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Rechtsprechung
   BGH, 28.04.2021 - 4 StR 500/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,13628
BGH, 28.04.2021 - 4 StR 500/20 (https://dejure.org/2021,13628)
BGH, Entscheidung vom 28.04.2021 - 4 StR 500/20 (https://dejure.org/2021,13628)
BGH, Entscheidung vom 28. April 2021 - 4 StR 500/20 (https://dejure.org/2021,13628)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 467 Abs. 1 StPO; § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StPO
    Kosten und notwendige Auslagen bei Freispruch, Nichteröffnung und Einstellung (Kostenentscheidung im Fall des Todes des Angeklagten; Unbeachtlichkeit der Erfolgsaussichten der Revision hinsichtlich des Rechtsfolgenausspruchs)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 206a StPO, § 467 Abs. 1 StPO, § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StPO, § 5 Abs. 2 Satz 1 StrEG, § 6 Abs. 1 Nr. 2 StrEG

  • Wolters Kluwer

    Einstellung des Verfahrens wegen eines Verfahrenshindernisses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Einstellung des Verfahrens wegen eines Verfahrenshindernisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.09.2020 - 1 StR 576/18

    Einstellung des Verfahrens wegen des Tods des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 28.04.2021 - 4 StR 500/20
    Die Kostenentscheidung richtet sich im Fall des Todes des Angeklagten nach den Grundsätzen, die bei Einstellung des Verfahrens wegen eines Verfahrenshindernisses allgemein anzuwenden sind (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 17. September 2020 - 1 StR 576/18).

    Hierfür hätte es sogar genügt, wenn das Verfahren überhaupt nur bis zur Schuldspruchreife geführt worden wäre (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. September 2020 - 1 StR 576/18; vom 13. Februar 2014 - 1 StR 631/13, NStZ-RR 2014, 160; jeweils mwN).

  • BGH, 08.06.1999 - 4 StR 595/97

    Tod des Betroffenen; Einstellung; Rechtsbeschwerdeverfahren; Bußgeldverfahren

    Auszug aus BGH, 28.04.2021 - 4 StR 500/20
    Das Verfahren ist gemäß § 206a StPO wegen eines Verfahrenshindernisses einzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juni 1999 - 4 StR 595/97, BGHSt 45, 108).
  • BGH, 08.09.2020 - 4 StR 167/20

    Kosten und notwendige Auslagen bei Freispruch, Nichteröffnung und Einstellung …

    Auszug aus BGH, 28.04.2021 - 4 StR 500/20
    Damit ist das angefochtene Urteil gegenstandslos (vgl. BGH, Beschluss vom 8. September 2020 - 4 StR 167/20, NStZ-RR 2021, 64).
  • BGH, 13.02.2014 - 1 StR 631/13

    Verfahrenseinstellung bei Tod des Angeklagten (Tragung der Revisionskosten und …

    Auszug aus BGH, 28.04.2021 - 4 StR 500/20
    Hierfür hätte es sogar genügt, wenn das Verfahren überhaupt nur bis zur Schuldspruchreife geführt worden wäre (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. September 2020 - 1 StR 576/18; vom 13. Februar 2014 - 1 StR 631/13, NStZ-RR 2014, 160; jeweils mwN).
  • BGH, 10.07.2001 - 1 StR 235/01

    Verfahrenseinstellung (Tod des Angeklagten); Gegenstandsloses (angefochtenes) …

    Auszug aus BGH, 28.04.2021 - 4 StR 500/20
    Zwar hängt die Frage, ob der Staatskasse auch die Aufwendungen des Angeklagten auferlegt werden, von den Erfolgsaussichten der von ihm eingelegten Revision ab (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2001 - 1 StR 235/01).
  • BGH, 16.07.2024 - 4 StR 424/23

    Einstellung des Verfahrens bei Verfahrenshindernis (Tod des Beschuldigten)

    Das Verfahren ist gemäß § 414 Abs. 1, § 206a StPO wegen eines Verfahrenshindernisses einzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. April 2021 - 4 StR 500/20 Rn. 2; Beschluss vom 8. Juni 1999 - 4 StR 595/97, BGHSt 45, 108).

    Die Kostenentscheidung richtet sich im Fall des Todes des Beschuldigten nach den Grundsätzen, die bei Einstellung des Verfahrens wegen eines Verfahrenshindernisses allgemein anzuwenden sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 28. April 2021 - 4 StR 500/20 Rn. 3;… Beschluss vom 17. September 2020 - 1 StR 576/18 Rn. 4).

    Der Senat versagt eine Entschädigung in Ausübung seines Ermessens gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 StrEG (vgl. zur Heranziehung der Norm auch beim Tod des Betroffenen BGH, Beschluss vom 28. April 2021 - 4 StR 500/20 Rn. 6;… Beschluss vom 13. Februar 2014 - 1 StR 631/13 Rn. 9; Beschluss vom 16. Mai 2002 - 1 StR 533/01, bei Becker, NStZ-RR 2003, 103).

  • BGH, 17.06.2025 - 4 StR 171/25

    Einstellung des Verfahrens (Tod des Angeklagten); Kostenentscheidung (Tod des …

    Rn. 2 1. Das Verfahren ist gemäß § 206a StPO wegen eines Verfahrenshindernisses einzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. April 2021 - 4 StR 500/20 Rn. 2; Beschluss vom 8. Juni 1999 - 4 StR 595/97, BGHSt 45, 108).

    Rn. 3 2. Die Kostenentscheidung richtet sich im Fall des Todes des Angeklagten nach den Grundsätzen, die bei Einstellung des Verfahrens wegen eines Verfahrenshindernisses allgemein anzuwenden sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 28. April 2021 - 4 StR 500/20 Rn. 3;… Beschluss vom 17. September 2020 - 1 StR 576/18 Rn. 4).

    Der Senat versagt eine Entschädigung in Ausübung seines Ermessens gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 StrEG (vgl. zur Heranziehung der Norm auch bei Tod des Betroffenen BGH, Beschluss vom 28. April 2021 - 4 StR 500/20 Rn. 6;… Beschluss vom 13. Februar 2014 - 1 StR 631/13 Rn. 9; Beschluss vom 16. Mai 2002 - 1 StR 553/01, bei Becker, NStZ-RR 2003, 97, 103).

  • BGH, 17.12.2024 - 4 StR 421/24

    Kostenentscheidung (Verfahrenseinstellung: Tod des Beschuldigten); Entschädigung

    Damit ist das angefochtene Urteil gegenstandslos, ohne dass es einer Aufhebung bedarf (vgl. BGH…, Beschluss vom 16. Juli 2024 - 4 StR 424/23 Rn. 2; Beschluss vom 28. April 2021 - 4 StR 500/20 Rn. 2).

    Denn die Kostenentscheidung richtet sich im Fall des Todes des Beschuldigten nach den Grundsätzen, die bei Einstellung des Verfahrens wegen eines Verfahrenshindernisses allgemein anzuwenden sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH…, Beschluss vom 16. Juli 2024 - 4 StR 424/23 Rn. 3; Beschluss vom 28. April 2021 - 4 StR 500/20 Rn. 3).

  • BGH, 18.09.2024 - 3 StR 259/24

    Einstellung des Verfahrens bei Verfahrenshindernis (Tod des Angeklagten); …

    Eine Entschädigung für die vollzogene Auslieferungs- und Untersuchungshaft ist gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 StrEG bereits deshalb ausgeschlossen, weil der einschlägig vorbestrafte Angeklagte diese Maßnahme jedenfalls grob fahrlässig verursachte (vgl. BGH, Beschluss vom 28. April 2021 - 4 StR 500/20, juris Rn. 6).

    Im Übrigen versagt der Senat eine Entschädigung in Ausübung seines Ermessens gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 StrEG (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Juli 2024 - 4 StR 424/23, juris Rn. 4; vom 28. April 2021 - 4 StR 500/20, juris Rn. 6;… vom 13. Februar 2014 - 1 StR 631/13, BGHR StPO § 467 Abs. 3 Verfahrenshindernis 4 Rn. 9).

  • BGH, 10.05.2023 - 4 StR 17/23

    Einstellung des Verfahrens bei Verfahrenshindernis (Tod des Angeklagten; …

    Der ergangene Schuldspruch, dessen hypothetischer Bestand für die Entscheidung über die notwendigen Auslagen maßgeblich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 28. April 2021 - 4 StR 500/20 Rn. 5 mwN), hätte der rechtlichen Nachprüfung standgehalten.
  • BGH, 12.03.2024 - 4 StR 16/24

    Einstellung des Verfahrens bei Verfahrenshindernis (Tod des Angeklagten)

    Der ergangene Schuldspruch, dessen hypothetischer Bestand für die Entscheidung über die notwendigen Auslagen maßgeblich ist (vgl. BGH…, Beschluss vom 10. Mai 2023 - 4 StR 17/23 Rn. 3; Beschluss vom 28. April 2021 - 4 StR 500/20 Rn. 5 mwN), hätte der rechtlichen Nachprüfung standgehalten.
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