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| BGH, 14.04.1954 - 4 StR 870/53 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BGH, 05.01.1951 - 2 StR 83/50
Auszug aus BGH, 14.04.1954 - 4 StR 870/53
Der Verteidiger macht jedoch mit Recht geltend, dass der erste Vorfall nur eine Handlung im Rechtssinne darstellt (§ 73 StGB); denn die Aufforderung war an die beiden Jungen zugleich gerichtet (RG JW 1936, 260 Nr. 20; BGHSt 1, 20 ff = NJW 1951, 203 Nr. 26; BGH 4 StR 842/53 vom 18. März 1954). - BGH, 13.05.1953 - 4 StR 56/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 14.04.1954 - 4 StR 870/53
Hannes nicht lediglich eine grobe Geschmacklosigkeit und ein unästhetischer Vorgang war, wie etwa das Vorweisen einer entstellenden Narbe oder einer sonstigen körperlichen Missbildung (vgl. ferner BGH NJW 1954, 120 Nr. 27). - RG, 21.10.1889 - 2475/89
Bedeutung der zweiten Alternative des §. 176 Nr. 3 St.G.B.'s: "wer Personen unter …
Auszug aus BGH, 14.04.1954 - 4 StR 870/53
Es wurde nicht dadurch in Frage gestellt, dass die Jungen anscheinend schon verdorben und im ersten Fall ersichtlich bereits allgemein dazu geneigt waren, ihre Geschlechtsteile vorzuzeigen (vgl. RGSt 20, 30, 32;… RG GA 46, 48). - BGH, 18.03.1954 - 4 StR 842/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 14.04.1954 - 4 StR 870/53
Der Verteidiger macht jedoch mit Recht geltend, dass der erste Vorfall nur eine Handlung im Rechtssinne darstellt (§ 73 StGB); denn die Aufforderung war an die beiden Jungen zugleich gerichtet (RG JW 1936, 260 Nr. 20; BGHSt 1, 20 ff = NJW 1951, 203 Nr. 26; BGH 4 StR 842/53 vom 18. März 1954). - BGH, 25.02.1954 - 4 StR 782/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 14.04.1954 - 4 StR 870/53
Mit Rücksicht auf § 358 Abs. 2 StPO darf die neue Einzelstrafe (Fall Sch.-A.) die Summe der aufgehobenen Einzelstrafen, ferner darf die Gesamtstrafe die früher gebildete nicht überschreiten (RGSt 61 S 61, 63; BGH 4 StR 782/53 vom 25. Februar 1954).
- BGH, 08.11.1968 - 4 StR 294/68
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …
"Geflissentliches" Betrachten bedeutet deshalb nichts anderes als ein über das arglose Hinsehen hinausgehendes "eingehendes" Zuschauen (Urteil des Senats vom 14. April 1954 - 4 StR 870/53), das "Verarbeiten" eines "aufmerksam und mit innerer Anteilnahme" verfolgten unzüchtigen Vorgangs (BGHSt 1, 168, 173 [BGH 18.05.1951 - 1 StR 156/51]; 15, 118, 121 [BGH 19.08.1960 - 4 StR 307/60]; BGH MDR 1967, 139), d.h. dessen "bewußtes und vom inneren Willen gelenktes Aufnehmen" (Urteil des Senats vom 2. Juli 1953 - 4 StR 179/53). - BGH, 05.07.1956 - 3 StR 195/56
Rechtsmittel
Das "Verleiten" braucht keine Verführung zu sein, so daß selbst sittlich schon verdorbene und einem solchen Treiben nicht abgeneigte Kinder "verleitet" werden können (RGSt 20, 30 [32]; BGH 4 StR 870/53 vom 14. April 1954). - BGH, 13.01.1955 - 4 StR 580/54
Rechtsmittel
Insbesondere setzt das Verleiten keine Verführung voraus (BGH 4 StR 870/53 vom 14. April 1954). - BGH, 14.10.1954 - 4 StR 367/54
Rechtsmittel
Ein Verleiten braucht kein Verführen zu sein (vgl BGH vom 14. April 1954 - 4 StR 870/53).
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