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Rechtsprechung
   BGH, 21.06.2023 - 4 StR 506/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,19488
BGH, 21.06.2023 - 4 StR 506/22 (https://dejure.org/2023,19488)
BGH, Entscheidung vom 21.06.2023 - 4 StR 506/22 (https://dejure.org/2023,19488)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 2023 - 4 StR 506/22 (https://dejure.org/2023,19488)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 349 Abs. 2 StPO
    Verwerfung der Revision als unbegründet

  • openjur.de
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.05.2023 - 4 StR 515/22

    Erpresserischer Menschenraub (Zwei-Personen-Verhältnis; stabile …

    Auszug aus BGH, 21.06.2023 - 4 StR 506/22
    § 265 StPO steht der Schuldspruchänderung nicht entgegen, weil sich der - geständige - Angeklagte nicht anders als geschehen hätte verteidigen können; auch das Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO hindert sie nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2023 - 4 StR 515/22 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 15.05.2019 - 4 StR 559/18

    Herabsetzung der Einziehungsbeträge entsprechend des aus den Straftaten Erlangten

    Auszug aus BGH, 21.06.2023 - 4 StR 506/22
    Der Senat holt dies in analoger Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO nach, woran er durch das Verschlechterungsverbot ebenfalls nicht gehindert ist (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Mai 2019 - 4 StR 559/18 Rn. 2 mwN).
  • BGH, 18.02.2025 - 6 StR 458/24

    Einziehung des Wertes von Taterträgen (erlangtes Etwas; prozessualer Tatbegriff: …

    Der Senat holt dies in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO nach, woran er durch das Verschlechterungsverbot nicht gehindert ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Juni 2023 - 4 StR 506/22;… vom 15. Mai 2019 - 4 StR 559/18, Rn. 2;… vom 24. Februar 2010 - 5 StR 13/10, Rn. 3, NStZ-RR 2010, 184 mwN).
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