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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 17.06.2014 - 4 U 1706/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,15249
OLG Nürnberg, 17.06.2014 - 4 U 1706/12 (https://dejure.org/2014,15249)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 17.06.2014 - 4 U 1706/12 (https://dejure.org/2014,15249)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 17. Juni 2014 - 4 U 1706/12 (https://dejure.org/2014,15249)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • rabüro.de

    Fachkraft für Arbeitssicherheit kann für Arbeitsunfall eines Arbeitnehmers an einer Stanzmaschine mithaften

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche eines Arbeitnehmers gegen eine vom Arbeitgeber beauftragte externe Fachkraft für Arbeitssicherheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Fachkraft für Arbeitssicherheit kann für Arbeitsunfall eines Arbeitnehmers an einer Stanzmaschine mithaften

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Arbeitsunfall trotz Fachkraft für Arbeitssicherheit

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Fachkraft für Arbeitssicherheit kann für Arbeitsunfall eines Arbeitnehmers an einer Stanzmaschine mithaften

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ansprüche eines Arbeitnehmers gegen eine vom Arbeitgeber beauftragte externe Fachkraft für Arbeitssicherheit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 970
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (16)

  • BGH, 30.04.2013 - VI ZR 155/12

    Haftungsprivileg beim Arbeitsunfall: Verfahrenaussetzung wegen unterlassener …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 17.06.2014 - 4 U 1706/12
    Diese Erwägungen können nicht zum Tragen kommen, wenn der Schädiger eine selbständige berufliche Tätigkeit ausübt und deshalb nicht zu den in dem Unternehmen tätigen Versicherten gehört (vgl. BGH, Urteil vom 30.04.2013, NJW 2013, 2031 m.w.N.).

    An diese Entscheidung ist das Gericht gemäß § 108 Abs. 1 SGB VII gebunden (vgl. BGH, Urteil vom 30.04.2013, NJW 2013, 2031 m.w.N.).

  • BGH, 01.02.2011 - VI ZR 227/09

    Haftungsprivilegierung für Unternehmer bei Arbeitsunfall: Begriff der …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 17.06.2014 - 4 U 1706/12
    Die Tätigkeit der Mitwirkenden muss im faktischen Miteinander der Beteiligten aufeinander bezogen miteinander, verknüpft oder auf gegenseitige Ergänzung oder Unterstützung ausgerichtet sein (BGH, Urteil vom 01.02.2011, NJW 2011, 3296 m. w. N.).

    Eine solche Gefahrengemeinschaft kann nur bei einem zeitlichen und örtlichen Nebeneinander der Tätigkeiten entstehen (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH, Urteil vom 03.07.2001, NJW 2001, 3125; BGH, Urteil vom 17.06.2008, NJW 2008, 2916; BGH, Urteil vom 01.02.2011, NJW 2011, 3296; Kampen, NJW 2012, 2234 m. w. N.).

  • BAG, 27.09.1994 - GS 1/89

    Haftung des Arbeitnehmers

    Auszug aus OLG Nürnberg, 17.06.2014 - 4 U 1706/12
    Darüber hinaus finden auch im Rahmen des § 254 BGB die Grundsätze der beschränkten Arbeitnehmerhaftung bei gefahrgeneigten Arbeiten Anwendung (vgl. hierzu BAG GS, Beschluss vom 27.09.1994, NJW 1995, 210).
  • BGH, 28.09.2005 - IV ZR 82/04

    Pflicht zur Mitwirkung an der Umstrukturierung des Nachlasses

    Auszug aus OLG Nürnberg, 17.06.2014 - 4 U 1706/12
    Entstehen wie im vorliegenden Fall aus einer Schadensursache fortwährend neue Schadenspositionen, ist der Geschädigte, der eine zulässige Feststellungsklage erhoben hat, nicht gehalten, für die zwischenzeitlich bezifferbaren Positionen von der Feststellungsklage auf die Leistungsklage überzugehen (vgl. BGH, Beschl. V. 6.03.2012, BeckRS 2012, 07515; Urt. v. 28.09.2005, NJW 2006, 439).
  • BGH, 06.03.2012 - VI ZR 167/11

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Zulässigkeit einer Feststellungsklage …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 17.06.2014 - 4 U 1706/12
    Entstehen wie im vorliegenden Fall aus einer Schadensursache fortwährend neue Schadenspositionen, ist der Geschädigte, der eine zulässige Feststellungsklage erhoben hat, nicht gehalten, für die zwischenzeitlich bezifferbaren Positionen von der Feststellungsklage auf die Leistungsklage überzugehen (vgl. BGH, Beschl. V. 6.03.2012, BeckRS 2012, 07515;… Urt. v. 28.09.2005, NJW 2006, 439).
  • BAG, 10.10.2002 - 8 AZR 103/02

    Haftungsausschluß bei Arbeitsunfall

    Auszug aus OLG Nürnberg, 17.06.2014 - 4 U 1706/12
    Selbst eine vorsätzliche Missachtung von Unfallverhütungsvorschriften, die zu einem Arbeitsunfall führt, bewirkt nicht den Wegfall des Haftungsausschlusses aus § 104 Abs. 1 SGB VII (BAG, Urteil vom 10.10.2002, NJW 2003, 1890; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 29.01.2010, zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 07.01.2010 - 6 U 157/09

    Haftung mehrerer Gesamtschuldner nach Quoten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 17.06.2014 - 4 U 1706/12
    Kennzeichnend für die Haftungseinheit aus rechtlichen Gründen ist, dass ein Schuldner nur deshalb haftet, weil ihm das Verhalten des anderen Schuldners zugerechnet wird, beispielsweise die Haftung des Schuldners und seines Erfüllungsgehilfen (vgl. Looschelders in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2012, § 426 Rn 102 ff m. w. N.; OLG Hamm, Urteil vom 07.01.2010, NJW-RR 2010, 755).
  • OLG Hamm, 31.08.1998 - 6 U 15/98

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem am Fahrbahnrand stehenden Helfer bei …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 17.06.2014 - 4 U 1706/12
    Liegt keine Identität der Schadensbeiträge vor, so besteht auch keine Veranlassung, die Beteiligten im Rahmen der Gesamtabwägung mit einer identischen Quote zu belasten (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 31.08.1998, NZV 1999, 128;… Staudinger a.a.O.).
  • BGH, 22.01.2013 - VI ZR 175/11

    Haftungsprivilegierung beim Arbeitsunfall: Verbindung zwischen den Tätigkeiten …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 17.06.2014 - 4 U 1706/12
    Es fehlt somit bereits an dem zeitlichen und örtlichen Nebeneinander der Tätigkeiten des Geschädigten und des Beklagten zu 2) in der maßgeblichen konkreten Unfallsituation (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 22.01.2013, VersR 2013, 460).
  • BGH, 03.07.2001 - VI ZR 284/00

    Haftungsprivilegierung des nicht selbst auf einer gemeinsamen Betriebsstätte …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 17.06.2014 - 4 U 1706/12
    Eine solche Gefahrengemeinschaft kann nur bei einem zeitlichen und örtlichen Nebeneinander der Tätigkeiten entstehen (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH, Urteil vom 03.07.2001, NJW 2001, 3125; BGH, Urteil vom 17.06.2008, NJW 2008, 2916; BGH, Urteil vom 01.02.2011, NJW 2011, 3296; Kampen, NJW 2012, 2234 m. w. N.).
  • BGH, 17.06.2008 - VI ZR 257/06

    Begriff der gemeinsamen Betriebsstätte

  • BGH, 22.01.2008 - VI ZR 17/07

    Tätigkeit eines Bauarbeiters und eines mit der Sicherung der Arbeiten …

  • BGH, 10.05.2005 - VI ZR 366/03

    Voraussetzungen der Haftungsfreistellung des nicht auf der gemeinsamen …

  • BGH, 21.03.1991 - III ZR 77/90

    Amtshaftungsanspruch bei Führen eines Rettungswagens

  • OLG Karlsruhe, 11.12.2006 - 7 U 170/06

    Unfall auf dem Betriebsgrundstück einer Gärtnerei ohne Zusammenhang mit einer …

  • OLG Jena, 05.12.2001 - 7 U 516/01

    Haftungsprivilegierung der an einem Unfall beteiligten Unternehmer

  • BSG, 24.09.2025 - B 2 U 11/23 R

    Vor dem Kaffeeautomaten im Sozialraum ausgerutscht: Als Arbeitsunfall …

    Arbeitgeber sind zudem verpflichtet Pausenräume vorzuhalten (Ziffer 4.2. des Anhangs Anforderungen und Maßnahmen für Arbeitsstätten nach § 3 Absatz 1 Verordnung über Arbeitsstätten <Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV>; zur Haftung bei Versäumnissen aus der ArbStättV zB OLG Nürnberg Urteil vom 17.6.2014 - 4 U 1706/12 - juris RdNr 82).
  • OLG Nürnberg, 22.07.2015 - 4 U 36/15

    Zur Frage wann eine gemeinsame Betriebsstätte bei Untätigkeit vorliegt

    Der verbleibende Haftpflichtige ist in diesen Fällen gegenüber dem Geschädigten in Höhe des Verantwortungsteils freigestellt, der auf den privilegierten Schädiger im Innenverhältnis entfiele, wenn man seine Haftungsprivilegierung hinweg denkt (BGH, Urteil vom 10.05.2005, NZV 2005, 456; BGH, Urteil vom 22.01.2008, NJW 2008, 2116; Senat, Urteil vom 10.12.2013, BeckRS 2014, 13265).
  • OLG Koblenz, 24.08.2020 - 12 U 469/19

    Begriff der "gemeinsamen Betriebsstätte" bei einem Unfall auf einer …

    Der verbleibende Haftpflichtige, die Beklagte zu 2., ist in diesen Fällen gegenüber dem Geschädigten in Höhe des Verantwortungsteils freigestellt, der auf den privilegierten Schädiger im Innenverhältnis entfiele, wenn man seine Haftungsprivilegierung außer Acht lässt (BGH, Urteil vom 10.05.2005, NZV 2005, 456 ; BGH, Urteil vom 22.01.2008, NJW 2008, 2116 ; Senat, Urteil vom 10.12.2013, BeckRS 2014, 13265).
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