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Rechtsprechung
   BGH, 10.01.2017 - 4 StR 521/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,1382
BGH, 10.01.2017 - 4 StR 521/16 (https://dejure.org/2017,1382)
BGH, Entscheidung vom 10.01.2017 - 4 StR 521/16 (https://dejure.org/2017,1382)
BGH, Entscheidung vom 10. Januar 2017 - 4 StR 521/16 (https://dejure.org/2017,1382)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 46 Abs. 2 StGB
    Strafzumessung (Berücksichtigung von Nachtatverhalten)

  • lexetius.com

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Klassischer Fehler XXXV: "Du bist trotzig und unbelehrbar", also höhere Strafe..

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Reue und Unrechtseinsicht - durch den die Tat leugnenden Angeklagten

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Fehlende Reue ist kein Strafschärfungsgrund

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 71
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.06.1983 - 4 StR 257/83

    Fehlende Unrechtseinsicht und Reue als Strafschärfungsgrund - Gefährdung der …

    Auszug aus BGH, 10.01.2017 - 4 StR 521/16
    Eine andere Bewertung wäre nur in Betracht gekommen, wenn die Angeklagte bei ihrer Verteidigung ein Verhalten an den Tag gelegt hätte, das im Hinblick auf ihre Persönlichkeit und die Art der Tat auf eine besondere Rechtsfeindlichkeit und Gefährlichkeit schließen ließe (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. November 1993 - 1 StR 655/93, StV 1994, 125;… vom 7. November 1986 - 2 StR 563/86, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4; vom 9. Juni 1983 - 4 StR 257/83, NStZ 1983, 453); ein derartiges Verteidigungsverhalten ist hier indes weder festgestellt noch sonst ersichtlich.
  • BGH, 07.11.1986 - 2 StR 563/86

    Bestreiten - Tat - Strafschärfung

    Auszug aus BGH, 10.01.2017 - 4 StR 521/16
    Eine andere Bewertung wäre nur in Betracht gekommen, wenn die Angeklagte bei ihrer Verteidigung ein Verhalten an den Tag gelegt hätte, das im Hinblick auf ihre Persönlichkeit und die Art der Tat auf eine besondere Rechtsfeindlichkeit und Gefährlichkeit schließen ließe (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. November 1993 - 1 StR 655/93, StV 1994, 125; vom 7. November 1986 - 2 StR 563/86, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4; vom 9. Juni 1983 - 4 StR 257/83, NStZ 1983, 453); ein derartiges Verteidigungsverhalten ist hier indes weder festgestellt noch sonst ersichtlich.
  • BGH, 29.01.2014 - 1 StR 589/13

    Unzulässige Strafschärfung infolge des Verteidigungsverhaltens (Strafzumessung)

    Auszug aus BGH, 10.01.2017 - 4 StR 521/16
    Dass die die Tat bestreitende Angeklagte keine Reue und Unrechtseinsicht zeigte, durfte nicht zu ihrem Nachteil gewertet werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Januar 2016 - 4 StR 521/15; vom 8. Januar 2015 - 3 StR 543/14; vom 29. Januar 2014 - 1 StR 589/13, NStZ 2014, 396, 397).
  • BGH, 19.01.2016 - 4 StR 521/15

    Strafaussetzung zur Bewährung (Sozialprognose: Berücksichtigung von …

    Auszug aus BGH, 10.01.2017 - 4 StR 521/16
    Dass die die Tat bestreitende Angeklagte keine Reue und Unrechtseinsicht zeigte, durfte nicht zu ihrem Nachteil gewertet werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Januar 2016 - 4 StR 521/15; vom 8. Januar 2015 - 3 StR 543/14; vom 29. Januar 2014 - 1 StR 589/13, NStZ 2014, 396, 397).
  • BGH, 08.01.2015 - 3 StR 543/14

    Fehlende Auseinandersetzung mit der möglicherweise eingeschränkten oder …

    Auszug aus BGH, 10.01.2017 - 4 StR 521/16
    Dass die die Tat bestreitende Angeklagte keine Reue und Unrechtseinsicht zeigte, durfte nicht zu ihrem Nachteil gewertet werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Januar 2016 - 4 StR 521/15; vom 8. Januar 2015 - 3 StR 543/14; vom 29. Januar 2014 - 1 StR 589/13, NStZ 2014, 396, 397).
  • BGH, 04.11.1993 - 1 StR 655/93

    Straferschwerende Berücksichtigung eines Verteidigungsvorbringens

    Auszug aus BGH, 10.01.2017 - 4 StR 521/16
    Eine andere Bewertung wäre nur in Betracht gekommen, wenn die Angeklagte bei ihrer Verteidigung ein Verhalten an den Tag gelegt hätte, das im Hinblick auf ihre Persönlichkeit und die Art der Tat auf eine besondere Rechtsfeindlichkeit und Gefährlichkeit schließen ließe (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. November 1993 - 1 StR 655/93, StV 1994, 125;… vom 7. November 1986 - 2 StR 563/86, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4; vom 9. Juni 1983 - 4 StR 257/83, NStZ 1983, 453); ein derartiges Verteidigungsverhalten ist hier indes weder festgestellt noch sonst ersichtlich.
  • BGH, 16.07.2024 - 5 StR 164/24

    Verhältnis von Regelbeispiel und Qualifikation bei Verurteilung wegen …

    Einem Täter, der - wie hier - die Tat bestreitet, kann der Vorwurf fehlender Unrechtseinsicht oder Reue nicht gemacht werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2021 - 6 StR 7/21 mwN; vom 21. November 2018 - 1 StR 401/18, NStZ 2020, 601; vom 10. Januar 2017 - 4 StR 521/16, NStZ-RR 2017, 71; und vom 19. Januar 2016 - 4 StR 521/15;… BeckOK StGB/von Heintschel-Heinegg, 61. Ed., § 46 Rn. 130), weil ihm anderenfalls ein die Grenzen des Zulässigen nicht überschreitendes Verteidigungsverhalten angelastet werden würde.
  • OLG Hamm, 06.11.2017 - 1 RVs 88/17

    Prüfung der Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende; nachträgliche …

    Rn. 20 b. Des Weiteren bestehen zwar durchgreifende rechtliche Bedenken gegen die im Rahmen der Gesamtstrafenbildung erfolgten, grundsätzlich aber auch schon für die Bemessung der dritten Einzelstrafe relevanten Erwägungen, dass die Angeklagte "keine irgendwie geartete Einsicht in das Unrecht ihres Tuns" habe erkennen lassen und "an keiner Stelle irgendwie auch nur das geringste Bedauern gegenüber dem geschädigten Zeugen geäußert" habe, insofern diese Formulierungen Anlass zu der Besorgnis geben, dass dem Fehlen von Strafmilderungsgründen eine strafschärfende Bedeutung beigemessen worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 10.01.2017 - 4 StR 521/16 -, juris, m.w.N.).
  • BGH, 28.07.2021 - 6 StR 324/21

    Strafschärfende Berücksichtigung von Uneinsichtigkeit und mangelnder Reue des …

    Denn das Landgericht hat sowohl bei der Strafrahmenwahl als auch bei der Festsetzung der Einzelstrafen und der Gesamtstrafe in unzulässiger Weise zu Ungunsten des die Taten teilweise bestreitenden Angeklagten berücksichtigt, er habe sich "uneinsichtig" gezeigt und "keine Reue" erkennen lassen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2017 - 4 StR 521/16, NStZ-RR 2017, 71; vom 19. Januar 2016 - 4 StR 521/16; vom 29. Januar 2014 - 1 StR 589/13, StraFo 2014, 394).
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