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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 03.04.2025 - 4 U 1273/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,11695
OLG Dresden, 03.04.2025 - 4 U 1273/24 (https://dejure.org/2025,11695)
OLG Dresden, Entscheidung vom 03.04.2025 - 4 U 1273/24 (https://dejure.org/2025,11695)
OLG Dresden, Entscheidung vom 03. April 2025 - 4 U 1273/24 (https://dejure.org/2025,11695)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Gestufte Darlegungslast und Kontrollverlust bei Datenschutzvorfällen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Geltung einer gestuften Darlegungslast für die Betroffenheit von einem Datenschutzvorfall auf einer Internet-Plattform

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (8)

  • OLG Dresden, 28.01.2025 - 4 U 157/24

    Ersatz eines immateriellen Schadens als Anspruch eines Geschädigten wegen …

    Auszug aus OLG Dresden, 03.04.2025 - 4 U 1273/24
    Für die Betroffenheit von einem Datenschutzvorfall auf einer Internet-Plattform gilt eine gestufte Darlegungslast (Festhaltung Senat, Urteil vom 28.01.2025 - 4 U 157/24).

    Es obliegt dann dem Plattformbetreiber, substantiiert darzulegen, weshalb es gleichwohl an einer Betroffenheit des Nutzers fehlt (Senat, Urteil vom 28. Januar 2025 - 4 U 157/24 -, juris).

    Eine Zwangsvollstreckung wäre nicht möglich (vgl. Senat, Urteil vom 28. Januar 2025 - 4 U 157/24 -, juris, für die gleiche Sachverhaltskonstellation).

    Rn. 19 4. Der Klagepartei steht kein Anspruch auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO zu (Ziffer 4.), denn der Anspruch ist erfüllt worden, § 362 BGB (siehe Senat, Urteil vom 28. Januar 2025 - 4 U 157/24 -, juris, für die gleiche Sachverhaltskonstellation).

  • BGH, 18.11.2024 - VI ZR 10/24

    Ansprüche im Zusammenhang mit einem Datenschutzvorfall beim sozialen Netzwerk …

    Auszug aus OLG Dresden, 03.04.2025 - 4 U 1273/24
    Zwar steht das Risiko, dass auch Dritte das Datum nicht datenschutzkonform verarbeitet haben, der Darlegung eines Kontrollverlustes nicht entgegen; dies gilt jedoch nur, solange sich dieses nicht unstreitig vor dem Eintritt des Datenschutzvorfalls verwirklicht hat (vgl. BGH, Urteil vom 18.11.2024 - VI ZR 10/24 a.a.O.).

    Die Möglichkeit des Eintritts künftiger - hier materieller - Schäden als Voraussetzung für ein Feststellungsinteresse ist nur dann ohne weiteres zu bejahen, wenn auf Grund eines eingetretenen und andauernden Kontrollverlustes eine künftige Schadensentwicklung nicht nur rein theoretischer Natur ist (vgl. BGH, Urteil vom 18.11.2024 - VI ZR 10/24, Rn 49 - juris).

    Die Begriffe "nach dem Stand der Technik möglichen Sicherheitsmaßnahmen vorzusehen" sind zu unbestimmt und nicht vollstreckbar (so auch BGH, Urteil vom 18.11.2024, VI ZR 10/24 - juris).

  • BGH, 10.12.2024 - VI ZR 7/24

    EUR 750,00 - Zur Bestimmung des Streitwerts für den Unterlassungsanspruch in …

    Auszug aus OLG Dresden, 03.04.2025 - 4 U 1273/24
    Der Unterlassungsantrag ist mit 1.500,- EUR zu bemessen (vgl. BGH, Beschluss vom 10.12.2024 - VI ZR 7/24, juris).
  • LG Freiburg, 08.02.2024 - 8 O 212/23

    Datenschutzrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit einem API-Bug bei Twitter

    Auszug aus OLG Dresden, 03.04.2025 - 4 U 1273/24
    Sache der Beklagten wäre es gewesen, im Einzelnen darzustellen, woraus sich die behauptete fehlende Betroffenheit der Klagepartei aufgrund der von ihr selbst durchgeführten Untersuchungen beweisbar entnehmen lässt (vgl. LG Freiburg (Breisgau), Urteil vom 8. Februar 2024 - 8 O 212/23 -, juris).
  • OLG Dresden, 31.07.2023 - 4 W 396/23

    Streitwert einer Klage auf Entschädigung, Unterlassung und Auskunft wegen eines …

    Auszug aus OLG Dresden, 03.04.2025 - 4 U 1273/24
    Im Übrigen wird zur Begründung auf die Beschlüsse des Senates vom 31.07.2023 (4 W 396/23 und 4 W 388/23 - beides juris) Bezug genommen.
  • OLG Dresden, 27.07.2023 - 4 W 388/23

    Streitwert einer Klage auf Entschädigung, Unterlassung und Auskunft wegen eines …

    Auszug aus OLG Dresden, 03.04.2025 - 4 U 1273/24
    Im Übrigen wird zur Begründung auf die Beschlüsse des Senates vom 31.07.2023 (4 W 396/23 und 4 W 388/23 - beides juris) Bezug genommen.
  • EuGH, 20.06.2024 - C-590/22

    PS (Adresse erronée) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher …

    Auszug aus OLG Dresden, 03.04.2025 - 4 U 1273/24
    Der Beweis obliegt der betroffenen Person (vgl. EuGH, Urteil vom 20. Juni 2024 - C-590/22 - juris;… vgl. BGH a.a.O.).
  • BSG, 24.09.2024 - B 7 AS 15/23 R

    (Datenschutzrecht - Datenschutz-Grundverordnung

    Auszug aus OLG Dresden, 03.04.2025 - 4 U 1273/24
    Rn. 20 5. Im Anschluss hieran kommt auch kein an die Verletzung einer Auskunftspflicht anknüpfender weiterer immaterieller Schadensersatz (Feststellungsantrag Ziff. 2.) in Betracht, ohne dass es insofern darauf ankäme, ob die Verletzung einer Auskunftspflicht aus Art. 15 DSGVO tauglicher Anknüpfungspunkt für einen Anspruch aus Art. 82 DSGVO sein kann (vgl. BSG, Urteil vom 24. September 2024 - B 7 AS 15/23 R -, juris).
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