Rechtsprechung
| BGH, 07.02.1991 - 4 StR 544/90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Vorsätzliche Tötung oder Handeln in Notwehr - Einsatz des Messers als erforderliche Verteidigung gegen einen unbewaffneten Angreifer - Anwendung des milderen Gesetzes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 07.02.1991 - 4 StR 544/90
- BGH, 26.02.1991 - 4 StR 544/90
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (12)
- BGH, 12.03.1987 - 4 StR 2/87
"Ich ballere jetzt alle ab" - § 32 StGB, Notwehr unter Ehegatten, Schußwaffe als …
Auszug aus BGH, 07.02.1991 - 4 StR 544/90
Gegen einen unbewaffneten Angreifer reicht regelmäßig die Drohung mit einer gefährlichen Waffe aus (vgl. BGHSt 26, 256, 258 [BGH 12.12.1975 - 2 StR 451/75]; BGHR StGB § 32 Abs. 1 Putativnotwehr 2; StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 1; Verteidigung 1, 3).Genügt dies aufgrund besonderer Umstände nicht, muß der Verteidiger die Waffe zunächst in schonenderer Art und Weise einsetzen, ehe er sich mit einem lebensgefährdenden Vorgehen zur Wehr setzt (vgl. BGHSt 26, 143, 146; BGHR StGB § 32 Abs. 1 Putativnotwehr 2; StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 1).
- BGH, 13.03.1980 - 4 StR 24/80
Verurteilung wegen Totschlags - Vorlage einer Notwehrlage - Verteidigung mit …
Auszug aus BGH, 07.02.1991 - 4 StR 544/90
Die Voraussetzungen der ersten Alternative liegen hier aufgrund der Erwägungen im Zusammenhang mit der Notwehrüberschreitung fern (vgl. dazu Senatsurteil vom 13. März 1980 - 4 StR 24/80); im angefochtenen Urteil ist die Nichtanwendung des § 113 Abs. 1 Nr. 1 StGB-DDR, ohne daß dies deshalb zu beanstanden wäre, nicht besonders begründet worden.Bei der gebotenen Gesamtwürdigung, ob ein sonst minder schwerer Fall (2. Alternative) vorliegt (vgl. BGH StV 1984, 73; NStZ 1985, 310; Senatsurteil vom 13. März 1980 - 4 StR 24/80;… Eser in Schönke/Schröder, StGB 23. Aufl. § 213 Rdn. 13), wie bei der Strafzumessung wird namentlich die wiederholte unberechtigte Aggression des Opfers gegen den Angeklagten (UA 5) zu berücksichtigen sein.
- BGH, 22.04.1955 - 5 StR 35/55
Lederriemen - § 15 StGB, dolus eventualis
Auszug aus BGH, 07.02.1991 - 4 StR 544/90
Die so belegte Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen des bedingten Vorsatzes nach § 6 Abs. 2 StGB-DDR in Abgrenzung zur bewußten Fahrlässigkeit nach § 7 StGB-DDR deckt sich regelmäßig - so auch hier - mit den Anforderungen des Strafgesetzbuchs an einen bedingten Vorsatz (vgl. BGHSt 7, 363, 369;… BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 2;… Dreher/Tröndle StGB 45. Aufl. § 15 Rdn. 10 f.).
- BGH, 12.12.1975 - 2 StR 451/75
Tödlicher Boxerschlag - § 32 StGB, Notwehrprovokation
Auszug aus BGH, 07.02.1991 - 4 StR 544/90
Gegen einen unbewaffneten Angreifer reicht regelmäßig die Drohung mit einer gefährlichen Waffe aus (vgl. BGHSt 26, 256, 258 [BGH 12.12.1975 - 2 StR 451/75];… BGHR StGB § 32 Abs. 1 Putativnotwehr 2; StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 1; Verteidigung 1, 3). - BGH, 15.05.1975 - 4 StR 71/75
'Alle kaputt machen' - §§ 212, 22, 32 StGB, Notwehrprovokation
Auszug aus BGH, 07.02.1991 - 4 StR 544/90
Genügt dies aufgrund besonderer Umstände nicht, muß der Verteidiger die Waffe zunächst in schonenderer Art und Weise einsetzen, ehe er sich mit einem lebensgefährdenden Vorgehen zur Wehr setzt (vgl. BGHSt 26, 143, 146;… BGHR StGB § 32 Abs. 1 Putativnotwehr 2; StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 1). - BGH, 30.10.1986 - 4 StR 505/86
Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Sachrüge - Anforderungen an …
Auszug aus BGH, 07.02.1991 - 4 StR 544/90
Obgleich der Angeklagte mit dem Angriff gerechnet und sich ihm dennoch wegen seiner Bewaffnung, die er sofort in massivster Weise einzusetzen vermochte, allein gestellt hatte, wird sein Verteidigungswille in dem angefochtenen Urteil (UA 4) nicht in Zweifel gezogen (vgl. dazu aber BGHR StGB § 32 Abs. 1 Putativnotwehr 1; StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 2). - BGH, 20.11.1986 - 4 StR 633/86
Revision der Angeklagten gegen die Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung - …
Auszug aus BGH, 07.02.1991 - 4 StR 544/90
Die so belegte Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen des bedingten Vorsatzes nach § 6 Abs. 2 StGB-DDR in Abgrenzung zur bewußten Fahrlässigkeit nach § 7 StGB-DDR deckt sich regelmäßig - so auch hier - mit den Anforderungen des Strafgesetzbuchs an einen bedingten Vorsatz (vgl. BGHSt 7, 363, 369; BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 2;… Dreher/Tröndle StGB 45. Aufl. § 15 Rdn. 10 f.). - BGH, 07.08.1986 - 4 StR 308/86
Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz, Beendigung des Versuchs, …
Auszug aus BGH, 07.02.1991 - 4 StR 544/90
Die Begründung des bedingten Tötungsvorsatzes unter maßgeblicher Berücksichtigung der Kriterien der Gefährlichkeit der Gewalthandlung und des Wissens des Täters hiervon ist damit rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 3;… Dreher/Tröndle a.a.O. § 15 Rdn. 11, § 211 Rdn. 11 a). - BGH, 16.09.1986 - 4 StR 457/86
Doppelte Verwertung des Tatbestandsmerkmals des Tötungsvorsatzes zu Lasten des …
Auszug aus BGH, 07.02.1991 - 4 StR 544/90
Das neue Tatgericht wird eine strafschärfende Würdigung solcher Umstände zu vermeiden haben, die mit der Erfüllung des Tatbestandes des Totschlags notwendig einhergehen (§ 46 Abs. 3 StGB; vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 1; Senatsbeschluß vom 16. September 1986 - 4 StR 457/86, bei Theune NStZ 1987, 163;… Schäfer, Praxis der Strafzumessung, 1990 Rdn. 303). - BGH, 14.03.1985 - 1 StR 105/85
Berücksichtigung einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit bei der Prüfung von …
Auszug aus BGH, 07.02.1991 - 4 StR 544/90
Bei der gebotenen Gesamtwürdigung, ob ein sonst minder schwerer Fall (2. Alternative) vorliegt (vgl. BGH StV 1984, 73; NStZ 1985, 310; Senatsurteil vom 13. März 1980 - 4 StR 24/80;… Eser in Schönke/Schröder, StGB 23. Aufl. § 213 Rdn. 13), wie bei der Strafzumessung wird namentlich die wiederholte unberechtigte Aggression des Opfers gegen den Angeklagten (UA 5) zu berücksichtigen sein. - BGH, 12.10.1983 - 3 StR 349/83
Beurteilung eines minder schweren Falls durch Tatrichter bei der Strafzumessung - …
- BGH, 21.12.1990 - 5 StR 535/90
Bestimmung des Strafmaßes bei Mord
- BGH, 30.05.1996 - 4 StR 109/96
Vorsätzliche gefährliche Körperverletzung oder Notwehr bzw. Notwehrexzess - …
Die Erwägung des Landgerichts, daß der konkret erfolgte Einsatz des Messers über das Maß zulässiger Verteidigung hinausging, ist daher unter den festgestellten Umständen aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (vgl. BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 7). - BGH, 02.12.2011 - 5 StR 416/11
Notwehr (Erforderlichkeit); Bemessung der Jugendstrafe (Erziehungsbedarf); Kosten …
Der Angeklagte war angesichts des eher harmlosen Angriffs (Beinstellen, "Wischen" über die Kopfbedeckung des Angeklagten) des ihm körperlich unterlegenen, unbewaffneten Opfers im Rahmen einer sich anbahnenden Rangelei unter jungen Leuten schon nicht berechtigt (§ 32 Abs. 2 StGB), den ersten, das Opfer an der Stirn treffenden Stich mit dem bewusst verborgen gehaltenen und bereits geöffneten Butterflymesser zu setzen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Dezember 1975 - 2 StR 451/75, BGHSt 26, 256, 258;… Urteile vom 12. März 1987 - 4 StR 2/87, BGHR StGB § 32 Abs. 1 Putativnotwehr 2;… vom 30. Oktober 1986 - 4 StR 505/86, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 1;… vom 6. November 1987 - 2 StR 251/87, BGHR aaO Erforderlichkeit 2; vom 7. Februar 1991 - 4 StR 544/90, BGHR aaO Erforderlichkeit 7; BGH…, Beschluss vom 7. Juli 1987 - 4 StR 291/87, BGHR aaO Verteidigung 1; BGH…, Urteil vom 18. August 1988 - 4 StR 297/88, BGHR aaO Verteidigung 3, jeweils mwN).Denn bei der gegebenen "Kampflage" und Berücksichtigung des Vorverhaltens des Angeklagten durfte dieser auch nach dem Standpunkt der Jugendkammer einem etwa bevorstehenden Angriff des Opfers nicht mit dem sogleich danach schonungslos ausgeführten tödlichen Stich zuvorkommen, zumal ihm selbst eine auch nur annähernd gleichwertige Gefährdung nicht drohte (vgl. BGH, Urteil vom 7. Februar 1991 - 4 StR 544/90, BGHR aaO).
- BGH, 04.12.1991 - 3 StR 470/91
Tötungsvorsatz bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen - Voraussetzungen des …
Diese Ausführungen zur Abgrenzung von bedingtem Vorsatz und bewußter Fahrlässigkeit gelten grundsätzlich auch für die Auslegung des § 6 Abs. 2 und des § 7 DDR-StGB (vgl. BGHR DDR-StGB § 6 Vorsatz, bedingter 1).
- LG Essen, 17.04.2018 - 27 KLs 27/17 Dies gilt vor allem, wenn die andere Person - wie hier - unbewaffnet war (BGH, Urteil vom 07.02.1991 - 4 StR 544/90, zitiert nach juris;… Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 32 Rn. 37).
- BGH, 26.06.1991 - 3 StR 20/91
Voraussetzungen für eine mildere Beurteilung
Sollte das im Hinblick auf den hochgradigen Affekt des Angeklagten nicht gegeben sein, dann wäre § 212 StGB als das mildere Gesetz anzuwenden (vgl. BGH, Beschluß vom 21. Dezember 1990 - 5 StR 595/90 - und Urteil vom 7. Februar 1991 - 4 StR 544/90). - BGH, 14.08.1991 - 3 StR 37/91
Als Revision zu behandelnde Berufung gegen Verurteilung vor Wirksamwerden des …
Nach dem Wechsel der Verfahrensordnung können die Beschwerdeführer mit ihrer von den Tatsachenfeststellungen abweichenden Beweiswürdigung wegen der eindeutigen Überleitungsregelung im Einigungsvertrag (…a.a.O. Nr. 28i) nicht mehr gehört werden (BGH, Urteil vom 7. Februar 1991 - 4 StR 544/90).
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Rechtsprechung
| BGH, 26.02.1991 - 4 StR 544/90 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Möglichkeit einer Pauschalvergütung für den Rechtsanwalt für Vorbereitung und Wahrnehmung der Hauptverhandlung
Verfahrensgang
- BGH, 07.02.1991 - 4 StR 544/90
- BGH, 26.02.1991 - 4 StR 544/90
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 08.09.1970 - 5 StR 704/68
Entscheidung des Bundesgerichtshofes über die Vergütung eines nur für das …
Auszug aus BGH, 26.02.1991 - 4 StR 544/90
Für die Vorbereitung und Wahrnehmung der Hauptverhandlung vor dem Bundesgerichtshof (vgl. BGHSt 23, 324; hier insbesondere auch Zeitpunkt und Umfang der Beiordnung) kam eine Pauschvergütung nach § 99 BRAGO nicht in Betracht.
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