Rechtsprechung
| BGH, 20.01.1998 - 4 StR 629/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Stellung eines unbeschränkten Revisionsantrages - Erfordernis einer ordnungsgemäßen und bestimmten Revisionsbegründung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 400
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BGH, 14.01.1992 - 4 StR 629/91
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …
Auszug aus BGH, 20.01.1998 - 4 StR 629/97
Eine Erstattung der dem Angeklagten im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen findet nicht statt, da auch dessen Revision erfolglos war (BGHR StPO § 473 Abs. 1 Satz 3 Auslagenerstattung 1; BGH, Beschluß vom 10. Dezember 1995 - 2 StR 113/95). - BGH, 20.12.1995 - 2 StR 113/95
Zurückweisung eines Antrages auf Gewährung von Prozesskostenhilfe bei einem …
Auszug aus BGH, 20.01.1998 - 4 StR 629/97
Eine Erstattung der dem Angeklagten im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen findet nicht statt, da auch dessen Revision erfolglos war (…BGHR StPO § 473 Abs. 1 Satz 3 Auslagenerstattung 1; BGH, Beschluß vom 10. Dezember 1995 - 2 StR 113/95). - BGH, 18.10.1988 - 5 StR 476/88
Ablehung von Prozesskostenhilfe aufgrund der Verwerfung der Revision
Auszug aus BGH, 20.01.1998 - 4 StR 629/97
Der Antrag wird aber auch abgelehnt, soweit die Nebenklägerin der Revision des Angeklagten entgegentreten will; denn einer anwaltlichen Vertretung der Nebenklägerin bedarf es hierzu nicht, weil die Revision des Angeklagten im Sinne des § 349 Abs. 2 StPO unbegründet und deshalb durch Beschluß des Senats vom heutigen Tage verworfen worden ist (vgl. BGHR StPO § 397 a Abs. 1 Prozeßkostenhilfe 5).
- BGH, 31.08.1988 - 4 StR 401/88
Nebenklage - Allgemeine Sachbeschwerde - Fehlender Antrag - Unzulässigkeit der …
Auszug aus BGH, 20.01.1998 - 4 StR 629/97
Ob die Beschwerdeführerin hiernach ein zulässiges Ziel verfolgt, muß sich aus dem Revisionsantrag und dessen Begründung zweifelsfrei ergeben (vgl. BGHR StPO § 401 Abs. 1 Satz 1 Zulässigkeit 2). - BGH, 22.04.1997 - 4 StR 120/97
Anschluss als Nebenkläger - Anforderungen an die Revisionsbegründung
Auszug aus BGH, 20.01.1998 - 4 StR 629/97
Da somit offenbleibt, welches Ziel die Nebenklägerin mit ihrer Revision verfolgt und ob sie nur den Strafausspruch beanstandet hat, genügt die Revisionsbegründung nicht den sich aus § 400 Abs. 1 StPO ergebenden Anforderungen (vgl. BGH, Beschluß vom 22. April 1997 - 4 StR 120/97). - BGH, 17.08.1993 - 4 StR 432/93
Revision gegen ein Urteil mit Verhängung einer Maßregel
Auszug aus BGH, 20.01.1998 - 4 StR 629/97
Daran vermag auch die Klarstellung des Rechtsmittelziels durch den Schriftsatz des Nebenklägervertreters vom 20. Januar 1998 nichts zu ändern; denn dieser Vortrag der Revision, mit dem sie dem Verwerfungsantrag des Generalbundesanwalts entgegentritt, ist nicht innerhalb der Revisionsbegründungsfrist des § 345 Abs. 1 StPO angebracht und deshalb verspätet (vgl. BGH, Beschluß vom 17. August 1993 - 4 StR 432/93).
- BGH, 30.04.1998 - 4 StR 124/98
Zulässigkeit der Anfechtung eines Urteils durch eine Nebenklägerin mit dem Ziel …
Die Klarstellung des Rechtsmittelzieles durch den Schriftsatz des Rechtsanwalts Dr. Z. vom 19. März 1998 vermag nichts an der Unzulässigkeit der Revision zu ändern; denn dieser Vortrag der Revision ist nicht innerhalb der Revisionsbegründungsfrist des § 345 Abs. 1 StPO angebracht und deshalb verspätet (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. August 1993 - 4 StR 432/93 und vom 20. Januar 1998 - 4 StR 629/97).
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