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Rechtsprechung
   BGH, 22.11.2016 - 4 StR 501/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,48387
BGH, 22.11.2016 - 4 StR 501/16 (https://dejure.org/2016,48387)
BGH, Entscheidung vom 22.11.2016 - 4 StR 501/16 (https://dejure.org/2016,48387)
BGH, Entscheidung vom 22. November 2016 - 4 StR 501/16 (https://dejure.org/2016,48387)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 315c Abs. 1 Nr. 2 lit. b StGB
    Gefährdung des Straßenverkehrs (Begriff des falschen Fahrens bei Überholvorgängen)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs: Innerörtliches Überholen mit überhöhter Geschwindigkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 315c Abs 1 Nr 2 Buchst b StGB, § 3 Abs 1 S 4 StVO, § 3 Abs 3 Nr 1 StVO
    Vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs: Innerörtliches Überholen mit überhöhter Geschwindigkeit

  • verkehrslexikon.de

    Straßenverkehrsgefährdung durch falsches Überholen

  • IWW

    § 315c Abs. 1 Nr. 2b, Abs. 3 Nr. 1 StGB, § 315c Abs. 1 Nr. 2b StGB, § 5 StVO, § 3 Abs. 1 Satz 4 StVO, § 3 Abs. 3 Nr. 1 StVO, § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO, § 349 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs

  • kanzlei-heskamp.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs

  • rechtsportal.de

    Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs

  • datenbank.nwb.de

    Vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs: Innerörtliches Überholen mit überhöhter Geschwindigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Urteil des Landgerichts Köln gegen den "Autoraser von der Aachener Straße" rechtskräftig

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    "Innerstädtischer Autoraser": Mit 109 km/h innerorts überholt

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs - Innerörtliches Überholen mit überhöhter Geschwindigkeit

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Verurteilung des "Kölner Autorasers von der Aachener Straße" rechtskräftig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Haftstrafe für Raser

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Falsches Überholen bei überhöhter Geschwindigkeit auf Geradeausspur (erweiterter Überholbegriff)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2017, 135
  • StV 2018, 433 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 20.04.1989 - 5 Ss 86/89
    Auszug aus BGH, 22.11.2016 - 4 StR 501/16
    1b St 404/67">1 b St 404/67, VRS 35, 280, 282; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. April 1989 - 5 Ss 86/89, VRS 77, 280, 281; Urteil vom 28. Juli 1981 - 2 Ss 433/81, VRS 62, 44, 46; König in: Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl., § 315c Rn. 96, 99 f.; Sternberg-Lieben/Hecker in: Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 315c Rn. 18; Ernemann in: SSW-StGB, 2. Aufl., § 315c Rn. 16).
  • BayObLG, 19.02.1993 - 2St RR 244/92

    Nichteinhalten; Sicherheitsabstand; Überholabsicht; Rücksichtsloses Fahren; …

    Auszug aus BGH, 22.11.2016 - 4 StR 501/16
    aa) Ein falsches Fahren bei einem Überholvorgang liegt vor, wenn der Täter eine der in § 5 StVO normierten Regeln verletzt oder einen anderweitigen Verkehrsverstoß begeht, der das Überholen als solches gefährlicher macht, sodass ein innerer Zusammenhang zwischen dem Verkehrsverstoß und der spezifischen Gefahrenlage des Überholens besteht (vgl. BayObLG, Beschluss vom 19. Februar 1993 - 2 St RR 244/92, DAR 1993, 269, 271; Urteil vom 7. Februar 1968 - …
  • OLG Düsseldorf, 28.07.1981 - 2 Ss 433/81

    Verkehrsverstöße; Überholvorgang; Schutzzweck der Norm

    Auszug aus BGH, 22.11.2016 - 4 StR 501/16
    1b St 404/67">1 b St 404/67, VRS 35, 280, 282; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. April 1989 - 5 Ss 86/89, VRS 77, 280, 281; Urteil vom 28. Juli 1981 - 2 Ss 433/81, VRS 62, 44, 46; König in: Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl., § 315c Rn. 96, 99 f.; Sternberg-Lieben/Hecker in: Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 315c Rn. 18; Ernemann in: SSW-StGB, 2. Aufl., § 315c Rn. 16).
  • LG Berlin, 27.02.2017 - 535 Ks 8/16

    Raser erstmals wegen Mordes verurteilt

    Im Kölner "Autoraserfall von der Aachener Straße" (Urteil des Landgerichts Köln vom 23.05.2016 - 113 KLs 34/15 -, bestätigt durch Beschluss des BGH vom 22.11.2016 - 4 StR 501/16 -, beide bei juris) schleuderte der Täter nach einem Fahrspurwechsel bei einer Geschwindigkeit von 109 km/h und der Kollision mit einem anderen Fahrzeug über einen Kreuzungsbereich, prallte gegen den Mast einer Lichtzeichenanlage und erfasste nach 75 Metern einen Fahrradfahrer tödlich.
  • BGH, 15.03.2018 - 4 StR 469/17

    Gefährdung des Straßenverkehrs (Begriff des falschen Fahrens beim Überholen; …

    Ein falsches Fahren beim Überholen ist gegeben, wenn der Täter eine der in § 5 StVO normierten Regeln verletzt oder einen anderweitigen Verkehrsverstoß begeht, der das Überholen als solches gefährlicher macht, sodass ein innerer Zusammenhang zwischen dem Verkehrsverstoß und der spezifischen Gefahrenlage des Überholens besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 2016 - 4 StR 501/16, NZV 2017, 135, 136 mwN).
  • BGH, 24.06.2021 - 4 StR 79/20

    Verbotenes Kraftfahrzeugrennen (Absicht Erreichung höchstmöglicher …

    Ein falsches Fahren beim Überholen liegt vor, wenn der Täter eine der in § 5 StVO normierten Regeln verletzt oder einen anderweitigen Verkehrsverstoß begeht, der das Überholen als solches gefährlicher macht, sodass ein innerer Zusammenhang zwischen dem Verkehrsverstoß und der spezifischen Gefahrenlage des Überholens besteht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. März 2018 ? 4 StR 469/17, VRS 134, 287, 289; vom 22. November 2016 ? 4 StR 501/16, NZV 2017, 135, 136 mwN).
  • BayObLG, 22.07.2024 - 203 StRR 287/24

    Strafbarkeit des Überholers im Falle eines scharfen Abbremsens nach dem …

    Rn. 16 Ein falsches Fahren beim Überholen ist gegeben, wenn der Täter eine der in § 5 StVO normierten Regeln verletzt oder einen anderweitigen Verkehrsverstoß begeht, der das Überholen als solches gefährlicher macht, sodass ein innerer Zusammenhang zwischen dem Verkehrsverstoß und der spezifischen Gefahrenlage des Überholens besteht (vgl. BGH…, Beschluss vom 15. März 2018 - 4 StR 469/17 -, juris Rn. 8; BGH, Beschluss vom 22. November 2016 - 4 StR 501/16-, juris Rn. 6; OLG Düsseldorf, Urteil vom 28. Juli 1981 - 2 Ss 433/81 - 204/81 II -, juris;… Fischer a.a.O. § 315c Rn. 6;… König in Hentschel/König/Dauer a.a.O. StGB § 315c Rn. 11;… Kudlich a.a.O. § 315c Rn. 43;… König in Leipziger Kommentar (LK) zum StGB, 13. Aufl., § 315c StGB Rn. 96, 99;… Heger in Lackner/Kühl/Heger, StGB, 30. Aufl., § 315c Rn. 14;… Hecker in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 315c Rn. 18).
  • BGH, 13.08.2019 - 4 StR 342/19

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose: …

    Das neu zur Entscheidung berufene Tatgericht wird hinsichtlich der Anlasstat vom 11. Oktober 2013 Gelegenheit haben, sich genauer als bisher geschehen mit der Frage zu beschäftigen, ob der für die Verwirklichung des Tatbestands des § 315c Abs. 1 Nr. 2b StGB erforderliche Gefahrverwirklichungszusammenhang zwischen der Tathandlung verkehrswidrigen Überholens und der Gefährdung des betroffenen Verkehrsteilnehmers gegeben ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. März 2018 - 4 StR 469/17, NStZ 2019, 215, 216, vom 22. November 2016 - 4 StR 501/16, juris Rn. 6).
  • OLG Frankfurt, 03.03.2023 - 7 U 22/21

    Leistungsfreiheit des Unfallversicherers wegen vorsätzlicher Gefährdung des …

    Gleiches gilt für einen Fahrer, der innerorts mit einer Geschwindigkeit von 109 km/h auf eine Kreuzung zufuhr, deren Ampel auf Rot umsprang und dabei mit einem anderen Pkw kollidierte (BGH, Beschluss vom 22.11.2016, Az. 4 StR 501/16; zitiert nach Juris).
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