Rechtsprechung
| BGH, 06.03.1979 - 4 StR 51/79 |
Verfahrensgang
- BGH, 06.03.1979 - 4 StR 51/79
- BGH, 28.03.1979 - 4 StR 51/79
Papierfundstellen
- MDR 1979, 634
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 05.11.1982 - 3 StR 375/82
Grenzen der Notwehr - Anwendung gefährlicher Verteidigungsmittel - Rechtfertigung …
Seine Tat kann auch dann durch Notwehr gerechtfertigt sein, wenn der Täter neben der Abwehr noch andere Ziele verfolgt, solange sie den Verteidigungszweck nicht völlig in den Hintergrund drängen (BGH bei Dallinger MDR 1969, 16; 1972, 16; BGH bei Holtz MDR 1979, 634).Das gilt auch, wenn als weiterer Beweggrund Wut bei der Tat eine Rolle spielt (BGH bei Dallinger MDR 1969, 16; BGH bei Holtz MDR 1979, 634).
- BGH, 04.09.1979 - 5 StR 461/79
Andere Beweggründe neben Verteidigungswillen im Rahmen vermeintlicher Notwehr
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird der Verteidigungswille nicht dadurch ausgeschlossen, daß neben dem Zweck, der Rechtsgutverletzung entgegenzutreten, Beweggründe anderer Art (wie Haß, Zorn, Wut oder das Streben nach Rache) eine Rolle spielen, wenn und solange sie den Zweck der Angriffsabwehr nicht völlig in den Hintergrund drängen (BGHSt 3, 194, 198, BGH bei Dallinger MDR 1972, 16; Beschluß vom 6. Juli 1977 - 3 StR 246/77 -;Beschluß vom 6. Dezember 1977 - 5 StR 723/77 - Urteil vom 6. März 1979 - 5 StR 33/79 - mitgeteilt bei Holtz MDR 1979, 634). - BGH, 05.07.1983 - 1 StR 337/83
Versuchter Totschlag - Handeln in Putativnotwehr - Irrtum über das Bestehen einer …
Der Verteidigungswille wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß neben dem Zweck, der Rechtsgutverletzung entgegenzutreten, Beweggründe anderer Art - wie Haß, Wut oder Streben nach Rache - eine Rolle spielen, wenn und solange sie den Zweck der Angriffsabwehr nicht völlig in den Hintergrund drängen (BGH bei Holtz MDR 1979, 634;… BGH GA 1980, 67).
- BGH, 17.11.1992 - 3 StR 518/92
Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz
Tritt Wut als Motiv zu einem nach wie vor vorhandenen Verteidigungswillen hinzu, steht dieser neue Beweggrund der Annahme von Notwehr nur dann entgegen, wenn das subjektive Rechtfertigungselement des Willens zur Verteidigung hierdurch völlig in den Hintergrund gedrängt wird (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1969, 16 und bei Holtz MDR 1979, 634; BGH NStZ 1983, 117;… BGHR StGB § 32 II Verteidigungswille 1). - BGH, 03.06.1982 - 1 StR 176/82
Strafzumessung aufgrund des persönlichen Eindrucks allein Aufgabe des Tatrichters …
Die von der Revision angeführte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NStZ 1981, 342; BGH, Beschl. vom 28. März 1979 - 4 StR 51/79 - bei Holtz MDR 1979, 634, jeweils mit weiteren Nachweisen) gebietet dem Tatrichter, zwingend vorgeschriebene beamtenrechtliche Konsequenzen bei der Straffestsetzung in Erwägung zu ziehen; sie verbietet ihm jedoch nicht, nach pflichtgemäßem Ermessen auch nur mögliche Konsequenzen zum Anlaß einer Strafmilderung zu nehmen, wenn sie durch die Bestrafung ausgelöst werden können und die Sanktion sodann empfindlicher machen. - BGH, 19.03.1986 - 2 StR 20/86
Sachbeschwerde gegen eine Verurteilung wegen Betruges und …
Daß dieser Umstand bei der Strafzumessung Beachtung verlangt, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH bei Holtz MDR 1979, 634; BGH NStZ 1982, 507; BGH Strafverteidiger 1981, 235; 1981, 509; 1985, 454). - BGH, 21.10.1982 - 4 StR 583/82 Wenngleich beamtenrechtliche Disziplinarmaßnahmen an die strafrechtliche Würdigung der Tatschwere anknüpfen und deshalb in der Regel die Kriminalstrafe bei der nachfolgenden Verhängung der Disziplinarmaßnahme zu berücksichtigen sein wird und nicht umgekehrt, so ist es andererseits dem Tatrichter nicht verwehrt, eine zwingend vorgeschriebene beamtenrechtliche Konsequenz bei der Straffestsetzung mit in Betracht zu ziehen (BGH, Beschluß vom 28. März 1979 - 4 StR 51/79 - bei Holtz in MDR 1979, 634).
- BGH, 06.07.1982 - 5 StR 376/82 Die Wut, die der Angeklagte auf M. hatte, schließt seinen Verteidigungswillen nicht ohne weiteres aus (BGHSt 3, 194, 198; BGH bei Dallinger MDR 1972, 16 und bei Holtz MDR 1979, 634;… BGH GA 1980, 67).
- BGH, 09.02.1982 - 5 StR 55/82
Anforderungen an die Verneinung von Notwehr bei einem versuchten Totschlag
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird der Verteidigungswille nicht dadurch ausgeschlossen, daß neben dem Zweck, der Rechtsgutverletzung entgegenzutreten, Beweggründe anderer Art (wie Haß, Zorn, Wut oder das Streben nach Rache) eine Rolle spielen, wenn und solange sie den Zweck der Angriffsabwehr nicht völlig in den Hintergrund drängen (BGHSt 3, 194, 198; BGH bei Dallinger in MDR 1972, 16 und bei Holtz in MDR 1979, 634;… BGH GA 1980, 67).
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Rechtsprechung
| BGH, 28.03.1979 - 4 StR 51/79 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung einer beamtenrechtlichen Konsequenz bei der Straffestsetzung
Verfahrensgang
- BGH, 06.03.1979 - 4 StR 51/79
- BGH, 28.03.1979 - 4 StR 51/79
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 09.06.1981 - 4 StR 90/81
Bewertung der Einlassung eines Angeklagten als Schutzbehauptung ohne nähere …
Wenn auch beamtenrechtliche Disziplinarmaßnahmen an die strafrechtliche Würdigung der Tatschwere anknüpfen und deshalb in der Regel die Kriminalstrafe bei der nachfolgenden Verhängung der Disziplinarmaßnahme zu berücksichtigen sein wird und nicht umgekehrt (…vgl. Hirsch in LK 10. Aufl., Rdn. 90 zu § 46 StGB), so ist es andererseits dem Tatrichter nicht verwehrt, eine zwingend vorgeschriebene beamtenrechtliche Konsequenz bei der Straffestsetzung mit in Betracht zu ziehen (BGH, Beschluß vom 13. Dezember 1979 - 4 StR 562/79 - S. 6; BGH, Beschluß vom 28. März 1979 - 4 StR 51/79 - S. 3; vgl. auch BGH…, Beschluß vom 13. März 1981 - 4 StR 83/81 - sowie Bruns, Leitfaden des Strafzumessungsrechts, 1980, S. 220 f). - BGH, 03.06.1982 - 1 StR 176/82
Strafzumessung aufgrund des persönlichen Eindrucks allein Aufgabe des Tatrichters …
Die von der Revision angeführte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NStZ 1981, 342; BGH, Beschl. vom 28. März 1979 - 4 StR 51/79 - bei Holtz MDR 1979, 634, jeweils mit weiteren Nachweisen) gebietet dem Tatrichter, zwingend vorgeschriebene beamtenrechtliche Konsequenzen bei der Straffestsetzung in Erwägung zu ziehen; sie verbietet ihm jedoch nicht, nach pflichtgemäßem Ermessen auch nur mögliche Konsequenzen zum Anlaß einer Strafmilderung zu nehmen, wenn sie durch die Bestrafung ausgelöst werden können und die Sanktion sodann empfindlicher machen. - BGH, 21.10.1982 - 4 StR 583/82 Wenngleich beamtenrechtliche Disziplinarmaßnahmen an die strafrechtliche Würdigung der Tatschwere anknüpfen und deshalb in der Regel die Kriminalstrafe bei der nachfolgenden Verhängung der Disziplinarmaßnahme zu berücksichtigen sein wird und nicht umgekehrt, so ist es andererseits dem Tatrichter nicht verwehrt, eine zwingend vorgeschriebene beamtenrechtliche Konsequenz bei der Straffestsetzung mit in Betracht zu ziehen (BGH, Beschluß vom 28. März 1979 - 4 StR 51/79 - bei Holtz in MDR 1979, 634).
- BGH, 13.12.1979 - 4 StR 562/79
Ausschluss der Öffentlichkeit durch alle Mitglieder der Strafkammer - …
Wenn auch beamtenrechtliche Disziplinarmaßnahmen an die strafrechtliche Würdigung der Tatschwere anknüpfen und deshalb in der Regel die Kriminalstrafe bei der nachfolgenden Verhängung der Disziplinarmaßnahme zu berücksichtigen sein wird und nicht umgekehrt (…Koffka in LK 9. Aufl. Rdn. 74 zu § 13 StGB), so ist es andererseits dem Tatrichter nicht verwehrt, eine zwingend vorgeschriebene beamtenrechtliche Konsequenz bei der Straffestsetzung mit in Betracht zu ziehen (BGH, Beschluß vom 28. März 1979 - 4 StR 51/79 -). - BGH, 13.03.1981 - 4 StR 83/81
Berücksichtigung von Wirkungen der Strafe für das künftige Leben des Täters bei …
Das gilt, wie der Senat in seiner Entscheidung vom 28. März 1979 - 4 StR 51/79 - näher dargetan hat, auch hinsichtlich zwingend vorgeschriebener beamtenrechtlicher Disziplinarmaßnahmen, die sich aus der Bestrafung ergeben und die Auswirkungen auf das künftige Leben des Angeklagten haben.
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