Rechtsprechung
| BGH, 21.06.2001 - 4 StR 94/01 |
Eindringen in Wohn- und Geschäftshaus
§ 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB (nicht lediglich § 243 Abs. 1 Nr. 1 StGB) ist erfüllt, auch wenn nach Eindringen in den Wohnbereich die Wegnahme allein aus dem Geschäftsraum erfolgt
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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§ 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB; § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StGB
Wohnungseinbruchsdiebstahl (Wegnahme aus angrenzendem Geschäftsraum); Einbrechen; Einsteigen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StGB § 244 Abs. 1 Nr. 3
- Wolters Kluwer
Einbruch - Einsteigen in Wohnräume - Wegnahmehandlung - Geschäftsraum - Diebstahl
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 244 Abs. 1 Nr. 3
Wohnungseinbruchdiebstahl bei Wegnahme aus einem Geschäftsraum - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2001, 3203
- NStZ 2001, 533
- StV 2001, 624
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 01.10.1975 - 2 ARs 289/75
Anforderungen an die Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung - Voraussetzungen …
Auszug aus BGH, 21.06.2001 - 4 StR 94/01
Seither genügte es, daß das Einbrechen usw. das Mittel zur Ausführung und Vollendung des dadurch geförderten, erleichterten oder ermöglichten Diebstahls war; daß "aus" einer der genannten Räumlichkeiten gestohlen wurde, war dagegen nicht mehr erforderlich (OLG Hamm MDR 1976, 155, 156;… Dreher StGB 35. Aufl. § 243 Anm. 2 C;… Lackner StGB 9. Aufl. § 243 Anm. 4 a;… Blei Strafrecht II Besonderer Teil 12. Aufl. S. 190;… Ruß in LK 11. Aufl. § 243 Rdn. 6).
- BGH, 11.10.2016 - 1 StR 462/16
Wohnungseinbruchdiebstahl (Begriff der Wohnung; Anwendung auf Wohnmobile und …
Anlass für die Höherstufung des Wohnungseinbruchdiebstahls war somit nicht etwa der besondere Schutz von in einer Wohnung - und damit besonders sicher - aufbewahrten Gegenständen, sondern die mit einem Wohnungseinbruch einhergehende Verletzung der Privatsphäre des Tatopfers (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juni 2001 - 4 StR 94/01, BGHR StGB § 244 Abs. 1 Nr. 3 Wohnung 1; Beschluss vom 24. April 2008 - 4 StR 126/08, NStZ 2008, 514; jeweils mwN). - BGH, 24.04.2008 - 4 StR 126/08
(Versuchter) Wohnungseinbruchsdiebstahl (einschränkende Auslegung des …
Anlass für die Höherstufung des Wohnungseinbruchsdiebstahls war somit nicht etwa der besondere Schutz von in einer Wohnung - und damit besonders sicher - aufbewahrten Gegenständen, sondern die mit einem Wohnungseinbruch einhergehende Verletzung der Privatsphäre des Tatopfers (vgl. BGH NStZ 2001, 533;… Schmitz in MünchKomm. aaO;… Schall aaO S. 431;… Behm in GA 2002, 153, 158). - BGH, 20.05.2005 - 2 StR 129/05
Wohnungseinbruchsdiebstahl (Begriff der Wohnung: Abgrenzung zu Geschäftsräumen …
Rn. 4 Dabei kann dahinstehen, ob § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB teleologisch sowie nach seiner Entstehungsgeschichte (…BT-Drs. 1/8587, S. 43) einschränkend dahingehend ausgelegt werden muss, dass hierunter nur Wohnungen im engeren Sinne fallen (…Tröndle/Fischer StGB 52. Aufl. § 244 Rdnr. 24 a, b mwN; OLG Schleswig NStZ 2000, 449 f.; vgl. auch BGH NStZ 2001, 533 f.).
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