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Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 16.08.1996 - 4 Ta 162/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,8404
LAG Rheinland-Pfalz, 16.08.1996 - 4 Ta 162/96 (https://dejure.org/1996,8404)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16.08.1996 - 4 Ta 162/96 (https://dejure.org/1996,8404)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. August 1996 - 4 Ta 162/96 (https://dejure.org/1996,8404)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Prozeßkostenhilfe; Verschweigen eines Sachverhaltes; Student; Schadenersatz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1997, 115
  • BB 1996, 2523
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.01.2008 - 6 Sa 522/07

    Unzulässige Benachteiligung eines Bewerbers - fehlende Ernsthaftigkeit der …

    Insoweit wird von der Berufungskammer ebenfalls für zutreffend gehaltene Rechtsprechung vertreten, dass dem Entschädigungsanspruch der Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegengesetzt werden kann, falls eine Bewerbung erweislich nur zum Zwecke des Erwerbs von Entschädigungsansprüchen verfolgt wird (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16. August 1996 - 4 Ta 162/96 = NZA, 1997, 115 sowie BAG, Urteil vom 12. November 1998 - 8 AZR 365/97 = AP BGB § 611 a Nr. 18).
  • LAG Hamm, 10.04.1997 - 17 Sa 1870/96

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung …

    Bewerbungen nur auf solche Stellen, die nicht gemäß § 611b BGB geschlechtsneutral ausgeschrieben worden sind, fehlende Qualifikation oder Überqualifikation hinsichtlich der zur Besetzung ausgeschriebenen Stelle, Bewerbung aus einem ungekündigten Dauerarbeitsverhältnis auf eine Stelle mit geringerer Vergütung, mehrere Nichtannahmen von konkreten Einstellungszusagen, sondern statt dessen nur Klagen auf Entschädigungen gemäß § 611a Abs. 2 BGB n. F. (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 16.08.1996 - 4 Ta 162/96 - BB 1996, 2523; Ehrich, BB 1996, 1007).
  • ArbG Bremen-Bremerhaven, 31.07.2008 - 10 Ca 10149/08

    AGG-Hopping

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, 12.11.1998 - 8 AZR 365/97- AP Nr. 16 zu § 611a BGB = EzA Nr. 14 zu § 611 a BGB; BAG, 27.04.2000 - 8 AZR 295/99 ­ AuA 2000, 281) und der Rechtsprechung der Instanzgerichte (vgl. LAG Berlin, 30.03.2006 - 10 Sa 2395/05 - LAGE § 611a BGB, 2002, Nr. 1; LAG Berlin 14.07.2004 ­ 15 Sa 417/04 ­ NZA-RR 2005; 124; LAG RheinlandPfalz 11.01.2008 ­ 6 Sa 522/07 ­ NZA-RR 2008, 343; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss 16.08.1996 - 4 Ta 162/96- NZA 1997, 115 ff.) kann in Stellenbesetzungsverfahren nur derjenige benachteiligt werden, der sich subjektiv ernsthaft beworben hat und objektiv für die zu besetzende Stelle in Betracht kommt.

    An der Ernsthaftigkeit fehlt es nämlich, wenn in der Vergangenheit in einer Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten Arbeitgeber auf Zahlung von Entschädigung wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung aufgrund nicht geschlechtsneutraler Anzeigen in Anspruch genommen worden sind oder in Anspruch genommen werden (vgl. LAG Berlin, 14.07.2004 - 5 Sa 417/04 - NZA-RR 2004, 124 f; LAG Hamm 26.06.1996 ­ 10 Sa 1009/96 ­ LAGE § 611a BGB Nr. 9; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16.08.1996 - 4 Ta 162/96 - NZA 1997, 115; LAG Rheinland-Pfalz 11.01.2008 - 6 Sa 522/07 - NZA-RR 2008, 343;… ErfK/Schlachter, 8. Aufl. § 15 AGG Rnr. 9;… Wendling-Schröder/Stein, AGG § 15 Rnr. 10;… Kittner/Zwanziger, ArbR.-Handbuch, 4. Aufl. § 111 Rnr. 143;… HKArbR/Berg, § 15 AGG Rnr. 9; Diller BB 2006, 1986).

  • LAG Niedersachsen, 19.07.2006 - 10 Sa 48/06

    Aufhebung der Prozesskostenhilfe bei vorsätzlich falsch gemachter Angaben zur …

    § 124 Nr. 1 ZPO bietet keine allgemeine Handhabe dafür, dass ein Gericht die bewilligte Prozesskostenhilfe wieder aufheben kann, wenn es im Nachhinein zu einer anderen Beurteilung der Rechtslage als im Zeitpunkt der Bewilligung der Prozesskostenhilfe kommt (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, 16.08.1996, 4 Ta 162/96, NZA 1997, S. 115).
  • LAG Hamm, 22.11.1996 - 10 Sa 1069/96

    Gleichbehandlungsgrundsatz: Schadensersatzanspruch bei Verstoß gegen …

    Hat der Bewerber an der Begründung des Arbeitsverhältnisses indes überhaupt kein Interesse, sondern kommt es ihm allein auf die Zahlung einer Entschädigung an, so würde bei Zubilligung einer Entschädigung die Regelung des § 611 a Abs. 2 BGB faktisch in eine Nebenverdienstmöglichkeit ausgeweitet (Ehrich, BB 1996, 1007, 1008 vgl. auch LAG Rheinland-Pfalz, Beschluß v. 16.08.1996 - BB 1996, 2523).
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