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Rechtsprechung
   BGH, 04.02.2016 - 4 StR 513/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,2697
BGH, 04.02.2016 - 4 StR 513/15 (https://dejure.org/2016,2697)
BGH, Entscheidung vom 04.02.2016 - 4 StR 513/15 (https://dejure.org/2016,2697)
BGH, Entscheidung vom 04. Februar 2016 - 4 StR 513/15 (https://dejure.org/2016,2697)
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  • HRR Strafrecht

    § 349 Abs. 2 StPO
    Verwerfung der Revision als unbegründet

  • openjur.de
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.09.1974 - 3 StR 217/74

    Nichtgebrauchmachen von der Möglichkeit der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe …

    Auszug aus BGH, 04.02.2016 - 4 StR 513/15
    Der Strafausspruch begegnet insoweit durchgreifenden rechtlichen Bedenken, als es das Landgericht versäumt hat, aus den nach § 55 Abs. 1 Satz 1, § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB aufrechterhaltenen Geldstrafen aus den Strafbefehlen des Amtsgerichts Münster vom 26. August 2014 und vom 2. Dezember 2014 eine Gesamtgeldstrafe zu bilden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. September 1974 - 3 StR 217/74, BGHSt 25, 382; vom 21. März 2012 - 4 StR 29/12).
  • BGH, 01.07.2010 - 1 StR 196/10

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Gesamtstrafenbildung; Beschlussverfahren

    Auszug aus BGH, 04.02.2016 - 4 StR 513/15
    Der Senat macht von der im Revisionsverfahren - auch im Falle einer unterlassenen Gesamtstrafenbildung (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Juli 2010 - 1 StR 196/10) - eröffneten Möglichkeit des § 354 Abs. 1b Satz 1 StPO Gebrauch, die Entscheidung über die nachträglich zu bildende Gesamtstrafe dem Nachverfahren gemäß §§ 460, 462 StPO zuzuweisen.
  • BGH, 21.03.2012 - 4 StR 29/12

    Zurücktreten der Strafbarkeit wegen Erwerbs von Betäubungsmitteln hinter dem …

    Auszug aus BGH, 04.02.2016 - 4 StR 513/15
    Der Strafausspruch begegnet insoweit durchgreifenden rechtlichen Bedenken, als es das Landgericht versäumt hat, aus den nach § 55 Abs. 1 Satz 1, § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB aufrechterhaltenen Geldstrafen aus den Strafbefehlen des Amtsgerichts Münster vom 26. August 2014 und vom 2. Dezember 2014 eine Gesamtgeldstrafe zu bilden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. September 1974 - 3 StR 217/74, BGHSt 25, 382; vom 21. März 2012 - 4 StR 29/12).
  • BGH, 26.06.2024 - 1 StR 10/24

    Grundsatz der Spezialität (Verletzung durch Einbeziehung einer früheren …

    c) Die Kostenentscheidung in Bezug auf den Angeklagten muss nicht dem Nachverfahren gemäß §§ 460, 462 StPO vorbehalten bleiben, weil sicher abzusehen ist, dass das Rechtsmittel des Angeklagten, der seine Verurteilung insgesamt angegriffen hat, nur einen geringfügigen Teilerfolg haben kann, so dass der Senat die Kostenentscheidung gemäß § 473 Abs. 1 und Abs. 4 StPO selbst trifft (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. August 2023 - 2 StR 405/22 Rn. 7; vom 4. Februar 2016 - 4 StR 513/15 Rn. 3 …und vom 29. Juni 2011 - 1 StR 191/11 Rn. 7).
  • BGH, 23.08.2023 - 2 StR 405/22

    Unterlassene Bildung einer Gesamtstrafe

    Die auf § 473 Abs. 4 StPO gestützte Kostenentscheidung musste nicht dem Nachverfahren vorbehalten werden, weil sicher feststeht, dass das unbeschränkt eingelegte Rechtsmittel des Angeklagten nur einen geringen Teilerfolg haben kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Februar 2016 - 4 StR 513/15, juris Rn. 3, …und vom 1. Juli 2010 - 1 StR 196/10, juris Rn. 7 mwN).
  • BGH, 25.09.2018 - 2 StR 321/18

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Erledigung der Vollstreckung: Zeitpunkt)

    Die auf § 473 Abs. 4 StPO gestützte Kostenentscheidung musste nicht dem Nachverfahren vorbehalten werden, weil sicher feststeht, dass das unbeschränkt eingelegte Rechtsmittel des Angeklagten nur einen geringen Teilerfolg haben kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Februar 2016 - 4 StR 513/15, juris Rn. 3 …und vom 1. Juli 2010 - 1 StR 196/10, juris Rn. 7 mwN).
  • BGH, 26.07.2017 - 5 StR 254/17

    Nachträgliche Entscheidung über die Gesamtstrafe; Widersprüchlichkeit des Urteils …

    Die auf § 473 Abs. 4 StPO gestützte Kostenentscheidung musste nicht dem Nachverfahren nach den §§ 460, 462 StPO vorbehalten werden, weil sicher feststeht, dass das unbeschränkt eingelegte Rechtsmittel des Angeklagten allenfalls einen geringfügigen Teilerfolg haben kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Februar 2016 - 4 StR 513/15; vom 1. Juli 2010 - 1 StR 196/10 mwN).
  • BGH, 26.07.2017 - 5 StR 301/17

    Rechtsfehlerhafte nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung; fehlende …

    Die auf § 473 Abs. 4 StPO gestützte Kostenentscheidung musste nicht dem Nachverfahren nach den §§ 460, 462 StPO vorbehalten werden, weil sicher feststeht, dass das unbeschränkt eingelegte Rechtsmittel des Angeklagten allenfalls einen geringfügigen Teilerfolg haben kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Februar 2016 - 4 StR 513/15, und vom 1. Juli 2010 - 1 StR 196/10 mwN).
  • BGH, 11.02.2025 - 2 StR 638/24

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Zuweisung zum Nachverfahren)

    Rn. 6 b) Der Senat macht von der im Revisionsverfahren auch im Falle einer unterlassenen Gesamtstrafenbildung (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Februar 2016 - 4 StR 513/15, Rn. 2 mwN) eröffneten Möglichkeit des § 354 Abs. 1b Satz 1 StPO Gebrauch, eine nachträgliche gerichtliche Entscheidung über die Gesamtstrafe dem Nachverfahren gemäß §§ 460, 462 StPO zuzuweisen.
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