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Rechtsprechung
   BGH, 03.01.1995 - 4 StR 723/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,2386
BGH, 03.01.1995 - 4 StR 723/94 (https://dejure.org/1995,2386)
BGH, Entscheidung vom 03.01.1995 - 4 StR 723/94 (https://dejure.org/1995,2386)
BGH, Entscheidung vom 03. Januar 1995 - 4 StR 723/94 (https://dejure.org/1995,2386)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vergewaltigung - Nötigung - Sexueller Mißbrauch - Strafzumessung - Entziehung der Fahrerlaubnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 177, § 69

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Straßenverkehrsrecht; Voraussetzungen der Fahrerlaubnisentziehung bei Fluchtfahrzeug

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 229
  • NZV 1995, 156
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.02.1969 - 2 StR 546/68

    Begehungsweise im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges - Notzucht …

    Auszug aus BGH, 03.01.1995 - 4 StR 723/94
    Daß er seinen Pkw nicht tatbezogen geführt hat, ergibt sich schon daraus, daß er den Entschluß, "sich die ahnungslose Frau mit Gewalt gefügig zu machen" (UA 11), erst faßte, nachdem er mit der der Straßenprostitution nachgehenden Geschädigten nach deren Weisung zum Tatort gefahren war, mithin nach Beendigung der Fahrt (vgl. BGHSt 22, 328, 329).

    Der Entscheidung BGHSt 22, 328, 329 ist nichts Gegenteiliges zu entnehmen.

  • BGH, 11.11.1994 - 2 StR 539/94

    Strafantrag - Entführung - Freiheitsberaubung - Mittel - Tateinheit - …

    Auszug aus BGH, 03.01.1995 - 4 StR 723/94
    Jedoch ist die grundsätzliche Bereitschaft des Tatopfers zu sexuellen Handlungen regelmäßig ein für die Beurteilung des Schuldgehalts der Tat bestimmender Umstand (§ 267 Abs. 3 Satz 1 StPO; vgl. BGH, Beschluß vom 11. November 1994 - 2 StR 539/94).
  • BGH, 19.09.2000 - 5 StR 404/00

    Strafzumessung; Gerechter Schuldausgleich; Vergewaltigung bei Bereitschaft zu …

    Mag auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu diesem Fragenkomplex - weil jeweils an andere tatrichterliche Formulierungen anknüpfend - uneinheitlich sein (einerseits BGH bei Dallinger MDR 1973, 555-, BGH StV 1995, 635; 1996, 26; BGH, Beschluß vom 3. Januar 1995 - 4 StR 723/94 - BGH, Beschluß vom 10. August 1995 - 4 StR 452/95 - andererseits BGH bei Dallinger MDR 1971, 895; BGH NStZ-RR 1998, 326; BGH, Urteil vom 16. August 2000 - 2 StR 159/00 -), so bleibt doch folgendes festzuhalten: Im kriminologischen Gesamtspektrum der - auch qualifizierten - Vergewaltigungstaten besteht eine Polarität und ist dementsprechend bei der Strafzumessung eine Differenzierung geboten zwischen Taten gegen Frauen, die sich dem Täter zu - gegebenenfalls entgeltlichen - sexuellen Handlungen anbieten, und Taten gegen Opfer, die dem Täter keinerlei Anlaß zu der Annahme geben, sie wären zu sexuellem Kontakt bereit.
  • BGH, 06.11.1997 - 4 StR 536/97

    Gesamtfreiheitsstrafe wegen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen - Anordnung …

    Ein solcher Zusammenhang besteht nicht schon dann, wenn der Täter mit seinem Fahrzeug zum Tatort fährt und er den Tatort auch mit seinem Fahrzeug verläßt (vgl. BGH NStZ 1995, 229), sofern dadurch nicht die tatbestandliche Handlung selbst gefördert wird.
  • BGH, 07.11.1995 - 4 StR 608/95

    Mitangeklagter - Angelastete Tat - Absperren der Tür - Gewaltanwendung - Sexuelle …

    Für die erneute Verhandlung weist der Senat vorsorglich darauf hin, daß der neue Tatrichter - sollte er wiederum zur Verurteilung des Angeklagten nach §§ 177, 178 StGB gelangen - bei der Strafzumessung zu bedenken haben wird, daß die grundsätzliche Bereitschaft des Tatopfers zu sexuellen Handlungen ein Umstand ist, der den Schuldgehalt der Tat mildert und deshalb bei der Strafzumessung zugunsten des Täters zu beachten ist (vgl. Senatsbeschlüssevom 3. Januar 1995 - 4 StR 723/94 -, 26. Juli 1995 - 4 StR 401/90 -, 10. August 1995 - 4 StR 452/95 - und21. September 1995 - 4 StR 529/95).
  • BGH, 28.02.2001 - 2 StR 29/01

    Entziehung der Fahrerlaubnis und Anordnung einer Sperrfrist

    Wesentlich ist vielmehr, daß das Führen des Kraftfahrzeuges dem Täter für die Vorbereitung oder Durchführung der Straftat oder anschließend für ihre Ausnutzung oder Verdeckung dienlich sein soll (vgl. BGHSt 22, 328, 329; vgl. auch BGH NStZ 1995, 229).
  • BGH, 21.09.1995 - 4 StR 529/95

    Strafmilderungsgrund - Vergewaltigung - Sexuelle Handlungen - Bereitschaft

    Auf die Revision des Angeklagten hob der Senat durchBeschluß vom 3. Januar 1995 - 4 StR 723/94 (in NStZ 1995, 229 nur teilweise abgedruckt) das Urteil im Strafausspruch mit den Feststellungen sowie im Maßregelausspruch auf; dieser entfiel.
  • BGH, 26.07.1995 - 4 StR 401/95

    Natürliche Handlungseinheit - Mehraktiges Tatgeschehen - Einheitlicher Wille - …

    Der neue Tatrichter wird bei der Bemessung der Strafen zu berücksichtigen haben, daß alle Geschädigten mit dem Angeklagten die Durchführung des Geschlechts- und Oralverkehrs gegen Entgelt vereinbart hatten (UA 10, 12, 14) und die grundsätzliche Bereitschaft des Tatopfers zu sexuellen Handlungen für die Beurteilung des Schuldgehalts gegen die sexuelle Selbstbestimmung gerichteter Taten ein mildernde Umstand ist, der in der Strafhöhe sichtbaren Ausdruck finden muß (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1973, 555;Senatsbeschluß vom 3. Januar 1995 - 4 StR 723/94).
  • OLG Düsseldorf, 04.04.2002 - 3 Ws 108/02

    Zur vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis bei allgemeiner Kriminalität und zum …

    Nach ganz überwiegender Ansicht in Rechtsprechung und Literatur ist § 69 StGB nicht nur bei Verkehrsverstößen im eigentlichen Sinne, sondern auch bei sonstigen strafbaren Handlungen anwendbar, sofern diese aufgrund der konkreten Begehungsweise im Einzelfall einen spezifischen funktionalen Zusammenhang mit der Führung eines Kraftfahrzeuges aufweisen (vgl. BGH NStZ-RR 98, 271 und NStZ 95, 229).
  • BGH, 05.08.1998 - 3 StR 321/98

    Nutzen eines Kfz zur Tat; Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeughalters; …

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