Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 12.02.2003 - 4 U 180/2002, 4 U 180/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Judicialis
EGBGB Art. 229; ; HPfLG § 1 Abs. 1; ; HPfLG § 8 Abs. 1 Nr. 5; ; HPfLG § 13 Abs. 1 Satz 2; ; HPfLG § 13 Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. Zur Schadensersatzpflicht des Eisenbahninfrastruktur
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht
, S. 10 (Kurzinformation)
Gefährdungshaftung gilt auch zwischen zwei Betriebsunternehmern nach dem HaftpflG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch von Eisenbahninfrastrukturbetreibern und Eisenbahnverkehrsunternehmern auf Schadensersatz nach § 1 Haftpflichtgesetz (HPfLG); Bahnbetriebsunternehmer als Geschädigte i.S.d. Haftpflichtgesetzes; Schaffung verschiedener Gefahrenquellen durch Aufgabenverteilung; ...
Verfahrensgang
- LG Hechingen, 07.10.2002 - 1 O 411/01
- OLG Stuttgart, 12.02.2003 - 4 U 180/2002, 4 U 180/02
Papierfundstellen
- VersR 2003, 648
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BGH, 09.06.1992 - VI ZR 49/91
Tierhalterhaftung bei Gefälligkeit
Auszug aus OLG Stuttgart, 12.02.2003 - 4 U 180/02
Auch bei anderen Gefährdungstatbeständen gilt dieser Grundsatz nicht (vgl. BGH, VersR 1993, 369 ff, VersR 1992, 1145 ff m.w.N., VersR 1982, 366 ff, bei der Tierhalterhaftung). - BGH, 12.01.1982 - VI ZR 188/80
Anspruch auf Schadensersatz für einen Unfall mit einem zu einem Verein gehörenden …
Auszug aus OLG Stuttgart, 12.02.2003 - 4 U 180/02
Auch bei anderen Gefährdungstatbeständen gilt dieser Grundsatz nicht (vgl. BGH, VersR 1993, 369 ff, VersR 1992, 1145 ff m.w.N., VersR 1982, 366 ff, bei der Tierhalterhaftung). - BGH, 22.12.1992 - VI ZR 53/92
Schmerzensgeld für die Verletzung durch ein Tier
Auszug aus OLG Stuttgart, 12.02.2003 - 4 U 180/02
Auch bei anderen Gefährdungstatbeständen gilt dieser Grundsatz nicht (vgl. BGH, VersR 1993, 369 ff, VersR 1992, 1145 ff m.w.N., VersR 1982, 366 ff, bei der Tierhalterhaftung). - BGH, 23.10.1990 - VI ZR 329/89
Umfang der Gefährdungshaftung nach LuftVG; Verkehrssicherungspflicht eines …
Auszug aus OLG Stuttgart, 12.02.2003 - 4 U 180/02
Ebenso greift die Gefährdungshaftung des Luftfahrzeughalters gem. §§ 33 ff LuftVG nicht nur zum Schutze unbeteiligter Dritter am Boden bei einem Absturz ein, sondern auch bei einer Kollision zweier Flugzeuge in der Luft (BGH VersR 1991, 341 ff.;… Geigel/Schönwerth, Der Haftpflichtprozess, 22. Aufl. 1997, 29. Kap., § 33 LuftVG Rdn. 18 u. 19; je m.w.N.).
- BGH, 17.02.2004 - VI ZR 69/03
Haftung des Eisenbahninfrastrukturunternehmens für Schäden an einem Eisenbahnzug
Das Berufungsgericht bejaht in dem angefochtenen Urteil (abgedruckt in: VersR 2003, 648 f.) die Haftung der Beklagten nach § 1 Abs. 1 HPflG. - BGH, 16.10.2007 - VI ZR 173/06
Zurechnung der Versperrung des Fahrwegs zwischen Eisenbahnbetriebs- und …
Auch ein Eisenbahnverkehrsunternehmen kann im Verhältnis zu dem den benutzten Gleisbetrieb unterhaltenden Eisenbahninfrastrukturunternehmen jedenfalls dann Geschädigter im Sinne von § 1 Abs. 1 HaftpflG sein, wenn die den Unfall auslösenden Ursachen im Bahnbetrieb liegen und dem Risikobereich des Infrastrukturunternehmens zuzuordnen sind (Senat BGHZ 158, 130, 137 ff. m.w.N.; ebenso OLG Stuttgart, Urteil vom 12. Februar 2003 - 4 U 180/02 - VersR 2003, 648, 649). - OLG Nürnberg, 23.12.2003 - 3 U 2666/03
Der Unternehmensbegriff im Sinne des § 1 des Haftpflichtgesetzes ist nicht …
Der Infrastrukturbetreiber nach § 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes ist nicht Betriebsunternehmer im Sinne des § 1 HPflG (gegen OLG Stuttgart, Urteil v. 12.2.2003, 4 U 180/02 in VersR 2003, 648f).Im Gegensatz zum Oberlandesgericht Stuttgart (Urteil vom 12.2.2003, Az.: 4 U 180/02, VersR 2003, 648 f) hat allerdings das Landgericht Regensburg die Auffassung vertreten, dass dennoch keine Haftung nach § 1 HPflG bestünde, da diese Haftpflicht nur zugunsten Dritter, aber nicht zwischen zwei Betriebsunternehmern zum Tragen komme.
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Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 02.10.2003 - 4 U 180/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Judicialis
HGB § 425; ; HGB § 428; ; HGB § 435; ; HGB § 439; ; HGB § 461; ; BGB § 209 a.F.
- rechtsportal.de
Voraussetzungen eines qualifizerten Verschuldens des Frachtführers
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht
, S. 9 (Kurzinformation)
Voraussetzungen eines qualifizierten Verschuldens des Frachtführers
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Belassen eines zum Transport übergebenen Paketes über Nacht auf der Rücksitzbank des in einem öffentlichem Parkraum abgestellten Transportfahrzeugs; Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts; Verlängerte Verjährungsfrist aufgrund der Fahrlässigkeit des Frachtführers
Verfahrensgang
- LG Frankenthal, 24.10.2002 - 2 HKO 140/02
- OLG Zweibrücken, 02.10.2003 - 4 U 180/02
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 685
- NZV 2004, 201
- VersR 2004, 223
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BGH, 16.02.1979 - I ZR 97/77
Warschauer Abkommen
Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.10.2003 - 4 U 180/02
Ein Transportunternehmer handelt grob fahrlässig, wenn er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt und das nicht beachtet, was im gegebenen Fall jedem einleuchten müsste (…BGH VersR 1998, aaO; BGHZ 74, 162;… Kronke in MüKo HGB Art. 25 WA Rdnr. 20).Vielmehr sind sämtliche Umstände des äußeren Verhaltens darauf zu prüfen, ob sie für eine solches Bewusstsein sprechen, wofür die Klägerin darlegungs- und beweispflichtig ist (BGHZ 74, 162).
- BGH, 28.05.1998 - I ZR 73/96
Grobe Fahrlässigkeit bei Beförderung von Transportgut durch Italien mit einem …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.10.2003 - 4 U 180/02
Die getroffenen Sicherheitsvorkehrungen müssen zuverlässig sein; je größer die mit der Güterbeförderung verbundenen Risiken sind, desto höhere Anforderungen sind an die zu treffenden Sicherheitsmaßnahmen zu stellen (vgl. BGH VersR 1998, 1264). - OLG Hamburg, 17.01.2001 - 6 U 42/00
Haftung des Frachtführers für den Verlust der Ladung
Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.10.2003 - 4 U 180/02
Es kann z. B. angenommen werden, wenn Schutzvorschriften missachtet werden (BGHZ 74, aa0;… Kronke Rdnr. 33), oder sich ein Frachtführer in besonders krasser Weise über Sorgfaltsanforderungen hinwegsetzt (HansOLG Hamburg Urteil vom 17. Januar 2001 - 6 U 42/00 - bei Juris;… Konka aa0 Rdnr. 28). - OLG Frankfurt, 22.10.1980 - 17 U 83/77
Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.10.2003 - 4 U 180/02
Dieses Bewusstsein liegt zwischen bewusster Fahrlässigkeit und bedingtem Vorsatz (OLG Frankfurt VersR 1981, 164).
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