Rechtsprechung
| OLG Hamm, 13.04.2000 - 4 U 18/00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (8)
- BGH, 26.11.1998 - I ZR 179/96
Implantatbehandlungen - Berufswidrige Werbung
Auszug aus OLG Hamm, 13.04.2000 - 4 U 18/00
Rn. 16 Die Klägerin ist als allgemeine Interessenvertretung der Zahnärzte klagebefugt nach § 13 Abs. 2 Ziff. 2 UWG (BGH NJW 1999, 1784 - Implantatbehandlungen).Denn die ärztliche Berufsausübung soll sich nicht an ökonomischen Erfolgskriterien, sondern an medizinischen Notwendigkeiten orientieren (BGH NJW 1999, 1784 - Implantatbehandlungen; OLG München GRUR 1990, 382 - Anzeigenbuch).
- OLG Düsseldorf, 14.07.1988 - 2 U 35/88
Auszug aus OLG Hamm, 13.04.2000 - 4 U 18/00
Hinweise auf allgemeine Behandlungsmethoden und apparative Ausstattungen sind aber nicht zulässig, insbesondere, wenn sie eine besondere Qualifikation für einen bestimmten Bereich vorspiegeln (OLG Düsseldorf NJW 1997, 1644 - Privatpraxis; OLG Düsseldorf GRUR 1989, 120 - Praxisschild;… Piper a.a.O. Seite 459;… Laufs, Handbuch des Arztrechtes 2. Aufl., § 15 Rz 14, 19).Vielmehr bietet jeder Zahnarzt präventive und restaurative Zahnbehandlung an, so daß der Beklagte auch nicht auf diese Selbstverständlichkeit hinweisen darf (OLG Düsseldorf GRUR 1989, 120 - Praxisschild).
- BGH, 09.07.1998 - I ZR 72/96
Patientenwerbung - Berufswidrige Werbung
Auszug aus OLG Hamm, 13.04.2000 - 4 U 18/00
Der beanstandete Hinweis im Briefkopf des Beklagten ?präventive und restaurative Zahnheilkunde? verstößt gegen das Werbeverbot der Berufsordnung der Klägerin vom 19. April 1997 (Bl. 6 ff. d. A.) und ist damit ohne weiteres wettbewerbswidrig, weil es sich bei diesen Wettbewerbsverboten um wertbezogene Wettbewerbsregeln handelt (BGH WRP 1998, 1071 - Patientenwerbung;… Köhler/Piper UWG § 1 Rz. 355 m.w.N.).
- BVerwG, 13.11.1997 - 3 C 44.96
Werbeverbot für Ärzte; Branchentelefonbuch "Gelbe Seiten"; Angaben zu apparativer …
Auszug aus OLG Hamm, 13.04.2000 - 4 U 18/00
Rn. 20 Im Einzelfall können, wie dargelegt, zwar auch weitere Hinweise zulässig sein, wenn sie ohne Verfälschung des Berufsbildes eines Zahnarztes eine für den Patienten sinnvolle Information darstelle (Bundesverwaltungsgericht NJW 1998, 2759). - BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvR 166/89
Verfassungsrechtliche Prüfung des Werbeverbots für Ärzte
Auszug aus OLG Hamm, 13.04.2000 - 4 U 18/00
Eine solche sachliche Information ist auch dann hinnehmbar, wenn sie mit einer gewissen Werbewirkung verbunden ist (Bundesverfassungsgericht NJW 1993, 2988;… Piper in Festschrift Brandner Seite 455 ff;… Baumbach/Hefermehl Wettbewerbsrecht 21. Aufl., § 1 UWG Rz. 679). - BVerfG, 15.12.1993 - 1 BvR 410/88
Verfassungsrechtliche Prüfung des Werbeverbots für Ärzte
Auszug aus OLG Hamm, 13.04.2000 - 4 U 18/00
Dieses Werbeverbot ist jedenfalls nicht insoweit verfassungswidrig, als es die berufswidrige Werbung erfaßt (Bundesverfassungsgericht NJW 1994, 1591). - OLG Düsseldorf, 04.06.1996 - 20 U 133/95
Werbung einer "zahnärztlichen Privatpraxis"
Auszug aus OLG Hamm, 13.04.2000 - 4 U 18/00
Hinweise auf allgemeine Behandlungsmethoden und apparative Ausstattungen sind aber nicht zulässig, insbesondere, wenn sie eine besondere Qualifikation für einen bestimmten Bereich vorspiegeln (OLG Düsseldorf NJW 1997, 1644 - Privatpraxis; OLG Düsseldorf GRUR 1989, 120 - Praxisschild;… Piper a.a.O. Seite 459;… Laufs, Handbuch des Arztrechtes 2. Aufl., § 15 Rz 14, 19). - OLG München, 21.12.1989 - 6 U 5068/89
Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung …
Auszug aus OLG Hamm, 13.04.2000 - 4 U 18/00
Denn die ärztliche Berufsausübung soll sich nicht an ökonomischen Erfolgskriterien, sondern an medizinischen Notwendigkeiten orientieren (BGH NJW 1999, 1784 - Implantatbehandlungen; OLG München GRUR 1990, 382 - Anzeigenbuch).
- OLG Hamm, 14.09.2000 - 4 U 57/00
Zulässigkeit der Werbung einer Zahnarztpraxis mit "ganzheitlicher Zahnheilkunde"
Ob und welche Zahnbehandlung im Einzelfall erforderlich ist, soll sich gerade erst als Ergebnis der zahnärztlichen Untersuchung darstellen und nicht auf Praxisschildern oder Briefbögen bereits vorweggenommen werden (Senatsurteil vom 13. April 2000 - 4 U 18/00).
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