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Rechtsprechung
   BGH, 09.02.2005 - 4 StR 539/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5425
BGH, 09.02.2005 - 4 StR 539/04 (https://dejure.org/2005,5425)
BGH, Entscheidung vom 09.02.2005 - 4 StR 539/04 (https://dejure.org/2005,5425)
BGH, Entscheidung vom 09. Februar 2005 - 4 StR 539/04 (https://dejure.org/2005,5425)
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Volltextveröffentlichungen (9)

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  • HRR Strafrecht

    § 263 StGB; § 22 StGB
    Betrug (regelmäßig keine schadensgleiche Vermögensgefährdung bei Vertragsschluss, der eine Zug-um-Zug-Leistung beinhaltet; Stoffgleichheit zwischen Schaden und Vorteil; Versuch)

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 180
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.09.1997 - 5 StR 331/97

    1.000.000 Tonnen Stahlschrott - § 263 StGB, Stoffgleicheit, Eingehungsbetrug, …

    Auszug aus BGH, 09.02.2005 - 4 StR 539/04
    In solchen Fällen liegt in dem Vertragsschluß regelmäßig noch keine schadensgleiche Vermögensgefährdung (st. Rspr.; BGH StV 1999, 24; wistra 2001, 423 m.w.N.).

    Die hier dem Juwelier entstandenen Vermögenseinbußen sind kein Vermögensschaden im Sinne des § 263 StGB, weil es insoweit an der erforderlichen Stoffgleichheit zwischen Schaden und angestrebtem Vermögensvorteil fehlt (vgl. BGH StV 1999, 24;… BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 46).

  • BGH, 12.06.2001 - 4 StR 402/00

    Betrug (Vermögensschaden: Eingehungsbetrug; Ausreichung eines Darlehens: …

    Auszug aus BGH, 09.02.2005 - 4 StR 539/04
    In solchen Fällen liegt in dem Vertragsschluß regelmäßig noch keine schadensgleiche Vermögensgefährdung (st. Rspr.; BGH StV 1999, 24; wistra 2001, 423 m.w.N.).
  • BGH, 09.12.1994 - 3 StR 433/94

    Voraussetzungen eines Vermögensnachteils bei Betrug

    Auszug aus BGH, 09.02.2005 - 4 StR 539/04
    Die hier dem Juwelier entstandenen Vermögenseinbußen sind kein Vermögensschaden im Sinne des § 263 StGB, weil es insoweit an der erforderlichen Stoffgleichheit zwischen Schaden und angestrebtem Vermögensvorteil fehlt (vgl. BGH StV 1999, 24; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 46).
  • OLG Bamberg, 17.03.2016 - 3 OLG 8 Ss 18/16

    Tatvollendung und Tatbeendigung bei Eingehungsbetrug, Bildung einer Gesamtstrafe

    Der bloße Abschluss eines Kaufvertrags erfüllt noch nicht die Voraussetzungen eines Eingehungsbetrugs, da aufgrund der Zug-um-Zug-Einrede (§ 320 I 1 Halbs. 1 BGB) dem Verkäufer noch kein Vermögensschaden entstanden ist (u. a. Anschluss an BGH, Beschl. v. 09.02.2005 - 4 StR 539/04 = NStZ-RR 2005, 180 = StraFo 2005 255 = wistra 2005, 222).

    Die Urteilsgründe verhalten sich indes weder dazu, ob der Vertragspartner des Angekl. ggf. zur Vorleistung verpflichtet war, noch dazu, ob und aufgrund welcher Überlegungen der Angekl. im Falle fehlender Vorleistungspflicht seines Vertragspartners davon ausgegangen ist, er werde die bestellten Wagen auch ohne Bezahlung ausgehändigt erhalten (vgl. BGH, Beschl. v. 09.02.2005 - 4 StR 539/04 = NStZ-RR 2005, 180 = StraFo 2005 255 = wistra 2005, 222).

  • BGH, 08.10.2025 - 2 StR 282/25

    Betrug (schadensgleiche Vermögensgefährdung: Eingehungsbetrug, Verpflichtung zur …

    In solchen Fällen liegt in dem Vertragsschluss regelmäßig noch keine schadensgleiche Vermögensgefährdung (st.Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 12. Mai 1992 - 1 StR 133/92, NJW 1992, 2167, 2169; Beschluss vom 9. Februar 2005 - 4 StR 539/04, NStZ-RR 2005, 180 jeweils mwN).

    Die hier dem Vertragspartner des Angeklagten entstandenen Vermögenseinbußen sind kein Vermögensschaden im Sinne des § 263 StGB, weil es insoweit an der erforderlichen Stoffgleichheit zwischen Schaden und angestrebtem Vermögensvorteil fehlt (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Dezember 1994 - 3 StR 433/94, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 46, und vom 9. Februar 2005, aaO).

  • AG Villingen-Schwenningen, 04.04.2019 - 6 Ds 33 Js 26790/18

    Eingehungsbetrug bei Vorleistungspflicht des Täuschenden

    Dies liegt beim Abschluss eines Kaufvertrags schon dann nicht vor, wenn vereinbart wird, die Leistung Zug-um-Zug gegen die Gegenleistung zu erbringen (st. Rspr. BGH, Beschluss vom 9.2.2005 - 4 StR 539/04 = NStZ-RR 2005, 180, 181).

    Nur in Ausnahmefällen kann die Eingehung eines Kaufvertrages in Leistung Zug-um-Zug als Versuchsdelikt strafbar sein, wenn sich der Täter (in irriger Annahme) bei Vertragsabschluss vorstellte, eine Leistungserbringung des Getäuschten würde auch dann erfolgen, wenn er seine eigene Leistung nicht erbrächte (BGH, Beschluss vom 9.2.2005 - 4 StR 539/04 = NStZ-RR 2005, 180, 181).

  • OLG Koblenz, 25.06.2007 - 12 U 1717/05

    Internationale Zuständigkeit bei unerlaubten Handlungen von EU-Bürgern - …

    Der Abschluss eines Kaufvertrages alleine erfüllt die Voraussetzungen eines Eingehungsbetrugs allerdings noch nicht, wenn der durch Täuschung zu Stande gekommene Vertrag nur zur Leistung Zug-um-Zug verpflichtet (vgl. BGH NStZ 1998, 45; NStZ-RR 2005, 180).
  • BayObLG, 28.01.2025 - 203 StRR 10/25

    Rechtsfolgenausspruch, Zug-um-Zug-Leistung, Wertminderung, Schadensgleiche …

    Auch eine Verurteilung wegen versuchten Betruges kommt nur dann in Betracht, wenn der Täter bei Vertragsschluss trotz der vertraglichen Gestaltung davon ausging, er werde die von dem Vertragspartner geschuldete Gegenleistung auch ohne Erbringung der eigenen Leistung erhalten (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 9. Februar 2005 - 4 StR 539/04 -, juris Rn. 4 und 5; BGH…, Urteil vom 18. September 1997 - 5 StR 331/97 -, juris Rn. 12; BGH, Beschluss vom 9. Dezember 1994 - 3 StR 433/94 -, juris; OLG Bamberg…, Beschluss vom 17. März 2016 - 3 OLG 8 Ss 18/16 -, juris Rn. 6;… Saliger in: Esser/Rübenstahl/Saliger/Tsambikakis, Wirtschaftsstrafrecht, § 263 STGB Rn. 202; zum Grundstückskauf vgl. BGH, Beschluss vom 6. März 2018 - 3 StR 552/17 -, juris).
  • OLG München, 22.10.2008 - 5St RR 109/08

    Versuchter Betrug: Kauf eines PKW trotz des Wissens, diesen nicht bezahlen zu …

    In solchen Fällen liegt in dem Vertragsschluss regelmäßig keine schadensgleiche Vermögensgefährdung (BGH StV 1995, 255; StV 1999, 24 = NStZ 1998, 85; wistra 2001, 423; NStZ-RR 2005, 180; BayObLG Beschluss vom 11.10.1999 - Az. 5St RR 211/99).

    Dieser käme nur in Betracht, wenn der Angeklagte davon ausgegangen wäre, er werde den bestellten Pkw auch ohne Bezahlung ausgehändigt erhalten (BGH NStZ-RR 2005, 180 m.w.N.).

  • OLG Frankfurt, 29.03.2007 - 3 Ws 182/07

    Widerruf der Strafaussetzung bei neuer Straftat innerhalb der Bewährungszeit

    Zwar mag im Abschluss des Mietvertrags auf Grund der vereinbarten Vorleistungspflichtigkeit des Verurteilten noch keine schadensgleiche Vermögensgefährdung liegen (vgl. BGH, NStZ-RR 2005, 180, 181 mwN).
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