Rechtsprechung
| BGH, 17.02.2004 - 4 StR 585/03 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 69 a Abs. 1 Satz 3 StGB; § 69 StGB
Isolierte Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis (Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen: besondere Anforderungen bei der Anordnung gegen einen Beifahrer) - bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StGB § 69 Abs. 1
- IWW
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für eine Anordnung einer isolierten Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis; Forderung nach besonders gewichtigen Hinweisen über die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen bei einer Maßregel nach § 69a Strafgesetzbuch (StGB) für Beifahrer
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Fahrverbot für Beifahrer bei Beihilfevorwurf
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Fahrverbot des Beifahrers bei Beihilfehandlung/Beihilfevorwurf
- blutalkohol
, S. 379
Voraussetzungen für Festsetzung einer isolierten Sperrfrist nach § 69a Abs. 1 Satz 3 StGB gegen den Beifahrer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 69 Abs. 1 § 69a Abs. 1
Isolierte Sperre gegen Beifahrer - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- fahrschule-online.de (Kurzinformation)
Fahrerlaubnissperre auch für Beifahrer
- taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)
Fahrerlaubnissperre auch für Beifahrer
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Entziehung der Fahrerlaubnis - Verhängung einer isolierten Sperre beim Beifahrer
Papierfundstellen
- NStZ 2004, 617
- NZV 2005, 50
- VersR 2005, 957
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (3)
- BGH, 16.09.2003 - 4 StR 85/03
Anfragebeschluss; Entziehung der Fahrerlaubnis; Führen von Kraftfahrzeugen …
Auszug aus BGH, 17.02.2004 - 4 StR 585/03
Bei der Maßregelanordnung gegen einen Beifahrer (vgl. BGHSt 10, 333; BGH bei Holtz MDR 1978, 986 und MDR 1981, 453; NStZ 2004, 86, 88 f.) - wie hier - sind besonders gewichtige Hinweise zu fordern, aus denen sich die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen ergibt (BGH, Beschluß vom 9. Oktober 2003 - 3 StR 322/03).Solche sind den Urteilsgründen nicht zu entnehmen; denn es ist weder festgestellt, daß der Angeklagte die Tat gemeinschaftlich mit seiner Ehefrau beging und er deshalb auf die Führung des Kraftfahrzeuges Einfluß hatte (vgl. BGHSt 10, 333, 336) noch daß er - etwa bei der Verfolgung durch die Polizei - in einer seine Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen belegenden Art auf die Fahrweise seiner Ehefrau einwirkte (vgl. BGH NStZ 2004, 86, 88 f.).
Rn. 7 Unter diesen Umständen ist es nicht erforderlich, die Entscheidung über das Rechtsmittel des Angeklagten bis zum Abschluß des Verfahrens über die Anfrage des Senats vom 16. September 2003 - 4 StR 85, 155, 175/03 - (= NStZ 2004, 86), in der bei allgemeinen Straftaten ein - hier ersichtlich nicht gegebener - spezifischer Zusammenhang zwischen der begangenen Straftat und der Verkehrssicherheit gefordert wird, zurückzustellen.
- BGH, 29.05.1957 - 2 StR 195/57
Auszug aus BGH, 17.02.2004 - 4 StR 585/03
Bei der Maßregelanordnung gegen einen Beifahrer (vgl. BGHSt 10, 333; BGH bei Holtz MDR 1978, 986 und MDR 1981, 453; NStZ 2004, 86, 88 f.) - wie hier - sind besonders gewichtige Hinweise zu fordern, aus denen sich die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen ergibt (BGH, Beschluß vom 9. Oktober 2003 - 3 StR 322/03).Solche sind den Urteilsgründen nicht zu entnehmen; denn es ist weder festgestellt, daß der Angeklagte die Tat gemeinschaftlich mit seiner Ehefrau beging und er deshalb auf die Führung des Kraftfahrzeuges Einfluß hatte (vgl. BGHSt 10, 333, 336) noch daß er - etwa bei der Verfolgung durch die Polizei - in einer seine Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen belegenden Art auf die Fahrweise seiner Ehefrau einwirkte (vgl. BGH NStZ 2004, 86, 88 f.).
- BGH, 09.10.2003 - 3 StR 322/03
Maßregel der selbständigen Sperre der Erteilung der Fahrerlaubnis (Beifahrer); …
Auszug aus BGH, 17.02.2004 - 4 StR 585/03
Bei der Maßregelanordnung gegen einen Beifahrer (vgl. BGHSt 10, 333; BGH bei Holtz MDR 1978, 986 und MDR 1981, 453; NStZ 2004, 86, 88 f.) - wie hier - sind besonders gewichtige Hinweise zu fordern, aus denen sich die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen ergibt (BGH, Beschluß vom 9. Oktober 2003 - 3 StR 322/03).
- BGH, 20.11.2008 - 4 StR 328/08
Verurteilung wegen tödlich verlaufenem Autorennen auf einer Bundesstraße im …
- BGH, 24.03.2021 - 4 StR 416/20
Garantenstellung aus Ingerenz ist besonderes persönliches Merkmal
Bei Beteiligung mehrerer an der mit Strafe bedrohten Handlung kann ein Teilnehmer diese selbst dann im Zusammenhang mit der Führung eines Kraftfahrzeugs begangen haben, wenn er es nicht eigenhändig gelenkt hat (vgl. BGH, Urteile vom 29. Mai 1957 - 2 StR 195/57, BGHSt 10, 333; vom 5. Juli 1978 - 2 StR 122/78; Beschlüsse vom 17. Februar 2004 - 4 StR 585/03, NStZ 2004, 617; vom 9. Oktober 2003 - 3 StR 322/03, NStZ-RR 2004, 57;… Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 69 Rn. 16 mwN). - BGH, 27.01.2011 - 4 StR 502/10
Urteil gegen zwei Mitglieder der "Hells Angels" wegen tödlichen Überfalls auf …
- BGH, 14.03.2024 - 4 StR 354/23
Diebstahl mit Waffen (gefährliches Werkzeug: objektive Beschaffenheit, objektive …
Bei der Maßregelanordnung gegen einen Beifahrer sind jedoch besonders gewichtige Hinweise zu fordern, aus denen sich die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen ergibt; dies kommt namentlich in Betracht, wenn der Täter in einer seine Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen belegenden Art auf die Fahrweise des Kraftfahrzeugführers eingewirkt hat (BGH…, Beschluss vom 31. Januar 2024 ? 4 StR 205/23 Rn. 3; Beschluss vom 17. Februar 2004 - 4 StR 585/03 mwN). - BGH, 31.01.2024 - 4 StR 205/23
Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis (isolierte Sperre: Entziehung der …
Bei der Maßregelanordnung gegen einen Beifahrer sind besonders gewichtige Hinweise auf seinen Einfluss auf die Führung des Kraftfahrzeugs oder die Fahrweise zu fordern, aus denen sich die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen ergibt (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Februar 2004 - 4 StR 585/03 Rn. 7 mwN). - BGH, 10.10.2024 - 4 StR 173/24
Beweiswürdigung (beschränkte Revisibilität; Gutachten eines Sachverständigen: …
Bei der Maßregelanordnung gegen einen Beifahrer sind zwar besonders gewichtige Hinweise auf seinen Einfluss auf die Führung des Kraftfahrzeugs oder die Fahrweise zu fordern, aus denen sich die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen ergibt (vgl. BGH…, Beschluss vom 31. Januar 2024 - 4 StR 205/23 Rn. 3; Beschluss vom 17. Februar 2004 - 4 StR 585/03, NStZ 2004, 617). - OLG Hamm, 24.02.2026 - 2 ORs 4/26
Konkludente Zustimmung des Rechtsmittelgegners zur Berufungsbeschränkung in der …
Eine isolierte Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis (§ 69a Abs. 1 S. 3 StGB) darf hierbei nur angeordnet werden, wenn überhaupt die Voraussetzungen des § 69 Abs. 1 StGB vorliegen, die rechtswidrige Tat somit bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen worden ist und sich aus der Tat ergibt, dass der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist (vgl. BGH, Beschluss vom 17.02.2004, 4 StR 585/03, juris;… Valerius in: LK-StGB, 14. Aufl. 2024, § 69a Rz. 5). - OLG Hamm, 18.08.2025 - 2 ORs 43/25
Isolierte Anordnung einer Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis
Eine isolierte Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis (§ 69a Abs. 1 S. 3 StGB) darf hierbei nur angeordnet werden, wenn überhaupt die Voraussetzungen des § 69 Abs. 1 StGB vorliegen, die rechtswidrige Tat somit bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen worden ist und sich aus der Tat ergibt, daß der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist (vgl. nur BGH, Beschluss vom 17.02.2004 - 4 StR 585/03 -, Rn. 7, juris;… Valerius in: LK-StGB, 14. Aufl. 2024, § 69a Rn. 5).
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