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Rechtsprechung
   BGH, 07.07.1955 - 4 StR 603/54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,471
BGH, 07.07.1955 - 4 StR 603/54 (https://dejure.org/1955,471)
BGH, Entscheidung vom 07.07.1955 - 4 StR 603/54 (https://dejure.org/1955,471)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 1955 - 4 StR 603/54 (https://dejure.org/1955,471)
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (25)

  • BGH, 07.05.1996 - 4 StR 557/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.07.1955 - 4 StR 603/54
    Wie der erkennende Senat schon mehrfach ausgesprochen hat, könnte eine solche Absicht u.a. allerdings dann ausgeschlossen werden, wenn der Gemeinschuldner in der Überzeugung gehandelt hätte, dem Interesse der Gesamtheit der Gläubiger zu dienen, indem er sich durch sein tatbestandsmäßiges Verhalten die Mittel zum Weiterarbeiten seines Betriebes und damit zur Befriedigung aller Gläubiger verschaffen wollte (4 StR 557/52 vom 7. Mai 1953; 4 StR 384/51 vom 22. Oktober 1953 - L-M Nr. 2 zu § 241 KO; 4 StR 346/54 vom 28. Oktober 1954; vgl RG JW 1934, 1.500 Nr. 18).

    Es würde nicht genügen, wenn der Beschwerdeführer diese Möglichkeit nur als unvermeidliche Folge der Bevorzugung einzelner Gläubiger in Kauf genommen hätte (4 StR 557/52 vom 7. Mai 1953 und die dort angeführten Reichsgerichtsentscheidungen; 4 StR 384/53 vom 22. Oktober 1953 - L-M Nr. 2 zu § 241 KO).

  • BGH, 24.06.1952 - 1 StR 153/52
    Auszug aus BGH, 07.07.1955 - 4 StR 603/54
    Das Anwartschaftsrecht des Gemeinschuldners, die Waren gegen Zahlung des Kaufpreises zu eigen zu erwerben, hat es rechtsbedenkenfrei als Vermögensstück ausgeschieden, weil es sich um Elektromaterial handelt, das für die Konkursmasse wertlos gewesen wäre (BGHSt 3, 32; 4 StR 202/54 vom 16. Dezember 1954).

    Diese Auffassung steht mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ebensowenig wie mit den Entscheidungen des Reichsgerichts im Einklang (BGHSt 3, 32, 35 [BGH 24.06.1952 - 1 StR 153/52]; RGSt 66, 175, 178; 72, 252, 255; 73, 127; JW 1938, 2.338 Nr. 14).

  • RG, 24.03.1939 - 1 D 23/39

    Der Anspruch dessen, der eine unpfändbare Sache unter Eigentumsvorbehalt gekauft …

    Auszug aus BGH, 07.07.1955 - 4 StR 603/54
    Diese Auffassung steht mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ebensowenig wie mit den Entscheidungen des Reichsgerichts im Einklang (BGHSt 3, 32, 35 [BGH 24.06.1952 - 1 StR 153/52]; RGSt 66, 175, 178; 72, 252, 255; 73, 127; JW 1938, 2.338 Nr. 14).

    Im Konkurse des Beschwerdeführers würde jedoch der bloße Besitz von Waren, die der Konkursverwalter alsbald auf Verlangen des Verkäufers auf Grund des Eigentumsvorbehalts hätte herausgeben müssen, möglicherweise für die Gesamtheit der Konkursgläubiger keinen Vorteil bedeutet haben (vgl RGSt 73, 127).

  • BGH, 15.06.1954 - 1 StR 526/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.07.1955 - 4 StR 603/54
    Das gilt besonders für den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit nach dem Vertragsschluß gegenüber einem vorleistungspflichtigen Vertragspartner (BGHSt 6, 198 [BGH 15.06.1954 - 1 StR 526/53]).
  • BGH, 13.05.1953 - 4 StR 106/53
    Auszug aus BGH, 07.07.1955 - 4 StR 603/54
    Die Auffassung des Tatrichters träfe für die Geräte nur dann zu, wenn der Angeklagte schon, zur Zeit der Veräußerung beabsichtigt hätte, den Verkaufserlös für sich selbst zu verwenden; denn nur in diesem Falle hätte er vertragswidrig über die ihm zum Verkauf überlassene Ware verfügt (RGSt 63, 251; 4 StR 106/53 vom 13. Mai 1953 bei L-M Nr. 11 zu § 266 StGB).
  • BGH, 02.12.1952 - 1 StR 437/52

    Verurteilung wegen Meineids bei Ableisten eines falschen Offenbarungseides - …

    Auszug aus BGH, 07.07.1955 - 4 StR 603/54
    Er kann ihn auch als "Partei" dieses Vollstreckungsverfahrens eidlich über sonstige Fragen vernehmen, die für die Abwicklung des Konkursverfahrens wesentlich sind, z.B. über den Verbleib bestimmter Vermögensstücke und die Vornahme anfechtbarer Rechtshandlungen (BGHSt 3, 309).
  • BGH, 22.10.1953 - 4 StR 384/53
    Auszug aus BGH, 07.07.1955 - 4 StR 603/54
    Es würde nicht genügen, wenn der Beschwerdeführer diese Möglichkeit nur als unvermeidliche Folge der Bevorzugung einzelner Gläubiger in Kauf genommen hätte (4 StR 557/52 vom 7. Mai 1953 und die dort angeführten Reichsgerichtsentscheidungen; 4 StR 384/53 vom 22. Oktober 1953 - L-M Nr. 2 zu § 241 KO).
  • RG, 17.09.1881 - 1737/81

    1. Ist der Thatbestand des einfachen Bankerottes ein Fahrlässigkeitsdelikt? 2. …

    Auszug aus BGH, 07.07.1955 - 4 StR 603/54
    Mangelnde Kenntnisse und Befähigung entbinden den Kaufmann nicht von den ihm durch Gesetz auferlegten Pflichten (RGSt 4, 418, 421).
  • RG, 19.09.1929 - II 1280/28

    1. Inwiefern benachteiligt es den Auftraggeber, wenn der Kommissionär die ihm zum …

    Auszug aus BGH, 07.07.1955 - 4 StR 603/54
    Die Auffassung des Tatrichters träfe für die Geräte nur dann zu, wenn der Angeklagte schon, zur Zeit der Veräußerung beabsichtigt hätte, den Verkaufserlös für sich selbst zu verwenden; denn nur in diesem Falle hätte er vertragswidrig über die ihm zum Verkauf überlassene Ware verfügt (RGSt 63, 251; 4 StR 106/53 vom 13. Mai 1953 bei L-M Nr. 11 zu § 266 StGB).
  • RG, 14.10.1937 - 5 D 556/37

    Wer den Bestand des Nachlasses unter seinem Offenbarungseid anzugeben hat, …

    Auszug aus BGH, 07.07.1955 - 4 StR 603/54
    Die von der Verteidigung angeführte Entscheidung des Reichsgerichts (RGSt 71, 360) bezieht sich auf die Offenbarungspflicht des Erbschaftsbesitzers nach § 2027 BGB, sie ist für den hier abgeurteilten Fall bedeutungslos.
  • RG, 10.10.1917 - V 159/17

    Folgen der fiduziarischen Übereignung eines mit einer Hypothek belasteten …

  • RG, 17.03.1932 - III 841/31

    1. Der Betrachtung nach § 240 Abs. 1 Ziff. 2 KO. ist das einzelne Kreditgeschäft …

  • BGH, 17.11.1953 - 5 StR 450/53
  • RG, 05.06.1908 - VII 527/07

    Gläubigeranfechtung. Scheingeschäft. Erwerb durch einen Strohmann.

  • BGH, 10.08.1951 - 4 StR 202/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 28.10.1954 - 4 StR 346/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 16.12.1954 - 4 StR 202/54

    Rechtsmittel

  • RG, 02.05.1930 - I 296/30

    Zu den Begriffen des Beiseiteschaffens und des Verheimlichens im § 239 Abs. 1 Nr. …

  • RG, 20.11.1933 - II 545/33

    Liegt im Sinne des § 239 Abs. 1 Nr. 1 KO. ein Beiseiteschaffen von …

  • RG, 28.11.1927 - III 783/27

    Umfaßt das "Vermögen" des Schuldners im Sinne des § 288 StGB. auch den Besitz von …

  • RG, 20.03.1914 - III 532/13

    Sog. Strohmann als Geschäftsinhaber

  • RG, 08.10.1928 - III 606/28

    1. Liegt Beiseiteschaffen eines Vermögensstückes nach § 239 Nr. 1 KO. vor, wenn …

  • RG, 24.06.1938 - 1 D 415/38

    Ist i. S. des § 288 StGB. eine Forderung, die nur zur Einziehung abgetreten …

  • BGH, 04.10.1951 - 4 StR 384/51

    Rechtsmittel

  • RG, 17.02.1882 - 164/82

    1. Kann die Verpachtung eines Grundstückes als eine Veräußerung, bezw. wenn …

  • BGH, 22.03.1988 - 1 StR 106/88

    Verurteilung wegen Betrugs - Täuschung bei Abschluss von Bauhandwerksverträgen - …

    Das wäre etwa zu bejahen bei laufender Geschäftsverbindung, bei der der eine Vertragsteil auf Abruf oder auf weitere Bestellung ständig Waren oder Leistungen auf laufende Rechnung geliefert erhält (BGH, Urteil vom 7. Juli 1955 - 4 StR 603/54 - bei Pfeiffer/Maul/Schulte a.a.O.).
  • BGH, 15.12.1955 - 4 StR 462/55

    Rechtsmittel

    Ausnahmsweise kann allerdings schon die Aufgabe des Besitzes einer dem Schuldner nicht gehörenden Sache eine strafbare Vollstreckungsvereitelung im Rahmen des § 239 Abs. 1 Nr. 1 KO bedeuten, wenn der Besitz nicht durch des Aussonderungsrecht eines anderen Gläubigers entwertet ist (…LpzK 6./7. Aufl § 239 Anm II S 549; RGSt 61, 407; 4 StR 603/54 vom 7. Juli 1955); denn Gegenstand eines betrügerischen Bankrotts kann nur ein für die Konkursmasse verwertbares Vermögensstück sein (BGHSt 3, 320; 5, 127 [BGH 10.11.1953 - 1 StR 227/53]; 4 StR 202/54 vom 16. Dezember 1954; 603/54 vom 7. Juli 1955).

    Zwar braucht die Gläubigerbenachteiligungsabsicht nicht der vom Schuldner verfolgte Endzweck zu sein, um die Strafbarkeit nach § 239 KO zu begründen (BGH bei LM Nr. 2 zu § 239 KO; 4 StR 603/54 vom 7. Juli 1955).

    Anders wäre es aber jedenfalls dann, wenn der Schuldner in der festen Überzeugung gehandelt haben sollte, den Interessen der Gesamtheit seiner Gläubiger zu dienen, indem er den Zechenbetrieb mit Hilfe fremder Gelder weiterarbeiten ließ, nachdem die Vergleichsgläubiger selbst die Ausnutzung dieses Unternehmens auf Kosten und Gefahr des Schuldnervermögens abgelehnt hatten (vgl4 StR 557/52 vom 7. Mai 1953; 4 StR 384/53 vom 22. Oktober 1953 = L-M Nr. 2 zu § 241 KO; 4 StR 603/54 vom 7. Juli 1954).

  • BGH, 17.05.1956 - 4 StR 94/56

    Rechtsmittel

    Mit Recht hat das Landgericht hier schon in der Bestellung von Waren auf Kredit mit einem bestimmten Zahlungsziel und in der Wechselhingabe ebenso wie in dem ausdrücklichen oder den Umständen zu entnehmenden Versprechen sofortiger Barzahlung nach Leistung der übernommenen Arbeiten Betrugshandlungen gesehen, weil die Angeklagte mit den Zahlungszusagen - ganz abgesehen von ihren sonstigen Vorspiegelungen - bewußt wahrheitswidrig behauptet habe, sie sei ernstlich gewillt, den Vertrag zu erfüllen, und ihre gegenwärtigen Verhältnisse stünden der Zahlung ihrer Schuld bei Fälligkeit nicht entgegen (vgl. L-M. Nr. 33 a zu § 163 Anm 1; BGH 4 StR 603/54 vom 7. Juli 1955 S 22 ff).

    Die Gläubigerbenachteiligungsabsicht der Angeklagten, d.h. den bestimmten Vorsatz, das Anwartschaftsrecht und damit auch den Kraftwagen selbst der Gesamtheit der Gläubiger zu entziehen, hat das Landgericht rechtsirrtumsfrei festgestellt (BGH bei L-M Nr. 14 zu § 239 KO)... Daß Frau H. sich den Wagen nach ihrer unwiderleglichen Einlassung als spätere Existenzgrundlage erhalten wollte, steht dem nicht entgegen; denn die Gläubigerbenachteiligung braucht nicht der vom Gemeinschuldner erstrebte Endzweck zu sein, um die Strafbarkeit nach § 239 Abs. 1 Nr. 1 KO zu begründen (BGH bei L-M Nr. 2 zu 239 KO; 4 StR 603/54 vom 7. Juli 1955; 4 StR 462/55 vom 15. Dezember 1955.).

  • BGH, 01.03.1956 - 4 StR 193/55
    - Es kann dahinstehen, ob Edgar W., gemäß der Annahme der Strafkammer, nach Treu und Glauben verpflichtet war, die Lieferanten bei den jeweiligen Bestellungen auf die hoffnungslose Lage der Gesellschaft hinzuweisen, wie dies die Rechtsprechung in besonderen Fällen bejaht hat (BGHSt 6, 198 [199], BGH 4 StR 603/54 v. 7. Juli 1953, S. 22 ff); vgl. auch Maurach, Besond.

    Die Entscheidungen des 1. Strafsenats (BGHSt 3, 32, 36 zu b,) und des erkennenden Senats (4 StR 603/54 vom 7. Juli 1955 S. 13, 14) haben nicht den § 240 Abs.

  • BGH, 27.02.1962 - 1 StR 448/61

    Rechtsmittel

    Die Feststellungen des Landgerichts geben auch keinen Anhaltspunkt für das Vorliegen eines Sachverhalts, wie er vom Bundesgerichtshof im Urteil vom 7. Juli 1955 - 4 StR 603/54 (…bei Herlan GA 1956, 347; ebenso schon RG JW 1934, 1500) entschieden ist.
  • BGH, 20.11.1973 - 1 StR 212/73

    Rechtmäßigkeit eines Schuldspruches wegen eines Konkursvergehen - Vorliegen und …

    Eine solche Pflicht ist auch bei laufender Geschäftsverbindung gegeben, bei der auf Abruf oder weitere Bestellung Waren auf laufende Rechnung geliefert werden (BGH, Urteil vom 7. Juli 1955 - 4 StR 603/54 bei Pfeiffer-Maul-Schulte, StGB § 263 Anm. 9).
  • BGH, 30.06.1959 - 1 StR 239/59

    Rechtsmittel

    Daher ist die Buchführung auch dann unordentlich, wenn sie den Vermögensstand zwar rechnerisch richtig wiedergibt, aber die Vermögenslage im einzelnen durch falsche Angaben über den Gläubiger (RG JW 1928, 814 Nr. 36;… RG GA 59, 124 = DJZ 1911, 819) oder über die Art der Geschäfte (BGH 4 StR 603/54 vom 7. Juli 1955 S. 18, 20 f) unzutreffend darstellt und dies durch falsche Belege verschleiert (…BGH 4 StR 494/55 vom 26. Januar 1956 bei Herlan GA 1956, 348).
  • BGH, 26.01.1956 - 4 StR 494/55

    Rechtsmittel

    Die Gläubigerbenachteiligung braucht auch nicht der Endzweck seines Handelns zu sein (BGH - L-M Nr. 2 zu § 239 KO; 4 StR 603/54 vom 7. Juli 1955).
  • BGH, 22.02.1961 - 2 StR 22/61

    Offenbarungseid eines Gemeinschuldners über sein Aktivvermögen - Bewusste …

    Wie der Bundesgerichtshof schon wiederholt ausgesprochen hat, ist der Konkursrichter nicht nur befugt, dem Gemeinschuldner den Offenbarungseid über sein Aktivvermögen gemäß § 125 KO abzunehmen, sondern er kann ihn auch eidlich über sonstige Tatsachen hören, die für die Abwicklung des Konkursverfahrens wesentlich sind, wie z.B. über die Vornahme anfechtbarer Rechtshandlungen (BGHSt 3, 309; BGH Urteil vom 1. Juli 1955 - 4 StR 603/54 -).
  • BGH, 02.09.1960 - 5 StR 275/60

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …

    Ob es das im Einzelfall ist, hängt davon ab, ob es einen wirtschaftlichen Wert hat, ob es also durch den Konkursverwalter gewinnbringend verwertet werden kann (unveröffentlichtes Urteil des BGH - 4 StR 603/54 - vom 7. Juli 1955).
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