug aus BGH, 18.12.2018 - 4 StR 493/18
    Kann die Tat nach der Vorstellung des Täters mit den bereits eingesetzten oder anderen nahe liegenden Mitteln nicht mehr ausgeführt werden und nur noch mit zeitlicher Verzögerung nach dem Ingangsetzen einer neuen Kausalkette vollendet werden, liegt ein fehlgeschlagener Versuch vor (st. Rspr.; vgl. nur Senat, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - 4 StR 262/15 - und Urteil vom 25. November 2004 - 4 StR 326/04 -, juris; BGH, Urteil vom 8. Februar 2007 - 3 StR 470/06 -, juris).
  • BGH, 24.10.2017 - 1 StR 393/17

    Rücktritt (Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem sowie fehlgeschlagenem …

    Auszug aus BGH, 18.12.2018 - 4 StR 493/18
    Nachdem der Angeklagte selbst den Notruf absetzte (UA S. 9), erscheint - selbst wenn von einem beendeten Versuch auszugehen wäre - ein Rücktritt gemäß § 24 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 StGB nach den bisher getroffenen Feststellungen nicht ausgeschlossen, da alleine der Umstand, dass der äußere Anstoß zur Absetzung des Notrufs vom Zeugen B. kam, während es dem Angeklagten selbst ‚völlig egal' war, ob der Nebenkläger M. an den Folgen des Sturzes verstirbt (UA S. 9), nicht dazu führt, dass der Rücktritt bereits als unfreiwillig anzusehen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2017 - 1 StR 393/17 -, juris).
  • BGH, 11.10.1967 - 2 StR 506/67

    Lockere Tür - §§ 242, 22, 24 StGB, Versuch, Rücktritt, natürliche …

    Auszug aus BGH, 18.12.2018 - 4 StR 493/18
    Die frühere Rechtsprechung hatte - entsprechend der Auffassung des Landgerichts - einen fehlgeschlagenen Versuch angenommen, wenn der Täter ein Ausweichen auf eine andere Tathandlung nicht bereits vor der Tat in seinen Planungshorizont aufgenommen hatte (vgl. BGH, Urteil vom 11. Oktober 1967 - 2 StR 506/67 -, juris).
  • BGH, 14.01.2020 - 2 StR 284/19

    Rücktritt vom Versuch (Grundsätze der Freiwilligkeit)

    ff) Da dem Angeklagten nach seiner Vorstellung die weitere Ausführung der Tötungshandlung möglich war, scheidet auch die Annahme eines Fehlschlags aus (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2018 - 4 StR 493/18, juris Rn. 7 mwN).
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