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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 02.06.2016 - I-4 U 17/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,57007
OLG Hamm, 02.06.2016 - I-4 U 17/15 (https://dejure.org/2016,57007)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.06.2016 - I-4 U 17/15 (https://dejure.org/2016,57007)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. Juni 2016 - I-4 U 17/15 (https://dejure.org/2016,57007)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3 Abs. 1 ; UWG § 8 Abs. 1 S. 1
    Wettbewerbswidrigkeit der Ablehnung eines Portierungsauftrags eines Kunden eines Telekommunikationsdienstleisters mit unrichtigen Angaben

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Wettbewerbswidrigkeit der Ablehnung eines Portierungsauftrags eines Kunden eines Telekommunikationsdienstleisters mit unrichtigen Angaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.04.2005 - I ZR 221/02

    Meißner Dekor II

    Auszug aus OLG Hamm, 02.06.2016 - 4 U 17/15
    Hiervon ist auszugehen, wenn es sich bei dem beauftragten Unternehmen um eine Tochtergesellschaft des Betriebsinhabers handelt und dieser - über die Funktion einer reinen Holding-Gesellschaft hinaus - beherrschenden Einfluss auf die Tätigkeit des Tochterunternehmens ausübt (BGH, Urteil vom 07.04.2005 - I ZR 221/02 - [Meißner Dekor II] ).
  • BGH, 22.07.2021 - I ZR 194/20

    Rundfunkhaftung - Prüfungspflicht eines Fernsehsenders beschränkt sich auf grobe …

    Unter diesen Umständen obliegt es, wie das Berufungsgericht in anderem Zusammenhang zutreffend ausgeführt hat, nach den Grundsätzen der sekundären Darlegungslast der Beklagten, anhand von substantiiertem Vortrag zu der - dem außenstehenden Kläger unbekannten - konzerninternen Organisationsstruktur konkret aufzuzeigen, dass sie auf die Ausstrahlung der Fernsehspots keinen bestimmenden, durchsetzbaren Einfluss nehmen kann, wenn sie bei der Rechtsprüfung zum Ergebnis der Gesetzwidrigkeit der Werbung gelangt (zu § 8 Abs. 2 UWG vgl. OLG Hamm, Urteil vom 2. Juni 2016 - 4 U 17/15, juris Rn. 56 und 61;… Büscher in Fezer/Büscher/Obergfell, UWG, 3. Aufl., § 8 Rn. 228;… MünchKomm.UWG/Fritzsche, 2. Aufl., § 8 Rn. 309;… vgl. auch BGH, GRUR 2011, 230 Rn. 31 - Irische Butter).
  • OLG Hamm, 19.08.2021 - 4 U 57/21

    Werbung mit CO2-Reduziert als irreführend untersagt

    Beauftragter i. S. v. § 8 Abs. 2 UWG kann auch ein zu einer Gruppe ("Group") von Familienunternehmen gehörendes selbständiges Unternehmen sein, auf dessen Geschäftstätigkeit ein Familienmitglied - etwa aufgrund seiner Stellung als (Mit-)Gesellschafter sämtlicher Unternehmen der Gruppe - zumindest faktisch maßgeblichen Einfluss ausübt (Fortführung von BGH…, Urteil vom 07.04.2005 - I ZR 221/02, GRUR 2005, 864, Rn. 20 - Meißner Dekor II; Senatsurteil vom 02.06.2016 - 4 U 17/15).

    Hiervon ist bspw. auszugehen, wenn es sich bei dem beauftragten Unternehmen um eine Tochtergesellschaft des Betriebsinhabers handelt und dieser - über die Funktion einer reinen Holding-Gesellschaft hinaus - beherrschenden Einfluss auf die Tätigkeit des Tochterunternehmens ausübt (vgl. nur BGH…, Urteil vom 07.04.2005 - I ZR 221/02, GRUR 2005, 864, Rn. 20 - Meißner Dekor II; Senatsurteil vom 02.06.2016 - 4 U 17/15, Rn. 54, jew. zit. nach juris;… Köhler/Bornkamm/Feddersen/Köhler, aaO., § 8 UWG, Rn. 2.41, jew. mwN.).

  • OLG Saarbrücken, 03.11.2016 - 4 U 54/15

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags in der Fassung einer später …

    Die nach dem Widerruf erbrachten, bis in die zweite Instanz fortgesetzten monatlichen Ratenzahlungen sind dagegen nach der Rechtsprechung des Senats nicht mehr streitwerterhöhend anzurechnen (Beschluss vom 28.6.2016 - 4 U 17/15; Beschluss vom 4.7.2016 - 4 U 33/15).
  • LG Saarbrücken, 06.05.2016 - 1 O 247/15
    Das Gericht verkennt nicht, dass im vorliegenden Fall - im Unterschied zu den von dem Kläger zitierten Entscheidungen der Oberlandesgerichte München, Celle und Koblenz und auch zu dem dem OLG Saarbrücken unter dem Aktenzeichen 4 U 17/15 vorliegenden Sachverhalt - lediglich die Pflichtangaben in den Klammerzusatz aufgenommen wurden, die auch in der Musterbelehrung im Klammerzusatz enthalten sind und nicht eine drüber hinausgehende, nicht für den Vertrag vorgesehene und damit verwirrende Pflichtangabe (Aufsichtsbehörde).
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