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Rechtsprechung
   BGH, 11.04.2022 - 4 StR 76/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,10262
BGH, 11.04.2022 - 4 StR 76/22 (https://dejure.org/2022,10262)
BGH, Entscheidung vom 11.04.2022 - 4 StR 76/22 (https://dejure.org/2022,10262)
BGH, Entscheidung vom 11. April 2022 - 4 StR 76/22 (https://dejure.org/2022,10262)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 45 Abs. 2 Satz 3 StPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Wiedereinsetzung von Amts wegen: Voraussetzungen)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Begründung der Revision innerhalb der Frist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 345 Abs. 1
    Begründung der Revision innerhalb der Frist

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.08.2000 - 3 StR 339/00

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Glaubhaftmachung des …

    Auszug aus BGH, 11.04.2022 - 4 StR 76/22
    Zudem ist ein ursächlicher Zusammenhang zwischen einer etwa unrichtigen Rechtsmittelbelehrung und der Fristversäumnis nicht erkennbar (vgl. BGH, Beschluss vom 16. August 2000 - 3 StR 339/00, NStZ 2001, 45;… Valerius in MüKo-StPO, 1. Aufl., § 45 Rn. 27).
  • BGH, 04.06.2019 - 3 StR 183/19

    Kein Anspruch des verteidigten Angeklagten auf Übersetzung der schriftlichen …

    Auszug aus BGH, 11.04.2022 - 4 StR 76/22
    Da der Angeklagte verteidigt ist, kommt es für den Beginn und den Lauf der Frist nicht darauf an, dass eine Übersetzung des angefochtenen Beschlusses in seine Muttersprache unterblieben ist (vgl. - zur Revisionsbegründungsfrist nach § 345 Abs. 2 StPO - BGH, Beschluss vom 4. Juni 2019 - 3 StR 183/19, juris Rn. 6 mwN).
  • BGH, 29.11.2018 - 3 StR 388/18

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Entscheidung des Revisionsgerichts

    Auszug aus BGH, 11.04.2022 - 4 StR 76/22
    Die weiteren Voraussetzungen des § 45 StPO sind indes nicht, wie für eine Wiedereinsetzung ohne Antrag erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 29. November 2018 - 3 StR 388/18;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 45 Rn. 12;… Cirener in BeckOK-StPO, 42. Ed., § 45 Rn. 14 mwN), ohne weiteres erkennbar.
  • BGH, 29.04.2026 - 1 StR 51/25

    Antrag der Einziehungsbeteiligten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand vor …

    Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Belehrungsmangel und Fristversäumnis ist auch in diesem Fall erforderlich; der Antragsteller hat darzulegen, die Frist zum Einlegen des Rechtsmittels gerade infolge der unterbliebenen Belehrung versäumt zu haben (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 2025 - 5 StR 718/24 Rn. 5; vom 11. April 2022 - 4 StR 76/22 Rn. 4;… vom 1. Juni 2010 - 4 StR 79/10 Rn. 5 …und vom 16. August 2000 - 3 StR 339/00 Rn. 4; vgl. auch BVerfG…, Beschluss vom 13. September 1993 - 2 BvR 1366/93 Rn. 4).
  • BGH, 29.08.2024 - 2 StR 382/24

    Verwerfung der Revision als unzulässig

    Da sich bei derzeitigem Kenntnisstand nicht beurteilen lässt, ob die Nachholung der Revisionseinlegung innerhalb der Antragsfrist erfolgte (§ 45 Abs. 2 Satz 2 StPO), kommt vorliegend auch keine Wiedereinsetzung von Amts wegen in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 11. April 2022 - 4 StR 76/22 -, juris Rn. 4).".
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