Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 15.02.2012 - 4 U 146/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- RA Kotz
Übertragung des mittelbaren Besitzes an einem Grundstück an den Käufer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 313b; BGB § 157; BGB § 133; BGB § 870
Übertragung des mittelbaren Besitzes an einem Grundstück an den Käufer - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Übertragung des mittelbaren Besitzes an einem Grundstück an den Käufer
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Herausgabeanspruchsabtretung: Auch ohne ausdrückliche Erklärung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 29.06.2011 - 6 O 115/11
- OLG Brandenburg, 15.02.2012 - 4 U 146/11
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 21.11.1985 - VII ZR 305/84
Stillschweigende Rückabtretung einer Forderung
Auszug aus OLG Brandenburg, 15.02.2012 - 4 U 146/11
Einer ausdrücklichen Erklärung bedarf es zu einer Abtretung nicht; vielmehr kann es genügen, dass der Abtretungserfolg den Zwecken und Absichten der Beteiligten entspricht (BGH, Urteil vom 21. November 1985 - VII ZR 305/84 -). - BGH, 19.02.2004 - III ZR 147/03
Darlegungs- und Beweislast bei Vereinbarung eines Auftragsverhältnisses
Auszug aus OLG Brandenburg, 15.02.2012 - 4 U 146/11
Auch das ungeschriebene Tatbestandsmerkmal des § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO (dazu: BGH, Urteil vom 19. Februar 2004 - III ZR 147/03 - Rdnr. 19) ist erfüllt. - BGH, 14.03.1995 - VI ZR 122/94
Geständniswirkung von Erklärungen einer Partei im Rahmen der Parteivernehmung
Auszug aus OLG Brandenburg, 15.02.2012 - 4 U 146/11
Eine solche Erklärung habe keine weiter reichende Wirkung als eine Parteierklärung bei einer Parteivernehmung gemäß § 445 ZPO, der nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 14. März 1995 - VI ZR 122/94 -) die Wirkung eines Geständnisses gleichfalls nicht beigemessen werden kann. - BGH, 26.02.2009 - I ZR 155/07
Rechtsfolgen der Erklärung einer Partei in der mündlichen Anhörung im …
Auszug aus OLG Brandenburg, 15.02.2012 - 4 U 146/11
15 Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 26. Februar 2009 (- I ZR 155/07 - Rdnr. 8), der der Senat uneingeschränkt folgt, kann eine Erklärung, die eine Partei bei ihrer persönlichen Anhörung gemäß § 137 Abs. 4 ZPO oder § 141 ZPO in der mündlichen Verhandlung abgibt, nicht als Geständnis gewertet werden.
- OLG Düsseldorf, 19.04.2013 - 4 U 151/11
Aufklärungspflichten eines Versicherungsvermittlers im Rahmen des Abschlusses …
Sie hat es diesen Vermittlern überlassen, den Versicherungsinteressenten die Angebote der Beklagten nahezubringen, ihnen dabei die notwendigen Auskünfte zum Vertragsinhalt und zum angebotenen Versicherungsprodukt zu geben, auftauchende Fragen hierzu zu beantworten und die Verhandlungen bis zum Abschluss zu führen (BGH, Urteil vom 11.07.2012 - IV ZR 151/11; so auch schon der Senat in einem anderen Fall eines gegen die Beklagte erhobenen Schadensersatzanspruchs, vgl. Beschluss vom 21. Januar 2013 - I-4 U 146/11).
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