Rechtsprechung
| BGH, 11.12.1980 - 4 StR 653/80 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Strafzumessung - Einzelfreiheitsstrafe - Einzelgeldstrafe - Tagessatz
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 14.05.1981 - 4 StR 599/80
Diebstahl, vorsätzliche Körperverletzung und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort …
Während der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs im Beschluß vom 19. Juni 1979 - 5 StR 288/79 - die Auffassung vertreten hat, der Angeklagte, der allein Revision eingelegt habe, sei durch den in der unterlassenen Festsetzung der Tagessatzhöhe bei Einzelgeldstrafen liegenden Sachmangel nicht beschwert, und die Tagessatzhöhe der in eine Gesamtfreiheitsstrafe einbezogenen Einzelgeldstrafe könne auch noch nach Eintritt der Rechtskraft in Höhe des vom Gesetz vorgesehenen Mindestsatzes von 2.- DM festgesetzt werden, falls sich das Bedürfnis für eine Vollstreckung der Einzelgeldstrafe ergeben sollte (vgl. weiter die Beschlüsse vom 8. Mai 1979 - 5 StR 193/79 - und vom 14. Oktober 1980 - 5 StR 565/80), haben der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH VRS 60, 192) und der 3. Strafsenat (BGH, Beschluß vom 26. Juli 1978 - 3 StR 248/78 - bei Holtz MDR 1978, 985) Strafsachen zur Festsetzung der Tagessatzhöhe einer in eine Gesamtfreiheitsstrafe einbezogenen Einzelgeldstrafe jeweils an den Tatrichter zurückverwiesen, weil für den Fall der Auflösung der Gesamtstrafe jede Einzelstrafe selbständig vollstreckbar sein müsse (ebenso BGH, Beschluß vom 30. Mai 1978 - 4 StR 243/78).Allerdings dürfen nach der letzten tatrichterlichen Entscheidung eingetretene Einkommens- und/oder Vermögensverbesserungen nicht zum Nachteil des Angeklagten gewertet werden (BGH VRS 60, 192).
- BGH, 10.06.1986 - 1 StR 445/85
Zurückverweisung - Tagessatzhöhe - Gesamtfreiheitsstrafe
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 19.11.2025 - 2 StR 127/25
Verfahrensrüge der Mitwirkung eines wegen der Besorgnis der Befangenheit …
Rn. 15 Das neue Tatgericht, das, weil eine Verschlechterung der Strafart gegen das Verschlechterungsverbot verstieße (vgl. BGH…, Urteil vom 15. Mai 1997 - 4 StR 89/97, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 8), für die Tat in den Fällen II.18 und II.19 der Urteilsgründe wiederum nur auf eine Geldstrafe wird erkennen dürfen, wird im Übrigen die bislang unterbliebene Festsetzung der Tagessatzhöhe - so ohne Verstoß gegen § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO möglich (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Dezember 1980 - 4 StR 653/80, Rn. 4) - nachzuholen haben.
- BGH, 02.08.2023 - 2 StR 234/23
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Sachverständigengutachten: …
Das Tatgericht ist bei der - bisher vergessenen - Festsetzung der Höhe der Tagessätze an das Verbot der Schlechterstellung nicht gebunden, jedoch dürfen nach der letzten tatrichterlichen Entscheidung eingetretene Einkommens- und/oder Vermögensverbesserungen nicht zum Nachteil des Angeklagten gewertet werden (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Dezember 1980 - 4 StR 653/80, juris Rn. 4 mwN). - OLG Bamberg, 15.04.2014 - 3 Ss 56/14
Revision, Sachrüge, Berufung, Urteilsaufhebung, Zurückverweisung, …
Rn. 2 Die Nachprüfung des Urteils aufgrund der statthaften und auch im Übrigen zulässigen Revision hat mit Ausnahme der vom Landgericht entgegen § 40 Abs. 2 StGB unterlassenen, jedoch auch im Falle des § 53 Abs. 2 Satz 1 StGB nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung (BGHSt 30, 93; 34, 90; 57, 50; BGH, Beschlüsse vom 11.12.1980 - 4StR 653/80 = VRS 60 [1981], 192, vom 09.03.1993 - 4 StR 68/93 [bei Nack], vom 13.02.1992 4 StR 549/91 [bei Nack], vom 11.08.2004 - 2 StR 224/04 [bei juris] und vom 08.08.2007 - 2 StR 316/07 [bei juris]; vgl. auch BayObLG … - BayObLG, 19.07.1985 - RReg. 1 St 66/85 "Der Senat ist in Übereinstimmung mit dem 2. Strafsenat des BGH (VRS 60, 192; vgl. auch BGHSt 30, 93) der Auffassung, daß das Fehlen eines Ausspruchs über die Tagessatzhöhe hinsichtlich einer in eine Gesamtfreiheitsstrafe einbezogenen Geldstrafe lediglich zur Zurückverweisung an die Vorinstanz zur Nachholung dieses Ausspruchs, dagegen nicht zur Aufhebung des Ausspruchs über die Gesamtstrafe oder gar desjenigen über die Zahl der Tagessätze der einbezogenen Geldstrafe führt.
- BGH, 28.04.1981 - 5 StR 179/81
Bildung einer Gesamtstrafe aus Geldstrafen und Freiheitsstrafen
Darauf kann auch dann nicht verzichtet werden, wenn aus Geldstrafen und Freiheitsstrafen eine Gesamtfreiheitsstrafe gebildet wird (BGH Beschluß vom 11. Dezember 1980 - 4 StR 653/80).
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