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Rechtsprechung
   BGH, 13.03.2018 - 4 StR 531/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,8380
BGH, 13.03.2018 - 4 StR 531/17 (https://dejure.org/2018,8380)
BGH, Entscheidung vom 13.03.2018 - 4 StR 531/17 (https://dejure.org/2018,8380)
BGH, Entscheidung vom 13. März 2018 - 4 StR 531/17 (https://dejure.org/2018,8380)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 349 Abs. 2 StPO
    Verwerfung der Revision als unbegründet

  • openjur.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2018, 468
  • NStZ 2018, 583
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des …

    Auszug aus BGH, 13.03.2018 - 4 StR 531/17
    Das Urteil verhält sich nicht zur Vorstellung des Angeklagten nach dem Ende seiner letzten Ausführungshandlung bei diesen beiden Taten (sog. Rücktrittshorizont; vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 227), insbesondere dazu, ob er davon ausging, er könne die den Rechnungsempfängern angesonnene Zahlung des Rechnungsbetrages noch erreichen, etwa durch den - auch in anderen Fällen von ihm vorgenommenen - Versand von Mahnungen.
  • BGH, 02.11.1994 - 2 StR 449/94

    Beendeter Versuch bei mangelnden Vorstellungen über die Handlungsfolgen (letzte …

    Auszug aus BGH, 13.03.2018 - 4 StR 531/17
    Dies durfte indes nicht dahinstehen, da im Fall eines unbeendeten Versuchs der Angeklagte gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 Variante 1 StGB bereits durch freiwilliges Abstandnehmen von weiteren Ausführungshandlungen vom Betrugsversuch strafbefreiend zurückgetreten wäre (vgl. BGH, Urteil vom 2. November 1994 - 2 StR 449/94, BGHSt 40, 304, 306).
  • BGH, 10.05.1994 - 1 StR 142/94

    Gesamtstrafenbildung - Versuch - Haupttat - Verurteilung des Gehilfen

    Auszug aus BGH, 13.03.2018 - 4 StR 531/17
    Für den Fall, dass erneut eine nachträgliche Gesamtfreiheitsstrafe mit der Strafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Bünde vom 14. Mai 2014 zu bilden ist, weist der Senat darauf hin, dass in diese Gesamtstrafe nur diejenigen Taten einbezogen werden dürfen, die zum Zeitpunkt des Urteils vom 14. Mai 2014 bereits beendet waren (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 1994 - 1 StR 142/94, NStZ 1994, 482, 483;… Fischer, aaO, § 55 Rn. 7;… Rissing-van Saan in LK-StGB, 12. Aufl., § 55 Rn. 9).
  • BGH, 29.07.2025 - 4 StR 280/25

    Versuchter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Tatentschluss: …

    Lässt sich den Urteilsfeststellungen das Vorstellungsbild des Angeklagten, das zur revisionsgerichtlichen Prüfung des Vorliegens eines freiwilligen Rücktritts vom Versuch unerlässlich ist, nicht hinreichend entnehmen, hält das Urteil sachlich-rechtlicher Nachprüfung nicht stand (vgl. BGH, Beschluss vom 13. März 2018 - 4 StR 531/17, NStZ 2018, 468; Urteil vom 13. August 2015 - 4 StR 99/15, StV 2017, 675, 676 mwN).

    Dies durfte indes nicht dahinstehen, da die Angeklagte im Fall eines unbeendeten Versuchs gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 Variante 1 StGB bereits durch freiwilliges Abstandnehmen von weiteren Ausführungshandlungen wirksam von dem Versuch zurückgetreten wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Mai 2024 - 4 StR 82/24, NStZ-RR 2024, 319, 320; Beschluss vom 13. März 2018 - 4 StR 531/17, NStZ 2018, 468 mwN).

  • BGH, 12.02.2025 - 4 StR 56/24

    Rücktritt (versuchter Totschlag: Zufahren auf einen Polizeibeamten; Fehlschlag; …

    Lässt sich den Urteilsfeststellungen das Vorstellungsbild des Angeklagten, das zur revisionsgerichtlichen Prüfung des Vorliegens eines freiwilligen Rücktritts vom Versuch unerlässlich ist, nicht hinreichend entnehmen, hält das Urteil sachlich-rechtlicher Nachprüfung nicht stand (vgl. BGH, Beschluss vom 13. März 2018 - 4 StR 531/17, NStZ 2018, 468; Urteil vom 13. August 2015 - 4 StR 99/15, StV 2017, 675, 676 mwN).

    Dies durfte indes nicht dahinstehen, da der Angeklagte im Fall eines unbeendeten Versuchs gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 Variante 1 StGB bereits durch freiwilliges Abstandnehmen von weiteren ihm möglichen Ausführungshandlungen von dem Tötungsversuch strafbefreiend zurückgetreten wäre (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 2024 - 4 StR 82/24, NStZ-RR 2024, 319, 320 und vom 13. März 2018 - 4 StR 531/17, NStZ 2018, 468 mwN).

  • BGH, 15.01.2020 - 4 StR 587/19

    Rücktritt (Rücktrittshorizont; fehlgeschlagener Versuch; beendeter und …

    Lässt sich den Urteilsfeststellungen das Vorstellungsbild des Angeklagten, das zur revisionsgerichtlichen Prüfung des Vorliegens eines freiwilligen Rücktritts vom Versuch unerlässlich ist, nicht hinreichend entnehmen, hält das Urteil sachlich-rechtlicher Nachprüfung nicht stand (vgl. BGH, Urteil vom 13. August 2015 - 4 StR 99/15, StV 2017, 675, 676; Beschlüsse vom 21. August 2018 - 3 StR 205/18, NStZ 2018, 718, 720; vom 13. März 2018 - 4 StR 531/17, NStZ 2018, 468).
  • BGH, 18.09.2019 - 2 StR 187/19

    Raub (Wegnahme: Aufhebung des Gewahrsams, unauffällige, leicht bewegliche …

    Allein die Feststellung, der Angeklagte habe sich "geschlagen gegeben', lässt nicht erkennen, ob nach dessen Vorstellung nach dem Ende seiner letzten Ausführungshandlung (sog. Rücktrittshorizont, vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 227; vom 13. März 2018 - 4 StR 531/17, NStZ 2018, 468) die Tat mit den bereits eingesetzten oder anderen naheliegenden Mitteln noch hätte vollendet werden können und er durch freiwilliges Abstandnehmen von weiteren Ausführungshandlungen vom Versuch der Körperverletzung strafbefreiend zurückgetreten ist (vgl. Senat, Urteil vom 2. November 1994 - 2 StR 449/94, BGHSt 40, 304, 306), oder ob er erkannt hat oder subjektiv davon ausging, dass eine Vollendung nicht mehr möglich ist, der Versuch also fehlgeschlagen war und ein strafbefreiender Rücktritt von vorneherein ausscheidet (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 25. Oktober 2012 - 4 StR 346/12, NStZ 2013, 156, 157 mwN).
  • BGH, 18.07.2023 - 2 StR 423/22

    Zuhälterei (Ausbeutung: Entziehung eines erheblichen Teils der Einnahmen, gesamte …

    Hierzu, insbesondere zum maßgeblichen Rücktrittshorizont des Angeklagten (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 227; vom 13. März 2018 - 4 StR 531/17, NStZ 2018, 468), verhalten sich die Urteilsgründe indes nicht.
  • BGH, 18.07.2019 - 5 StR 235/19

    Fehlende Feststellungen zum Rücktrittshorizont bei der Verurteilung wegen …

    Die Urteilsgründe weisen insoweit einen Erörterungsmangel auf, als sich aus ihnen nicht ergibt, ob der Angeklagte strafbefreiend zurückgetreten ist (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 9. Mai 2018 - 5 StR 150/18; vom 13. März 2018 - 4 StR 531/17, NStZ 2018, 468; vom 24. Oktober 2017 - 1 StR 393/17; Urteil vom 11. April 2018 - 2 StR 551/17, NStZ 2019, 198, 199).
  • BGH, 09.10.2018 - 2 StR 370/18

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch der Körperverletzung durch …

    Das Urteil verhält sich nicht zur Vorstellung des Angeklagten nach dem Ende seiner letzten Ausführungshandlung (sog. Rücktrittshorizont, vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 227; vom 13. März 2018 - 4 StR 531/17, NStZ 2018, 468), insbesondere dazu, ob er davon ausging, er könne die von ihm beabsichtigte Verletzung des Geschädigten etwa durch weitere Faustschläge noch erreichen.
  • BGH, 22.06.2022 - 2 StR 122/22

    Versuchte besonders schwere räuberische Erpressung (Rücktritt: …

    Hierzu, insbesondere zum maßgeblichen Rücktrittshorizont (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 227; vom 13. März 2018 - 4 StR 531/17, NStZ 2018, 468), verhalten sich die Urteilsgründe indes nicht.
  • BGH, 27.11.2019 - 5 StR 491/19

    Rechtfertigung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Der Senat bemerkt ergänzend zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts: Es ist rechtlich bedenklich, dass das Landgericht bei der Tat zum Nachteil des Zeugen B. (Tat 2) nicht erörtert hat, ob der Beschuldigte freiwillig vom Versuch der gefährlichen Körperverletzung zurückgetreten ist (§ 24 Abs. 1 Satz 1 StGB), obwohl er nach dem ersten, fehlgegangenen Schlag keine Anstalten unternommen hat, den Angriff mit dem als Tatwerkzeug verwendeten Baseballschläger fortzusetzen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. März 2018 - 4 StR 531/17, NStZ 2018, 468).
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