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Rechtsprechung
   BGH, 20.06.2002 - 4 StR 72/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6086
BGH, 20.06.2002 - 4 StR 72/02 (https://dejure.org/2002,6086)
BGH, Entscheidung vom 20.06.2002 - 4 StR 72/02 (https://dejure.org/2002,6086)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 2002 - 4 StR 72/02 (https://dejure.org/2002,6086)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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  • HRR Strafrecht

    § 33a StPO; Art. 103 Abs. 1 GG
    Zurückweisung eine Antrags des Angeklagten; Nachträgliche Gewährung rechtlichen Gehörs

  • openjur.de
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 17.01.1962 - 4 StR 392/61
    Auszug aus BGH, 20.06.2002 - 4 StR 72/02
    Auch eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist nicht möglich (BGHSt 17, 94, 95; 23, 102, 103; BGH NStZ 1999, 41, 42).
  • BGH, 13.08.1969 - 1 StR 124/69

    Wegfall eines Angriffs des Beschlusses § 349 Abs. 2 StPO gemäß § 33 a StPO wegen …

    Auszug aus BGH, 20.06.2002 - 4 StR 72/02
    Auch eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist nicht möglich (BGHSt 17, 94, 95; 23, 102, 103; BGH NStZ 1999, 41, 42).
  • BGH, 03.09.1998 - 4 StR 93/98

    Abgabe der Revisionsbegründung zu Protokoll der Geschäftsstelle; Wahrung des …

    Auszug aus BGH, 20.06.2002 - 4 StR 72/02
    Auch eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist nicht möglich (BGHSt 17, 94, 95; 23, 102, 103; BGH NStZ 1999, 41, 42).
  • BGH, 09.04.2002 - 4 StR 561/01

    Gegenvorstellung; Nachverfahren; Abänderung eines Beschlusses; Wiedereinsetzung …

    Auszug aus BGH, 20.06.2002 - 4 StR 72/02
    Die Voraussetzungen für ein Nachverfahren nach § 33 a StPO (Nachholung des rechtlichen Gehörs) liegen nicht vor; denn der Senat hat bei seiner Entscheidung kein zulässiges Verteidigungsvorbringen übersehen und auch keine Tatsachen oder Beweisergebnisse verwertet, zu denen der Angeklagte nicht gehört worden ist (…vgl. BGHR StPO § 33 a Satz 1 Anhörung 2, 3, 6; BGH, Beschluß vom 9. April 2002 - 4 StR 561/01).
  • BGH, 10.02.1988 - 3 StR 579/87

    Unzulässigkeit einer Gegenvorstellung wegen Unaufhebbarkeit der angefochtenen …

    Auszug aus BGH, 20.06.2002 - 4 StR 72/02
    Ein nach § 349 Abs. 2 StPO ergangener Beschluß kann grundsätzlich weder aufgehoben noch abgeändert werden (vgl. BGHR StPO § 349 Abs. 2 Beschluß 2).
  • BGH, 12.01.1988 - 5 StR 547/87

    Eigenes Recht des Vertreidigers zur Antragstellung nach § 33a Strafprozessordnung …

    Auszug aus BGH, 20.06.2002 - 4 StR 72/02
    Die Voraussetzungen für ein Nachverfahren nach § 33 a StPO (Nachholung des rechtlichen Gehörs) liegen nicht vor; denn der Senat hat bei seiner Entscheidung kein zulässiges Verteidigungsvorbringen übersehen und auch keine Tatsachen oder Beweisergebnisse verwertet, zu denen der Angeklagte nicht gehört worden ist (vgl. BGHR StPO § 33 a Satz 1 Anhörung 2, 3, 6; BGH, Beschluß vom 9. April 2002 - 4 StR 561/01).
  • BGH, 13.10.1993 - 3 StR 454/93

    Zulässigkeit einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach rechtskräftiger …

    Auszug aus BGH, 20.06.2002 - 4 StR 72/02
    Die Voraussetzungen für ein Nachverfahren nach § 33 a StPO (Nachholung des rechtlichen Gehörs) liegen nicht vor; denn der Senat hat bei seiner Entscheidung kein zulässiges Verteidigungsvorbringen übersehen und auch keine Tatsachen oder Beweisergebnisse verwertet, zu denen der Angeklagte nicht gehört worden ist (vgl. BGHR StPO § 33 a Satz 1 Anhörung 2, 3, 6; BGH, Beschluß vom 9. April 2002 - 4 StR 561/01).
  • BGH, 29.01.1988 - 2 StR 478/87

    Voraussetzungen für eine nachträgliche Anhörung

    Auszug aus BGH, 20.06.2002 - 4 StR 72/02
    Die Voraussetzungen für ein Nachverfahren nach § 33 a StPO (Nachholung des rechtlichen Gehörs) liegen nicht vor; denn der Senat hat bei seiner Entscheidung kein zulässiges Verteidigungsvorbringen übersehen und auch keine Tatsachen oder Beweisergebnisse verwertet, zu denen der Angeklagte nicht gehört worden ist (vgl. BGHR StPO § 33 a Satz 1 Anhörung 2, 3, 6; BGH, Beschluß vom 9. April 2002 - 4 StR 561/01).
  • BGH, 20.02.2004 - 2 StR 116/03

    Ablehnung eines Antrags auf nachträgliche Begründung eines …

    Ein nach § 349 Abs. 2 StPO ergangener Beschluß kann grundsätzlich weder aufgehoben noch abgeändert werden (…vgl. BGHR StPO § 349 Abs. 2 Beschluß 2, BGH, Beschluß vom 20. Juni 2002 - 4 StR 72/02).
  • OLG Hamm, 12.05.2005 - 2 Ss OWi 752/04

    Anhörungsrüge; rechtliches Gehör; Gegenerklärung des Betroffenen; Nachholung des …

    Ein nach § 349 Abs. 2 StPO i.V.m. § 79 Abs. 3 StPO ergangener Beschluss kann grundsätzlich weder aufgehoben noch abgeändert werden (vgl. BGH, Beschluss v. 12, Januar 2005 - 2 StR 418/04; Beschluss vom 20. Juni 2002 - 4 StR 72/02) und auch nicht nachträglich mit einer Begründung versehen werden (…vgl. BGHR StPO § 349 Abs. 2 Beschluss 2).
  • BGH, 12.01.2005 - 2 StR 418/04

    Gegenvorstellung gegen Verwerfungsbeschluss; nachträgliche Begründung eines …

    Rn. 4 Ein nach § 349 Abs. 2 StPO ergangener Beschluß kann grundsätzlich weder aufgehoben noch abgeändert werden (vgl. u.a. BGH, Beschluß vom 20. Juni 2002 - 4 StR 72/02) und somit auch nicht nachträglich mit einer Begründung versehen werden (…vgl. BGHR StPO § 349 Abs. 2 Beschluß 2).
  • BGH, 14.03.2003 - 2 StR 511/99

    Lebenslang im Mordfall Fiszmann rechtskräftig

    Auch eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist nicht möglich (vgl. u.a. BGH, Beschl. v. 20. Juni 2002 - 4 StR 72/02 m.w.N.).
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