Rechtsprechung
| BGH, 28.04.2021 - 4 StR 500/20 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 467 Abs. 1 StPO; § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StPO
Kosten und notwendige Auslagen bei Freispruch, Nichteröffnung und Einstellung (Kostenentscheidung im Fall des Todes des Angeklagten; Unbeachtlichkeit der Erfolgsaussichten der Revision hinsichtlich des Rechtsfolgenausspruchs) - bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 206a StPO, § 467 Abs. 1 StPO, § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StPO, § 5 Abs. 2 Satz 1 StrEG, § 6 Abs. 1 Nr. 2 StrEG
- Wolters Kluwer
Einstellung des Verfahrens wegen eines Verfahrenshindernisses
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Einstellung des Verfahrens wegen eines Verfahrenshindernisses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Essen, 09.06.2020 - 56 Js 65/20
- BGH, 28.04.2021 - 4 StR 500/20
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (5)
- BGH, 17.09.2020 - 1 StR 576/18
Einstellung des Verfahrens wegen des Tods des Angeklagten
Auszug aus BGH, 28.04.2021 - 4 StR 500/20
Die Kostenentscheidung richtet sich im Fall des Todes des Angeklagten nach den Grundsätzen, die bei Einstellung des Verfahrens wegen eines Verfahrenshindernisses allgemein anzuwenden sind (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 17. September 2020 - 1 StR 576/18).Hierfür hätte es sogar genügt, wenn das Verfahren überhaupt nur bis zur Schuldspruchreife geführt worden wäre (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. September 2020 - 1 StR 576/18; vom 13. Februar 2014 - 1 StR 631/13, NStZ-RR 2014, 160; jeweils mwN).
- BGH, 08.06.1999 - 4 StR 595/97
Tod des Betroffenen; Einstellung; Rechtsbeschwerdeverfahren; Bußgeldverfahren
Auszug aus BGH, 28.04.2021 - 4 StR 500/20
Das Verfahren ist gemäß § 206a StPO wegen eines Verfahrenshindernisses einzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juni 1999 - 4 StR 595/97, BGHSt 45, 108). - BGH, 08.09.2020 - 4 StR 167/20
Kosten und notwendige Auslagen bei Freispruch, Nichteröffnung und Einstellung …
Auszug aus BGH, 28.04.2021 - 4 StR 500/20
Damit ist das angefochtene Urteil gegenstandslos (vgl. BGH, Beschluss vom 8. September 2020 - 4 StR 167/20, NStZ-RR 2021, 64). - BGH, 13.02.2014 - 1 StR 631/13
Verfahrenseinstellung bei Tod des Angeklagten (Tragung der Revisionskosten und …
Auszug aus BGH, 28.04.2021 - 4 StR 500/20
Hierfür hätte es sogar genügt, wenn das Verfahren überhaupt nur bis zur Schuldspruchreife geführt worden wäre (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. September 2020 - 1 StR 576/18; vom 13. Februar 2014 - 1 StR 631/13, NStZ-RR 2014, 160; jeweils mwN). - BGH, 10.07.2001 - 1 StR 235/01
Verfahrenseinstellung (Tod des Angeklagten); Gegenstandsloses (angefochtenes) …
Auszug aus BGH, 28.04.2021 - 4 StR 500/20
Zwar hängt die Frage, ob der Staatskasse auch die Aufwendungen des Angeklagten auferlegt werden, von den Erfolgsaussichten der von ihm eingelegten Revision ab (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2001 - 1 StR 235/01).
- BGH, 16.07.2024 - 4 StR 424/23
Einstellung des Verfahrens bei Verfahrenshindernis (Tod des Beschuldigten)
Das Verfahren ist gemäß § 414 Abs. 1, § 206a StPO wegen eines Verfahrenshindernisses einzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. April 2021 - 4 StR 500/20 Rn. 2; Beschluss vom 8. Juni 1999 - 4 StR 595/97, BGHSt 45, 108).Die Kostenentscheidung richtet sich im Fall des Todes des Beschuldigten nach den Grundsätzen, die bei Einstellung des Verfahrens wegen eines Verfahrenshindernisses allgemein anzuwenden sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 28. April 2021 - 4 StR 500/20 Rn. 3;… Beschluss vom 17. September 2020 - 1 StR 576/18 Rn. 4).
Der Senat versagt eine Entschädigung in Ausübung seines Ermessens gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 StrEG (vgl. zur Heranziehung der Norm auch beim Tod des Betroffenen BGH, Beschluss vom 28. April 2021 - 4 StR 500/20 Rn. 6;… Beschluss vom 13. Februar 2014 - 1 StR 631/13 Rn. 9; Beschluss vom 16. Mai 2002 - 1 StR 533/01, bei Becker, NStZ-RR 2003, 103).
- BGH, 17.06.2025 - 4 StR 171/25
Einstellung des Verfahrens (Tod des Angeklagten); Kostenentscheidung (Tod des …
Rn. 2 1. Das Verfahren ist gemäß § 206a StPO wegen eines Verfahrenshindernisses einzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. April 2021 - 4 StR 500/20 Rn. 2; Beschluss vom 8. Juni 1999 - 4 StR 595/97, BGHSt 45, 108).Rn. 3 2. Die Kostenentscheidung richtet sich im Fall des Todes des Angeklagten nach den Grundsätzen, die bei Einstellung des Verfahrens wegen eines Verfahrenshindernisses allgemein anzuwenden sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 28. April 2021 - 4 StR 500/20 Rn. 3;… Beschluss vom 17. September 2020 - 1 StR 576/18 Rn. 4).
Der Senat versagt eine Entschädigung in Ausübung seines Ermessens gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 StrEG (vgl. zur Heranziehung der Norm auch bei Tod des Betroffenen BGH, Beschluss vom 28. April 2021 - 4 StR 500/20 Rn. 6;… Beschluss vom 13. Februar 2014 - 1 StR 631/13 Rn. 9; Beschluss vom 16. Mai 2002 - 1 StR 553/01, bei Becker, NStZ-RR 2003, 97, 103).
- BGH, 17.12.2024 - 4 StR 421/24
Kostenentscheidung (Verfahrenseinstellung: Tod des Beschuldigten); Entschädigung
Damit ist das angefochtene Urteil gegenstandslos, ohne dass es einer Aufhebung bedarf (vgl. BGH…, Beschluss vom 16. Juli 2024 - 4 StR 424/23 Rn. 2; Beschluss vom 28. April 2021 - 4 StR 500/20 Rn. 2).Denn die Kostenentscheidung richtet sich im Fall des Todes des Beschuldigten nach den Grundsätzen, die bei Einstellung des Verfahrens wegen eines Verfahrenshindernisses allgemein anzuwenden sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH…, Beschluss vom 16. Juli 2024 - 4 StR 424/23 Rn. 3; Beschluss vom 28. April 2021 - 4 StR 500/20 Rn. 3).
- BGH, 18.09.2024 - 3 StR 259/24
Einstellung des Verfahrens bei Verfahrenshindernis (Tod des Angeklagten); …
Eine Entschädigung für die vollzogene Auslieferungs- und Untersuchungshaft ist gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 StrEG bereits deshalb ausgeschlossen, weil der einschlägig vorbestrafte Angeklagte diese Maßnahme jedenfalls grob fahrlässig verursachte (vgl. BGH, Beschluss vom 28. April 2021 - 4 StR 500/20, juris Rn. 6).Im Übrigen versagt der Senat eine Entschädigung in Ausübung seines Ermessens gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 StrEG (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Juli 2024 - 4 StR 424/23, juris Rn. 4; vom 28. April 2021 - 4 StR 500/20, juris Rn. 6;… vom 13. Februar 2014 - 1 StR 631/13, BGHR StPO § 467 Abs. 3 Verfahrenshindernis 4 Rn. 9).
- BGH, 10.05.2023 - 4 StR 17/23
Einstellung des Verfahrens bei Verfahrenshindernis (Tod des Angeklagten; …
Der ergangene Schuldspruch, dessen hypothetischer Bestand für die Entscheidung über die notwendigen Auslagen maßgeblich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 28. April 2021 - 4 StR 500/20 Rn. 5 mwN), hätte der rechtlichen Nachprüfung standgehalten. - BGH, 12.03.2024 - 4 StR 16/24
Einstellung des Verfahrens bei Verfahrenshindernis (Tod des Angeklagten)
Der ergangene Schuldspruch, dessen hypothetischer Bestand für die Entscheidung über die notwendigen Auslagen maßgeblich ist (vgl. BGH…, Beschluss vom 10. Mai 2023 - 4 StR 17/23 Rn. 3; Beschluss vom 28. April 2021 - 4 StR 500/20 Rn. 5 mwN), hätte der rechtlichen Nachprüfung standgehalten.
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