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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 17.12.2024 - 4 U 1004/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,40760
OLG Dresden, 17.12.2024 - 4 U 1004/24 (https://dejure.org/2024,40760)
OLG Dresden, Entscheidung vom 17.12.2024 - 4 U 1004/24 (https://dejure.org/2024,40760)
OLG Dresden, Entscheidung vom 17. Dezember 2024 - 4 U 1004/24 (https://dejure.org/2024,40760)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Behandlung durch Chefarzt - Klinik muss Patient nicht sofort und auch nicht mündlich über Verhinderung des Wahlarztes aufklären

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.12.2007 - III ZR 144/07

    Zur Zulässigkeit der Vertretung bei sogenannter Chefarztbehandlung

    Auszug aus OLG Dresden, 17.12.2024 - 4 U 1004/24
    Der Patient schließt einen solchen Vertrag im Vertrauen auf die besonderen Erfahrungen und die herausgehobene medizinische Kompetenz des von ihm ausgewählten Arztes, die er sich in Sorge um seine Gesundheit gegen Entrichtung eines zusätzlichen Honorars für die Heilbehandlung sichern will (vgl. BGH, Urt. v. 20.12.2007 - III ZR 144/07 - juris).

    In einem solchen Fall kann der Wahlarzt sich durch eine Individualvereinbarung mit dem Patienten von seiner Pflicht zur persönlichen Leistung befreien und deren Ausführung einem Stellvertreter übertragen, ohne dass dies zur Unmöglichkeit der Erfüllung der Wahlleistungsvereinbarung oder zur Unwirksamkeit der einen oder der anderen Vereinbarung führen würde (vgl. BGH, Urteil vom 20.12.2007 - III ZR 144/07 - juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 03.07.2023 - 5 U 34/23 - juris).

    Vielmehr kann auch eine vorformulierte Vertragsbedingung ausgehandelt sein, wenn sie der Verwender als eine von mehreren Alternativen anbietet, zwischen denen der Vertragspartner die Wahl hat (vgl. BGH, Urteil vom 20.12.2007 - III ZR 144/07 - juris).

    Rn. 10 Da sich der Patient oftmals in der bedrängenden Situation einer schweren Sorge um seine Gesundheit oder gar sein Überleben befindet und er daher zu einer ruhigen und sorgfältigen Abwägung vielfach nicht in der Lage sein wird, bestehen ihm gegenüber nach Treu und Glauben (§ 242 BGB, siehe ferner § 241 Abs. 2 BGB n.F.) vor Abschluss einer solchen Vereinbarung besondere Aufklärungspflichten, bei deren Verletzung dem Honoraranspruch des Wahlarztes der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegen steht (vgl. BGH, Urteil vom 20.12.2007 - III ZR 144/07 - juris).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist der Patient allerdings so früh wie möglich über die Verhinderung des Wahlarztes zu unterrichten und ihm das Angebot zu unterbreiten, dass an dessen Stelle ein bestimmter Vertreter zu den vereinbarten Bedingungen die wahlärztlichen Leistungen erbringt (vgl. BGH, Urteil vom 20.12.2007 - III ZR 144/07 - juris).

    Der Entscheidung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH vom 20.12.2007 - III ZR 144/07 - juris) ist eine dementsprechende Verpflichtung nicht zu entnehmen.

  • OLG Hamburg, 15.01.2018 - 3 U 220/16

    Privatärztliche Liquidation eines Chefarztes: Unzulässige Rechtsausübung bei der …

    Auszug aus OLG Dresden, 17.12.2024 - 4 U 1004/24
    Rn. 16 Soweit in der Literatur (vgl. Clausen in jurisPR-Medizin 7/2023) unter Bezugnahme auf die Beschlüsse des OLG Hamburg vom 15.01.2018 und 27.08.2018 (3 U 220/16 - juris) darüber diskutiert wird, ob die Vereinbarung im Falle der vorhersehbaren Verhinderung nur dann wirksam ist, wenn der Verhinderungsgrund und die Dauer angegeben werden, verfängt dies nicht.

    Denn der Entscheidung des OLG Hamburg (15.01.2018 - 3 U 220/16) kann nicht entnommen werden, dass stets eine Aufklärung darüber erforderlich ist, warum und wie lange der Wahlarzt verhindert ist.

  • OLG Zweibrücken, 03.07.2023 - 5 U 34/23

    Wahlleistungsvereinbarung - Wirksamkeit bei Verhinderung des Wahlarztes

    Auszug aus OLG Dresden, 17.12.2024 - 4 U 1004/24
    In einem solchen Fall kann der Wahlarzt sich durch eine Individualvereinbarung mit dem Patienten von seiner Pflicht zur persönlichen Leistung befreien und deren Ausführung einem Stellvertreter übertragen, ohne dass dies zur Unmöglichkeit der Erfüllung der Wahlleistungsvereinbarung oder zur Unwirksamkeit der einen oder der anderen Vereinbarung führen würde (vgl. BGH, Urteil vom 20.12.2007 - III ZR 144/07 - juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 03.07.2023 - 5 U 34/23 - juris).

    Rn. 15 Entgegen der Auffassung des Beklagten war die Klägerin auch nicht gehalten, den Beklagten über den Grund oder die Dauer der Verhinderung des Wahlarztes aufzuklären (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 03.07.2023 - 5 U 34/23 - juris).

  • OLG Dresden, 16.06.2026 - 4 U 1437/25
    Rn. 19 Vorliegend ist des Weiteren ein mehrfacher Verstoß der Beklagten gegen die mit dem Kläger geschlossene Wahlleistungsvereinbarung zu unterstellen, die eine Beschränkung des Vertretungsrechts auf Fälle unvorhergesehener Verhinderung vorsieht (…vgl. Lafontaine in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 11. Aufl., § 630a BGB, Stand: 01.03.2026, juris Rz. 190 m.w.N. vgl. auch Senat, Urteil vom 17. Dezember 2024 - 4 U 1004/24 - juris), die die Beklagten für keine der zahlreichen Operationen vorgetragen und unter Beweis gestellt haben.
  • OLG Frankfurt, 23.06.2026 - 8 U 29/26

    Anforderungen an die Wirksamkeit einer Vertretervereinbarung i.R.d. Rückzahlung …

    Darüber hinaus ist der Senat der Überzeugung, dass die Wahlleistungsvereinbarung und die Vertretervereinbarung vom 11.10.2021 den gesetzlichen, vom Bundesgerichtshof mit Urteil vom 20.12.2007 (Az.: III ZR144/07) konkretisierten Anforderungen entsprechen und daher wirksam sind (vgl. auch OLG Dresden, Urt. v. 17.12.2024 - 4 U 1004/24;… OLG Zweibrücken, Urt. v. 03.07.2023 - 5 U 34/23;… OLG Karlsruhe, Urt. v. 30.03.2023 - 13 U 632/20).

    Daher kann die Wahlleistungsvereinbarung im Allgemeinen auch abgeschlossen werden, wenn die Verhinderung des Wahlarztes bereits von Beginn an feststeht (vgl. Senat, Beschl. v. 12.06.2025 - 8 U 12/25; OLG Dresden, Urt. v. 17.12.2024 - 4 U 1004/24 - zitiert nach juris, Rn. 7;… OLG Zweibrücken, Beschl. V. 03.07.2023 - 5 U 34/23 - zitiert nach juris, Rn. 3).

  • LG Rottweil, 23.01.2026 - 1 S 63/25

    Wirksamkeit von Wahlleistungsvereinbarungen; Stellvertretung des Wahlarztes

    Rn. 21 • Da der Grund der Verhinderung für den Patienten schon ohne Belang sein muss und die Dauer ohne weiteres erfragt werden kann, steht ein Fehlen dieser Angaben der Vereinbarung nicht entgegen (OLG Dresden, Urteil vom 17.12.2024, 4 U 1004/24, juris, Rn. 15; OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 03.07.2023, 5 U 34/23, juris, Rn. 5; LG Düsseldorf…, Urteil vom 24.12.2024, 3 S 5/24, juris, Rn. 39; LG Flensburg…, Urteil vom 01.10.2024, 3 O 213723, BeckRS 2024, 26557, Rn. 21; a. A. AG Köln, Urteil vom 28.08.2019, 118 C 104/19).
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