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Rechtsprechung
   BGH, 17.12.1987 - 4 StR 628/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,894
BGH, 17.12.1987 - 4 StR 628/87 (https://dejure.org/1987,894)
BGH, Entscheidung vom 17.12.1987 - 4 StR 628/87 (https://dejure.org/1987,894)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 1987 - 4 StR 628/87 (https://dejure.org/1987,894)
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Abgenötigte Inpfandnahme

§ 253 StGB, stoffgleiche Bereicherungsabsicht, § 240 StGB

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtswidrig werden eines durch rechtswidrige oder unlautere Mittel erlangten Vermögensvorteils bei Bestehen eines fälligen und einredefreien Anspruchs auf diesen - Bewertung der Ansicht des Täters über die Möglichkeit der Beanspruchung von im Besitz des Schuldners ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1988, 216
  • StV 1988, 385
 
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Wird zitiert von ... (26)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.01.1962 - 4 StR 346/61

    Moos raus ! - §§ 16, 17 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 249 StGB, Zueignung

    Auszug aus BGH, 17.12.1987 - 4 StR 628/87
    Diese laienhafte Vorstellung begründete einen den Vorsatz ausschließenden Tatbestandsirrtum über die Rechtswidrigkeit der erstrebten Zueignung (§ 16 StGB; vgl. BGHSt 17, 87, 91;… BGH, Urt. v. 22. August 1985 - 4 StR 401/85).
  • BGH, 14.06.1982 - 4 StR 255/82

    eigenmächtige Inpfandnahme - § 249 StGB; § 255 StGB, stoffgleiche Bereicherung

    Auszug aus BGH, 17.12.1987 - 4 StR 628/87
    Auch das zugunsten des Gläubigers einer Geldforderung zu deren Durchsetzung angewandte strafbare Mittel der Nötigung bewirkt nicht, daß der begehrte Vermögensvorteil rechtswidrig wird (vgl. BGH NJW 1982, 2265).
  • BGH, 02.03.1984 - 3 StR 37/84

    Bereicherungsabsicht - Anspruch auf Gegenstand - Gewaltsame Nötigung - Irrige …

    Auszug aus BGH, 17.12.1987 - 4 StR 628/87
    Bestand hingegen ein solcher Anspruch nicht in voller Höhe, so bewirkte die bei allen Angeklagten gleichwohl vorhandene Vorstellung über dessen Bestehen in dem von M. behaupteten Umfang einen Tatbestandsirrtum (vgl. BGH StV 1984, 422 m. w. Nachw.; BGH NJW 1986, 1623).
  • BGH, 03.05.1985 - 4 StR 211/85

    Vorliegen der Rechtswidrigkeit der Bereicherung bei dem Glauben an das Bestehen …

    Auszug aus BGH, 17.12.1987 - 4 StR 628/87
    Bestand hingegen ein solcher Anspruch nicht in voller Höhe, so bewirkte die bei allen Angeklagten gleichwohl vorhandene Vorstellung über dessen Bestehen in dem von M. behaupteten Umfang einen Tatbestandsirrtum (vgl. BGH StV 1984, 422 m. w. Nachw.; BGH NJW 1986, 1623).
  • BGH, 22.08.1985 - 4 StR 401/85

    Versuchte Vergewaltigung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung - Abänderung eines …

    Auszug aus BGH, 17.12.1987 - 4 StR 628/87
    Diese laienhafte Vorstellung begründete einen den Vorsatz ausschließenden Tatbestandsirrtum über die Rechtswidrigkeit der erstrebten Zueignung (§ 16 StGB; vgl. BGHSt 17, 87, 91; BGH, Urt. v. 22. August 1985 - 4 StR 401/85).
  • BGH, 26.02.1998 - 4 StR 54/98

    Haschisch-Schulden - §§ 249, 253, 255 StGB, keine Zueignungsabsicht bzw. …

    Liegt Raub als Sonderfall der Erpressung (vgl. BGHSt 14, 386, 390) nicht vor, weil die Sache lediglich als Pfand genommen werden sollte, kommt in der Regel auch eine Strafbarkeit wegen (schwerer) räuberischer Erpressung nicht in Betracht, weil die erforderliche Stoffgleichheit zwischen erstrebtem Vermögensvorteil und vom Opfer erlittenen Schaden fehlt (BGHR StGB § 253 Abs. 1 Vermögensschaden 4; BGH NJW 1982, 2265, jew. m.N.).

    Da bei der Erpressung die Rechtswidrigkeit des erstrebten Vermögensvorteils ein normatives Tatbestandsmerkmal ist, liegt auch bei rechtlich falscher Beurteilung des dem Täter bekannten wahren Sachverhalts ein den Vorsatz ausschließender Tatbestandsirrtum vor (BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 2, 6; BGH, Urteil vom 18. August 1992 - 5 StR 348/92).

  • BGH, 05.07.2017 - 2 StR 512/16

    Erpressung (Bereicherungsabsicht bei zwangsweiser Inpfandnahme für nicht …

    Anders kann es jedoch in Fallkonstellationen der zwangsweisen Inpfandnahme einer Sache bei tatsächlich bestehender Forderung oder in Fällen liegen, in denen der Täter irrig vom Bestehen einer Forderung ausgeht (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 1982 - 4 StR 255/82, NJW 1982, 2265; Urteil vom 17. Dezember 1987 - 4 StR 628/87, NStZ 1988, 216; Beschluss vom 26. Februar 1998 - 4 StR 54/98, NStZ-RR 1998, 235, 236;… LK-StGB/Vogel, 12. Aufl. § 253 Rn. 29; differenzierend Bernsmann, NJW 1982, 2214).

    Ungeachtet des Umstands, dass ein Gläubiger auch bei Bestehen einer fälligen und einredefreien Forderung von Rechts wegen nicht berechtigt ist, den Schuldner zur Herausgabe eines Sicherungsmittels zu nötigen, scheidet eine Strafbarkeit wegen Erpressung in der Regel aus, weil der Täter nicht in der Absicht handelt, sich oder einen Dritten rechtswidrig zu bereichern (vgl. Senat…, Beschluss vom 23. November 1989 - 2 StR 540/89, juris Rn. 3; BGH, Beschluss vom 14. Juni 1982 - 4 StR 255/82, NJW 1982, 2265; Urteil vom 17. Dezember 1987 - 4 StR 628/87, NStZ 1988, 216; Beschluss vom 26. Februar 1998 - 4 StR 54/98, NStZ-RR 1998, 235, 236).

  • BGH, 03.03.1999 - 2 StR 598/98

    Bereicherungsabsicht (Erpressung einer unberechtigten Wechselforderung als …

    Keinen rechtswidrigen Vermögensvorteil erstrebt derjenige, der einen fälligen Anspruch mit Nötigungsmitteln durchsetzen will (vgl. BGHSt 3, 160; 20, 136, 137; BGH NStZ 1988, 216;… BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 7).

    Wollte der Angeklagte nur die Begleichung vermeintlicher Forderungen mit Gewalt durchsetzen, so unterlag er hinsichtlich der Rechtswidrigkeit der Bereicherung einem Tatbestandsirrtum (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vgl. BGHSt 4, 105; 17, 87 ff.; 20, 136; 32, 88, 91 f.; BGH, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 2, 6 und 7; BGH NStZ 1998, 299;… BGH, Urt. v. 16. Dezember 1997 - 1 StR 456/97 = NStZ-RR 1999, 6).

    Rn. 13 War also letztendlich Ziel des Handelns des Angeklagten, den Nebenkläger zur Begleichung seiner Schulden zu bewegen und sollten die Wechsel dabei nur die Durchsetzung der Forderung in der angegebenen Höhe erleichtern, indem sie für ihn eine Art Sicherheit bedeuteten, würde es an der Bereicherungsabsicht des Angeklagten fehlen (vgl. dazu BGH NStZ 88, 216 = BGHR StGB § 253 Abs. 1 - Vermögensschaden 4; BGH VRS 42, 110, 112).

  • BGH, 10.06.2025 - 3 StR 561/24

    Konkurrenzrechtliches Verhältnis zwischen Nötigung und Erpressung

    Auch das vom Inhaber einer Geldforderung zu deren Durchsetzung angewandte strafbare Mittel der Nötigung bewirkt nicht, dass der erlangte Vermögensvorteil rechtswidrig wird (st. Rspr.; s. BGH, Beschluss vom 14. Juni 1982 - 4 StR 255/82, NJW 1982, 2265; Urteil vom 17. Dezember 1987 - 4 StR 628/87, NStZ 1988, 216; Beschlüsse vom 26. Februar 1998 - 4 StR 54/98, NStZ-RR 1998, 235; vom 5. Juli 2017 - 2 StR 512/16, NStZ 2017, 642, 643;… vom 31. Oktober 2023 - 3 StR 282/23, NStZ 2024, 169 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 15.10.1991 - 4 StR 349/91

    Verurteilung auf mehrdeutiger Tatsachengrundlage; Wahlfeststellung zwischen …

    Mit dem vorübergehenden Besitz an dem Gerät erstrebte der Angeklagte weder eine Bereicherung, noch verursachte er einen Vermögensnachteil (vgl. BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 2; BGH wistra 1982, 148;… Lackner in LK StGB 10. Aufl. § 263 Rdn. 185).
  • BGH, 13.04.2011 - 3 StR 70/11

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (hinreichend konkrete Aussicht eines …

    Insoweit liegt der Fall anders als bei einer bestehenden oder jedenfalls vom Täter für bestehend gehaltenen Forderung (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 14. Juni 1982 - 4 StR 255/82, NJW 1982, 2265; Urteil vom 17. Dezember 1987 - 4 StR 628/87, NStZ 1988, 216; Beschluss vom 26. Februar 1998 - 4 StR 54/98, NStZ-RR 1998, 235).
  • LG Mönchengladbach, 12.07.2019 - 28 KLs 2/11

    Versuchter Betrug im Zusammenhang mit der Vermittlung von Optionen an …

    Allein der Umstand, dass ein Anspruch durch Mittel der Täuschung realisiert werden sollte, macht den erstrebten Vorteil dabei nicht unrechtmäßig (BGH NStZ 2003, 663; NJW 1997, 750), allerdings nutzte der Angeklagte und die von ihm gelenkten Mitarbeiter der T die rechtswidrigen Mittel nicht, um ein von der Rechtsordnung gebilligtes Ziel zu verfolgen, sondern um Mittel zu erhalten, auf die sie weder nach bürgerlichem noch nach öffentlichen Recht einen fälligen und einredefreien Anspruch hatten (BGH NStZ 1988, 216).
  • BGH, 22.09.1993 - 5 StR 548/93

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer räuberischen Erpressung

    Das würde wegen der Wegnahme von Geld einen Schuldspruch wegen räuberischer Erpressung mangels des erforderlichen Vorsatzes, der auf die Unrechtmäßigkeit der erstrebten Bereicherung gerichtet sein muß, hindern, naheliegend auch einen - hier ebenfalls denkbaren - Schuldspruch wegen Raubes infolge eines Tatbestandsirrtums hinsichtlich der Rechtswidrigkeit der erstrebten Zueignung (vgl. BGHR StGB § 253 Abs. 1 Vermögensschaden 4; § 249 Abs. 1 Zueignungsabsicht 2 und 3 m.w.N.; Senatsbeschlüsse vom 2. Juni 1992 - 5 StR 225/92 - und vom 10. August 1993 - 5 StR 451/93 -).

    Hinsichtlich der weiteren weggenommenen Gegenstände läge nicht fern, daß der Angeklagte sich durch ihre Wegnahme weder wegen räuberischer Erpressung noch wegen Raubes strafbar gemacht hat, weil er sie sich nicht zueignen oder sich durch ihre Verwertung bereichern, sondern sie nur als weiteres Druckmittel zur Durchsetzung seines (vermeintlichen) Rückzahlungsanspruchs nutzen wollte (vgl. BGHR StGB § 253 Abs. 1 Vermögensschaden 4 und 7; BGH, Beschluß vom 4. Juli 1991 - 4 StR 277/91 -).

  • BGH, 17.06.1999 - 4 StR 12/99

    Absicht rechtswidriger Bereicherung (Bereicherungsabsicht); Räuberische …

    Stellt sich deshalb der Täter für die erstrebte Bereicherung eine Anspruchsgrundlage vor, die in Wirklichkeit nicht besteht, so handelt er in einem Tatbestandsirrtum im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB (vgl. BGH StV 1984, 422; NJW 1986, 1623-1 BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 2).
  • BGH, 02.05.1995 - 5 StR 135/95

    Erpressung - Raub - Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer - Bereicherung …

    Allerdings bewirkt bei den genannten Tatbeständen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die irrige Annahme eines Anspruchs gegen das Opfer einen den Vorsatz ausschließenden Tatbestandsirrtum über die Rechtswidrigkeit der Bereicherung (BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 2, 6; BGHSt 20, 136, 137; 3, 160).
  • BGH, 26.06.2001 - 5 StR 170/01

    Tatbestandsirrtum (Vorsatz bezüglich der Rechtswidrigkeit der erstrebten …

  • BGH, 21.12.1998 - 3 StR 434/98

    Absicht rechtwidriger Bereicherung bei Erpressung; Nötigung

  • OLG Bamberg, 24.05.2004 - 4 U 208/03

    Verrechnung Kundenscheck mit Gehaltsforderung

  • BGH, 14.07.1988 - 4 StR 192/88

    Vorliegen der Absicht rechtswidriger Zueignung bei nach Ansicht des Täters …

  • OLG Jena, 27.09.2005 - 1 Ss 259/05

    Erpressung, räuberische

  • BGH, 07.01.1997 - 4 StR 601/96

    Schwere räuberische Erpressung bei tatsächlich bestehender oder irrtümlich …

  • BGH, 16.03.1999 - 4 StR 68/99

    Absicht rechtswidriger Bereicherung; Bereicherungsabsicht; Versuch; …

  • BGH, 18.06.1996 - 4 StR 263/96

    Fehlende Blutentnahme - Trinkmengenangabe des Angeklageten - Kritische Prüfung …

  • BGH, 09.04.1991 - 4 StR 132/91

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung von Beweisanträgen

  • BGH, 27.07.1990 - 2 StR 335/90

    Tatbestandsirrtum bei Glaube des Täters an einen Anspruch auf Übereignung der …

  • BGH, 31.01.1992 - 2 StR 558/91

    Handeln in der Absicht rechtswidriger Zueignung - Abänderung eines Schuldspruchs …

  • BGH, 26.09.1990 - 2 StR 377/90

    Voraussetzungen der räuberischen Erpressung - Aufhebung Strafausspruch

  • BGH, 29.07.1988 - 2 StR 387/88

    Möglichkeit eines Tatbestandsirrtums bei irrtümlicher Annahme eines Rechts auf …

  • BGH, 08.10.1997 - 2 StR 389/97

    Voraussetzungen für die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen …

  • BGH, 04.07.1991 - 4 StR 277/91

    Gewaltsame Inpfandnahme von Gegenständen für eine Forderung, die der Täter als …

  • BGH, 24.04.1992 - 3 StR 133/92

    Annahme eines rechtswidrig erstrebten Vermögensvorteils trotz Bestehens eines …

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