Rechtsprechung
| BGH, 24.03.2015 - 4 StR 52/15 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 52 Abs. 1 StGB
Tateinheit (natürliche Handlungseinheit) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Natürliche Handlungseinheit bei Untreue: Überweisungen am selben Tag von demselben Bankkonto auf dasselbe Empfängerkonto
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 52 StGB, § 266 StGB
Natürliche Handlungseinheit bei Untreue: Überweisungen am selben Tag von demselben Bankkonto auf dasselbe Empfängerkonto - IWW
- Wolters Kluwer
Änderung des Schuldspruchs i.R.d. Verurteilung des Angeklagten wegen Untreue
- ra.de
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2
Änderung des Schuldspruchs i.R.d. Verurteilung des Angeklagten wegen Untreue - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Essen, 21.10.2014 - 32 KLs 10/14
- BGH, 24.03.2015 - 4 StR 52/15
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.05.2010 - 4 StR 182/10
Voraussetzungen der Tatmehrheit bei der Untreue (natürliche Handlungseinheit)
Auszug aus BGH, 24.03.2015 - 4 StR 52/15
Eine solche liegt vor, wenn zwischen einer Mehrheit strafrechtlich relevanter Verhaltensweisen ein derart unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, dass das gesamte Handeln des Täters auch für einen Dritten objektiv als einheitliches zusammengehöriges Tun erscheint, und wenn die einzelnen Betätigungen auf einer einzigen Willensentschließung beruhen (st. Rspr.; vgl. Senat, Beschluss vom 18. Mai 2010 - 4 StR 182/10, wistra 2010, 345 mwN). - BGH, 18.04.2007 - 2 StR 144/07
Teilweise Einstellung des Verfahrens (Beweiskraft des Protokolls)
Auszug aus BGH, 24.03.2015 - 4 StR 52/15
Mit dieser Einstellung entstand ein von Amts wegen zu beachtendes Verfahrenshindernis, zu dessen Beseitigung ein förmlicher Wiederaufnahmebeschluss gemäß § 154 Abs. 5 StPO erforderlich ist (BGH, Beschluss vom 18. April 2007 - 2 StR 144/07, NStZ 2007, 476).
- BGH, 07.03.2017 - 1 StR 41/17
Betrug (erforderliche Zurechnung der Verfügung zum Geschädigten beim …
a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt eine natürliche Handlungseinheit und damit eine Tat im materiellrechtlichen Sinn bei einer Mehrheit gleichartiger strafrechtlich erheblicher Verhaltensweisen nur dann vor, wenn die einzelnen Betätigungsakte durch ein gemeinsames subjektives Element verbunden sind und zwischen ihnen ein derart unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, dass das gesamte Handeln des Täters objektiv auch für einen Dritten als einheitliches zusammengehöriges Tun erscheint (BGH, Urteil vom 25. November 2004 - 4 StR 326/04, NStZ 2005, 263 und Beschluss vom 24. März 2015 - 4 StR 52/15, wistra 2015, 269, jeweils mwN;… vgl. auch Eschelbach in SSW-StGB, 3. Aufl., § 52 Rn. 57 mwN). - BGH, 18.12.2018 - 3 StR 270/18
Betrug (Vermögensschaden bei Zahlungen an einen nicht qualifizierten …
Zumindest ist mit den Erwägungen des Landgerichts von einer natürlichen Handlungseinheit auszugehen (BGH, Beschluss vom 24. März 2015 - 4 StR 52/15, wistra 2015, 269, 270). - LG Düsseldorf, 05.02.2018 - 18 KLs 2/17
Hohe Freiheitsstrafe gegen neun Angeklagte wegen betrügerischer Abrechnung von …
Die einzelnen Betätigungsakte sind durch ein gemeinsames subjektives Element verbunden und es besteht zwischen ihnen ein derartiger unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Zusammenhang, dass das gesamte Handeln des Täters objektiv auch für einen Dritten als zusammengehöriges Tun erscheint (…vgl. BGH, Urt. v. 25. November 2004 - 4 StR 326/04, NStZ 2005, 263; Beschl. v. 24. März 2015 - 4 StR 52/15, wistra 2015, 269; Beschl. v. 7. März 2017 - 1 StR 41/17, StraFo 2017, 342).
- BGH, 11.07.2019 - 1 StR 683/18
Bandendiebstahl (Begriff der Bandenabrede: Verabredung zu einer unbestimmten …
Natürliche Handlungseinheit liegt vor, wenn zwischen einer Mehrzahl gleichartiger strafbarer Verhaltensweisen, die aufeinander folgen, also keine Überschneidung wenigstens in einem Handlungsteil einschließen, ein derartiger räumlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, dass das gesamte Handeln des Täters objektiv als einheitliches Tun erscheint, sofern die einzelnen Betätigungsakte jedenfalls durch ein gemeinsames subjektives Element miteinander verbunden sind (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 24. März 2015 - 4 StR 52/15 Rn. 5 mwN). - LG München I, 30.11.2021 - 29 KLs 231 Js 203332/18
Strafbarkeit eines Rechtsanwalts wegen Nichtauskehrung vereinnahmter …
Rn. 466 Aufgrund des an den jeweiligen Tagen erfolgten Tatentschlusses des Angeklagten und des Umstands, dass alle Überweisungen eines Tages von einem Konto getätigt wurden, waren die Pflichtverletzungen als für jeden Tag einheitliche einzuordnen (natürliche Handlungseinheit, vgl. BGH, B. v. 24.03.2015, 4 StR 52/15, Rn. 9;… BGH, B. v. 18.05.2010, 4 StR 182/10, Rn. 5;… BGH, B. v. 7.3.2017, 1 StR 41/17, Rn. 9). - BGH, 06.10.2020 - 6 StR 244/20
Konkurrenzen (Abgrenzung von Tateinheit und Tatmehrheit bei einer Mehrheit …
a) Wenn bei einer Mehrheit gleichartiger strafrechtlich erheblicher Verhaltensweisen die einzelnen Betätigungsakte durch ein gemeinsames subjektives Element verbunden sind und zwischen ihnen ein derart unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, dass das gesamte Handeln des Täters objektiv auch für einen Dritten als einheitliches zusammengehöriges Tun erscheint, liegt eine natürliche Handlungseinheit und damit eine Tat im materiellrechtlichen Sinn vor (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. März 2017 - 1 StR 41/17, Rn. 9, und vom 24. März 2015 - 4 StR 52/15, wistra 2015, 269, jeweils mwN). - BGH, 08.12.2021 - 4 StR 347/21
Brandstiftung (Konkurrenzen: natürliche Handlungseinheit; Strafzumessung: …
b) Eine natürliche Handlungseinheit und damit eine Tat im materiellrechtlichen Sinn liegt vor, wenn bei einer Mehrheit gleichartiger strafrechtlich erheblicher Verhaltensweisen die einzelnen Betätigungsakte durch ein gemeinsames subjektives Element verbunden sind und zwischen ihnen ein derart unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, dass das gesamte Handeln des Täters objektiv auch für einen Dritten als einheitliches zusammengehöriges Tun erscheint (st. Rspr.; vgl. Senat, Urteil vom 1. September 1994 - 4 StR 259/94, NStZ 1995, 46; BGH, Beschlüsse vom 7. März 2017 ? 1 StR 41/17 und vom 24. März 2015 - 4 StR 52/15; jeweils mwN). - BGH, 23.01.2019 - 1 StR 608/18
Tateinheit (natürliche Handlungseinheit)
Eine solche liegt vor, wenn zwischen einer Mehrheit strafrechtlich relevanter Verhaltensweisen ein derart unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, dass das gesamte Handeln des Täters auch für einen Dritten objektiv als einheitliches zusammengehöriges Tun erscheint, und wenn die einzelnen Betätigungen auf einer einzigen Willensentschließung beruhen (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschluss vom 24. März 2015 - 4 StR 52/15, BeckRS 2015, 07386).
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