Rechtsprechung
| BGH, 14.02.2023 - 4 StR 507/22 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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§ 29 BtMG; § 29a BtMG
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: eigennützige Tätigkeit, Gewinnerzielungsabsicht, Veräußerung zum Einstandspreis, Interesse an der Aufrechterhaltung einer gewinnbringenden Geschäftsbeziehung, Hoffnung auf ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Eigennützigkeit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 29 Abs 1 S 1 Nr 1 BtMG, § 29a Abs 1 Nr 2 BtMG
Eigennützigkeit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, § 64 StGB, § 353 Abs. 2 StPO
- Wolters Kluwer
Feststellung der Eigennützigkeit des Täters i.R.d. Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Feststellung der Eigennützigkeit des Täters i.R.d. Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
- datenbank.nwb.de
Eigennützigkeit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
Verfahrensgang
- LG Kaiserslautern, 09.09.2022 - 4 KLs 4151 Js 11360/21
- BGH, 14.02.2023 - 4 StR 507/22
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2023, 210
- StV 2024, 451
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (6)
- BGH, 26.10.2005 - GSSt 1/05
Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zum Handeltreiben mit …
Auszug aus BGH, 14.02.2023 - 4 StR 507/22
a) Handeltreiben mit Betäubungsmitteln im Sinne des § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG ist jede eigennützige, auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit (vgl. BGH, Beschluss vom 30. September 2021 - 4 StR 70/21, NStZ-RR 2021, 382; Beschluss vom 26. Oktober 2005 - GSSt 1/05 Rn. 26, weitere Nachweise bei Patzak in Patzak/Volkmer/Fabricius, 10. Auflage 2022, § 29 BtMG Rn. 225). - BGH, 23.11.1988 - 3 StR 503/88
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln setzt eigennütziges Vorgehen, wie Streben …
Auszug aus BGH, 14.02.2023 - 4 StR 507/22
Daran kann es fehlen, wenn der Täter Betäubungsmittel zum Einstandspreis veräußert (vgl. BGH, Beschluss vom 23. November 1988 - 3 StR 503/88 Rn. 3, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 15). - BGH, 10.10.2018 - 4 StR 247/18
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (eigennütziges Handeln); Urteilsgründe (keine …
Auszug aus BGH, 14.02.2023 - 4 StR 507/22
Eigennützig handelt, wer von einem Streben nach Gewinn geleitet wird oder wer sich irgendeinen anderen persönlichen Vorteil davon verspricht, durch den er materiell oder - objektiv messbar - immateriell bessergestellt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2018 - 4 StR 247/18 Rn. 4).
- BGH, 30.09.2021 - 4 StR 70/21
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Eigennützigkeit: mangelnde Erforderlichkeit …
Auszug aus BGH, 14.02.2023 - 4 StR 507/22
a) Handeltreiben mit Betäubungsmitteln im Sinne des § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG ist jede eigennützige, auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit (vgl. BGH, Beschluss vom 30. September 2021 - 4 StR 70/21, NStZ-RR 2021, 382;… Beschluss vom 26. Oktober 2005 - GSSt 1/05 Rn. 26, weitere Nachweise bei Patzak in Patzak/Volkmer/Fabricius, 10. Auflage 2022, § 29 BtMG Rn. 225). - BGH, 06.03.2008 - 4 StR 33/08
Anforderungen an ein täterschaftliches Handeltreiben mit Betäubungsmitteln …
Auszug aus BGH, 14.02.2023 - 4 StR 507/22
Kein Vorteil mit objektiv messbarem Inhalt ist die Hoffnung auf ideelle Anerkennung bei anderen (vgl. BGH, Beschluss vom 6. März 2008 - 4 StR 33/08 Rn. 3). - BGH, 10.10.1988 - 2 StR 539/88
Bewertung des Tatbeitrags als Mittäterschaft oder Beihilfe an Hand der …
Auszug aus BGH, 14.02.2023 - 4 StR 507/22
Allerdings kann auch in einem solchen Fall das Interesse an der Aufrechterhaltung einer gewinnbringenden Geschäftsbeziehung für die Annahme eines eigennützigen Handelns ausreichen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 1988 ? 2 StR 539/88 Rn. 6, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 14).
- BGH, 22.05.2025 - 2 StR 484/24
Handeltreiben mit Cannabis; Handeltreiben mit Betäubungsmitteln bzw. Cannabis …
Eigennützigkeit bedeutet, dass der Täter von einem Streben nach Gewinn geleitet wird oder sich irgendeinen anderen persönlichen Vorteil von seiner Tätigkeit verspricht, durch den er materiell oder - objektiv messbar - immateriell bessergestellt wird (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. März 2013 - 2 StR 16/13, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 81;… vom 6. Juli 2022 - 5 StR 105/22, Rn. 3; vom 14. Februar 2023 - 4 StR 507/22, NStZ-RR 2023, 210, 211, …und vom 12. September 2023 - 2 StR 199/23, Rn. 11;… Patzak, aaO, § 29 Rn. 228 i.V.m. Rn. 342).Kein Vorteil mit objektiv messbarem Inhalt ist die Hoffnung auf ideelle Anerkennung bei anderen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Februar 2023 - 4 StR 507/22, NStZ-RR 2023, 210, 211).
- BGH, 08.08.2024 - 3 StR 20/24
Betäubungsmittelstrafrecht; Handeltreiben mit neuen psychoaktiven Stoffen …
Eine eigennützige Tätigkeit unterfällt indes dem Handeltreiben; so liegt es, wenn der Täter von einem Streben nach Gewinn geleitet wird oder sich irgendeinen anderen persönlichen Vorteil davon verspricht, durch den er materiell oder - objektiv messbar - immateriell bessergestellt wird (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 14. Februar 2023 - 4 StR 507/22, NStZ-RR 2023, 210, 211;… vom 6. Mai 2024 - 5 StR 20/24, juris Rn. 10). - BGH, 20.12.2023 - 2 StR 175/23
Rechtsstaatswidrige Tatprovokation (Verfahrenshindernis); Handeltreiben mit …
Eigennützig handelt, wer von einem Streben nach Gewinn geleitet wird oder wer sich einen anderen persönlichen Vorteil davon verspricht, durch den er materiell oder immateriell bessergestellt wird (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juni 1986 - 5 StR 153/86, BGHSt 34, 124; Beschlüsse vom 11. August 1995 - 2 StR 329/95; vom 14. Februar 2023 - 4 StR 507/22, NStZ-RR 2023, 210 f.; BGH…, Beschluss vom 12. September 2023 - 2 StR 199/23, juris Rn. 11;… Patzak/Volkmer/Patricius-Patzak, BtMG, 10. Aufl., § 29 Rn. 342).
- BGH, 23.08.2023 - 2 StR 244/23
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Eigennützigkeit: Veräußerung zum …
Eigennützig handelt, wer von einem Streben nach Gewinn geleitet wird oder wer sich irgendeinen anderen persönlichen Vorteil davon verspricht, durch den er materiell oder - objektiv messbar - immateriell bessergestellt wird (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 14. Februar 2023 - 4 StR 507/22, juris Rn. 5 mwN). - BGH, 12.09.2023 - 2 StR 199/23
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Eigennützigkeit: Einstandspreis, Abwendung …
Hieran kann es dann fehlen, wenn der Täter Betäubungsmittel zum Einstandspreis veräußert (BGH, Beschluss vom 14. Februar 2023 - 4 StR 507/22, NStZ-RR 2023, 210 f.). - BGH, 15.02.2024 - 2 StR 329/22
Inhalt der Anklageschrift (Tatserie: Erleichterung hinsichtlich der …
Hieran kann es insbesondere dann fehlen, wenn ein Erwerber die teilweise zum Eigenkonsum gekauften Betäubungsmittel im Übrigen nur zum Einstandspreis an andere abgibt (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Februar 2023 - 4 StR 507/22, NStZ-RR 2023, 210 f.). - BGH, 25.02.2025 - 5 StR 676/24
Handeltreiben mit Cannabis (eigennützige Tätigkeit)
Diese Feststellungen, denen sich zugleich die maßgebliche subjektive Zielsetzung des Angeklagten entnehmen lässt, sind an sich geeignet, die rechtliche Annahme eines eigennützigen Handelns zu tragen (zu eigennützigem Handeln aufgrund eines Interesses an der Aufrechterhaltung einer gewinnbringenden Geschäftsbeziehung vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Februar 2023 - 4 StR 507/22 Rn. 5, NStZ-RR 2023, 210;… vom 23. August 2023 - 2 StR 244/23 Rn. 5). - BGH, 18.12.2024 - 3 StR 527/24
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Erwerb von Betäubungsmitteln; Besitz von …
Für die Eigennützigkeit kann bereits das Interesse an der Aufrechterhaltung einer gewinnbringenden Geschäftsbeziehung ausreichen (s. BGH, Beschlüsse vom 14. Februar 2023 - 4 StR 507/22, NStZ-RR 2023, 210, 211;… vom 23. August 2023 - 2 StR 244/23, juris Rn. 5). - BGH, 06.05.2024 - 5 StR 20/24
Eigennützigkeit als Voraussetzung des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln
Es handelt derjenige eigennützig, der von einem Streben nach Gewinn geleitet wird oder sich irgendeinen anderen persönlichen Vorteil davon verspricht, durch den er materiell oder - objektiv messbar - immateriell bessergestellt wird (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 14. Februar 2023 - 4 StR 507/22, NStZ-RR 2023, 210, 211 mwN).
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