Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 25.01.2017 - 4 U 159/16 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 240 ZPO, § 233 ZPO, § 234 Abs 1 S 2 ZPO, § 249 Abs 1 ZPO, § 249 Abs 3 ZPO
Berufungsverwerfung nach Verfahrensunterbrechung wegen Insolvenzeröffnung wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 240 ; ZPO § 249 Abs. 1 ; ZPO § 249 Abs. 2
Zulässigkeit der Verwerfung einer unzulässigen Berufung während der nach Verfristung eingetretenen Unterbrechung des Verfahrens aufgrund Insolvenzeröffnung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der Verwerfung einer unzulässigen Berufung während der nach Verfristung eingetretenen Unterbrechung des Verfahrens aufgrund Insolvenzeröffnung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Berufung bereits vor Unterbrechung unzulässig: Verwerfung möglich!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankenthal, 26.09.2016 - 4 O 85/16
- OLG Zweibrücken, 25.01.2017 - 4 U 159/16
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 26.01.2016 - II ZR 57/15
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Zuständiges Gericht für die Entscheidung …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.01.2017 - 4 U 159/16
Denn über einen nach Beendigung der Unterbrechung des Verfahrens etwa angebrachten Wiedereinsetzungsantrag hat nach § 237 ZPO der Senat auch noch nach Verwerfung der Berufung zu entscheiden (BGH, Beschlüsse vom 26.02.2013, - VI ZR 374/12 - und vom 26.01.2016, - II ZR 57/15 -, jeweils in juris) und durch eine spätere Wiedereinsetzung würde die Verwerfungsentscheidung gegenstandslos (…MünchKomm ZPO, 5. Aufl., § 233 Rn. 5 m.w.N.). - BGH, 26.02.2013 - VI ZR 374/12
Entscheidung über einen Antrag auf Wiedereinsetzung in die versäumte …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.01.2017 - 4 U 159/16
Denn über einen nach Beendigung der Unterbrechung des Verfahrens etwa angebrachten Wiedereinsetzungsantrag hat nach § 237 ZPO der Senat auch noch nach Verwerfung der Berufung zu entscheiden (BGH, Beschlüsse vom 26.02.2013, - VI ZR 374/12 - und vom 26.01.2016, - II ZR 57/15 -, jeweils in juris) und durch eine spätere Wiedereinsetzung würde die Verwerfungsentscheidung gegenstandslos (…MünchKomm ZPO, 5. Aufl., § 233 Rn. 5 m.w.N.). - BGH, 10.10.2013 - III ZR 358/13
Verfahrensunterbrechung durch Insolvenzeröffnung: Verwerfung einer …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.01.2017 - 4 U 159/16
Ein Rechtsmittel, das - wie hier - bereits vor der Unterbrechung des Verfahrens unzulässig war, kann in entsprechender Anwendung des § 249 Abs. 3 ZPO auch während der Unterbrechung des Verfahrens verworfen werden (BGH, Beschluss vom 10.10.2013, - III ZR 358/13 -, mit weiteren Nachweisen, veröffentlicht in juris;… Zöller/Greger, ZPO, 31. Aufl., § 249 Rn. 9).
- OLG Brandenburg, 18.09.2024 - 4 U 34/24
Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung eines Anspruchs auf Einräumung einer …
Ist aber - wie im Fall einer nicht fristgerecht eingelegten oder begründeten Berufung (§ 522 Abs. 1 Satz 3 ZPO) - keine mündliche Verhandlung vorgeschrieben, kann in entsprechender Anwendung des § 249 Abs. 3 ZPO eine Entscheidung auch während der Unterbrechung des Verfahrens ergehen, wenn keine Fristen mehr laufen, alle erforderlichen Prozesshandlungen vor Eintritt der Unterbrechung vorgenommen worden sind, der Rechtsmittelführerführer wegen des Ablaufs der Begründungsfrist vor Eintritt der Unterbrechung mit weiterem Vortrag zur Begründung ausgeschlossen ist und durch die Zustellung der Entscheidung keine Frist in Lauf gesetzt wird (BGH, Beschlüsse vom 20.12.2018 - IX ZR 82/16 - Rn 5, vom 03.12.2019 - III ZR 344/17 - vom 10.10.2013 - III ZR 358/13 - und vom 16.01.1959 - I ZR 33/58 - BFH, Beschluss vom 27.05.2015 - X B 72/14 - Rn 10; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 25.01.2017 - 4 U 159/16 - Rn 3; OLG Naumburg, Beschluss vom 06.11.2007 - 1 U 79/07 - Rn 5).
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