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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 20.06.1991 - 4 TH 1094/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,4692
VGH Hessen, 20.06.1991 - 4 TH 1094/91 (https://dejure.org/1991,4692)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20.06.1991 - 4 TH 1094/91 (https://dejure.org/1991,4692)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20. Juni 1991 - 4 TH 1094/91 (https://dejure.org/1991,4692)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 42, 152 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (1)

  • VGH Hessen, 30.01.1991 - 4 TG 3243/90

    Suspensiveffekt eines Nachbarwiderspruchs gegen die Baugenehmigung; vorläufiger …

    Auszug aus VGH Hessen, 20.06.1991 - 4 TH 1094/91
    Auch das Gericht kann auf Antrag solche Maßnahmen treffen (§ 80a Abs. 3 VwGO; zu den Voraussetzungen im einzelnen vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 30.01.1991 -- 4 TG 3243/90 -- BauR 1991, 185 = NVwZ 1991, 592).

    Rn. 13 Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten, hier der Nachbargemeinde, gegen eine dem Bauherrn erteilte Baugenehmigung haben seit Inkrafttreten des 4. VwGOÄndG regelmäßig auch im Verhältnis zwischen dem Bauherrn und der Bauaufsichtsbehörde gemäß § 80 Abs. 1 Satz 2 VwGO aufschiebende Wirkung (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 30.01.1991, a.a.O.).

    Rn. 14 Voraussetzung für den Erfolg eines Antrages auf gerichtlichen Rechtsschutz nach § 80a Abs. 3 VwGO ist, daß die erstrebte Maßnahme (noch) notwendig ist, um mögliche Rechte des Dritten zu sichern, wozu auch der Schutz vor fortdauernden Rechtsbeeinträchtigungen gehören kann (§ 80a Abs. 3, Abs. 1 Nr. 2 VwGO; vgl. Beschluß des Senats vom 30.01.1991, a.a.O.).

    An dieser Voraussetzung für den vorläufigen Rechtsschutz, die der Senat auch bisher im Rahmen eines auf eine einstweilige Anordnung gerichteten Verfahrens unter dem Gesichtspunkt des Anordnungsgrundes geprüft hat, hat sich in der Sache nichts geändert (Beschluß vom 30.01.1991, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 01.08.1991 - 4 TG 1244/91

    Vorläufiger Rechtsschutz des Nachbarn gegen Bauvorhaben

    Rn. 24 Voraussetzung für den Erfolg eines Antrages auf gerichtlichen Rechtsschutz nach § 80a Abs. 3 VwGO ist zunächst, daß die erstrebte Maßnahme (noch) notwendig ist, um mögliche Rechte des Dritten zu sichern, wozu auch der Schutz vor fortdauernden Rechtsbeeinträchtigungen gehören kann (§ 80a Abs. 3, Abs. 1 Nr. 2 VwGO; vgl. Hess. VGH…, Beschluß vom 30.01.1991, a.a.O., und vom 20.06.1991 -- 4 TH 1094/91 --).
  • OVG Thüringen, 20.12.2004 - 1 EO 1077/04

    Eilantrag einer Nachbargemeinde gegen die auf der Grundlage eines unwirksamen …

    Dabei bedarf keiner Entscheidung, ob das von der Antragstellerin mit ihrem Eilantrag im Ergebnis angestrebte vorläufige Nutzungsverbot für den Verbrauchermarkt nach Fertigstellung des Bauvorhabens nur noch dann in Betracht kommen könnte, wenn es zur Abwehr wesentlicher Nachteile oder aus anderen Gründen nötig wäre und die zeitweilige Fortsetzung der Nutzung für die Antragstellerin bis zur Entscheidung in der Hauptsache unzumutbar wäre (so - in Anlehnung an die Voraussetzungen einer Regelungsanordnung nach § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO - Hess. VGH, Beschluss vom 20.6.1991 - 4 TH 1094/91 -, BRS 52 Nr. 194 = UPR 1992, 194).
  • VGH Hessen, 16.12.1991 - 4 TH 1814/91

    Nachbarantrag auf Aussetzung der Vollziehung einer Baugenehmigung; Gegenantrag …

    Rn. 45 Voraussetzung für den Erfolg eines solchen Antrags auf gerichtlichen Rechtsschutz nach § 80a Abs. 3 VwGO ist zunächst, daß die erstrebte Maßnahme (noch) notwendig ist, um mögliche Rechte des Dritten zu sichern (…vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 30.01.1991, a.a.O.; Beschl. v. 20.06.1991 - 4 TH 1094/91 -).
  • VGH Hessen, 21.12.1992 - 3 TH 1677/92

    Zur Zulässigkeit eines Fernverkehrsunternehmens im Mischgebiet

    Es müssen gewichtige Gründe dafür vorliegen, um die Aussetzung der Vollziehung der in der Baugenehmigung mit enthaltenen Nutzungsgenehmigung zur Sicherung der Nachbarn gegen fortlaufende Rechtsbeeinträchtigungen durch eine genehmigte Nutzung notwendig zu machen (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 20.06.1991 - 4 TH 1094/91 -, UPR 1992, 14; Beschluß vom 24.04.1992 - 3 TH 358/92 -).
  • VGH Hessen, 01.08.1991 - 4 TG 1159/91

    Bauvorhaben - Nachbarrechte - vorläufiger Rechtsschutz - Wahlrecht zwischen BauO …

    Rn. 26 Voraussetzung für den Erfolg eines Antrages auf gerichtlichen Rechtsschutz nach § 80a Abs. 3 VwGO ist zunächst, daß die erstrebte Maßnahme (noch) notwendig ist, um mögliche Rechte des Dritten zu sichern, wozu auch der Schutz vor fortdauernden Rechtsbeeinträchtigungen gehören kann (§ 80a Abs. 3, Abs. 1 Nr. 2 VwGO; vgl. Hess. VGH…, Beschluß vom 30.01.1991, a.a.O., und vom 20.06.1991 -- 4 TH 1094/91 --).
  • VGH Hessen, 03.09.1997 - 4 TZ 2462/97

    Fehlendes Rechtsschutzinteresse an der Fortführung des Zulassungsverfahrens; …

    Ein erstrebtes vorläufiges Nutzungsverbot ist nur dann gerechtfertigt, wenn es zur Abwehr wesentlicher Nachteile oder aus anderen Gründen nötig ist und die zeitweilige Fortsetzung der Nutzung für den Dritten bis zur Entscheidung in der Hauptsache unzumutbar ist (vgl. Hess. VGH, Beschlüsse vom 20.06.1991 - 4 TH 1094/91 -, ESVGH 42, 152, und vom 16.07.1997 - 4 TG 324/97 -).
  • VGH Hessen, 09.06.1992 - 4 TH 2512/91

    Antrag nach VwGO § 80a gegen Errichtung und Nutzung von Stellplätzen

    Der mit der Fertigstellung des Bauvorhabens eingetretene Zustand würde ein von den Antragstellern erstrebtes vorläufiges Nutzungsverbot nur dann rechtfertigen, wenn es zur Abwehr wesentlicher Nachteile oder aus anderen Gründen nötig wäre und die zeitweilige Fortsetzung der Nutzung für den Dritten bis zur Entscheidung in der Hauptsache unzumutbar wäre (Hess. VGH, B. v. 19.03.1992 - 4 TH 2477/91 - B. v. 20.06.1991 - 4 TH 1094/91 - UPR 1992, 114).
  • VGH Hessen, 25.07.1991 - 4 TH 1032/91

    Bauvorhaben - Nachbarschutz - Stellplatzanlage - faktisches allgemeines …

    Rn. 18 Voraussetzung für den Erfolg eines Antrages auf gerichtlichen Rechtsschutz nach § 80a Abs. 3 VwGO ist zunächst, daß die erstrebte Maßnahme (noch) notwendig ist, um mögliche Rechte des Dritten zu sichern, wozu auch der Schutz vor fortdauernden Rechtsbeeinträchtigungen gehören kann (§ 80a Abs. 3, Abs. 1 Nr. 2 VwGO; vgl. Hess. VGH…, Beschluß vom 30.01.1991, a.a.O., und vom 20.06.1991 -- 4 TH 1094/91 --).
  • VGH Hessen, 19.03.1992 - 4 TH 2477/91

    Zum Sicherungsbedürfnis des Nachbarn bei Asylbewerberheim in allgemeinem …

    Der mit der Fertigstellung des Bauvorhabens eingetretene Zustand würde ein vom Antragsteller erstrebtes vorläufiges Nutzungsverbot nur dann rechtfertigen, wenn es zur Abwehr wesentlicher Nachteile oder aus anderen Gründen nötig wäre und die zeitweilige Fortsetzung der Nutzung für den Dritten bis zur Entscheidung in der Hauptsache unzumutbar wäre (Beschluß des Senats vom 20.06.1991 - 4 TH 1094/91 - UPR 1992, 114).
  • VG Gießen, 19.07.1999 - 1 G 817/99

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung auf dem Gebiet einer Nachbargemeinde

    Ein Sicherungsbedürfnis besteht regelmäßig dann, wenn die Vollendung eines Bauvorhabens die spätere Durchsetzung eines etwa bestehenden Abwehrrechts gegen den Beigeladenen erschweren würde (HessVGH, Beschluß vom 20.06.1991 - 4 TH 1094/91 -, HessVGRspr 1992, 31).
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