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Rechtsprechung
   BGH, 21.06.2001 - 4 StR 94/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1846
BGH, 21.06.2001 - 4 StR 94/01 (https://dejure.org/2001,1846)
BGH, Entscheidung vom 21.06.2001 - 4 StR 94/01 (https://dejure.org/2001,1846)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 2001 - 4 StR 94/01 (https://dejure.org/2001,1846)
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Eindringen in Wohn- und Geschäftshaus

§ 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB (nicht lediglich § 243 Abs. 1 Nr. 1 StGB) ist erfüllt, auch wenn nach Eindringen in den Wohnbereich die Wegnahme allein aus dem Geschäftsraum erfolgt

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB; § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StGB
    Wohnungseinbruchsdiebstahl (Wegnahme aus angrenzendem Geschäftsraum); Einbrechen; Einsteigen

  • lexetius.com

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 3203
  • NStZ 2001, 533
  • StV 2001, 624
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.10.1975 - 2 ARs 289/75

    Anforderungen an die Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung - Voraussetzungen …

    Auszug aus BGH, 21.06.2001 - 4 StR 94/01
    Seither genügte es, daß das Einbrechen usw. das Mittel zur Ausführung und Vollendung des dadurch geförderten, erleichterten oder ermöglichten Diebstahls war; daß "aus" einer der genannten Räumlichkeiten gestohlen wurde, war dagegen nicht mehr erforderlich (OLG Hamm MDR 1976, 155, 156;… Dreher StGB 35. Aufl. § 243 Anm. 2 C;… Lackner StGB 9. Aufl. § 243 Anm. 4 a;… Blei Strafrecht II Besonderer Teil 12. Aufl. S. 190;… Ruß in LK 11. Aufl. § 243 Rdn. 6).
  • BGH, 11.10.2016 - 1 StR 462/16

    Wohnungseinbruchdiebstahl (Begriff der Wohnung; Anwendung auf Wohnmobile und …

    Anlass für die Höherstufung des Wohnungseinbruchdiebstahls war somit nicht etwa der besondere Schutz von in einer Wohnung - und damit besonders sicher - aufbewahrten Gegenständen, sondern die mit einem Wohnungseinbruch einhergehende Verletzung der Privatsphäre des Tatopfers (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juni 2001 - 4 StR 94/01, BGHR StGB § 244 Abs. 1 Nr. 3 Wohnung 1; Beschluss vom 24. April 2008 - 4 StR 126/08, NStZ 2008, 514; jeweils mwN).
  • BGH, 24.04.2008 - 4 StR 126/08

    (Versuchter) Wohnungseinbruchsdiebstahl (einschränkende Auslegung des …

    Anlass für die Höherstufung des Wohnungseinbruchsdiebstahls war somit nicht etwa der besondere Schutz von in einer Wohnung - und damit besonders sicher - aufbewahrten Gegenständen, sondern die mit einem Wohnungseinbruch einhergehende Verletzung der Privatsphäre des Tatopfers (vgl. BGH NStZ 2001, 533;… Schmitz in MünchKomm. aaO;… Schall aaO S. 431;… Behm in GA 2002, 153, 158).
  • BGH, 20.05.2005 - 2 StR 129/05

    Wohnungseinbruchsdiebstahl (Begriff der Wohnung: Abgrenzung zu Geschäftsräumen …

    Rn. 4 Dabei kann dahinstehen, ob § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB teleologisch sowie nach seiner Entstehungsgeschichte (…BT-Drs. 1/8587, S. 43) einschränkend dahingehend ausgelegt werden muss, dass hierunter nur Wohnungen im engeren Sinne fallen (…Tröndle/Fischer StGB 52. Aufl. § 244 Rdnr. 24 a, b mwN; OLG Schleswig NStZ 2000, 449 f.; vgl. auch BGH NStZ 2001, 533 f.).
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