Rechtsprechung
| BGH, 22.02.1978 - 4 StR 52/78 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verstoß gegen den Aufklärungsgrundsatz wegen der Nichtvernehmung von Zeugen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Betäubungsmittel: Konkurrenz zwischen Erwerb und Handeltreiben; Bildung einer Einheitsjugendstrafe
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BGH, 21.02.1974 - 1 StR 588/73
Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bei …
Auszug aus BGH, 22.02.1978 - 4 StR 52/78
Wenn der Täter Betäubungsmittel erwirbt, um damit Handel zu treiben, ist der Erwerb grundsätzlich als unselbständiger Teilakt des Handeltreibens anzusehen und geht deshalb in diesem Tatbestandsmerkmal auf (vgl. BGHSt 25, 290, 291). - BGH, 13.12.1961 - 2 StR 548/61
Auszug aus BGH, 22.02.1978 - 4 StR 52/78
Nach § 32 Abs. 2 JGG hat das Gericht vielmehr die durch das frühere Urteil bereits abgeurteilten Straftaten und die neue Tat einheitlich zu bewerten und für alle diese Taten selbständig und losgelöst vom früheren Strafausspruch eine neue Jugendstrafe festzusetzen (vgl. BGHSt 16, 335, 336; BGH, Beschluß vom 18. Juni 1970 - 4 StR 160/70). - BGH, 15.12.1976 - 2 StR 579/76
Zweck der Sitzungsniederschrift - Subsidiarität des Besitzes von …
Auszug aus BGH, 22.02.1978 - 4 StR 52/78
Nur soweit das Betäubungsmittel sowohl zum Zwecke des Handeltreibens als auch zum Eigenverbrauch erworben wird, besteht zwischen den Begehungsformen des Handeltreibens und des Erwerbs Tateinheit (BGH, Urteil vom 15. Dezember 1976 - 2 StR 579/76). - BGH, 09.11.1976 - 1 StR 649/76
Keine Verurteilung wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln bei …
Auszug aus BGH, 22.02.1978 - 4 StR 52/78
Soweit der Täter fortgesetzt Betäubungsmittel zum Eigenverbrauch erworben hat, kommt es für die Beurteilung der Frage, ob er eine nicht geringe Menge in seinem Besitz gehabt hat, nicht auf die Gesamtmenge, sondern darauf an, ob er nach einem Einzelerwerb eine nicht geringe Menge besessen hat (vgl. BGH, Urteil vom 9. November 1976 - 1 StR 649/76). - BGH, 18.06.1970 - 4 StR 160/70
Vorausetzungen für das Vorliegen einer gefährlichen Körperverletzung
Auszug aus BGH, 22.02.1978 - 4 StR 52/78
Nach § 32 Abs. 2 JGG hat das Gericht vielmehr die durch das frühere Urteil bereits abgeurteilten Straftaten und die neue Tat einheitlich zu bewerten und für alle diese Taten selbständig und losgelöst vom früheren Strafausspruch eine neue Jugendstrafe festzusetzen (vgl. BGHSt 16, 335, 336; BGH, Beschluß vom 18. Juni 1970 - 4 StR 160/70).
- BGH, 12.01.1982 - 1 StR 700/81
Betäubungsmittel - Nicht geringe Menge - Erwerb von Betäubungsmitteln - Erwerb …
Der Tatrichter muß also prüfen, welche Mengen die Angeklagten gleichzeitig besessen haben, insbesondere ob Teilmengen zusammengeflossen sind und, falls dies nicht der Fall ist, ob schon Teilmengen für sich die Voraussetzungen der nicht geringen Menge erfüllen (BGH, Urteile v. 12.2.1974 - 1 StR 502/73; 9.11.1976 - 1 StR 649/76; 22.12.1976 - 2 StR 645/76; Beschlüsse v. 22.2.1978 - 4 StR 52/78; 14.11.1978 - 1 StR 592/78; 29.9.1981 - 1 StR 815/80). - BGH, 22.10.1980 - 3 StR 354/80
Erwerb von Betäubungsmitteln zur entgeltlichen Abgabe und Besitz als Teilakte des …
Die Angeklagte wäre deshalb tateinheitlich mit unerlaubtem Handeltreiben und Steuerhehlerei auch wegen unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln zu verurteilen gewesen (BGH, Urteil vom 15. Dezember 1976 - 2 StR 579/76 - und Beschlüsse vom 22. Februar 1978 - 4 StR 52/78 - sowie vom 29. März 1979 - 1 StR 67/79 -).". - BGH, 10.05.1978 - 4 StR 199/78
Voraussetzungen eines Strafschärfungsgrundes beim Besitz von Betäubungsmitteln in …
Es genügt nicht, daß die Gesamtmenge, die er nach und nach in Besitz gehabt hat, zusammengerechnet die Grenze zur nicht geringen Menge überschreitet (BGH, Urteil vom 9. November 1976 - 1 StR 649/76; Beschluß vom 22. Februar 1978 - 4 StR 52/78; Schmidt MDR 1978, 5, 6). - BGH, 21.03.1978 - 4 StR 32/78
Bildung einer Gesamtstrafe nach Jugendstrafrecht
In einem solchen Fall hat es, wenn die Voraussetzungen des § 31 Abs. 2 JGG vorliegen und es nicht nach § 31 Abs. 3 JGG verfahren will, die durch das frühere Urteil bereits abgeurteilte Straftat und die neue Tat einheitlich zu bewerten und für beide Taten selbständig und losgelöst vom früheren Strafausspruch eine neue Jugendstrafe festzusetzen (vgl. BGHSt 16, 335, 336, 337; BGH, Beschluß vom 22. Februar 1978 - 4 StR 52/78).
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