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| OLG Brandenburg, 08.11.2017 - 4 U 141/16 |
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Verfahrensgang
- LG Potsdam, 20.07.2016 - 8 O 45/15
- OLG Brandenburg, 08.11.2017 - 4 U 141/16
- BGH, 15.10.2019 - XI ZR 693/17
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (14)
- OLG Brandenburg, 20.07.2011 - 3 U 122/10
Ungerechtfertigte Bereicherung: Rückzahlung einer Bürgschaftszahlung aus einer …
Auszug aus OLG Brandenburg, 08.11.2017 - 4 U 141/16
Vielmehr sei die Klägerin ausweislich des Schreibens selbst von dem Eintritt des Bürgschaftsfalles ausgegangen, so dass sich die Bedeutung des Zahlungsvorbehaltes - insbesondere mit Rücksicht auf eine einschlägige Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 20.07.2011 (3 U 122/10) - darin erschöpfe, eine etwaige Überzahlung von der Beklagten nach Verwertung weiterer Sicherheiten zurückverlangen zu können.Wie das Landgericht mit Rücksicht auf eine einschlägige Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts zutreffend angenommen hat (LGU, S. 7; Bl. 349 unter Hinweis auf Urteil vom 20.07.2011 - 3 U 122/10, juris Rn. 27), lässt die im Streitfall in Rede stehende Vorbehaltsformulierung aus der Sicht der Beklagten als Empfängerin des Schreibens bei verständiger Würdigung vgl. §§ 133, 157 BGB) zunächst den Schluss zu, dass die Klägerin grundsätzlich von einem Eintritt des Bürgschaftsfalles ausging, die Zahlung der Bürgschaftsleistung jedoch insbesondere im Hinblick darauf, dass die Verwertung der Sicherheiten noch nicht abgeschlossen war, unter dem Vorbehalt erfolgte, dass die endgültige Höhe des entstandenen Ausfalles noch nicht feststand.
Haben etwaige Vorverhandlungen hingegen noch zu keiner Übereinstimmung geführt, kann der Antragende sich nicht darauf verlassen, dass der Vertrag zustande kommt, so dass nach Treu und Glauben eine unverzügliche Ablehnung des Angebotes nicht erforderlich ist (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 20.07.2011 - 3 U 122/10, juris Rn. 29 mwN).
Hat der Gläubiger nur in Erwartung der Feststellung der Forderung geleistet, hat hingegen der Schuldner zu beweisen, dass die Feststellung zu seinen Gunsten erfolgt ist oder erfolgen muss und er den erhaltenen Betrag endgültig behalten darf (vgl. BGH…, Urteil vom 02.02.1989 - IX ZR 99/88, juris Rn. 22; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 20.07.2011 - 3 U 122/10, juris Rn. 37;… Palandt/Sprau, BGB, 75. Aufl., § 812 Rn. 77).
Diesen Vorbehalt hat die Beklagten auch akzeptiert, indem sie die Leistung in dessen Kenntnis angenommen hat (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 20.07.2011 - 3 U 122/10, juris Rn. 37).
Rn. 36 (2) Nach den dargelegten Rechtsprechungsgrundsätzen hat daher die Beklagte wie im Regelfall ihrerseits (nur) darzulegen und zu beweisen, dass ihr gegenüber der Klägerin ein Anspruch aus der Ausfallbürgschaft in der geltend gemachten Ausfallhöhe zusteht, während die Klägerin darzulegen und zu beweisen hat, dass sie von ihrer Leistungspflicht insoweit frei geworden ist, als die Beklagte den Ausfall ganz oder teilweise selbst durch Verletzung von Sorgfaltspflichten verschuldet hat (…vgl. auch BGH, Urteile vom 02.02.1989 - IX ZR 99/88, juris Rn. 25…, vom 18.10.1978 - VIII ZR 278/77, juris Rn. 9 und vom 05.12.1957 - VII ZR 20/57, WM 1958, 218, 219; RGZ 145, 167, 169; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 20.07.2011 - 3 U 122/10, Rn. 37).
- BGH, 02.02.1989 - IX ZR 99/88
Anforderungen an Schriftform einer Bürgschaftsverpflichtung
Auszug aus OLG Brandenburg, 08.11.2017 - 4 U 141/16
Hat der Gläubiger nur in Erwartung der Feststellung der Forderung geleistet, hat hingegen der Schuldner zu beweisen, dass die Feststellung zu seinen Gunsten erfolgt ist oder erfolgen muss und er den erhaltenen Betrag endgültig behalten darf (vgl. BGH, Urteil vom 02.02.1989 - IX ZR 99/88, juris Rn. 22; Brandenburgisches Oberlandesgericht…, Urteil vom 20.07.2011 - 3 U 122/10, juris Rn. 37;… Palandt/Sprau, BGB, 75. Aufl., § 812 Rn. 77).Dies folgt bereits daraus, dass der endgültige Ausfall zu dem Zeitpunkt der Zahlung nicht mit letzter Sicherheit feststand, der Anspruch der Beklagten aus der Ausfallbürgschaft jedoch grundsätzlich voraussetzt, dass der Gläubiger trotz Zwangsvollstreckung beim Hauptschuldner und der Verwertung sonstiger Sicherheiten einen Ausfall erlitten hat (vgl. BGH, Urteil vom 02.02.1989 - IX ZR 99/88, juris Rn. 25).
Rn. 36 (2) Nach den dargelegten Rechtsprechungsgrundsätzen hat daher die Beklagte wie im Regelfall ihrerseits (nur) darzulegen und zu beweisen, dass ihr gegenüber der Klägerin ein Anspruch aus der Ausfallbürgschaft in der geltend gemachten Ausfallhöhe zusteht, während die Klägerin darzulegen und zu beweisen hat, dass sie von ihrer Leistungspflicht insoweit frei geworden ist, als die Beklagte den Ausfall ganz oder teilweise selbst durch Verletzung von Sorgfaltspflichten verschuldet hat (vgl. auch BGH, Urteile vom 02.02.1989 - IX ZR 99/88, juris Rn. 25…, vom 18.10.1978 - VIII ZR 278/77, juris Rn. 9 und vom 05.12.1957 - VII ZR 20/57, WM 1958, 218, 219; RGZ 145, 167, 169; Brandenburgisches Oberlandesgericht…, Urteil vom 20.07.2011 - 3 U 122/10, Rn. 37).
- BGH, 24.11.2006 - LwZR 6/05
Rechtsnatur des Zurückbehaltungsrechts wegen Nichtaushändigung einer Urkunde über …
Auszug aus OLG Brandenburg, 08.11.2017 - 4 U 141/16
Ein solcher Vorbehalt stellt die Ordnungsmäßigkeit der Erfüllung nicht in Frage, so dass der Gläubiger die Leistung nicht ablehnen darf (BGH, Urteile vom 24.11.2006 - LwZR 6/05, juris Rn. 19 …und vom 27.09.2005 - XI ZR 216/04, juris Rn. 29 mwN;… MünchKommBGB/Fetzer, 7. Aufl., § 362 Rn. 5).Ein solcher Vorbehalt ist vor allem dann anzunehmen, wenn der Schuldner während eines noch laufenden Rechtsstreits nur zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus einem vorläufig vollstreckbaren Titel oder sonst zur vorläufigen Abwendung eines empfindlichen Übels leistet oder wenn er schon bei der Leistung der festen Überzeugung ist, dass die Forderung eigentlich nicht besteht (vgl. BGH, Urteile vom 24.11.2006 - LwZR 6/05, juris Rn. 19 …und vom 19.01.1983 - VIII ZR 315/81, juris Rn. 8).
- BGH, 07.02.2012 - VI ZR 63/11
Arzthaftung: Darlegungs- und Beweislast für die Kausalität der Pflichtverletzung …
Auszug aus OLG Brandenburg, 08.11.2017 - 4 U 141/16
Das ändert aber nichts daran, dass der Anspruchsteller zunächst darlegen und beweisen muss, dass das Verhalten des Anspruchsgegners für den von ihm zu bezeichnenden Schaden kausal geworden ist (BGH, Urteil vom 07.02.2012 - VI ZR 63/11, juris Rn. 10;… Palandt/Grüneberg, aaO, Rn. 66). - BGH, 27.09.2005 - XI ZR 216/04
Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung; Vernehmung oder Anhörung einer …
Auszug aus OLG Brandenburg, 08.11.2017 - 4 U 141/16
Ein solcher Vorbehalt stellt die Ordnungsmäßigkeit der Erfüllung nicht in Frage, so dass der Gläubiger die Leistung nicht ablehnen darf (…BGH, Urteile vom 24.11.2006 - LwZR 6/05, juris Rn. 19 und vom 27.09.2005 - XI ZR 216/04, juris Rn. 29 mwN;… MünchKommBGB/Fetzer, 7. Aufl., § 362 Rn. 5). - BGH, 19.01.1983 - VIII ZR 315/81
Vorbehaltsurteil gegen Bürgen
Auszug aus OLG Brandenburg, 08.11.2017 - 4 U 141/16
Ein solcher Vorbehalt ist vor allem dann anzunehmen, wenn der Schuldner während eines noch laufenden Rechtsstreits nur zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus einem vorläufig vollstreckbaren Titel oder sonst zur vorläufigen Abwendung eines empfindlichen Übels leistet oder wenn er schon bei der Leistung der festen Überzeugung ist, dass die Forderung eigentlich nicht besteht (…vgl. BGH, Urteile vom 24.11.2006 - LwZR 6/05, juris Rn. 19 und vom 19.01.1983 - VIII ZR 315/81, juris Rn. 8). - BGH, 26.10.1999 - X ZR 30/98
Erteilung des Zuschlags nach öffentlicher Ausschreibung
Auszug aus OLG Brandenburg, 08.11.2017 - 4 U 141/16
Das entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, nach der die Berufung auf das rechtmäßige Alternativverhalten, also der Einwand, der Schaden wäre auch bei rechtmäßigem Verhalten des Schädigers entstanden, grundsätzlich beachtlich ist (BGH, Urteil vom 26.10.1999 - X ZR 30/98, juris Rn. 17 mwN;… vgl. auch Palandt/Grüneberg, BGB, 75. Aufl., Vorb v § 249 Rn. 64 mwN). - OLG Karlsruhe, 07.08.1992 - 15 U 123/91
"Weiche" Patronatserklärung eines Konzernunternehmens
Auszug aus OLG Brandenburg, 08.11.2017 - 4 U 141/16
Die Einklagbarkeit einer weichen Patronatserklärung ist daher regelmäßig nicht gegeben (vgl. OLG Karlsruhe, ZIP 1992, 1394, 1396;… Palandt/Grüneberg, BGB, 75. Aufl., Einf v § 765 Rn. 21 mwN). - BGH, 18.10.1978 - VIII ZR 278/77
Zahlungsanspruch aus einer Bürgschaft - Haftung des Ausfallbürgen - …
Auszug aus OLG Brandenburg, 08.11.2017 - 4 U 141/16
Rn. 36 (2) Nach den dargelegten Rechtsprechungsgrundsätzen hat daher die Beklagte wie im Regelfall ihrerseits (nur) darzulegen und zu beweisen, dass ihr gegenüber der Klägerin ein Anspruch aus der Ausfallbürgschaft in der geltend gemachten Ausfallhöhe zusteht, während die Klägerin darzulegen und zu beweisen hat, dass sie von ihrer Leistungspflicht insoweit frei geworden ist, als die Beklagte den Ausfall ganz oder teilweise selbst durch Verletzung von Sorgfaltspflichten verschuldet hat (…vgl. auch BGH, Urteile vom 02.02.1989 - IX ZR 99/88, juris Rn. 25, vom 18.10.1978 - VIII ZR 278/77, juris Rn. 9 und vom 05.12.1957 - VII ZR 20/57, WM 1958, 218, 219; RGZ 145, 167, 169; Brandenburgisches Oberlandesgericht…, Urteil vom 20.07.2011 - 3 U 122/10, Rn. 37). - BGH, 05.12.1957 - VII ZR 20/57
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Brandenburg, 08.11.2017 - 4 U 141/16
Rn. 36 (2) Nach den dargelegten Rechtsprechungsgrundsätzen hat daher die Beklagte wie im Regelfall ihrerseits (nur) darzulegen und zu beweisen, dass ihr gegenüber der Klägerin ein Anspruch aus der Ausfallbürgschaft in der geltend gemachten Ausfallhöhe zusteht, während die Klägerin darzulegen und zu beweisen hat, dass sie von ihrer Leistungspflicht insoweit frei geworden ist, als die Beklagte den Ausfall ganz oder teilweise selbst durch Verletzung von Sorgfaltspflichten verschuldet hat (…vgl. auch BGH, Urteile vom 02.02.1989 - IX ZR 99/88, juris Rn. 25…, vom 18.10.1978 - VIII ZR 278/77, juris Rn. 9 und vom 05.12.1957 - VII ZR 20/57, WM 1958, 218, 219; RGZ 145, 167, 169; Brandenburgisches Oberlandesgericht…, Urteil vom 20.07.2011 - 3 U 122/10, Rn. 37). - RG, 27.09.1934 - VI 156/34
Hat der Ausfallbürge gegen den Gläubiger einen Anspruch darauf, daß dieser gegen …
- BGH, 08.06.1988 - IVb ZR 51/87
Bereicherungsausgleich im Dreiecksverhältnis; Rückabwicklung der Zahlung auf eine …
- OLG Düsseldorf, 19.06.2002 - 19 U 37/01
Herausgabe einer Bürgschaftsurkunde
- BGH, 15.10.1975 - IV ZR 202/73
Lebensversicherung - Erstprämie - Annahmeerklärung - Versicherungsvertrag - …
- OLG Brandenburg, 30.05.2018 - 4 U 99/17
Ausfallbürgschaft: Freistellung des Bürgen bei Zugrundelegung eines …
Bei einem vergleichbaren Sachverhalt (4 U 141/16) habe das Oberlandesgericht festgestellt, dass der Begriff "Entnahmebeschränkung" nicht justitiabel sei.Rn. 52 Der Senat hält - wie im Senatstermin ausgeführt - an seiner Sichtweise im Urteil vom 8. November 2017 (4 U 141/16) fest, dass die in Ziffer.
Rn. 70 Die Beklagte kann auch mit ihrem Sachvortrag in der Berufungsbegründung (dort S. 11, Bl. 699 d.A.), die Schifffahrtskrise sei nicht der eigentliche Grund für den Wertverfall, denn die Krise sei nach dem schriftsätzlichen Vorbringen der Klägerin in dem Rechtsstreit 4 U 141/16 bereits Ende 2009 ausgebrochen gewesen, nicht durchdringen.
Die Klägerin ist dem insoweit - erheblich - entgegengetreten, als sie auf die unterschiedlichen und nicht vergleichbaren Sachverhalte verweist; in dem Rechtsstreit 4 U 141/16 sei es um ein Frachtschiff gegangen, im vorliegenden Fall hingegen um ein modernes Doppelhüllentankschiff, für das sich auch 2010 noch ganz andere, bessere Einsatzmöglichkeiten abgezeichnet hätten.
Der Hinweis der Klägerin auf das Senatsurteil vom 8. November 2017 - 4 U 141/16 - greift nicht, weil die zu entscheidenden Sachverhalte nicht vergleichbar sind.
- OLG Brandenburg, 12.12.2018 - 4 U 34/18 Rn. 51 Der Senat hält an seiner Sichtweise in den Urteilen vom 8. November 2017 (4 U 141/16), vom 30. Mai 2018 (4 U 99/17 und 4 U 97/17) und vom 27. Juni 2018 (4 U 98/18 und 4 U 103/17) fest, dass die in Ziffer.
Nach Aktenlage, aber auch den Erkenntnissen des Senats aus den Parallelrechtsstreiten derselben Parteien 4 U 97/17 (M... S...), 4 U 98/17 (M... O...), 4 U 99/17 (V... GbR), 4 U 103/17 (St... GbR), 4 U 141/16 (J... S...) und 4 U 44/18 (D... GbR) gab es selbst in dem Zeitraum bis zur Auszahlung der Darlehensvaluta am 28. August 2009 lediglich drei Fälle, in denen die Eigenmittel nach den der Klägerin vorgelegten Selbstauskünften der künftigen Darlehensnehmer als aus dem Familienkreis stammend ausgewiesen wurden, nämlich bei M... S... (4 U 97/17, Selbstauskunft vom 18. Februar 2009), der D... GbR (4 U 44/18, Selbstauskunft Z... vom 17. Februar 2009) und I... (ausweislich des Gesprächsvermerks Anlage B 6, Bl. 114 f.d.A.).
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