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Rechtsprechung
   BGH, 17.02.1972 - 4 StR 499/71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,3198
BGH, 17.02.1972 - 4 StR 499/71 (https://dejure.org/1972,3198)
BGH, Entscheidung vom 17.02.1972 - 4 StR 499/71 (https://dejure.org/1972,3198)
BGH, Entscheidung vom 17. Februar 1972 - 4 StR 499/71 (https://dejure.org/1972,3198)
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Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gefahrzeichen - Kinder auf der Fahrbahn - Sorgfaltspflicht im Straßenverkehr - Angepaßte Fahrweise - Spielstraße - Schulweg

  • zeit.de (Pressemeldung)

    Zu streng?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO §§ 1, 40

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 21.12.1993 - VI ZR 246/92

    Inhalt des Gefahrzeichens 136; Verwertung einer ohne Vereidigung des Dolmetschers …

    Es weist den Kraftfahrer nämlich darauf hin, daß er mit dem plötzlichen Betreten der Fahrbahn durch Kinder rechnen und deshalb wie bei einer konkreten Gefahrenlage im Sinn des § 3 Abs. 2 a StVO - ggf. unter Reduzierung seiner Geschwindigkeit - stets anhaltebereit sein muß (BGH, Urteile vom 21. Juli 1967 - 4 StR 203/67 - VRS 33, 350, 352 und vom 17. Februar 1972 - 4 StR 499/71 - VRS 42, 362, 363; KG VRS 56, 131, 132; OLG Koblenz VRS 48, 465, 466; OLG München, VersR 1984, 395, 396; OLG Köln, VersR 1989, 206; anders wohl BayObLG …
  • OLG München, 31.05.1983 - 5 U 5289/82

    Haftungsverteilung bei Anfahren eines 12 Jahre alten Schülers im Bereich eines …

    Schon auf Grund dieses Verkehrszeichens war der Beklagte verpflichtet, seine Fahrweise so einzurichten, dass er auf das plötzliche Betreten der Fahrbahn durch Kinder gefasst (BGH VRS 33, 350; BGH VRS 42, 362; BayObLG VRS 59, 217; OLG Koblenz, VRS 48, 465) und in der Lage war, sein Fahrzeug jederzeit vor unvermittelt auftauchenden oder die Fahrbahn betretenden Kindern anzuhalten (vgl. auch Kammergericht VRS 56, 131; OLG Hamburg VRS 59, 145).

    Eine allgemeine Regel über die im Schutzbereich des Zeichens 136 zulässige Geschwindigkeit lässt sich freilich nicht aufstellen; die zulässige Höchstgeschwindigkeit richtet sich nach den jeweiligen Umständen (BGH VRS 42, 362; OLG Bremen VersR 81, 80).

  • LG Nürnberg-Fürth, 29.05.2009 - 8 O 7837/07
    Hinsichtlich einer geforderten Geschwindigkeitsreduktion sind die die übrigen (besonderen) örtlichen Verhältnisse an der Unfallstelle maßgeblich (vgl. BGH VRS 42, 362).

    So hat das OLG Oldenburg (VersR 1987, 56) vom Kraftfahrer ein Unterschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gefordert, da sich das Zeichen Nr. 138 dicht hinter der Aufhebung einer Geschwindigkeitsbeschränkung befand, eindeutig zu erkennen war, dass der getrennt geführte Fahrradweg an die Hauptfahrbahn herangeführt wird und sich auf der Fahrbahn eine Fahrradfurt befand; im Fall des OLG Koblenz in VRS 48, 465 war der Gefahrenbereich nicht einsehbar; im Fall BGH VRS 42, 362 war durch Gegenverkehr die Sicht auf einen Schulhofausgang verdeckt; im Fall BGH VRS 33, 350, 352 bestanden schlechte Sichtverhältnisse; im Fall OLG Düsseldorf VerkMitt 74, 87 war die Warnaufforderung durch einen haltenden Bus erhöht.

  • OLG Bremen, 06.08.1980 - 3 U 20/80

    Geschwindigkeitsanpassung bei Zeichen 136 "Kinder"; Schmerzensgeld - dem Grunde …

    Mit dem Bundesgerichtshof (VRS 33, 350 und 42, 362; vgl. auch OLG Stuttgart, VersR 1979, 1039) ist der Senat der Ansicht, daß eine feste Regel für die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Schutzbereich des Warnzeichens "Kinder" nicht aufgestellt werden kann, sondern die Geschwindigkeit sich immer nach den jeweiligen Umständen des Falles richten muß.
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