Rechtsprechung
| VGH Hessen, 16.04.1992 - 4 TH 214/92 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 30 BauGB, § 34 BauGB, § 80a VwGO, § 113 Abs 1 S 1 VwGO
Teilbaustopp im Rahmen eines baurechtlichen Nachbarstreits - Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Darmstadt, 03.01.1992 - II/3 H 2025/91
- VGH Hessen, 16.04.1992 - 4 TH 214/92
Papierfundstellen
- ESVGH 43, 70 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (11)
- VGH Hessen, 30.01.1991 - 4 TG 3243/90
Suspensiveffekt eines Nachbarwiderspruchs gegen die Baugenehmigung; vorläufiger …
Auszug aus VGH Hessen, 16.04.1992 - 4 TH 214/92
Auch das Gericht kann auf Antrag solche Maßnahmen treffen (§ 80 Abs. 3 VwGO; zu den Voraussetzungen im einzelnen vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 30.01.1991 - 4 TG 3243/90 - BauR 1991, 185 = DÖV 1991, 745 = HessVGRspr 1991, 50 = NVwZ 1991, 592).Rn. 13 Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten, hier des Nachbarn, gegen eine dem Bauherrn erteilte Baugenehmigung haben seit Inkrafttreten des 4. VwGOÄndG regelmäßig auch im Verhältnis zwischen dem Bauherrn und der Bauaufsichtsbehörde gemäß § 80 Abs. 1 Satz 2 VwGO aufschiebende Wirkung (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 30.01.1991, a.a.O.).
Rn. 15 Voraussetzung für den Erfolg eines Antrags auf gerichtlichen Rechtsschutz nach § 80a Abs. 3 VwGO ist neben der Möglichkeit, unter Umständen auch Gewißheit der Rechtsbeeinträchtigung, daß die erstrebte Maßnahme auch (noch) notwendig ist, um mögliche Rechte des Dritten zu sichern, wozu auch der Schutz vor fortdauernden Rechtsbeeinträchtigungen gehören kann (§ 80a Abs. 3, Abs. 1 Nr. 2 VwGO; vgl. Beschluß des Senats vom 30.01.1991 - a.a.O.).
- VGH Hessen, 17.12.1984 - 4 TG 2545/84
Auszug aus VGH Hessen, 16.04.1992 - 4 TH 214/92
Dabei werden konzentrische Kreise gebildet, wobei nach den Besonderheiten des Einzelfalles Abweichungen geboten sein können, die das Ergebnis einer nicht schematischen, sondern wertenden Betrachtung sind (vgl. Hess. VGH, B. v. 17.12.1984 - 4 TG 2545/84 -, BRS 12 Nr. 77 = ESVGH 35, 126 = HSGZ 1985, 166; U. v. 04.09.1987 - 4 UE 1048/85 - HessVGRspr. 1988, 12).Rn. 34 (Grundlegender Beschluß des Senats vom 17.12.1984, a.a.O.).
- VGH Hessen, 14.11.1989 - 4 TG 2987/89
Baurechtlicher Nachbarstreit - einstweilige Anordnung
Auszug aus VGH Hessen, 16.04.1992 - 4 TH 214/92
Der Nachbar kann im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes keinen weitergehenden Erfolg erzielen, als ein von einem rechtswidrigen Bauvorhaben betroffener Grundstückseigentümer mit der Baunachbarklage im Verfahren zur Hauptsache gemäß § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO erreichen kann (Hess. VGH, B. v. 14.11.1989 - 4 TG 2987/89 -, HessVGRspr. 1990, 54, st. Rspr.).
- VGH Hessen, 25.07.1991 - 4 TH 1032/91
Bauvorhaben - Nachbarschutz - Stellplatzanlage - faktisches allgemeines …
Auszug aus VGH Hessen, 16.04.1992 - 4 TH 214/92
Dieser Grundsatz gilt auch nach Inkrafttreten des § 80a VwGO (vgl. Hess. VGH, B. v. 25.07.1991 - 4 TH 1032/91 -). - VGH Hessen, 01.08.1991 - 4 TG 1244/91
Vorläufiger Rechtsschutz des Nachbarn gegen Bauvorhaben
Auszug aus VGH Hessen, 16.04.1992 - 4 TH 214/92
Rn. 25 durch das rechtswidrige Vorhaben eine tatsächliche Beeinträchtigung des Nachbarn hinsichtlich der durch die Vorschriften geschützten nachbarlichen Belange eintritt (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 01.08.1991 - 4 TG 1244/91 - DVBl. 1992, 45). - VGH Hessen, 04.09.1987 - 4 UE 1048/85
Einfügen der Bebauung im rückwärtigen Bereich eines Grundstücks
Auszug aus VGH Hessen, 16.04.1992 - 4 TH 214/92
Dabei werden konzentrische Kreise gebildet, wobei nach den Besonderheiten des Einzelfalles Abweichungen geboten sein können, die das Ergebnis einer nicht schematischen, sondern wertenden Betrachtung sind (vgl. Hess. VGH, B. v. 17.12.1984 - 4 TG 2545/84 -, BRS 12 Nr. 77 = ESVGH 35, 126 = HSGZ 1985, 166; U. v. 04.09.1987 - 4 UE 1048/85 - HessVGRspr. 1988, 12). - VGH Hessen, 25.09.1987 - 4 UE 40/87
Ermittlung der maßgeblichen "näheren Umgebung" im Sinne von § 34 BauGB - …
Auszug aus VGH Hessen, 16.04.1992 - 4 TH 214/92
Ergibt sich bei der Ermittlung der maßgeblichen "näheren Umgebung", daß unterschiedliche Baugebiete oder Flächen anderer Nutzung aneinanderstoßen, so muß die Zugehörigkeit des Baugrundstücks zu einem bestimmten Baugebiet festgestellt und dieses Gebiet von benachbarten abgegrenzt werden (Hess. VGH, B. v. 25.09.1987 - 4 UE 40/87 - BRS 47 Nr. 64). - VGH Hessen, 22.06.1989 - 4 UE 1332/86
Bauvoranfrage - Abgrenzung Innenbereich und Außenbereich - Berücksichtigung …
Auszug aus VGH Hessen, 16.04.1992 - 4 TH 214/92
Darauf kommt es jedoch entscheidend an, da die Befugnis der Bauaufsichtsbehörde gemäß § 83 HBO, für baurechtmäßige Zustände zu sorgen, nicht verwirkt werden kann und die mitprägende Wirkung eines nicht genehmigten Bestandes nur unter den genannten Voraussetzungen eintritt (Hess. VGH, U. v. 22.06.1989 - 4 UE 1332/86 -, AgrarR 1990, 332 = NuR 1990, 277). - VGH Hessen, 28.11.1978 - IV TG 85/78
Auszug aus VGH Hessen, 16.04.1992 - 4 TH 214/92
Nach der Rechtsprechung des Senats ist bei der Ermittlung der die nähere Umgebung eines Vorhabens prägenden Elemente die vorhandene bauliche Nutzung nur zu berücksichtigen, soweit sie genehmigt worden ist oder aber in einer Weise geduldet wird, die keinen Zweifel daran läßt, daß sich die zuständige Behörde mit ihrem Vorhandensein abgefunden hat (Hess. VGH, B. v. 28.11.1978 - IV TG 85/78 - BRS 33 Nr. 40; U. v. 16.01.1981 - IV OE 10/79 - BRS 38 Nr. 80 m.w.N.). - VGH Hessen, 16.01.1981 - IV OE 10/79
Auszug aus VGH Hessen, 16.04.1992 - 4 TH 214/92
Nach der Rechtsprechung des Senats ist bei der Ermittlung der die nähere Umgebung eines Vorhabens prägenden Elemente die vorhandene bauliche Nutzung nur zu berücksichtigen, soweit sie genehmigt worden ist oder aber in einer Weise geduldet wird, die keinen Zweifel daran läßt, daß sich die zuständige Behörde mit ihrem Vorhandensein abgefunden hat (Hess. VGH, B. v. 28.11.1978 - IV TG 85/78 - BRS 33 Nr. 40; U. v. 16.01.1981 - IV OE 10/79 - BRS 38 Nr. 80 m.w.N.). - VGH Hessen, 03.05.1974 - IV OE 76/73
- VGH Hessen, 11.12.1995 - 4 TG 1337/95
Vorläufiger Rechtsschutz eines Dritten gegen eine Teilbaugenehmigung - …
Der Nachbar kann im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes keinen weitergehenden Erfolg erzielen, als ein von einem rechtswidrigen Bauvorhaben betroffener Grundstückseigentümer mit der Baunachbarklage im Verfahren zur Hauptsache gemäß § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO erreichen kann (vgl. beispielsweise: Hess. VGH, Beschluß vom 14.11.1989 - 4 TG 2987/89 -, HessVGRspr. 1990, 54; Beschluß vom 25.07.1991 - 4 TH 1032/91 - Beschluß vom 16.04.1992 - 4 TH 214/92 -, ESVGH 43, 70 = BRS 54 Nr. 167; Beschluß vom 30.10.1992 - 4 TH 1764/92 -, ESVGH 43, 152 = HessVGRspr. - VGH Hessen, 30.10.1992 - 4 TH 1764/92
Teilbaustopp im Rahmen eines baurechtlichen Nachbarstreits; dringender Wohnbedarf …
Dieser Grundsatz gilt auch nach Inkrafttreten des § 80a VwGO (vgl. Hess. VGH, B. v. 25.07.1991 - 4 TH 1032/91; B. v. 16.04.1992 - 4 TH 214/92 -). - VG Kassel, 15.09.2004 - 2 E 2627/01 Dass die Baugenehmigung, soweit sie danach bestehen bleibt, ggf. nicht dem Antrag und Willen der Beigeladenen entspricht und nicht rechtmäßig ist, da sie insoweit unvollständig ist und ggf. einer statischen Überrechnung bedarf, ist ohne Belang; ggf. muss die Beklagte durch geeignete bauaufsichtliche Maßnahmen für rechtmäßige Zustände sorgen (s. zur - umstrittenen - Teilaufhebung von Baugenehmigungen auf einen Nachbarrechtsbehelf hin HessVGH, Beschluss vom 14.11.1989 - 4 TG 2987/89 -, HessVwRspr 1990, 54; HessVGH, Beschluss vom 16.04.1992 -, 4 TH 214/92 -, BRS 54 Nr. 167; a.A. die überwiegende Rechtsprechung, vgl. z.B. OVG Saarbrücken, Beschluss vom 30.05.2003 - 1 Q 20/03 -, juris).
- VGH Hessen, 09.06.1992 - 4 TH 2512/91
Antrag nach VwGO § 80a gegen Errichtung und Nutzung von Stellplätzen
Dieser Grundsatz gilt auch nach Inkrafttreten des § 80a VwGO (vgl. Hess. VGH, B. v. 16.04.1992 - 4 TH 214/92; B. v. 25.07.1991 - 4 TH 1032/91 -).
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