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Rechtsprechung
   BGH, 18.10.1985 - 4 StR 559/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,1717
BGH, 18.10.1985 - 4 StR 559/85 (https://dejure.org/1985,1717)
BGH, Entscheidung vom 18.10.1985 - 4 StR 559/85 (https://dejure.org/1985,1717)
BGH, Entscheidung vom 18. Oktober 1985 - 4 StR 559/85 (https://dejure.org/1985,1717)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwer des Angeklagten bei Verurteilung zur Beihilfe anstatt zur Vergewaltigung - Erforderlichkeit der Darstellung in den Urteilsgründen, weshalb von der Strafaussetzung zur Bewährung abgesehen wurde - Gesamtstrafenbildung beim Zusammentreffen von Freiheitsstrafe und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1986, 58
 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.03.1984 - 4 StR 149/84

    Aussetzung der Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung - Umstände …

    Auszug aus BGH, 18.10.1985 - 4 StR 559/85
    Notwendig ist insoweit eine Gesamtwertung, ob Milderungsgründe von besonderem Gewicht vorliegen, die eine Strafaussetzung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, als nicht unangebracht und als den vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (BGHSt 19, 370, 371; BGH NStZ 1984, 360 und 361; BGH, Beschluß vom 20. August 1985 - 4 StR 441/85).
  • BGH, 13.11.1980 - 4 StR 511/80

    Erkennbarkeit der verwirklichten Straftatbestände in der Urteilsformel - …

    Auszug aus BGH, 18.10.1985 - 4 StR 559/85
    Die Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung ohne nähere Darlegung ihrer Gründe mag hinzunehmen sein, wenn Fälle zu beurteilen sind, die nach der Persönlichkeit des Angeklagten, der Vorgeschichte der Tat und der Tatausführung keine Besonderheiten aufweisen (vgl. BGH StV 1981, 70; BGH, Beschluß vom 13. Juli 1984 - 4 StR 385/84).
  • BGH, 10.06.1985 - 4 StR 264/85

    Zusammentreffen von Freiheitsstrafen und Geldstrafen - Erfordernis einer …

    Auszug aus BGH, 18.10.1985 - 4 StR 559/85
    Die Nichtanwendung dieser Vorschrift bedarf jedenfalls dann einer besonderen Begründung, wenn nach den besonderen Umständen des Falles eine Gesamtstrafe als das schwerere Übel erscheint (BGH VRS 43, 422; BGH, Beschluß vom 10. Juni 1985 - 4 StR 264/85).
  • BGH, 13.07.1984 - 4 StR 385/84

    Voraussetzungen des Ausreichens einer formelhaften richterlichen Begründung im …

    Auszug aus BGH, 18.10.1985 - 4 StR 559/85
    Die Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung ohne nähere Darlegung ihrer Gründe mag hinzunehmen sein, wenn Fälle zu beurteilen sind, die nach der Persönlichkeit des Angeklagten, der Vorgeschichte der Tat und der Tatausführung keine Besonderheiten aufweisen (vgl. BGH StV 1981, 70; BGH, Beschluß vom 13. Juli 1984 - 4 StR 385/84).
  • BGH, 20.08.1985 - 4 StR 441/85

    Anforderungen an die Annahme besonderer Gründe, welche die Aussetzung der …

    Auszug aus BGH, 18.10.1985 - 4 StR 559/85
    Notwendig ist insoweit eine Gesamtwertung, ob Milderungsgründe von besonderem Gewicht vorliegen, die eine Strafaussetzung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, als nicht unangebracht und als den vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (BGHSt 19, 370, 371; BGH NStZ 1984, 360 und 361; BGH, Beschluß vom 20. August 1985 - 4 StR 441/85).
  • BGH, 22.07.1999 - 4 StR 90/99

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr; Äußerlich verkehrsgerechtes …

    Die Nichtanwendung dieser Ausnahmevorschrift (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1973, 17;… GA 1987, 80;… Rissing-van Saan in LK 11. Aufl. § 53 Rdn. 16 m.w.N.) bedarf nämlich in der Regel nur dann der ausdrücklichen Erörterung, wenn nach den besonderen Umständen eine Gesamtstrafe aus den verwirkten Freiheits- und Geldstrafen als das schwerere Übel erscheint (BGH StV 1986, 58-1 1987, 63; JR 1989, 425 mit Anm. Bringewat; BGH NJW 1989, 2900; NStZ-RR 1998, 207); dies schließt der Senat hier aus.
  • OLG Köln, 31.08.2004 - Ss 250/04

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Bildung einer Gesamtstrafe aus Geld- und …

    Von diesem Ausgangspunkt her bedarf die Verhängung einer Gesamtfreiheitsstrafe unter Einbeziehung von Einzelgeldstrafen nach ständiger, insoweit auch bislang schon vom Senat (zuletzt SenE v. 25.05.2004 - Ss 200/04 -) beachteter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (nur) dann der besonderen Begründung, wenn die Gesamtstrafe als das schwerere Übel erscheint (BGH VRS 43, 422, 423 = bei Dallinger MDR 73, 17; StV 86, 58; JR 89, 425, 426; NJW 89, 2900; StV 92, 225; wistra 94, 61, 62; NJW 99, 3132, 3133;… NStZ-RR 02, 264 sowie BGHR StGB § 53 Abs. 2 Einbeziehung nachteilige 1, 2, 3, 4 und 6).

    Rn. 28 (() Die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs mit der immer wieder gebrauchten Begründung, dass die Nichtanwendung der "Ausnahmevorschrift" (BGH NJW 99, 3133) des § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB "insbesondere" (etwa BGH VRS 43, 423) oder "jedenfalls" (etwa BGH StV 86, 58) dann der besonderen Begründung bedarf, wenn nach den besonderen Umständen des Falles eine Gesamtstrafe als das schwerere Übel erscheint, ist aus den vom KG a.a.O. angeführten Gründen dahin zu verstehen, dass ausschließlich in diesen Fällen eine besondere Begründung gefordert werden kann.

    Die vom Bundesgerichtshof hierzu immer wieder entschiedenen Fälle nennen als solche besonderen Umstände die bei der Gesamtstrafenbildung erfolgende Überschreitung der für die Strafaussetzung zur Bewährung maßgeblichen Strafgrenzen von einem oder zwei Jahren Gesamtfreiheitsstrafe nach § 56 Abs. 1 oder Abs. 2 StGB (so BGH VRS 43, 423; StV 86, 58; StV 92, 225; NStZ-RR 02, 264) oder den wegen der Verurteilung zu einem Jahr Freiheitsstrafe drohenden Verlust der Beamtenrechte nach § 45 StGB (so BGH JR 89, 426; NJW 89, 2900;… BGHR StGB § 53 Abs. 2 Einbeziehung nachteilige 1).

  • OLG Köln, 09.01.2001 - Ss 477/00

    Strafprozessrecht: Verfahrensrüge wegen eines Verwertungsverbots bezüglich der …

    Andererseits bedarf die Verhängung einer Gesamtfreiheitsstrafe unter Einbeziehung von Einzelgeldstrafen der besonderen Begründung, wenn die Gesamtstrafe als das schwerere Übel erscheint (BGH StV 1986, 58; StV 1992, 225;… BGHR StGB § 53 Abs. 2 S. 2 "Einbeziehung, nachteilige" 1 u. 2;… BGHR StGB § 53 Abs. 2 "Einbeziehung" 1; BayObLG NStZ-RR 1998, 49; st. Senatsrechtsprechung, vgl. SenE v. 17.06.1994 - Ss 96/94 - SenE v. 31.03.2000 - Ss 132/00 -).
  • BGH, 08.06.2011 - 4 StR 111/11

    Beratung nach Wiedereintritt in die Verhandlung (Darlegungsvoraussetzungen an die …

    Unabhängig von der verfahrensrechtlichen Vorschrift des § 267 Abs. 3 Satz 4 StPO sind aus materiell-rechtlichen Gründen Ausführungen im Urteil zur Strafaussetzung zur Bewährung erforderlich, wenn eine Erörterung dieser Frage als Grundlage für die revisionsgerichtliche Nachprüfung geboten ist (BGH, Beschluss vom 5. März 1997 - 2 StR 63/97; vgl. auch BGH, Beschluss vom 18. Oktober 1985 - 4 StR 559/85, StV 1986, 58; Urteile vom 21. April 1986 - 2 StR 62/86, NStZ 1986, 374; vom 29. April 1954 - 3 StR 898/53, BGHSt 6, 167, 172).
  • BGH, 26.08.1986 - 1 StR 365/86

    Vollendung der Nötigung durch Erreichen eines Zwischenerfolgs - Durch vis …

    Die Strafkammer hat bei Prüfung der Frage, ob aus der Freiheitsstrafe und der Geldstrafe eine Gesamtstrafe zu bilden sei, was das Gesetz als die Regel ansieht (§ 53 Abs. 2 Satz 1 StGB), zu Recht auch darauf abgehoben, ob anderenfalls die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden könnte; das wäre hier bei gesonderter Verhängung der Geldstrafe nach § 53 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 StGB möglich gewesen (vgl. BGH, Beschl. vom 7. September 1972 - 4 StR 290/72 - bei Dallinger MDR 1973, 17 = URS 43, 422/423; BGH StV 1986, 58; BayObLG …
  • OLG Köln, 25.05.2004 - Ss 200/04

    Erfordernis der Besitzerhaltungsabsicht i. S. d. § 252 Strafgesetzbuch (StGB); …

    Andererseits bedarf die Verhängung einer Gesamtfreiheitsstrafe unter Einbeziehung von Einzelgeldstrafen der besonderen Begründung, wenn die Gesamtstrafe als das schwerere Übel erscheint (BGH StV 1986, 58; StV 1992, 225;… BGHR StGB § 53 Abs. 2 S. 2 "Einbeziehung, nachteilige" 1 u. 2;… BGHR StGB § 53 Abs. 2 "Einbeziehung" 1; BayObLG NStZ-RR 1998, 49; st. Senatsrechtsprechung, vgl. SenE v. 17.06.1994 - Ss 96/94 - SenE v- 14.07.1998 - Ss 312/98 - SenE v. 14.07.1998 - Ss 306-307/98 - SenE v. 12.03.1999 - Ss 50/99 - SenE v. 31.03.2000 - Ss 132/00 -).
  • BGH, 28.07.2011 - 4 StR 283/11

    Entscheidung über die Vollstreckung von jeweils aussetzungsfähigen …

    Unabhängig von der verfahrensrechtlichen Vorschrift des § 267 Abs. 3 Satz 4 StPO sind aus materiellrechtlichen Gründen Ausführungen im Urteil zur Strafaussetzung zur Bewährung erforderlich, wenn eine Erörterung dieser Frage als Grundlage für die revisionsgerichtliche Nachprüfung geboten ist (BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2011 - 4 StR 111/11; vom 5. März 1997 - 2 StR 63/97; vgl. auch BGH, Beschluss vom 18. Oktober 1985 - 4 StR 559/85, StV 1986, 58; Urteile vom 21. April 1986 - 2 StR 62/86, NStZ 1986, 374; vom 29. April 1954 - 3 StR 898/53, BGHSt 6, 167, 172).
  • BGH, 13.06.1986 - 3 StR 197/86

    Wertung der Entgegennahme einer nicht zustehenden Aufwandsentschädigung als …

    Die Nichtanwendung dieser Vorschrift bedarf jedenfalls dann einer ausdrücklichen Begründung, wenn nach den besonderen Umständen des Falles eine Gesamtstrafe als das schwerere Übel erscheint (BGH StV 1986, 58; BGH bei Dallinger MDR 1973, 17; BGH VRS 43, 422; BGH JR 1986, 70, 71 mit Anm. von Bruns; BayObLG …
  • BGH, 17.01.1989 - 1 StR 730/88

    Gesamtfreiheitsstrafenbildung beim Zusammentreffen von Einzelfreiheitsstrafen und …

    Das wäre etwa bei Verhinderung oder Erschwerung der Strafaussetzung zur Bewährung (BGH bei Dallinger MDR 1973, 17; BGH bei Holtz MDR 1985, 793; BGH StV 1986, 58) oder dann der Fall, wenn gerade dadurch eine besondere beamtenrechtliche Folge herbeigeführt würde (vgl. BGH wistra 1986, 256, 257).
  • BGH, 11.08.1989 - 2 StR 170/89

    Gesonderte Verhängung von Geldstrafe neben Freiheitsstrafe - Bildung einer …

    Insbesondere im Hinblick darauf, daß § 51 Abs. 1 Nr. 1 NWLBG im Falle der Verurteilung eines Beamten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr für vorsätzliche Tat(en) - auch wenn es sich um eine unter Einbeziehung einer Geldstrafe gebildete Gesamtfreiheitsstrafe handelt (BVerwGE 53, 236 [BVerwG 21.12.1976 - II WD 9/76];… Schütz, Beamtenrecht 5. Aufl. NWLBG § 51 Rdn. 11) - die schwerwiegende Folge des Verlusts der Beamtenrechte zwingend vorschreibt, durfte auf diese Prüfung nicht verzichtet werden (…BGHR StGB § 53 Abs. 2, Einbeziehung 1; Einbeziehung, nachteilige 1, 2; BGH StV 1986, 58; vgl. BGH StV 1988, 147;… Stree in Schönke/Schröder, StGB 23. Aufl. § 53 Rdn. 20).
  • BGH, 05.09.1995 - 1 StR 456/95

    Anwesenheit des Angeklagten - Verzicht auf Vernehmung - Geladener und …

  • BGH, 25.02.1986 - 4 StR 56/86

    Versagung einer Strafaussetzung - Bewährungsstrafe - Vorstrafen - Familiäre …

  • BGH, 26.05.1992 - 5 StR 203/92

    Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe bei Zusammentreffen von Freiheitsstrafe und …

  • BGH, 09.04.1991 - 4 StR 103/91

    Rechtmäßigkeit der Verurteilung eines Angeklagten wegen Betrugs in drei Fällen …

  • BGH, 01.08.1986 - 3 StR 323/86

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - …

  • BGH, 21.04.1986 - 2 StR 62/86

    Verwerfung einer Revision bei Verstoß gegen Vorschriften des Waffengesetzes - …

  • BGH, 04.02.1992 - 1 StR 659/91

    Anforderungen an den Ausspruch über die Gesamtfreiheitsstrafe

  • BGH, 23.12.1987 - 4 StR 501/87

    Beendigung einer Trunkenheitsfahrt durch eine vorübergehende Fahrtunterbrechung - …

  • BGH, 14.11.1991 - 1 StR 662/91

    Möglichkeit eine Geldstrafe neben einer Freiheitsstrafe gesondert bestehen zu …

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