Rechtsprechung
| LAG Rheinland-Pfalz, 03.08.2007 - 4 Ta 182/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KSchG § 5 Abs. 3 Satz 1
Keine nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage bei Handlungsmöglichkeiten trotz Beeinträchtigung durch psychische Erkrankung - erforderliche Unterstützung auch durch erwachsene Kinder - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Nachträgliche Zulassung einer verspätet erhobenen Kündigungsschutzklage; Krankheit als alleiniger Grund für die nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 22.05.2007 - 8 Ca 375/07
- LAG Rheinland-Pfalz, 03.08.2007 - 4 Ta 182/07
Wird zitiert von ...
- LAG Köln, 28.12.2007 - 8 Ta 355/07
Kündigungsschutzklage; nachträgliche Zullassung; Unkenntnis von Klagefrist; …
Krankheit rechtfertigt eine nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage nur ausnahmsweise dann, wenn im Ergebnis das Krankheitsbild in Verbindung mit den sonstigen Begleitumständen sich derartig ausgewirkt haben, dass die Klageerhebung tatsächlich unmöglich geworden ist (ebenso LAG Köln, Beschluss vom 19.03.2006 - 14 Ta 21/06 - LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 03.08.2007 - 4 Ta 182/07 - Ascheidt/Preis/Schmidt § 5 KSchG Rz. 38).Im Ergebnis muss daher das Krankheitsbild in Verbindung mit den sonstigen Begleitumständen sich derartig ausgewirkt haben, dass die Klageerhebung tatsächlich unmöglich geworden ist (ebenso LAG Köln, Beschluss vom 19.03.2006 - 14 Ta 21/06 - LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 03.08.2007 - 4 Ta 182/07 - Ascheidt/Preis/Schmidt § 5 KSchG Rz. 38).
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Rechtsprechung
| LAG Sachsen, 21.08.2007 - 4 Ta 182/07 (6) |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- LAG Düsseldorf, 12.12.2016 - 4 Ta 529/16
Gegenstandswert eines Verfahrens auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zu …
Rn. 19 b.Die ganz überwiegende Auffassung der Landesarbeitsgerichte hält in Bezug auf Einstellung und Versetzung dagegen eine Anlehnung an § 42 GKG für ausgeschlossen und wendet regelmäßig den Auffangwert gemäß § 23 Abs. 3 Satz 2, 2. Halbsatz GKG an, gegebenenfalls einen Bruchteil hiervon (so für Verfahren nach §§ 99 Abs. 4, 101 BetrVG LAG Nürnberg 20.10.2013 - 2 Ta 156/13; LAG Köln 19.02.2014 - 13 Ta 362/13 und 11.07.2012 - 12 Ta 78/12; LAG Schleswig-Holstein 26.09.2013 - 6 Ta 161/13 und 23.05.2012 - 1 Ta 81/12; LAG Sachsen-Anhalt 27.08.2013 - 1 Ta 90/13; LAG Sachsen 21.08.2007 - 4 Ta 182/07 und 09.11.2005 - 1 Ta 282/05; LAG Baden-Württemberg 06.07.2010 - 5 Ta 116/10; LAG München 19.12.1978 - 8 TaBV 39/77 und 07.12.1995 - 3 Ta 10/95; LAG Rheinland-Pfalz 04.04.2007 - 1 Ta 46/07; LAG Frankfurt 04.11.2005 - 5 Ta 533/05, alle juris). - LAG Schleswig-Holstein, 26.09.2013 - 6 Ta 161/13
Beschlussverfahren, Gegenstandswert, Wertfestsetzung, Versetzung, Aufhebung der …
Die Kammer schließt sich der Auffassung des LAG Nürnberg (Beschluss vom 27.07.2006 - 4 Ta 100/06), des LAG Sachsen (Beschluss vom 21.08.2007 - 4 Ta 182/07 -) und des LAG Sachsen-Anhalt (Beschluss vom 27.08.2013 -1 Ta 90/13 -) an, die auf den Hilfswert abstellen. - LAG Sachsen-Anhalt, 27.08.2013 - 1 Ta 90/13
Gegenstandswert - Beschlussverfahren - Einstellung
Rn. 11 Insoweit schließt sich die Kammer der Auffassung des LAG Nürnberg, Beschluss vom 27.07.2006 - 4 Ta 100/06 - und des LAG Sachsen, Beschlüsse vom 21.08.2007 - 4 Ta 182/07 - und vom 09.11.2005 - 1 Ta 282/05 - an.
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