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Rechtsprechung
   BGH, 19.01.2010 - 4 StR 605/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2981
BGH, 19.01.2010 - 4 StR 605/09 (https://dejure.org/2010,2981)
BGH, Entscheidung vom 19.01.2010 - 4 StR 605/09 (https://dejure.org/2010,2981)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 2010 - 4 StR 605/09 (https://dejure.org/2010,2981)
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Volltextveröffentlichungen (12)

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  • HRR Strafrecht

    § 24 Abs. 1 Satz 1 StGB; § 63 StGB
    Unbeendeter oder beendeter Versuch des Totschlags (strafbefreiender Rücktritt; endgültige Aufgabe); Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Strafbefreiender Rücktritt vom versuchten Totschlag; Abgrenzung zwischen unbeendetem und beendetem Versuch; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei alkoholbeeinflusster Tatbegehung; Gefährlichkeitsprognose beim Tötungsdelikt eines nicht vorbestraften ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 21 StGB, § 24 Abs 1 S 1 StGB, § 63 StGB, § 212 StGB
    Strafbefreiender Rücktritt vom versuchten Totschlag; Abgrenzung zwischen unbeendetem und beendetem Versuch; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei alkoholbeeinflusster Tatbegehung; Gefährlichkeitsprognose beim Tötungsdelikt eines nicht vorbestraften ...

  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch des Totschlags

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 24; StPO § 349 Abs. 4
    Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch des Totschlags

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 384
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (15)

  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des …

    Auszug aus BGH, 19.01.2010 - 4 StR 605/09
    Rn. 7 a) Für die Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darauf an, ob der Täter nach der letzten Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges für möglich hält (sog. Rücktrittshorizont; vgl. BGHSt 39, 221, 227; 35, 90; 33, 295, 298;… BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 29).

    Rechnet der Täter dagegen nach der letzten Ausführungshandlung nach seinem Kenntnisstand (noch) nicht mit dem Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges, und sei es auch nur in Verkennung der durch seine Handlung verursachten Gefährdung, so ist der Versuch unbeendet, wenn die Vollendung aus der Sicht des Täters noch möglich ist (BGHSt 39, 221, 227), so dass die freiwillige Aufgabe der weiteren Tatausführung genügt.

  • BGH, 13.01.1988 - 2 StR 665/87

    Fleischermesser - § 24 StGB, Freiwilligkeit

    Auszug aus BGH, 19.01.2010 - 4 StR 605/09
    Was einen möglichen Rücktritt vom (unbeendeten) Versuch des Totschlags im Sinne des § 24 Abs. 1 Satz 1 1. Alt. StGB zum Nachteil der D. M. angeht, als sich der Angeklagte von dieser Geschädigten ab- und dem U. S. zuwandte, wird das Landgericht insbesondere bedenken müssen, dass Strafbefreiung im Sinne des § 24 Abs. 1 Satz 1 1. Alt. StGB den Entschluss des Täters voraussetzt, auf die weitere Durchführung der Tat im Ganzen und endgültig zu verzichten (BGHSt 7, 296, 297; 35, 184, 187).
  • BGH, 22.08.1985 - 4 StR 326/85

    Beendigung des Totschlagversuchs

    Auszug aus BGH, 19.01.2010 - 4 StR 605/09
    Rn. 7 a) Für die Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darauf an, ob der Täter nach der letzten Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges für möglich hält (sog. Rücktrittshorizont; vgl. BGHSt 39, 221, 227; 35, 90; 33, 295, 298;… BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 29).
  • BGH, 14.04.1955 - 4 StR 16/55

    gutes Zureden des Opfers - § 177 StGB, § 24 StGB, 'Aufgabe', Rücktrittsmotiv

    Auszug aus BGH, 19.01.2010 - 4 StR 605/09
    Was einen möglichen Rücktritt vom (unbeendeten) Versuch des Totschlags im Sinne des § 24 Abs. 1 Satz 1 1. Alt. StGB zum Nachteil der D. M. angeht, als sich der Angeklagte von dieser Geschädigten ab- und dem U. S. zuwandte, wird das Landgericht insbesondere bedenken müssen, dass Strafbefreiung im Sinne des § 24 Abs. 1 Satz 1 1. Alt. StGB den Entschluss des Täters voraussetzt, auf die weitere Durchführung der Tat im Ganzen und endgültig zu verzichten (BGHSt 7, 296, 297; 35, 184, 187).
  • BGH, 12.11.1987 - 4 StR 541/87

    Nackenstich - § 24 StGB, Rücktrittshorizont, fester Tatplan

    Auszug aus BGH, 19.01.2010 - 4 StR 605/09
    Rn. 7 a) Für die Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darauf an, ob der Täter nach der letzten Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges für möglich hält (sog. Rücktrittshorizont; vgl. BGHSt 39, 221, 227; 35, 90; 33, 295, 298;… BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 29).
  • BGH, 01.04.2009 - 2 StR 571/08

    Rücktritt vom unbeendeten Tötungsversuch (vorübergehendes Innehalten); Mord …

    Auszug aus BGH, 19.01.2010 - 4 StR 605/09
    Nicht aufgegeben ist die Tat dagegen, solange der Täter mit dem Versuch ihrer Begehung lediglich vorübergehend innehält (BGH, Urteil vom 1. April 2009 - 2 StR 571/08, NStZ 2009, 501).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 19.01.2010 - 4 StR 605/09
    Rn. 11 1. Die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus setzt die positive Feststellung eines länger andauernden, nicht nur vorübergehenden Defekts voraus, der zumindest eine erhebliche Einschränkung der Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB begründet (st. Rspr.; vgl. nur BGHSt 34, 22, 26 f.; 42, 385 f.).
  • BGH, 02.11.1994 - 2 StR 449/94

    Beendeter Versuch bei mangelnden Vorstellungen über die Handlungsfolgen (letzte …

    Auszug aus BGH, 19.01.2010 - 4 StR 605/09
    Rn. 9 Hätte er sich bei Aufgabe der weiteren Tatausführung hier keine Vorstellungen über die Folgen seines Angriffs auf die Geschädigte gemacht, kommt ein beendeter Versuch in Betracht (BGHSt 40, 304, 306).
  • BGH, 06.02.1997 - 4 StR 672/96

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Eine …

    Auszug aus BGH, 19.01.2010 - 4 StR 605/09
    Rn. 11 1. Die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus setzt die positive Feststellung eines länger andauernden, nicht nur vorübergehenden Defekts voraus, der zumindest eine erhebliche Einschränkung der Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB begründet (st. Rspr.; vgl. nur BGHSt 34, 22, 26 f.; 42, 385 f.).
  • BGH, 08.01.1999 - 2 StR 430/98

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen Alkoholsucht; Schwere …

    Auszug aus BGH, 19.01.2010 - 4 StR 605/09
    Hat letztlich der Genuss von Alkohol seine Schuldfähigkeit bei Begehung der Tat aufgehoben oder erheblich vermindert, so ist für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nur Raum, wenn der Täter an einer krankhaften Alkoholsucht leidet, in krankhafter Weise alkoholüberempfindlich ist oder der Täter an einer länger dauernden krankhaften seelisch-geistigen Störung leidet, bei der bereits geringer Alkoholkonsum oder andere alltägliche Ereignisse die akute erhebliche Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit auslösen können und dies im konkreten Fall getan haben (BGHSt 44, 338, 339; 44, 369, 373).
  • BGH, 17.08.1977 - 2 StR 300/77

    Voraussetzung an die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - …

  • BGH, 17.02.1999 - 2 StR 483/98

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Schuldunfähigkeit; …

  • BGH, 08.07.1999 - 4 StR 283/99

    Sexueller Mißbrauch von Kindern; Minder schwerer Fall; Strafrahmenwahl; …

  • BGH, 21.09.1993 - 4 StR 374/93

    Revision gegen den Freispruch vom Vorwurf des Totschlags, des Vollrausches und …

  • BGH, 29.06.1994 - 3 StR 183/94

    Versuch - Totschlag - Lebensgefährliche Verletzungen

  • BGH, 15.07.2021 - 3 StR 481/20

    Erforderlichkeit von Jugendstrafe wegen der Schwere der Schuld bei Strafbarkeit …

    Denn dieser setzt die endgültige Abstandnahme des Täters von der konkreten Tatbegehung voraus; nicht aufgegeben ist die Tat dagegen, solange der Täter mit dem Versuch ihrer Begehung lediglich vorübergehend innehält (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Januar 2010 - 4 StR 605/09, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Rücktritt 12 Rn. 7; Urteile vom 1. April 2009 - 2 StR 571/08, NStZ 2009, 501, 502; vom 13. Februar 1985 - 3 StR 481/84, BGHSt 33, 142, 145;… Fischer, StGB, 68. Aufl., § 24 Rn. 26a mwN).
  • LG Essen, 17.04.2018 - 27 KLs 27/17
    Für die Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darauf an, ob der Täter nach der letzten Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges für möglich hält (sog. Rücktrittshorizont; vgl. BGH, Beschluss vom 19.01.2010 - 4 StR 605/09, zitiert nach juris m.w.Nw.).

    Rechnet der Täter dagegen nach der letzten Ausführungshandlung nach seinem Kenntnisstand (noch) nicht mit dem Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges, und sei es auch nur in Verkennung der durch seine Handlung verursachten Gefährdung, so ist der Versuch unbeendet, wenn die Vollendung aus der Sicht des Täters noch möglich ist (BGH, Beschluss vom 19.01.2010 - 4 StR 605/09, zitiert nach juris), so dass die freiwillige Aufgabe der weiteren Tatausführung genügt.

  • BGH, 10.01.2018 - 2 StR 525/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …

    Wenn sich Straftaten, aufgrund derer die Unterbringung angeordnet wird, nur gegen eine bestimmte Person richten oder in der Beziehung zu dieser Person ihre Ursache haben, bedarf die Annahme, dass der Täter für die Allgemeinheit gefährlich ist, genauer Prüfung und Darlegung aufgrund konkreter tatsächlicher Feststellungen (vgl. BGH, Beschluss vom 31. August 2017 - 4 StR 221/17, BeckRS 2017, 127903 mwN; Senat, Urteil vom 22. April 2015 - 2 StR 393/14, NStZ-RR 2015, 306 f.); insoweit genügt die bloße Wiederholungsmöglichkeit ebenso wenig wie eine nur latente Gefahr weiterer Straftaten (vgl. auch BGH, Beschluss vom 19. Januar 2010 - 4 StR 605/09, insoweit nicht abgedruckt in NStZ 2010, 384, 385).
  • BGH, 27.02.2013 - 4 StR 13/13

    Rücktritt vom versuchten Mord (Fehlschlag des Versuchs; erforderliche …

    Die Überzeugung des Tatrichters, dass der Angeklagte bis zum Erscheinen seiner Ehefrau das Tötungsvorhaben weiterverfolgt habe (vgl. BGH, Urteil vom 1. April 2009 - 2 StR 571/08, NStZ 2009, 501 f.; Beschluss vom 19. Januar 2010 - 4 StR 605/09, NStZ 2010, 384), findet in den Feststellungen und in der Beweiswürdigung keine hinreichende Grundlage.
  • BGH, 11.01.2011 - 5 StR 547/10

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose)

    Der Hinweis darauf, dass sich die krankhafte seelische Störung in ‚fremdaggressivem Verhalten' äußere (UA S. 11), entbehrt einer tatsachenfundierten Darlegung der Grundlage dieser Einschätzung (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Januar 2010 - 4 StR 605/09;… BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 19).
  • BGH, 31.03.2021 - 4 StR 444/20

    Verwerfung der Revision gegen das Urteil des Landegrichts als unbegründet mit …

    Die Feststellungen belegen aber noch hinreichend, dass der Angeklagte bis zum Eingreifen des Polizeibeamten noch nicht auf die Durchführung der Tat verzichtet und den Tatentschluss aufgegeben hatte (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 19. Januar 2010 - 4 StR 605/09, NStZ 2010, 384 f.; Urteil vom 1. April 2009 - 2 StR 571/08, NStZ 2009, 501, 502 mwN).
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