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Rechtsprechung
   BGH, 19.07.2022 - 4 StR 68/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,21799
BGH, 19.07.2022 - 4 StR 68/22 (https://dejure.org/2022,21799)
BGH, Entscheidung vom 19.07.2022 - 4 StR 68/22 (https://dejure.org/2022,21799)
BGH, Entscheidung vom 19. Juli 2022 - 4 StR 68/22 (https://dejure.org/2022,21799)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 32d StPO; § 45 StPO
    Pflicht zur elektronischen Übermittlung (Form- und Wirksamkeitsvoraussetzung: Unwirksamkeit der Erklärung bei Nichteinhaltung); Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Anforderung an einen Wiedereinsetzungsantrag; von Amts wegen zu gewährende Wiedereinsetzung)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Übermittlung der Revision und ihrer Begründung als elektronisches Dokument durch Verteidiger und Rechtsanwälte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übermittlung der Revision und ihrer Begründung als elektronisches Dokument durch Verteidiger und Rechtsanwälte

  • rechtsportal.de

    Übermittlung der Revision und ihrer Begründung als elektronisches Dokument durch Verteidiger und Rechtsanwälte

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    BeA: Revision per Fax geht nicht mehr - Warum beantragt man nicht Wiedereinsetzung?

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.05.2022 - 2 StR 110/22

    Pflicht zur elektronischen Übermittlung (Form- und Wirksamkeitsvoraussetzung der …

    Auszug aus BGH, 19.07.2022 - 4 StR 68/22
    Ihre Nichteinhaltung bewirkt die Unwirksamkeit der Erklärung (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Mai 2022 ? 2 StR 110/22, Rn. 3; BT-Drucks. 18/9416 S. 51;… Köhler in Meyer-Goßner, 65. Aufl., § 32d Rn. 2;… KK-StPO/Graf, 8. Aufl., § 32d Rn. 5;… SSW-StPO/Claus, 4. Aufl., § 32d Rn. 4;… Radke in: Ory/Weth, jurisPK, 2. Aufl., § 32d Rn. 10;… BeckOK-StPO/Valerius, 44. Ed., § 32d Rn. 4;… HKGS/Bosbach, 5. Aufl., § 32d Rn. 2).
  • BGH, 21.12.1972 - 1 StR 267/72

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur …

    Auszug aus BGH, 19.07.2022 - 4 StR 68/22
    b) Für eine gemäß § 45 Abs. 2 Satz 3 StPO von Amts wegen zu gewährende Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in die versäumte Wiedereinsetzungsfrist besteht schon deshalb kein Anlass, weil insoweit ein Mitverschulden des Angeklagten mit Blick auf die ihm durch den Hinweis des Generalbundesanwalts bereits vermittelte Kenntnis von der formunwirksamen Revisionseinlegung durch seinen Verteidiger nicht ausgeschlossen erscheint (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 21. Dezember 1972 - 1 StR 267/72, BGHSt 25, 89, 90 ff.; Beschluss vom 30. November 2017 - 3 StR 539/17).
  • BGH, 30.11.2017 - 3 StR 539/17

    Unzulässigkeit der verfristet eingelegten Revision; Wiedereinsetzung in den …

    Auszug aus BGH, 19.07.2022 - 4 StR 68/22
    b) Für eine gemäß § 45 Abs. 2 Satz 3 StPO von Amts wegen zu gewährende Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in die versäumte Wiedereinsetzungsfrist besteht schon deshalb kein Anlass, weil insoweit ein Mitverschulden des Angeklagten mit Blick auf die ihm durch den Hinweis des Generalbundesanwalts bereits vermittelte Kenntnis von der formunwirksamen Revisionseinlegung durch seinen Verteidiger nicht ausgeschlossen erscheint (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 21. Dezember 1972 - 1 StR 267/72, BGHSt 25, 89, 90 ff.; Beschluss vom 30. November 2017 - 3 StR 539/17).
  • BGH, 05.06.2024 - 4 StR 157/24

    Revision (Zulässigkeit: Revisionsbegründung, Form, Pflicht zur elektronischen …

    Ihre Nichteinhaltung bewirkt die Unwirksamkeit der Erklärung (vgl. BGH…, Beschluss vom 24. Mai 2022 ? 2 StR 110/22 Rn. 3; Beschluss vom 19. Juli 2022 - 4 StR 68/22 Rn. 3 mwN).

    Zudem ist mangelndes Verschulden des Angeklagten mit Blick auf den Hinweis und den Verwerfungsbeschluss des Landgerichts sowie die ihm übersandte Antragsschrift des Generalbundesanwalts auch nicht offenkundig (vgl. dazu BGH…, Beschluss vom 30. August 2022 - 4 StR 104/22 Rn. 5; Beschluss vom 19. Juli 2022 - 4 StR 68/22 Rn. 7; Beschluss vom 21. Dezember 1972 - 1 StR 267/72, BGHSt 25, 89, 90 ff.).

  • BGH, 30.08.2022 - 4 StR 104/22

    Revisionsbegründungsfrist (Pflicht zur elektronischen Übermittlung; …

    Für eine gemäß § 45 Abs. 2 Satz 3 StPO von Amts wegen zu gewährende Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in die versäumte Wiedereinsetzungsfrist besteht schon deshalb kein Anlass, weil insoweit ein Mitverschulden des Angeklagten mit Blick auf die ihm durch den Hinweis des Generalbundesanwalts bereits vermittelte Kenntnis von der formunwirksamen Revisionseinlegung durch seinen Verteidiger nicht ausgeschlossen erscheint (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 21. Dezember 1972 - 1 StR 267/72, BGHSt 25, 89, 90 ff.; Beschluss vom 19. Juli 2022 - 4 StR 68/22, juris Rn. 7).
  • BGH, 27.09.2022 - 5 StR 328/22

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Das Landgericht hat die Revision des Angeklagten zwar zu Recht als unzulässig verworfen, da die Formvorschrift des § 32d Satz 2 StPO nicht eingehalten wurde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Juli 2022 - 4 StR 68/22; vom 24. Mai 2022 - 2 StR 110/22).
  • BGH, 25.10.2022 - 4 StR 297/22

    Verwerfung der Revision als unbegründet (Pflicht zur elektronischen Übermittlung)

    Ihre Nichteinhaltung bewirkt die Unwirksamkeit der Erklärung (BGH, Beschluss vom 19. Juli 2022 - 4 StR 68/22 Rn. 3 mwN).

    Diesen Anforderungen genügt die Revisionseinlegung lediglich mit einem per Telefax übermittelten Schriftsatz des Verteidigers - entgegen dessen in der Antragsschrift vom 20. Juni 2022 vertretenen Auffassung - nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juli 2022 - 4 StR 68/22 Rn. 4).

  • BGH, 08.09.2022 - 3 StR 251/22

    Pflicht zur elektronischen Übermittlung (Revision und …

    Ihre Nichteinhaltung bewirkt die Unwirksamkeit der Erklärung (st. Rspr.; s. etwa BGH, Beschluss vom 19. Juli 2022 - 4 StR 68/22, juris Rn. 3 mwN).
  • BGH, 13.12.2022 - 1 StR 293/22

    Erforderliche Form der Revisionsbegründung (elektronisches Dokument)

    Ihre Nichteinhaltung bewirkt die Unwirksamkeit der Erklärung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Juli 2022 - 4 StR 68/22 Rn. 3 …und vom 24. Mai 2022 - 2 StR 110/22 Rn. 3 mwN).

    Die erst am 7. November 2022 beantragte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist folglich nicht ohne Verschulden (§ 44 Satz 1 StPO) nicht fristgemäß (§ 45 Abs. 1 StPO) erfolgt (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 19. Juli 2022 - 4 StR 68/22 Rn. 5 …und vom 30. November 2017 - 3 StR 539/17 Rn. 2).

  • OLG Köln, 13.01.2023 - 1 RVs 197/22

    Unzulässiger Einspruch per Fax gegen Bußgeldbescheid; Geltung des § 32d S. 2 StPO …

    Nach dem Gesetzeswortlaut, dem Zusammenhang und insbesondere der Gesetzesbegründung handelt es sich hierbei um eine Wirksamkeitsvoraussetzung der Prozesshandlung; ihre Nichteinhaltung bewirkt die Unwirksamkeit der Erklärung (vgl. BT-Drucks. 18/9416 S. 51; vgl. auch BGH, Beschluss vom 19. Juli 2022 - 4 StR 68/22 -, juris; OLG Oldenburg, Beschluss vom 25. Februar 2022 - 1 Ss 28/22 -, juris;… Graf in Karlsruher Kommentar, StPO, 9. Aufl., § 32d Rn. 5;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 32d Rn. 2).
  • AG Eilenburg, 11.08.2026 - E 8 OWi 951 Js 37065/26

    Einspruch, Bußgeldbescheid, Wirksamkeit, Einlegung durch Fax, elektronisches …

    Ihre Nichteinhaltung bewirkt die Unwirksamkeit der Erklärung, wobei sich die Möglichkeit ihrer formgerechten Nachholung nach allgemeinen Regeln - gerade im Zusammenhang mit der Frage der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - richtet (…vgl. BeckOK StVR/Krenberger, 31. Ed. 15.4.2026, OWiG, § 110c Rn. 13ff.;… BeckOK OWiG/Valerius, 51. Ed. 1.7.2026, OWiG, § 110c Rn. 1ff.; zur vergleichbaren Auswirkung der seit dem 01.01.2022 geltenden Rechtslage in Strafsachen BGH, Beschl. v. 19.07.2022 - 4 StR 68/22 -, BeckRS 2022, 21052 unter Verweis auf die Gesetzbegründung BT-Drs. 18/9416, S. 51).
  • BGH, 07.03.2023 - 6 StR 74/23

    Verwerfung der Revision als unzulässig; Pflicht zur elektronischen Übermittlung

    Insoweit handelt es sich um eine Form- und Wirksamkeitsvoraussetzung der jeweiligen Prozesshandlung, die bei Nichteinhaltung deren Unwirksamkeit zur Folge hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. August 2022 - 6 StR 268/22, NJW 2022, 3588; vom 19. Juli 2022 - 4 StR 68/22; vom 24. Mai 2022 - 2 StR 110/22; vom 20. April 2022 - 3 StR 86/22, wistra 2022, 388).
  • BGH, 14.02.2024 - 5 StR 576/23

    Unzulässige (hier: nicht fristgerechte) Revision

    Dieser wurde jedoch entgegen § 32d Satz 2 StPO nicht als elektronisches Dokument übermittelt und war daher als Prozesshandlung unwirksam (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Mai 2022 - 2 StR 110/22; vom 19. Juli 2022 - 4 StR 68/22).
  • BGH, 16.01.2023 - 5 StR 509/22

    Verwerfung der Revision des Nebenklägers als unzulässig wegen Fristversäumnis

  • BGH, 21.03.2023 - 6 StR 97/23

    Verwerfung der Revision als unzulässig; Pflicht zur elektronischen Übermittlung

  • BGH, 01.03.2023 - 5 StR 451/22

    Unzulässigkeit der Revision (Wirksamkeit; Form; elektronisches Dokument)

  • KG, 04.01.2024 - 3 ORs 87/23

    Keine revisionsrechtliche Prüfung bei einem vor Erlass des angefochtenen Urteils …

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