Rechtsprechung
| BGH, 15.01.2019 - 4 StR 531/18 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafverfahren: Prozesszinsen im Adhäsionsausspruch
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 404 Abs 2 S 2 StPO, § 187 Abs 1 BGB
Strafverfahren: Prozesszinsen im Adhäsionsausspruch - IWW
- Wolters Kluwer
Zahlung von Zinsen erst ab dem auf die Rechtshängigkeit des Zahlungsanspruchs folgenden Tag i.R.e. Adhäsionsentscheidung
- Wolters Kluwer
Zahlung von Zinsen erst ab dem auf die Rechtshängigkeit des Zahlungsanspruchs folgenden Tag i.R.e. Adhäsionsentscheidung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 187 Abs. 1 ; StPO § 404 Abs. 2 S. 2
Zahlung von Zinsen erst ab dem auf die Rechtshängigkeit des Zahlungsanspruchs folgenden Tag i.R.e. Adhäsionsentscheidung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Münster, 08.05.2018 - 9 KLs 31/17
- BGH, 15.01.2019 - 4 StR 531/18
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 05.12.2018 - 4 StR 292/18
Antrag des Verletzten (Prozesszinsen im Adhäsionsverfahren)
Auszug aus BGH, 15.01.2019 - 4 StR 531/18
Dem Neben- und Adhäsionskläger stehen Zinsen erst ab dem 29. März 2018 zu, weil sein Klageschriftsatz im Adhäsionsverfahren vom 27. März 2018 beim Landgericht am 28. März 2018 eingegangen ist (§ 404 Abs. 2 Satz 2 StPO) und nach § 187 Abs. 1 BGB Zinsen erst ab dem auf die Rechtshängigkeit des Zahlungsanspruchs folgenden Tag zugesprochen werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2018 - 4 StR 292/18, Rn. 2 mwN). - BGH, 13.05.2003 - 1 StR 529/02
Beweiswürdigung (Bewertung der Glaubhaftigkeit der Aussage eines …
Auszug aus BGH, 15.01.2019 - 4 StR 531/18
Da das Landgericht die Schmerzensgeldforderung (mindestens 10.000 Euro) nicht in vollem Umfang zugesprochen hat, war das darin liegende Absehen von einer Entscheidung (§ 406 Abs. 1 Satz 3 StPO) zur Verdeutlichung in die Urteilsformel aufzunehmen (vgl. BGH…, Urteil vom 23. Januar 2018 - 5 StR 488/17, Rn. 14; Urteil vom 13. Mai 2003 - 1 StR 529/02, NStZ 2003, 565, 566). - BGH, 23.01.2018 - 5 StR 488/17
Gefährlichkeitsprognose bei der Anordnung der Unterbringung in einem …
Auszug aus BGH, 15.01.2019 - 4 StR 531/18
Da das Landgericht die Schmerzensgeldforderung (mindestens 10.000 Euro) nicht in vollem Umfang zugesprochen hat, war das darin liegende Absehen von einer Entscheidung (§ 406 Abs. 1 Satz 3 StPO) zur Verdeutlichung in die Urteilsformel aufzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 23. Januar 2018 - 5 StR 488/17, Rn. 14; Urteil vom 13. Mai 2003 - 1 StR 529/02, NStZ 2003, 565, 566).
- BGH, 26.02.2019 - 4 StR 464/18
Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch; Rücktrittshorizont)
Der Nebenkläger hat Anspruch auf Prozesszinsen auf den ausgeurteilten Schmerzensgeldbetrag in Höhe von 3.500 Euro sowie auf den Schadensersatzbetrag in Höhe von 187 Euro gemäß § 404 Abs. 2 StPO, § 291 Satz 1 BGB, § 187 Abs. 1 BGB analog erst ab dem auf den Eintritt der Rechtshängigkeit des Zahlungsanspruchs folgenden Tag (vgl. Senat, Beschlüsse vom 5. Dezember 2018 - 4 StR 292/18, NStZ-RR 2019, 96 mwN; vom 15. Januar 2019 - 4 StR 531/18, juris Rn. 2). - BGH, 05.09.2019 - 3 StR 306/19
Zinsanspruch des Adhäsionsklägers
Soweit es das Landgericht mit Blick darauf, dass der Adhäsionskläger Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 7.000 EUR gefordert, es jedoch lediglich 6.000 EUR zugesprochen hat, versäumt hat, insofern von einer Entscheidung im Adhäsionsverfahren abzusehen, hat der Senat dies nachgeholt (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Januar 2019 - 4 StR 531/18, juris Rn. 2 mwN). - BGH, 01.07.2025 - 5 StR 175/25
Adhäsionsverfahren (Wegfall des Feststellungsausspruchs betreffend die …
Rn. 6 Die Ergänzung des Urteils durch den Ausspruch über das Absehen von einer Entscheidung über die Anträge der Adhäsionsklägerinnen ist daneben auch deshalb erforderlich, weil die Strafkammer deren Vorstellungen über die Höhe des zuzuerkennenden Schmerzensgeldes nur teilweise entsprochen hat (... vgl. BGH, Beschluss vom 15. Januar 2019 - 4 StR 531/18, Rn. 2).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".