Rechtsprechung
| BGH, 02.07.2020 - 4 StR 678/19 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 177 Abs. 5 Nr. 3 StGB
Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage: objektive Bestimmung; Ausnutzen der schutzlosen Lage: Begriffsbestimmung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 177 Abs 5 Nr 3 StGB
- IWW
§ 177 Abs. 5 Nr. 3 StGB, § ... 64 StGB, § 176 Abs. 1, § 177 Abs. 1 StGB, § 177 Abs. 1, Abs. 5 Nr. 2 StGB, § 344 Abs. 1 StPO, § 177 Abs. 5 StGB, § 177 Abs. 5 Nr. 1 StGB, Abs. 2 StGB, § 177 StGB, § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB, § 177 Abs. 2 Nr. 5 StGB, 2 StGB, § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 177 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 StGB, §§ 176, 176a StGB, §§ 176 ff. StGB, § 177 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 StGB, § 177 Abs. 5 Nr. 2 StGB, § 177 Abs. 5 Nr. 1 und Nr. 3 StGB
- Wolters Kluwer
Revision gegen die Verurteilung wegen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern; Auslegung der Qualifikation des § 177 Abs. 5 Nr. 3 StGB dahingehend, dass allein die objektive Schutzlosigkeit des Tatopfers ausreichend ist; Im Hinblick auf § 177 Abs. 5 Nr. 3 StGB bedarf es keiner ...
- bghst-wolterskluwer
StGB § 177 Abs. 5 Nr. 3
Schutzlose Lage im Sinne des § 177 Abs. 5 Nr. 3 StGB - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 177 Abs. 5 Nr. 1 und Nr. 3 ; StGB § 64
Revision gegen die Verurteilung wegen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern; Auslegung der Qualifikation des § 177 Abs. 5 Nr. 3 StGB dahingehend, dass allein die objektive Schutzlosigkeit des Tatopfers ausreichend ist; Im Hinblick auf § 177 Abs. 5 Nr. 3 StGB bedarf es keiner ... - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Sexuelle Nötigung: Ausnutzen schutzloser Lage
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
StGB: "Ausnutzen einer schutzlosen Lage”
- lto.de (Kurzinformation)
Reformiertes Sexualstrafrecht: Begriff der "schutzlosen Lage" bemisst sich rein objektiv
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der sexuelle Übergriff - unter Ausnutzung einer schutzlosen Lage
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Schutzlose Lage im Sexualstrafrecht wird nur objektiv bestimmt - Schutzlose Lage im Sexualstrafrecht wird nur objektiv bestimmt
- juraforum.de (Kurzinformation)
Missbrauchsopfer auch ohne Nötigung schutzlos
Verfahrensgang
- LG Halle, 03.09.2019 - 4 KLs 4/19
- LG Halle, 03.09.2019 - 650 Js 201553/19
- BGH, 02.07.2020 - 4 StR 678/19
Papierfundstellen
- BGHSt 65, 62
- NStZ 2020, 662
- StV 2021, 298
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (14)
- BGH, 20.10.1999 - 2 StR 248/99
Ausnutzen einer Lage, in das Opfer schutzlos ist, bei der sexuellen Nötigung; …
Auszug aus BGH, 02.07.2020 - 4 StR 678/19
Diese Voraussetzungen hat die Rechtsprechung regelmäßig als gegeben angesehen, wenn sich das Opfer dem überlegenen Täter allein gegenübersieht und auf fremde Hilfe nicht rechnen kann (vgl. BGH, Urteil vom 3. November 1998 - 1 StR 521/98 , BGHSt 44, 228, 232 ; BGH, Urteil vom 20. Oktober 1999 - 2 StR 248/99 , BGHSt 45, 253, 255 ).Eine gänzliche Beseitigung jeglicher Verteidigungsmöglichkeiten ist nicht vorausgesetzt (vgl. BGH, Urteil vom 3. November 1998 - 1 StR 521/98 , BGHSt 44, 228, 232 ; Urteil vom 20. Oktober 1999 - 2 StR 248/99 , BGHSt 45, 253, 255 ).
Erforderlich ist schließlich auch nicht, dass der Täter die schutzlose Lage des Opfers herbeigeführt hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, aaO, BGHSt 45, 253, 257 ).
Diese Voraussetzungen hat die Rechtsprechung regelmäßig als gegeben angesehen, wenn sich das Opfer dem überlegenen Täter allein gegenübersieht und auf fremde Hilfe nicht rechnen kann (vgl. BGH, Urteil vom 3. November 1998 - 1 StR 521/98 , BGHSt 44, 228, 232 ; BGH, Urteil vom 20. Oktober 1999 - 2 StR 248/99 , BGHSt 45, 253, 255 ).
Eine gänzliche Beseitigung jeglicher Verteidigungsmöglichkeiten ist nicht vorausgesetzt (vgl. BGH, Urteil vom 3. November 1998 - 1 StR 521/98 , BGHSt 44, 228, 232 ; Urteil vom 20. Oktober 1999 - 2 StR 248/99 , BGHSt 45, 253, 255 ).
Erforderlich ist schließlich auch nicht, dass der Täter die schutzlose Lage des Opfers herbeigeführt hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, aaO, BGHSt 45, 253, 257 ).
- BGH, 03.11.1998 - 1 StR 521/98
Stellung der Alternative des "Ausnutzens einer Lage"
Auszug aus BGH, 02.07.2020 - 4 StR 678/19
Diese Voraussetzungen hat die Rechtsprechung regelmäßig als gegeben angesehen, wenn sich das Opfer dem überlegenen Täter allein gegenübersieht und auf fremde Hilfe nicht rechnen kann (vgl. BGH, Urteil vom 3. November 1998 - 1 StR 521/98 , BGHSt 44, 228, 232 ; BGH, Urteil vom 20. Oktober 1999 - 2 StR 248/99 , BGHSt 45, 253, 255 ).Eine gänzliche Beseitigung jeglicher Verteidigungsmöglichkeiten ist nicht vorausgesetzt (vgl. BGH, Urteil vom 3. November 1998 - 1 StR 521/98 , BGHSt 44, 228, 232 ; Urteil vom 20. Oktober 1999 - 2 StR 248/99 , BGHSt 45, 253, 255 ).
Diese Voraussetzungen hat die Rechtsprechung regelmäßig als gegeben angesehen, wenn sich das Opfer dem überlegenen Täter allein gegenübersieht und auf fremde Hilfe nicht rechnen kann (vgl. BGH, Urteil vom 3. November 1998 - 1 StR 521/98 , BGHSt 44, 228, 232 ; BGH, Urteil vom 20. Oktober 1999 - 2 StR 248/99 , BGHSt 45, 253, 255 ).
Eine gänzliche Beseitigung jeglicher Verteidigungsmöglichkeiten ist nicht vorausgesetzt (vgl. BGH, Urteil vom 3. November 1998 - 1 StR 521/98 , BGHSt 44, 228, 232 ; Urteil vom 20. Oktober 1999 - 2 StR 248/99 , BGHSt 45, 253, 255 ).
§ 177 Abs. 5 Nr. 1 und Nr. 3 StGB treten nicht im Wege der Gesetzeskonkurrenz hinter § 177 Abs. 5 Nr. 2 StGB zurück, sondern stehen gleichrangig nebeneinander ( BGH…, Urteil vom 9. Januar 2020 - 5 StR 333/19 , Rn. 45; Beschlüsse vom 10. Oktober 2018 - 4 StR 311/18 , NStZ 2019, 516, 518; vom 12. Januar 2011 - 1 StR 580/10 , NStZ 2011, 274; Urteil vom 3. November 1998 - 1 StR 521/98 , BGHSt 44, 228, 230 ).].
- BGH, 13.02.2019 - 2 StR 301/18
Sexuelle Nötigung (Ausnutzen eines Überraschungsmoments: subjektiver Tatbestand; …
Auszug aus BGH, 02.07.2020 - 4 StR 678/19
Der Täter nutzt die schutzlose Lage im Sinne des § 177 Abs. 5 Nr. 3 StGB aus, wenn er diese erkennt und sich zur Begehung des sexuellen Übergriffs zunutze macht (vgl. BGH, Urteil vom 13. Februar 2019 - 2 StR 301/18, BGHSt 64, 55 Rn. 28 zu § 177 Abs. 2 Nr. 3;… Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz vom 6. Juli 2016, BT-Drucks. 18/9097, S. 23 zu § 177 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 StGB ).In subjektiver Hinsicht genügt insoweit bedingter Vorsatz (vgl. BGH, aaO, BGHSt 64, 55, Rn. 28; siehe auch BGH, Beschluss vom 18. November 2015 - 4 StR 410/15 , NStZ-RR 2016, 78, 79 zu § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB a.F.).
Der Täter nutzt die schutzlose Lage im Sinne des § 177 Abs. 5 Nr. 3 StGB aus, wenn er diese erkennt und sich zur Begehung des sexuellen Übergriffs zunutze macht (vgl. BGH, Urteil vom 13. Februar 2019 - 2 StR 301/18, BGHSt 64, 55 Rn. 28 zu § 177 Abs. 2 Nr. 3;… Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz vom 6. Juli 2016, BT-Drucks. 18/9097, S. 23 zu § 177 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 StGB ).
In subjektiver Hinsicht genügt insoweit bedingter Vorsatz (vgl. BGH, aaO, BGHSt 64, 55, Rn. 28; siehe auch BGH, Beschluss vom 18. November 2015 - 4 StR 410/15 , NStZ-RR 2016, 78, 79 zu § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB a.F.).
- BGH, 10.10.2018 - 4 StR 311/18
Sexuelle Nötigung (kein Finalzusammenhang zwischen Gewaltanwendung und Vornahme …
Auszug aus BGH, 02.07.2020 - 4 StR 678/19
(1) Der Senat hat bereits entschieden, dass für die Verwirklichung des Qualifikationstatbestands des § 177 Abs. 5 Nr. 1 StGB - dem gesetzlichen Schutzkonzept entsprechend, jede Missachtung des entgegenstehenden erkennbaren Willens des Tatopfers zu pönalisieren - der nötigende Einsatz von Gewalt nicht erforderlich ist; es genügt, dass der Täter zwischen Versuchsbeginn und Beendigung des sexuellen Übergriffs Gewalt gegen das Tatopfer anwendet Eines Finalzusammenhangs zwischen Gewaltanwendung und Vornahme bzw. Duldung der sexuellen Handlung bedarf es nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2018 - 4 StR 311/18 , BGHSt 63, 220, 225 ).(1) Der Senat hat bereits entschieden, dass für die Verwirklichung des Qualifikationstatbestands des § 177 Abs. 5 Nr. 1 StGB - dem gesetzlichen Schutzkonzept entsprechend, jede Missachtung des entgegenstehenden erkennbaren Willens des Tatopfers zu pönalisieren - der nötigende Einsatz von Gewalt nicht erforderlich ist; es genügt, dass der Täter zwischen Versuchsbeginn und Beendigung des sexuellen Übergriffs Gewalt gegen das Tatopfer anwendet Eines Finalzusammenhangs zwischen Gewaltanwendung und Vornahme bzw. Duldung der sexuellen Handlung bedarf es nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2018 - 4 StR 311/18 , BGHSt 63, 220, 225 ).
Diese Feststellungen hätten zur Prüfung der Frage drängen müssen, ob hierin (auch) eine Gewaltanwendung im Sinne des § 177 Abs. 5 Nr. 1 StGB liegt (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2018 - 4 StR 311/18 , BGHSt 63, 220 ).
§ 177 Abs. 5 Nr. 1 und Nr. 3 StGB treten nicht im Wege der Gesetzeskonkurrenz hinter § 177 Abs. 5 Nr. 2 StGB zurück, sondern stehen gleichrangig nebeneinander ( BGH…, Urteil vom 9. Januar 2020 - 5 StR 333/19 , Rn. 45; Beschlüsse vom 10. Oktober 2018 - 4 StR 311/18 , NStZ 2019, 516, 518; vom 12. Januar 2011 - 1 StR 580/10 , NStZ 2011, 274; Urteil vom 3. November 1998 - 1 StR 521/98 , BGHSt 44, 228, 230 ).].
- BGH, 25.01.2006 - 2 StR 345/05
Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage: Furcht des Tatopfers, Aufgabe der …
Auszug aus BGH, 02.07.2020 - 4 StR 678/19
Von dieser rein objektiven Bestimmung der schutzlosen Lage ist der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in einer späteren Entscheidung jedoch abgerückt und hat entschieden, dass der objektive Tatbestand des § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB a.F. erfordert, dass das Tatopfer selbst die Schutzlosigkeit seiner Lage erkennt und unter dem Eindruck seines schutzlosen Ausgeliefertseins aus Furcht vor möglichen Einwirkungen des Täters auf einen ihm grundsätzlich möglichen Widerstand verzichtet ( BGH, Urteil vom 25. Januar 2006 - 2 StR 345/05 , BGHSt 50, 359, 368 ).Zur Verwirklichung sämtlicher Tatbestandsalternativen des § 177 Abs. 1 StGB a.F. war tatbestandlich eine nötigende Einwirkung des Täters vorausgesetzt, die bei einem Ausnutzen der Schutzlosigkeit nur denkbar war, wenn das Opfer die tatsächlichen Umstände seiner spezifischen Zwangslage - die Schutzlosigkeit - erkennt und gerade deshalb von Widerstand absieht ( BGH, Urteil vom 25. Januar 2006 - 2 StR 345/05 , BGHSt 50, 359, 368 ).
Von dieser rein objektiven Bestimmung der schutzlosen Lage ist der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in einer späteren Entscheidung jedoch abgerückt und hat entschieden, dass der objektive Tatbestand des § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB a.F. erfordert, dass das Tatopfer selbst die Schutzlosigkeit seiner Lage erkennt und unter dem Eindruck seines schutzlosen Ausgeliefertseins aus Furcht vor möglichen Einwirkungen des Täters auf einen ihm grundsätzlich möglichen Widerstand verzichtet ( BGH, Urteil vom 25. Januar 2006 - 2 StR 345/05 , BGHSt 50, 359, 368 ).
Zur Verwirklichung sämtlicher Tatbestandsalternativen des § 177 Abs. 1 StGB a.F. war tatbestandlich eine nötigende Einwirkung des Täters vorausgesetzt, die bei einem Ausnutzen der Schutzlosigkeit nur denkbar war, wenn das Opfer die tatsächlichen Umstände seiner spezifischen Zwangslage - die Schutzlosigkeit - erkennt und gerade deshalb von Widerstand absieht ( BGH, Urteil vom 25. Januar 2006 - 2 StR 345/05 , BGHSt 50, 359, 368 ).
- BGH, 02.10.2002 - 2 StR 153/02
Vergewaltigung (Einsperren und Festhalten als Nötigungsmittel, frühere …
Auszug aus BGH, 02.07.2020 - 4 StR 678/19
c) Soweit das Landgericht trotz der Abgelegenheit des Orts und des Umstands, dass das Opfer den Weg dorthin nicht ohne Hilfe des Angeklagten bewältigen konnte, auch deshalb Zweifel am Vorliegen einer schutzlosen Lage angemeldet hat, weil nicht habe festgestellt werden können, "ob jemand Rufe oder Schreie hätte hören und eingreifen können", fehlt es an tragfähigen Feststellungen, dass Hilfe durch schutzbereite Dritte tatsächlich erreichbar gewesen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 2. Oktober 2002 - 2 StR 153/02 , NStZ-RR 2003, 42, 44 [BGH 10.10.2002 - 2 StR 153/02] ).c) Soweit das Landgericht trotz der Abgelegenheit des Orts und des Umstands, dass das Opfer den Weg dorthin nicht ohne Hilfe des Angeklagten bewältigen konnte, auch deshalb Zweifel am Vorliegen einer schutzlosen Lage angemeldet hat, weil nicht habe festgestellt werden können, "ob jemand Rufe oder Schreie hätte hören und eingreifen können", fehlt es an tragfähigen Feststellungen, dass Hilfe durch schutzbereite Dritte tatsächlich erreichbar gewesen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 2. Oktober 2002 - 2 StR 153/02 , NStZ-RR 2003, 42, 44 [BGH 10.10.2002 - 2 StR 153/02] ).
- BGH, 18.11.2015 - 4 StR 410/15
Sexuelle Nötigung (Ausnutzen einer schutzlosen Lage: Unterlassen von Widerstand …
Auszug aus BGH, 02.07.2020 - 4 StR 678/19
In subjektiver Hinsicht genügt insoweit bedingter Vorsatz (…vgl. BGH, aaO, BGHSt 64, 55, Rn. 28; siehe auch BGH, Beschluss vom 18. November 2015 - 4 StR 410/15 , NStZ-RR 2016, 78, 79 zu § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB a.F.).In subjektiver Hinsicht genügt insoweit bedingter Vorsatz (…vgl. BGH, aaO, BGHSt 64, 55, Rn. 28; siehe auch BGH, Beschluss vom 18. November 2015 - 4 StR 410/15 , NStZ-RR 2016, 78, 79 zu § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB a.F.).
- BGH, 20.02.2020 - 5 StR 580/19
Sexueller Übergriff (sexuelle Selbstbestimmung; Missachtung eines erkennbar …
Auszug aus BGH, 02.07.2020 - 4 StR 678/19
Zur Erreichung des beabsichtigten "Paradigmenwechsels" im Sexualstrafrecht ist gemäß § 177 Abs. 1 StGB n.F. die bloße Verletzung des Willens des Tatopfers nunmehr strafbewehrt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Februar 2020 - 5 StR 580/19 Rn. 5).Zur Erreichung des beabsichtigten "Paradigmenwechsels" im Sexualstrafrecht ist gemäß § 177 Abs. 1 StGB n.F. die bloße Verletzung des Willens des Tatopfers nunmehr strafbewehrt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Februar 2020 - 5 StR 580/19 Rn. 5).
- BGH, 24.09.1991 - 5 StR 364/91
Sexuelle Handlungen an schlafendem Kind
Auszug aus BGH, 02.07.2020 - 4 StR 678/19
Während die §§ 176 ff. StGB dem Schutz der ungestörten sexuellen Entwicklung von Kindern dienen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 24. September 1991 - 5 StR 364/91 , BGHSt 38, 68, 69 ), bezweckt § 177 StGB demgegenüber den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung; der Einzelne soll frei über das "ob", "wann" und "wie" eines sexuellen Kontakts entscheiden können (vgl. Hoven/Weigend, JZ 2017, 182, 183).Während die §§ 176 ff. StGB dem Schutz der ungestörten sexuellen Entwicklung von Kindern dienen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 24. September 1991 - 5 StR 364/91 , BGHSt 38, 68, 69 ), bezweckt § 177 StGB demgegenüber den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung; der Einzelne soll frei über das "ob", "wann" und "wie" eines sexuellen Kontakts entscheiden können (vgl. Hoven/Weigend, JZ 2017, 182, 183).
- BGH, 30.03.2016 - 2 StR 405/15
Tatrichterliche Beweiswürdigung (Erforderliche Gewissheit durch …
Auszug aus BGH, 02.07.2020 - 4 StR 678/19
Darüber hinaus galt auch nach der bisherigen Rechtsprechung, an der festzuhalten ist, dass die grundsätzlich bestehende körperliche Unterlegenheit eines Kindes gegenüber einem erwachsenen Täter für sich genommen zur Annahme einer schutzlosen Lage nicht genügt, es vielmehr einer Gesamtwürdigung aller Umstände bedarf (vgl. BGH, Urteil vom 30. März 2016 - 2 StR 405/15 , NStZ-RR 2016, 202, 203 zu § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB a.F.).Darüber hinaus galt auch nach der bisherigen Rechtsprechung, an der festzuhalten ist, dass die grundsätzlich bestehende körperliche Unterlegenheit eines Kindes gegenüber einem erwachsenen Täter für sich genommen zur Annahme einer schutzlosen Lage nicht genügt, es vielmehr einer Gesamtwürdigung aller Umstände bedarf (vgl. BGH, Urteil vom 30. März 2016 - 2 StR 405/15 , NStZ-RR 2016, 202, 203 zu § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB a.F.).
- BGH, 20.10.2011 - 4 StR 396/11
Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage; Vergewaltigung); sexueller Missbrauch von …
- BGH, 21.12.2005 - 2 StR 245/05
Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage: Erkennen durch das Opfer)
- BGH, 12.01.2011 - 1 StR 580/10
BGH stärkt Schutz behinderter Menschen vor sexuellen Übergriffen
- BGH, 09.01.2020 - 5 StR 333/19
Geiselnahme (Bemächtigungslage; funktionaler Zusammenhang; Abgrenzung von …
- BGH, 08.03.2023 - 6 StR 378/22
Urteil gegen Göttinger Hochschullehrer teilweise aufgehoben
Diese Schutzlosigkeit muss eine Zwangswirkung auf das Opfer in der Weise entfalten, dass es aus Angst vor einer Gewalteinwirkung des Täters in Gestalt von Körperverletzungs- oder gar Tötungshandlungen einen Widerstand unterlässt und entgegen seinem eigenen Willen sexuelle Handlungen vornimmt oder duldet (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 25. Januar 2006 - 2 StR 345/05, BGHSt 50, 359, 366; Beschlüsse vom 4. April 2007 - 4 StR 345/06, BGHSt 51, 280, 284; vom 18. November 2015 - 4 StR 410/15, NStZ-RR 2016, 78; Urteil vom 2. Juli 2019 - 4 StR 678/19, NStZ 2020, 662, 663 f.;… LK-StGB/Hörnle, 12. Aufl., § 177 Rn. 93 ff. mwN). - BGH, 04.01.2024 - 5 StR 540/23
Vergewaltigung (Gewalt; schutzlose Lage); Täter-Opfer-Ausgleich …
Eine gänzliche Beseitigung jeglicher Verteidigungsmöglichkeiten ist nicht vorausgesetzt (vgl. BGH, Urteil vom 2. Juli 2020 - 4 StR 678/19, BGHSt 65, 62, 67 Rn. 15 mwN). - LG Köln, 06.10.2020 - 102 KLs 11/20
Bergisch Gladbacher Missbrauchskomplex"
Denn der Qualifikationstatbestand des § 177 Abs. 5 Nr. 1 StGB setzt keinen Finalzusammenhang zwischen der Gewaltanwendung und der Vornahme oder Duldung der sexuellen Handlung voraus; tatbestandsmäßig sind vielmehr Gewaltanwendungen gegen das Opfer zwischen Versuchsbeginn und Beendigung des sexuellen Übergriffs (BGH, Urteil vom 02. Juli 2020 - 4 StR 678/19 -, juris Rn. 25; BGH…, Beschluss vom 10. Oktober 2018 - 4 StR 311/18 -, BGHSt 63, 220-228, juris Rn. 20, 28).
- BGH, 14.01.2021 - 1 StR 476/20
Sexuelle Nötigung (Ausnutzen einer schutzlosen Lage: erforderliche …
Vielmehr stehen die Tatbestandsalternativen gleichrangig nebeneinander (so auch BGH, Urteile vom 2. Juli 2020 - 4 StR 678/19 Rn. 40 …und vom 9. Januar 2020 - 5 StR 333/19 Rn. 45).Das tatbestandliche Vorliegen einer schutzlosen Lage ist dabei stets anhand einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalles vorzunehmen; einzelne äußere Umstände oder Gegebenheiten sind regelmäßig für sich genommen nicht dazu geeignet, eine schutzlose Lage des Opfers im Sinne des § 177 Abs. 5 Nr. 3 StGB zu begründen (dazu BGH, Urteil vom 2. Juli 2020 - 4 StR 678/19 Rn. 15 f.).
Während die höhere Strafandrohung des § 177 Abs. 5 Nr. 1 und 2 StGB in der Anwendung oder Androhung von Gewalt gegenüber dem Tatopfer begründet liegt, zielt § 177 Abs. 5 Nr. 3 StGB darauf ab, das Opfer zu schützen, das aufgrund objektiver Umstände in seinen Verteidigungsmöglichkeiten deutlich eingeschränkt und daher dem Täter schutzlos ausgeliefert ist (…BT-Drucks. 18/8210, S. 10; BGH, Urteil vom 2. Juli 2020 - 4 StR 678/19 Rn. 12 ff.).
- BGH, 30.07.2025 - 5 StR 759/24
Ausnutzen einer schutzlosen Lage bei sexueller Nötigung
Eine gänzliche Beseitigung jeglicher Verteidigungsmöglichkeiten ist nicht vorausgesetzt (vgl. BGH, Urteil vom 2. Juli 2020 - 4 StR 678/19, BGHSt 65, 62, 67 Rn. 15 mwN). - BGH, 15.03.2023 - 2 StR 289/21
Strafzumessung (Bildung der Gesamtstrafe: Gesamtschau des Unrechtsgehalts und des …
Aus den Feststellungen ergibt sich ohne Weiteres das Vorliegen eines Falles der Anwendung von Gewalt (§ 177 Abs. 5 Nr. 1 StGB), indem der Angeklagte der Geschädigten den Mund zuhielt (vgl. zu dieser Art einer Gewaltanwendung BGH, Beschluss vom 21. März 2006 - 3 StR 58/06;… Fischer, StGB, 70. Aufl., § 177 Rn. 70;… LK/Hörnle, StGB, 12. Aufl., § 177 Rn. 43), so dass es nicht darauf ankommt, ob das Landgericht daneben auch von einem Fall des § 177 Abs. 5 Nr. 3 StGB (vgl. BGH, Urteil vom 2. Juli 2020 - 4 StR 678/19, BGHSt 65, 62, 66 ff.) ausgegangen ist. - BGH, 03.04.2025 - 3 StR 497/24
Bandenbetrug (modus operandi Falsche Polizeibeamte; Bandenbegriff); Abgrenzung …
Rn. 17 4. Der Wegfall des Schuldspruchs zieht die Aufhebung des gesamten Rechtsfolgenausspruchs, also des Strafausspruchs sowie der Maßregel- und der Einziehungsanordnung nach sich (…vgl. BGH, Urteile vom 8. August 2024 - 3 StR 20/24, juris Rn. 25; vom 2. Juli 2020 - 4 StR 678/19, BGHSt 65, 62 Rn. 9;… Beschluss vom 24. Januar 2023 - 3 StR 427/22, juris Rn. 13). - BGH, 08.08.2024 - 5 StR 322/24
Beweiswürdigung in Verfahren wegen Vergewaltigung; Zusammenhang zwischen …
Eines Finalzusammenhangs zwischen Gewaltanwendung und Vornahme oder Duldung der sexuellen Handlung bedarf es nicht (vgl. BGH, Urteil vom 2. Juli 2020 - 4 StR 678/19, BGHSt 65, 62, 71). - LG Frankfurt/Oder, 13.03.2025 - 22 Ks 4/24 Da es auch hier eines nötigenden Elements nicht bedarf, war allein die objektive Schutzlosigkeit der Geschädigten ausreichend; einer subjektiven Zwangswirkung auf Seiten des Opfers bedurfte es nicht (vgl. BGH, NStZ 2020, 662ff.).
- BGH, 22.07.2025 - 1 StR 286/25
Verwerfung der Revision als unbegründet
a) Die erforderliche Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalles (UA S. 58 f.;… dazu BGH, Urteile vom 4. Januar 2024 - 5 StR 540/23 Rn. 18 und vom 2. Juli 2020 - 4 StR 678/19, BGHSt 65, 62 Rn. 15;… Beschluss vom 14. Januar 2021 - 1 StR 476/20, BGHR StGB § 177 Abs. 5 Nr. 3 Konkurrenzen 1 mwN) zur Annahme einer schutzlosen Lage (§ 177 Abs. 5 Nr. 3 StGB) birgt keinen durchgreifenden Rechtsfehler.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".