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Rechtsprechung
   BGH, 20.03.1986 - 4 StR 87/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,1901
BGH, 20.03.1986 - 4 StR 87/86 (https://dejure.org/1986,1901)
BGH, Entscheidung vom 20.03.1986 - 4 StR 87/86 (https://dejure.org/1986,1901)
BGH, Entscheidung vom 20. März 1986 - 4 StR 87/86 (https://dejure.org/1986,1901)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen sexuellen Mißbrauchs eines Kindes - Berücksichtigung der Abschreckung anderer bei der Strafbemessung - Rechtfertigung einer schwereren Strafe aus Gründen der Abschreckung anderer möglicher künftiger Rechtsbrecher

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1986, 358
  • StV 1987, 100
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.02.1979 - 3 StR 24/79

    Verurteilung wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit in einem besonders …

    Auszug aus BGH, 20.03.1986 - 4 StR 87/86
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann zwar auch der Strafzweck der Abschreckung anderer bei der Strafbemessung berücksichtigt werden (BGHSt 28, 318, 326 [BGH 28.02.1979 - 3 StR 24/79 L] m. w. Nachw.).
  • BGH, 15.11.1983 - 3 StR 447/83

    Regelfall - Tötung - Direkter Vorsatz - Strafe - Mittlere Bereich - Strafrahmen - …

    Auszug aus BGH, 20.03.1986 - 4 StR 87/86
    Eine schwerere Strafe aus Gründen der Abschreckung anderer möglicher künftiger Rechtsbrecher ist grundsätzlich nur dann gerechtfertigt, wenn bereits eine gemeinschaftsgefährliche Zunahme solcher oder ähnlicher Straftaten, wie sie zur Aburteilung stehen, festgestellt worden ist (BGH NStZ 1982, 463; 1984, 409; BGH StV 1983, 195, 326 und 501; BGH, Beschluß vom 15. November 1983 - 3 StR 447/83).
  • BGH, 28.03.1984 - 2 StR 137/84

    Beurteilung des Mundverkehrs und Afterverkehrs bei der Strafzumessung einer …

    Auszug aus BGH, 20.03.1986 - 4 StR 87/86
    Eine schwerere Strafe aus Gründen der Abschreckung anderer möglicher künftiger Rechtsbrecher ist grundsätzlich nur dann gerechtfertigt, wenn bereits eine gemeinschaftsgefährliche Zunahme solcher oder ähnlicher Straftaten, wie sie zur Aburteilung stehen, festgestellt worden ist (BGH NStZ 1982, 463; 1984, 409; BGH StV 1983, 195, 326 und 501; BGH, Beschluß vom 15. November 1983 - 3 StR 447/83).
  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

    Schon deshalb handelt es sich nicht um einen Grund, der geeignet wäre, die Höhe der gegen den Angeklagten zu verhängenden Strafe zu beeinflussen (zu einem insoweit vergleichbaren Fall vgl. BGH NStZ 1986, 358).
  • BGH, 05.10.2023 - 6 StR 299/22

    Verurteilung des früheren Oberbürgermeisters von Hannover im Strafausspruch …

    Weder besteht bei der abgeurteilten Tat die Gefahr einer Nachahmung (vgl. dazu etwa BGH, Beschluss vom 23. November 2010 - 3 StR 393/10) noch ist eine gemeinschaftsgefährdende Zunahme solcher oder ähnlicher Straftaten festgestellt (vgl. dazu BGH, Urteil vom 20. März 1986 - 4 StR 87/86, NStZ 1986, 358; Beschluss vom 8. Mai 2007 - 4 StR 173/07, NStZ 2007, 702).
  • BayObLG, 28.04.1988 - RReg. 4 St 42/88

    Revisionsgericht; Beschwer; Revisionsführer; Berufungsgericht; Beschränkung; …

    Die Annahme einer solchen Zunahme hat der Tatrichter in den Urteilsgründen durch Anführung von Tatsachen zu belegen, damit das Revisionsgericht prüfen kann, ob er mit Recht von einer gemeinschaftsgefährlichen Zunahme ausgegangen ist (BGHSt 6, 125 [127]; 17, 321 [324]; BGH NStZ 1982, 463 ; 1983, 501 und bei Mösl a.a.0.; 1984, 409; 1986, 358; StV 1983, 195 und 326; Bruns, Das Recht der Strafzumessung, 2.Aufl. S.97 ff., insbesondere 102/103).

    Dies gilt insbesondere für die Mitberücksichtigung generalpräventiver Erwägungen bei der Straffestsetzung; auch hier darf der Bereich schuldangemessenen Strafens nicht verlassen werden (BGHSt 20, 264 [266/267]; 24, 132; BGH StV 1981, 235 ; 1982, 166 und 167; 1987, 100 und 530).

  • OLG Düsseldorf, 30.10.1992 - 5 Ss OWi 345/92
    Zwar ist die Abschreckung anderer als Kriterium für die Bemessung einer Geldbuße wie einer Strafe grundsätzlich zulässig, wenn sich gleichartige Verstöße häufen oder es gilt, dem Nachahmungseffekt entgegenzuwirken (vgl. OLG Celle in NStZ 1986, 464; Schall in NStZ 1986, 464;… KK-Steindorf § 17 OWiG , Rdn. 42;… Göhler § 17 OWiG , Rdn. 16; für § 46 StGB : BGH in GA 1986, 509 und in NStZ 1986, 358;… BayObLG in …

    Dazu sind jedoch im Urteil Feststellungen zu treffen (vgl. KK-Steindorf, aaO.; BGH in NStZ 1986, 358).

  • BGH, 07.08.1986 - 4 StR 318/86

    Strafaussetzung bei nach langdauernder Heilbehandlung begangenen Taten

    Die Berücksichtigung solcher generalpräventiver Umstände ist bei der Strafzumessung nicht von vornherein ausgeschlossen, wenn dabei der Bereich schuldangemessenen Strafens nicht überschritten wird (vgl. BGHSt 28, 318, 328 [BGH 28.02.1979 - 3 StR 24/79 L]; BGH bei Holtz MDR - 1976, 812; BGH, Urteil vom 20. März 1986 - 4 StR 87/86).
  • BayObLG, 30.12.1987 - RReg. 3 St 226/87

    Kraftfahrzeug; Unfall; Täuschung; Konkrete Gefahr; Nachahmung; …

    Innerhalb des Bereichs schuldangemessenen Strafens ist jedoch auch die Generalprävention Ä obwohl in § 46 StGB nicht erwähnt Ä ein legitimer Strafzweck (vgl. BGH, NStZ 1986, 358 ; BGHSt 28, 318/326), deren Ziel es ist, durch die Härte des Strafausspruchs bei möglichen künftigen Tätern ein Gegengewicht zu der Versuchung oder Neigung zu schaffen, Gleiches oder Ähnliches wie der Angekl. zu tun (vgl. BGHSt 17, 354/357;… LK, StGB , 10. Aufl., § 46 RdNr. 21 ).

    Besondere Umstände in diesem Sinne liegen nur vor, wenn die abzuurteilende Tat geeignet ist, die Gefahr der Nachahmung zu begründen, oder wenn unabhängig davon eine gemeinschaftsgefährliche Zunahme solcher oder ähnlicher Straftaten zu verzeichnen ist (vgl. BGH, GoltdArch 1986, 509 [hier: III (310) 140 a]; NStZ 1986, 358 ..).

  • BGH, 26.01.1989 - 1 StR 740/88

    Verstoß gegen das Berufsverbot während eines laufenden Beschwerdeverfahrens - …

    Nach feststehender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine schwerere Strafe aus generalpräventiven Gründen grundsätzlich nur dann gerechtfertigt, wenn bereits eine gemeinschaftsgefährliche Zunahme solcher oder ähnlicher Straftaten, wie sie zur Aburteilung stehen, festgestellt worden ist (BGH NStZ 1982, 463; 1984, 409; 1986, 358;… BGHR § 46 StGB Generalprävention 2).
  • BGH, 15.12.1988 - 4 StR 535/88

    Erfordernis einer sachverständigen Beratung hinsichtlich der Frage der …

    Gegebenenfalls wird auch § 176 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StGB zu prüfen sein (BGH NStZ 1986, 358).
  • BGH, 23.03.1988 - 3 StR 31/88

    Erpresserischer Menschenraub in Tateinheit mit versuchter schwerer räuberischer …

    Denn innerhalb des Spielraums für die schuldangemessene Strafe darf der Strafzweck der Abschreckung anderer jedenfalls dann berücksichtigt werden, wenn bereits eine gemeinschaftsgefährliche Zunahme solcher oder ähnlicher Straftaten, wie sie zur Aburteilung stehen, festgestellt worden ist (vgl. BGHSt 28, 318, 326 [BGH 28.02.1979 - 3 StR 24/79 L]; BGH NStZ 1986, 358, je mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 14.05.1986 - 2 StR 156/86

    Strafschärfende Bewertung aufgrund des generalpräventiven Gedankens - …

    Nur unter solchen Voraussetzungen ist aus generalpräventiven Gesichtspunkten, um potentielle andere Täter abzuschrekken, eine Strafschärfung gegenüber einem Angeklagten über das hinaus, was sonst als angemessen erachtet worden wäre, zulässig (BGH NStZ 1982, 463; 1984, 409; BGH Strafverteidiger 1983, 195, 326 und 501; BGH, Urteil vom 20. März 1986 - 4 StR 87/86 - und Beschluß vom 15. November 1983 - 3 StR 447/83).
  • BGH, 19.10.1990 - 3 StR 327/90

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines minder schweren Falles - Zulässigkeit der …

  • BGH, 21.02.1991 - 4 StR 58/91

    Strafschärfung wegen besonderer Gefährlichkeit von Schußwaffen

  • BGH, 22.03.1989 - 2 StR 84/89

    Heranziehung des Gesichtspunkts der Generalprävention zur Strafschärfung oder zur …

  • BGH, 14.05.1986 - 2 StR 157/86

    Erregung erheblichen öffentlichen Aufsehens als Strafschärfungsgrund

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