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Rechtsprechung
   BGH, 03.12.1953 - 4 StR 563/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,3956
BGH, 03.12.1953 - 4 StR 563/53 (https://dejure.org/1953,3956)
BGH, Entscheidung vom 03.12.1953 - 4 StR 563/53 (https://dejure.org/1953,3956)
BGH, Entscheidung vom 03. Dezember 1953 - 4 StR 563/53 (https://dejure.org/1953,3956)
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 08.05.1951 - 1 StR 171/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.12.1953 - 4 StR 563/53
    Bei dieserVerpflichtung handelte es sich nicht um eine rein schuldrechtliche Verbindlichkeit, sondern um eine Treupflicht im Sinne des § 266 StGB (vgl RGSt 62, 31; BGHSt 1, 186, 189) [BGH 08.05.1951 - 1 StR 171/51].
  • BGH, 13.05.1953 - 4 StR 106/53
    Auszug aus BGH, 03.12.1953 - 4 StR 563/53
    N. hatte nämlich nicht nur eine zahlenmässig bestimmte Geldforderung, sondern einen Anspruch auf Herausgabe gerade der durch den Verkauf seiner Stoffe erzielten Geldbeträge (vgl RGSt 62, 58, 59; BGH 2 StR 200/51v. 15. Juni 1951, 4 StR 106/53 v. 13. Mai 1953).
  • BGH, 15.06.1951 - 2 StR 200/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.12.1953 - 4 StR 563/53
    (BGH 2 StR 200/51 v. 15. Juni 1951).
  • RG, 19.09.1929 - II 1280/28

    1. Inwiefern benachteiligt es den Auftraggeber, wenn der Kommissionär die ihm zum …

    Auszug aus BGH, 03.12.1953 - 4 StR 563/53
    Dieser Ansicht könnte dann beigetreten werden, wenn der Angeklagte jeweils schon im Zeitpunkt der Veräusserung der Ware entschlossen gewesen wäre, den Erlös - ganz oder teilweise - dem Tuchhändler N. vorzuenthalten und, wenn auch nur bis auf weiteres, für sich zu verwenden (RGSt 63, 251, 253).
  • RG, 03.12.1909 - IV 761/09

    Muß die Verwaltungsbehörde, die sich an dem Verfahren erster Instanz als …

    Auszug aus BGH, 03.12.1953 - 4 StR 563/53
    Er war allerdings verpflichtet, bei der Verwaltung des Gesellschaftsvermögens, das im gemeinschaftlichen Eigentum der Gesellschafter stand, auch die Vermögensinteressen He.s wahrzunehmen (RGSt 43, 57; RG HRR 1939 Nr. 670).
  • RG, 13.02.1928 - III 852/27

    Macht sich der Kommissionär, dem die Ware unter Eigentumsvorbehalt des …

    Auszug aus BGH, 03.12.1953 - 4 StR 563/53
    Bei dieserVerpflichtung handelte es sich nicht um eine rein schuldrechtliche Verbindlichkeit, sondern um eine Treupflicht im Sinne des § 266 StGB (vgl RGSt 62, 31; BGHSt 1, 186, 189) [BGH 08.05.1951 - 1 StR 171/51].
  • RG, 01.03.1928 - III 1065/27

    Kann sich der Bevollmächtigte durch den Verbrauch des auftragsgemäß für Rechnung …

    Auszug aus BGH, 03.12.1953 - 4 StR 563/53
    N. hatte nämlich nicht nur eine zahlenmässig bestimmte Geldforderung, sondern einen Anspruch auf Herausgabe gerade der durch den Verkauf seiner Stoffe erzielten Geldbeträge (vgl RGSt 62, 58, 59; BGH 2 StR 200/51v. 15. Juni 1951, 4 StR 106/53 v. 13. Mai 1953).
  • RG, 26.02.1915 - V 1022/14

    1. Unter welchen Voraussetzungen sind Zeugen teilweise beeidigt, teilweise …

    Auszug aus BGH, 03.12.1953 - 4 StR 563/53
    Die Rüge, daß durch Vereidigung des Zeugen He. die Vorschrift des § 60 Nr. 3 StPO verletzt worden sei, greift hier nicht ein, weil He. in diesem Falle nur als Verletzter, nicht aber als an der Straftat Beteiligter in Betracht kam, Gemäß § 61 Nr. 2 StPO stand es daher im Ermessen des Gerichts, den Zeugen hinsichtlich seiner diesen Fall betreffenden Bekundung zu vereidigen (vgl RGSt 49, 359).
  • BGH, 07.11.1961 - 1 StR 423/61

    Anrechnung einer Untersuchungshaft - Verpflichtung des Angeklagten zur …

    Umstände, die es rechtfertigen können, die Untersuchungshaft nicht anzurechnen, wie z.B., daß der Angeklagte aus Uneinsichtigkeit leugnete, die Tat zu dem Zwecke abstritt, um das Verfahren hinauszuzögern oder gar durch lügenhafte Behauptungen die Strafverfolgungsbehörden irre führte oder daß die Untersuchungshaft auf ihn ohne Eindruck geblieben oder aus einem anderen Grunde der Verbüßung von Strafhaft nicht gleichzuachten ist, hat die Strafkammer bisher nicht festgestellt (vgl. dazu BGH 1 StR 712/54 vom 28. Januar 1955; 1 StR 118/55 vom 20. Mai 1955; 4 StR 563/53 vom 3. Dezember 1953).
  • BGH, 08.07.1954 - 4 StR 84/54

    Rechtsmittel

    Die teilweise Nichtanrechnung wäre dann allerdings nicht zu beanstanden, wenn der Beschwerdeführer bewußt eine Verzögerung des Verfahrens bewirkt hätte, etwa in der Hoffnung auf diese Weise einen Teil der erwarteten Strafe in der Untersuchungshaft statt in Strafhaft verbringen zu können (RG JW 1938, 29 Nr. 1; BGH 4 StR 563/53 vom 3. Dezember 1953).
  • BGH, 24.03.1955 - 4 StR 62/55

    Rechtsmittel

    Die teilweise Nichtanrechnung wäre dann allerdings nicht zu beanstanden, wenn der Beschwerdeführer bewusst eine Verzögerung des Verfahrens bewirkt hätte, etwa in der Hoffnung, auf diese Weise einen Teil der erwarteten Strafe in der Untersuchungshaft statt in der Strafhaft verbringen zu können (RG JW 1938 29 Nr. 1; BGH 4 StR 563/53 vom 3. Dezember 1953; 4 StR 84/54 vom 8. Juli 1954).
  • BGH, 28.09.1962 - 4 StR 262/62

    Rechtmäßigkeit einer Verurteilung wegen Betruges - Ursächlichkeit eines Irrtums …

    Für die neue Hauptverhandlung wird darauf hingewiesen, daß gegen die nur teilweise Anrechnung der Untersuchungshaft aus den vom Landgericht angeführten Gründen rechtliche Bedenken an sich nicht bestehen (vgl. 4 StR 563/53 vom 3. Dezember 1953, 4 StR 84/54 vom 8. Juli 1954).
  • BGH, 25.03.1955 - 5 StR 40/55

    Rechtsmittel

    Die Nichtanrechnung wäre dann allerdings nicht zu beanstanden, wenn der Angeklagte bewußt eine Verzögerung des Verfahrens bewirkt hätte, etwa in der Hoffnung, auf diese Weise einen Teil der erwarteten Strafe in der Untersuchungshaft statt in Strafhaft verbringen zu können (RG JW 1938, 29 Nr. 1; BGH 4 StR 563/53 vom 3. Dezember 1953; 4 StR 84/54 vom 8. Juli 1954).
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