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Weitere Entscheidung unten: OLG Dresden, 15.04.2020

Rechtsprechung
   OLG Dresden, 11.02.2020 - 4 U 1676/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,3585
OLG Dresden, 11.02.2020 - 4 U 1676/19 (https://dejure.org/2020,3585)
OLG Dresden, Entscheidung vom 11.02.2020 - 4 U 1676/19 (https://dejure.org/2020,3585)
OLG Dresden, Entscheidung vom 11. Februar 2020 - 4 U 1676/19 (https://dejure.org/2020,3585)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

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  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Fehler bei der Anwendung eines Geschäftsverteilungsplanes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Geschäftsverteilungsplan falsch angewendet: Recht auf gesetzlichen Richter verletzt?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zurückverweisung bei der Stufenklage? (IBR 2020, 328)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2020, 628
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 16.02.2005 - 2 BvR 581/03

    Änderung des Geschäftsverteilungsplans in Strafsachen bezüglich bereits …

    Auszug aus OLG Dresden, 11.02.2020 - 4 U 1676/19
    Genügt ein Geschäftsverteilungsplan diesen Anforderungen nicht, ist das Gericht, das seine Zuständigkeit aus ihm ableitet, nicht ordnungsgemäß besetzt (BVerfG NJW 2005, 2689, 2690).

    Die Rechts- und Verfassungsmäßigkeit der Geschäftsverteilung ist - anders als die Auslegung und Würdigung des Geschäftsverteilungsplans durch das erkennende Gericht - nicht nur auf Willkür, sondern auf jeden Rechtsverstoß zu untersuchen (BVerfG NJW 2005, 2689, 2690; BVerwG NJW 1987, 2031, 2032; BGH…, Urteil vom 16. Oktober 2008 - IX ZR 183/06 -, Rn. 3, juris;… Zöller/Lückemann, ZPO 33. Aufl. § 21e GVG Rn. 51).

  • BGH, 16.10.2008 - IX ZR 183/06

    Übertragung eines anhängigen Verfahrens auf einen anderen Senat des …

    Auszug aus OLG Dresden, 11.02.2020 - 4 U 1676/19
    Auch Fehler in der Anwendung der Geschäftsverteilung können mit der Berufung geltend gemacht werden (ebenso zur gleichartigen Problematik in der Revisionsinstanz gemäß § 545 ZPO BGH, NJW 2009, 1351).

    Die Rechts- und Verfassungsmäßigkeit der Geschäftsverteilung ist - anders als die Auslegung und Würdigung des Geschäftsverteilungsplans durch das erkennende Gericht - nicht nur auf Willkür, sondern auf jeden Rechtsverstoß zu untersuchen (BVerfG NJW 2005, 2689, 2690; BVerwG NJW 1987, 2031, 2032; BGH, Urteil vom 16. Oktober 2008 - IX ZR 183/06 -, Rn. 3, juris;… Zöller/Lückemann, ZPO 33. Aufl. § 21e GVG Rn. 51).

  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95

    Spruchgruppen

    Auszug aus OLG Dresden, 11.02.2020 - 4 U 1676/19
    Welcher Richter des zuständigen Gerichts der "gesetzliche Richter" im Sinne der Verfassung ist, ist durch einen Geschäftsverteilungsplan im Voraus generell-abstrakt, aber zugleich hinreichend bestimmt zu regeln, so dass Manipulationen und damit verbunden sachfremde Einflüsse auf die Rechtsprechung ausgeschlossen sind (BVerfG NJW 1997, 1497, 1498).
  • BGH, 03.05.2006 - VIII ZR 168/05

    Pflicht des Zwangsverwalters eines vermieteten Grundstücks zur Abrechnung von …

    Auszug aus OLG Dresden, 11.02.2020 - 4 U 1676/19
    Hat bei einer Stufenklage das erstinstanzliche Gericht die Klage insgesamt abgewiesen und verurteilt das Berufungsgericht zur Auskunftserteilung, so ist die von der Klägerin beantragte Zurückverweisung der Sache wegen der folgenden Stufen in entsprechender Anwendung des § 538 Abs. 2 Nr. 4 ZPO zulässig (vgl. BGH NJW 1982, 235; NJW 2006, 2626; Brandenburgisches Oberlandesgericht…, Urteil vom 08. Juni 2011 - 13 U 108/09 -, Rn. 373 - 374, juris;… Zöller/Greger, ZPO, 33. Aufl., § 254, Rn. 9, Rn. 13, m.w.N.).
  • BGH, 07.12.1995 - III ZR 81/95

    Voraussetzungen eines Auskunftsanspruchs eines einzelnen Miteigentümers

    Auszug aus OLG Dresden, 11.02.2020 - 4 U 1676/19
    Denn anders als in der Entscheidung des BGH, (Urteil vom 07. Dezember 1995 - III ZR 81/95 -, Rn. 10, juris) besteht in einem Zwei-Personen Verhältnis wie hier kein schützenswertes Interesse des Miteigentümers daran, nicht mehrfach, namens der Gesellschaft und seitens einzelner Gesellschafter, auf Auskunftserteilung in Anspruch genommen zu werden.
  • BGH, 22.05.1981 - I ZR 34/79

    Verjährung des Anspruchs auf Erteilung eines Buchauszuges bei Verjährung des …

    Auszug aus OLG Dresden, 11.02.2020 - 4 U 1676/19
    Hat bei einer Stufenklage das erstinstanzliche Gericht die Klage insgesamt abgewiesen und verurteilt das Berufungsgericht zur Auskunftserteilung, so ist die von der Klägerin beantragte Zurückverweisung der Sache wegen der folgenden Stufen in entsprechender Anwendung des § 538 Abs. 2 Nr. 4 ZPO zulässig (vgl. BGH NJW 1982, 235; NJW 2006, 2626; Brandenburgisches Oberlandesgericht…, Urteil vom 08. Juni 2011 - 13 U 108/09 -, Rn. 373 - 374, juris;… Zöller/Greger, ZPO, 33. Aufl., § 254, Rn. 9, Rn. 13, m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 26.07.2012 - 9 U 204/11

    Berufung gegen ein Zwischenurteil, mit dem die gerichtsinterne Zuständigkeit nach …

    Auszug aus OLG Dresden, 11.02.2020 - 4 U 1676/19
    Die Regelung des § 513 Abs. 2 ZPO steht der Zulässigkeit nicht entgegen, wenn - wie hier - ein Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) gerügt wird (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 26. Juli 2012 - 9 U 204/11 -, Rn. 32 - 37, juris; OLG München, Beschluss vom 31.05.2011 - 1 U 1122/11 -, juris).
  • OLG Brandenburg, 08.06.2011 - 13 U 108/09

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Abweisung einer Stufenklage; …

    Auszug aus OLG Dresden, 11.02.2020 - 4 U 1676/19
    Hat bei einer Stufenklage das erstinstanzliche Gericht die Klage insgesamt abgewiesen und verurteilt das Berufungsgericht zur Auskunftserteilung, so ist die von der Klägerin beantragte Zurückverweisung der Sache wegen der folgenden Stufen in entsprechender Anwendung des § 538 Abs. 2 Nr. 4 ZPO zulässig (vgl. BGH NJW 1982, 235; NJW 2006, 2626; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 08. Juni 2011 - 13 U 108/09 -, Rn. 373 - 374, juris;… Zöller/Greger, ZPO, 33. Aufl., § 254, Rn. 9, Rn. 13, m.w.N.).
  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 CB 4.86

    Geschäftsverteilung - Spruchkörperbesetzung - Gesetzlicher Richter

    Auszug aus OLG Dresden, 11.02.2020 - 4 U 1676/19
    Die Rechts- und Verfassungsmäßigkeit der Geschäftsverteilung ist - anders als die Auslegung und Würdigung des Geschäftsverteilungsplans durch das erkennende Gericht - nicht nur auf Willkür, sondern auf jeden Rechtsverstoß zu untersuchen (BVerfG NJW 2005, 2689, 2690; BVerwG NJW 1987, 2031, 2032; BGH…, Urteil vom 16. Oktober 2008 - IX ZR 183/06 -, Rn. 3, juris;… Zöller/Lückemann, ZPO 33. Aufl. § 21e GVG Rn. 51).
  • OLG Stuttgart, 01.07.2004 - 7 U 13/04

    Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft: Geltendmachung eines …

    Auszug aus OLG Dresden, 11.02.2020 - 4 U 1676/19
    Nach Treu und Glauben besteht eine Auskunftspflicht, wenn die zwischen zwei Parteien bestehenden Rechtsbeziehungen es mit sich bringen, dass eine Partei in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang ihrer Rechte im Ungewissen ist und die andere Partei die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderlichen Auskünfte unschwer erteilen kann (so u. a. OLG Stuttgart, Urteil vom 01. Juli 2004 - 7 U 13/04 -, Rn. 13, juris).
  • OLG München, 31.05.2011 - 1 U 1122/11

    Berufung: Statthaftigkeit bei Rüge der Unzuständigkeit des erstinstanzlichen …

  • OLG Brandenburg, 20.07.2023 - 10 U 14/23

    Vergütung von Baumfällarbeiten; Wirksamkeit einer Vereinbarung negativer Preise …

    Allerdings haben die Parteien diesen Umstand nicht gerügt und zudem bedeuten Fehler bei der Anwendung des Geschäftsverteilungsplanes grundsätzlich nur einen Eingriff in das Prozessgrundrecht auf den gesetzlichen Richter, wenn sie auf Willkür beruhen, also eine Zuständigkeitsentscheidung objektiv nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar ist (OLG Dresden, Urteil vom 11. Februar 2020 - 4 U 1676/19 -, Rn. 5, juris).
  • OLG Dresden, 01.03.2022 - 4 U 580/12

    Ausgestaltung von Miteigentümerrechten an einer Immobilie; Veräußerung eines …

    Der Bevollmächtigte des Voreigentümers hat am 08.07.2009 in sämtliche vorhandenen Originalmietverträge Einsicht genommen (vgl. Klageschrift Bl. 21 dA), die Klägerin hat Abschriften sämtlicher Mietverträge nebst Übergabeprotokollen (vgl. K20), die Versicherungspolice mit sonstigen Versicherungsunterlagen (vgl. not. Kaufvertrag, S. 22 Ziff. 7.2) sowie Bauunterlagen erhalten (vgl. Email der Klägerin vom 21.03.2010, mit dem Dank für die "überlassenen Bauunterlagen", Anlage K 15), der Vermietungsstand nebst Inventarliste Möbel ergibt sich aus der Anlage zum notariellen Kaufvertrag vom 17.12.2009 und die Klägerin hat nach ihrem eigenen Vorbringen selbst Mietverträge über Wohnungen abgeschlossen (vgl. OLG Dresden, Urt. v. 11.02.2020, 4 U 1676/19).

    Die Beklagte hat ohnehin der Regelung einer derartigen Nutzungsaufteilung bereits zumindest inzident widersprochen, indem sie in dem Verfahren LG Leipzig 2 O 3444/18 gegenüber der Klägerin einen Anspruch auf Auskehrung der von dieser allein erzielten Nettomieterträge für die im 1. OG rechts belegene Mietwohnung an die Eigentümergemeinschaft geltend gemacht hat (vgl. Urteil des Senats vom 11.02.2020, 4 U 1676/19).

  • OLG Koblenz, 12.03.2020 - 9 WF 757/19

    Auskunftsanspruch einer Eigentümergemeinschaft gegenüber einem Miteigentümer

    Denn in einem Zwei-Personen-Verhältnis wie hier besteht kein schützenswertes Interesse des Miteigentümers daran, nicht mehrfach - namens der Gesellschaft und seitens einzelner Gesellschafter - auf Auskunftserteilung in Anspruch genommen zu werden (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 11. Februar 2020 - 4 U 1676/19 -, juris, Rdnr. 9).
  • OLG Dresden, 19.04.2022 - 4 U 2567/21

    Hinweisbeschluss zu OLG Dresden 4 U 2567/21 v. 01.08.2022

    Fehler bei der Anwendung des Geschäftsverteilungsplanes bedeuten grundsätzlich nur einen Eingriff in das Prozessgrundrecht auf den gesetzlichen Richter, wenn sie auf Willkür beruhen, d. h. eine Zuständigkeitsentscheidung objektiv nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. Senat, Urteil vom 11.02.2020 - 4 U 1676/19 - juris).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 15.04.2020 - 4 U 1676/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,9485
OLG Dresden, 15.04.2020 - 4 U 1676/19 (https://dejure.org/2020,9485)
OLG Dresden, Entscheidung vom 15.04.2020 - 4 U 1676/19 (https://dejure.org/2020,9485)
OLG Dresden, Entscheidung vom 15. April 2020 - 4 U 1676/19 (https://dejure.org/2020,9485)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

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  • rechtsportal.de

    Rüge einer Gehörsverletzung; Nichtbeachtung von Parteivortrag; Keine Rüge der vermeintlichen Unrichtigkeit einer angegriffenen Entscheidung

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 30.01.2019 - 24 U 3213/17

    Ersatz eines Haushaltsführungsschadens

    Auszug aus OLG Dresden, 15.04.2020 - 4 U 1676/19
    Eine Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung durch das Oberlandesgericht ist mangels Möglichkeit zur Anrufung des Bundesgerichtshofs in diesem Verfahren (§§ 68 Abs. 1 S. 5, 66 Abs. 3 S. 3 GKG) nicht gemäß § 68 Abs. 1 GKG statthaft (vgl. OLG München, Beschluss vom 30. Januar 2019 - 24 U 3213/17 -, juris; OLG Köln…, Beschluss vom 15. Juni 2011 - 19 W 40/10 -, Rn. 12 - 14, juris; jeweils m.w.N.).
  • OLG Dresden, 03.04.2020 - 4 U 2478/19

    Voraussetzungen einer Anhörungsrüge; Rügefähige Gehörsverletzung; Vermeintliche …

    Auszug aus OLG Dresden, 15.04.2020 - 4 U 1676/19
    Die vermeintliche Unrichtigkeit der angegriffenen Entscheidung wird daher ebenso wenig erfasst wie die behauptete Verletzung anderer Verfahrensgrundsätze (vgl. Senat, Beschl. v. 03.04.2020, Az 4 U 2478/19, Beschl. v. 09.01.2019, Az 4 U 1197/18; Beschl. v. 12.02.2015, Az. 4 U 861/14; OLG Dresden, Beschl. v. 15.10.2012, Az. 1 W 697/12; Beschl. v. 21.02.2013, 1 W 419/12 jeweils m.w.N.).
  • OLG Köln, 15.06.2011 - 19 W 40/10
    Auszug aus OLG Dresden, 15.04.2020 - 4 U 1676/19
    Eine Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung durch das Oberlandesgericht ist mangels Möglichkeit zur Anrufung des Bundesgerichtshofs in diesem Verfahren (§§ 68 Abs. 1 S. 5, 66 Abs. 3 S. 3 GKG) nicht gemäß § 68 Abs. 1 GKG statthaft (vgl. OLG München, Beschluss vom 30. Januar 2019 - 24 U 3213/17 -, juris; OLG Köln, Beschluss vom 15. Juni 2011 - 19 W 40/10 -, Rn. 12 - 14, juris; jeweils m.w.N.).
  • OLG Dresden, 08.10.2020 - 4 W 655/20

    Ungünstiges Ergebnis einer Beweiswürdigung ist keine Gehörsverletzung!

    Die vermeintliche Unrichtigkeit der angegriffenen Entscheidung wird daher ebenso wenig erfasst wie die behauptete Verletzung anderer Verfahrensgrundsätze (vgl. Senatsbeschlüsse vom 03.04.2020 - 4 U 2478/19; vom 15.04.2020 - 4 U 1676/19, jeweils m.w.N.).
  • OLG Dresden, 11.01.2021 - 4 U 1355/18

    Keine Gehörsrüge gegen widersprüchliche Entscheidung!

    Die vermeintliche Unrichtigkeit der angegriffenen Entscheidung wird daher ebenso wenig erfasst wie die behauptete Verletzung anderer Verfahrensgrundsätze (vgl. Senat, Beschluss vom 15. April 2020 - 4 U 1676/19 -, Rn. 20 - 32, juris; Beschl. v. 03.04.2020, Az 4 U 2478/19, Beschl. v. 09.01.2019, Az 4 U 1197/18; Beschl. v. 12.02.2015, Az. 4 U 861/14; OLG Dresden, Beschl. v. 15.10.2012, Az. 1 W 697/12; Beschl. v. 21.02.2013, 1 W 419/12 jeweils m.w.N.).
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