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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 07.07.2004 - 4 U 192/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,13953
OLG Brandenburg, 07.07.2004 - 4 U 192/03 (https://dejure.org/2004,13953)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07.07.2004 - 4 U 192/03 (https://dejure.org/2004,13953)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07. Juli 2004 - 4 U 192/03 (https://dejure.org/2004,13953)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BGB § 314 Abs. 1 n.F.; ; BGB § 488 Abs. 1; ; EGBGB Art. 229 § 5 Satz 2; ; ZPO § 156

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwirkung einer Darlehensforderung nach einer Zeitspanne von acht Jahren bis zum Weiterbetreiben des Verfahrens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Verwirkung eines Rückzahlungsanspruchs aus einem Darlehensvertrag nach 8 Jahren; Sittenwidrigkeit eines Darlehensanspruchs

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.12.2000 - X ZR 150/98

    Temperaturwächter; Verwirkung der Ansprüche wegen Patentverletzung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.07.2004 - 4 U 192/03
    Je länger aber der Gläubiger untätig bleibt, obwohl eine Geltendmachung seiner Rechte zu erwarten wäre, desto mehr wird der Schuldner in seinem Vertrauen schutzwürdig, der Gläubiger werde ihn nicht mehr in Anspruch nehmen (BGH ZIP 2001, 670).
  • BGH, 29.02.1984 - VIII ZR 310/82

    Verwirkung von Nebenkostenansprüchen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.07.2004 - 4 U 192/03
    Dieses Umstandsmoment ist zwar regelmäßig erfüllt, wenn der Verpflichtete im Hinblick auf die Nichtgeltendmachung des Rechts Vermögensdispositionen getroffen hat (BGH NJW 1984, 1684).
  • LG Trier, 29.05.1992 - 2 O 174/91
    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.07.2004 - 4 U 192/03
    Die Klägerin weist mit Schriftsatz vom 24. Juni 2004 zutreffend darauf hin, dass sich dies allerdings nicht mit einem Hinweis auf bisher ergangene Rechtsprechung zur Verwirkung von Darlehensansprüchen - etwa des Landgerichts Trier (NJW-RR 1993, 55) - begründen läßt.
  • BGH, 27.06.1985 - III ZR 150/83

    Verwirkung des Anspruchs auf Rückzahlung eines Darlehens

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.07.2004 - 4 U 192/03
    Ein Recht ist verwirkt, wenn der Berechtigte es längere Zeit nicht geltend gemacht hat und der Verpflichtete sich darauf eingerichtet hat, und sich nach dem gesamten Verhalten des Berechtigten auch darauf einrichten durfte, dass dieser das Recht auch in Zukunft nicht geltend machen werde, so dass die Geltendmachung zum jetzigen Zeitpunkt als illoyal und damit gegen Treu und Glauben verstoßend erscheint (BGH WM 1985, 1271).
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dejure.org Übersicht OLG Brandenburg

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 09.12.2004 - 4 U 192/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6781
OLG Zweibrücken, 09.12.2004 - 4 U 192/03 (https://dejure.org/2004,6781)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 09.12.2004 - 4 U 192/03 (https://dejure.org/2004,6781)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 09. Dezember 2004 - 4 U 192/03 (https://dejure.org/2004,6781)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    ZPO § 308; BGB §§ 730 ff.
    Bindung an Parteianträge bei Auseinandersetzung einer BGB -Gesellschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zahlungsklage zwecks Auseinandersetzung: Bilanzerstellung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fortschreibung früherer Bilanzen; Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2005, 672 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.10.1994 - II ZR 231/93

    Umdeutung eines Leistungs- in ein Feststellungsbegehren im Rahmen der …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.12.2004 - 4 U 192/03
    Die von den Klägern erhobene Zahlungsklage hätte allenfalls in eine Feststellungsklage umgedeutet werden können, dass die von den Klägern in ihrem Schriftsatz vom 31. Oktober 2001 aufgeführten Positionen als unselbständige Rechnungsposten in die Auseinandersetzungsbilanz einzustellen seien (vgl. BGH NJW 1995, 188).

    Ein Anspruch auf Zahlung eines Auseinandersetzungsguthabens kann allenfalls erhoben werden, wenn sonstiges Gesellschaftsvermögen nicht mehr vorhanden ist (BGH ZIP 1993, 1307;… Ulmer in MüKo, BGB 4. Aufl., § 730 Rdnr. 32 m. w. N.), die Gefahr von Hin- und Herzahlungen nicht besteht, weil schon vor Erstellung der Auseinandersetzungsbilanz feststeht, dass einem Gesellschafter ein bestimmter Betrag in jedem Fall zusteht, oder wenn es nur noch um die Verteilung des letzten Aktivpostens geht (BGH NJW 1995, 188; NJW-RR 1993, 1187).

  • BGH, 05.07.1993 - II ZR 234/92

    Endgültige Auseinandersetzung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Aufteilung …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.12.2004 - 4 U 192/03
    Ein Anspruch auf Zahlung eines Auseinandersetzungsguthabens kann allenfalls erhoben werden, wenn sonstiges Gesellschaftsvermögen nicht mehr vorhanden ist (BGH ZIP 1993, 1307;… Ulmer in MüKo, BGB 4. Aufl., § 730 Rdnr. 32 m. w. N.), die Gefahr von Hin- und Herzahlungen nicht besteht, weil schon vor Erstellung der Auseinandersetzungsbilanz feststeht, dass einem Gesellschafter ein bestimmter Betrag in jedem Fall zusteht, oder wenn es nur noch um die Verteilung des letzten Aktivpostens geht (BGH NJW 1995, 188; NJW-RR 1993, 1187).
  • BGH, 10.05.1993 - II ZR 111/92

    Höhe des Leistungsanspruchs bei lückenhaftem Vortrag zur …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.12.2004 - 4 U 192/03
    Ein Anspruch auf Zahlung eines Auseinandersetzungsguthabens kann allenfalls erhoben werden, wenn sonstiges Gesellschaftsvermögen nicht mehr vorhanden ist (BGH ZIP 1993, 1307;… Ulmer in MüKo, BGB 4. Aufl., § 730 Rdnr. 32 m. w. N.), die Gefahr von Hin- und Herzahlungen nicht besteht, weil schon vor Erstellung der Auseinandersetzungsbilanz feststeht, dass einem Gesellschafter ein bestimmter Betrag in jedem Fall zusteht, oder wenn es nur noch um die Verteilung des letzten Aktivpostens geht (BGH NJW 1995, 188; NJW-RR 1993, 1187).
  • BGH, 10.12.2001 - II ZR 139/00

    Entziehung der Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.12.2004 - 4 U 192/03
    Die Kammer hat unter Verstoß gegen § 308 Abs. 1 ZPO über einen Streitgegenstand entschieden, der nicht Gegenstand der Klage war (vgl. BGH NJW-RR 2002, 540;… Zöller/Vollkommer, ZPO 24. Aufl., § 308 Rdnr. 2 m. w. N.).
  • BGH, 07.11.1957 - II ZR 251/56

    Absichtungsbilanz bei Personalhandelsgesellschaft

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.12.2004 - 4 U 192/03
    Die Erstellung der Auseinandersetzungsbilanz ist Sache der Gesellschafter (BGHZ 26, 25).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 01.06.2004 - I-4 U 192/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,22666
OLG Düsseldorf, 01.06.2004 - I-4 U 192/03 (https://dejure.org/2004,22666)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.06.2004 - I-4 U 192/03 (https://dejure.org/2004,22666)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. Juni 2004 - I-4 U 192/03 (https://dejure.org/2004,22666)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    § 276
    Allgefahrenversicherung, anlassbezogene Beratungspflicht

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 23.08.2000 - 20 U 22/00

    Sturmversicherung - Beweislast für Windstärke - Erweiterung des Deckungsschutzes …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.06.2004 - 4 U 192/03
    Eine spontane Aufklärungs- und Beratungspflicht besteht nur, wenn das Deckungsbedürfnis des Versicherungsnehmers erkennbar verfehlt wird oder der Versicherungsnehmer sich erkennbar falsche Vorstellungen über den Deckungsumfang macht (BGH VersR 1975, 77; NJW 1979, 981; OLG Karlsruhe VersR 1994, 1169; OLG Hamm, RuS 2001, 334;… Prölss in Prölss/Martin, VVG, 26. Auflage, Vorbem. II, Rn. 11;… Langheid in Römer/Langheid, VVG, 2. Auflage, § 43 VVG, Rn. 47).
  • BGH, 13.12.1978 - IV ZR 177/77

    Ladefläche eines Kraftfahrzeugs als verschlossener Kofferraum im Sinne von 2.5 …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.06.2004 - 4 U 192/03
    Eine spontane Aufklärungs- und Beratungspflicht besteht nur, wenn das Deckungsbedürfnis des Versicherungsnehmers erkennbar verfehlt wird oder der Versicherungsnehmer sich erkennbar falsche Vorstellungen über den Deckungsumfang macht (BGH VersR 1975, 77; NJW 1979, 981; OLG Karlsruhe VersR 1994, 1169; OLG Hamm, RuS 2001, 334;… Prölss in Prölss/Martin, VVG, 26. Auflage, Vorbem. II, Rn. 11;… Langheid in Römer/Langheid, VVG, 2. Auflage, § 43 VVG, Rn. 47).
  • BGH, 09.10.1974 - IV ZR 118/73

    Anwendung des Grundsatzes der Spezialität der versicherten Gefahr im …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.06.2004 - 4 U 192/03
    Eine spontane Aufklärungs- und Beratungspflicht besteht nur, wenn das Deckungsbedürfnis des Versicherungsnehmers erkennbar verfehlt wird oder der Versicherungsnehmer sich erkennbar falsche Vorstellungen über den Deckungsumfang macht (BGH VersR 1975, 77; NJW 1979, 981; OLG Karlsruhe VersR 1994, 1169; OLG Hamm, RuS 2001, 334;… Prölss in Prölss/Martin, VVG, 26. Auflage, Vorbem. II, Rn. 11;… Langheid in Römer/Langheid, VVG, 2. Auflage, § 43 VVG, Rn. 47).
  • OLG Köln, 18.12.2001 - 9 U 177/99

    Leistungspflichten einer Elektronikversicherung; Versicherungsschutz wegen …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.06.2004 - 4 U 192/03
    Sollten die herabgefallenen Geräte am Straßenrand von Unbekannten gefunden und mitgenommen worden sein, so läge kein für einen Diebstahl notwendiger Gewahrsamsbruch sondern allenfalls eine (Fund-)Unterschlagung vor, die nicht versichert ist (vgl. OLG Köln, RuS 2002, 307 und RuS 2000, 350;… Voit in Prölss/Martin, VVG, 26. Auflage, § 2 ABE, Rn. 1).
  • OLG Köln, 28.09.1999 - 9 U 18/99

    Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz wegen Versicherung des …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.06.2004 - 4 U 192/03
    Sollten die herabgefallenen Geräte am Straßenrand von Unbekannten gefunden und mitgenommen worden sein, so läge kein für einen Diebstahl notwendiger Gewahrsamsbruch sondern allenfalls eine (Fund-)Unterschlagung vor, die nicht versichert ist (vgl. OLG Köln, RuS 2002, 307 und RuS 2000, 350;… Voit in Prölss/Martin, VVG, 26. Auflage, § 2 ABE, Rn. 1).
  • OLG Karlsruhe, 05.11.1992 - 12 U 112/91

    Schadensersatz wegen falscher Beratung durch Versicherungsagenten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.06.2004 - 4 U 192/03
    Eine spontane Aufklärungs- und Beratungspflicht besteht nur, wenn das Deckungsbedürfnis des Versicherungsnehmers erkennbar verfehlt wird oder der Versicherungsnehmer sich erkennbar falsche Vorstellungen über den Deckungsumfang macht (BGH VersR 1975, 77; NJW 1979, 981; OLG Karlsruhe VersR 1994, 1169; OLG Hamm, RuS 2001, 334;… Prölss in Prölss/Martin, VVG, 26. Auflage, Vorbem. II, Rn. 11;… Langheid in Römer/Langheid, VVG, 2. Auflage, § 43 VVG, Rn. 47).
  • OLG Saarbrücken, 19.10.2011 - 5 U 71/11

    Gebäudeversicherung: Entschädigung für eine serienmäßig gefertigte Einbauküche; …

    Ein solches Bedürfnis besteht immer dann, wenn der Versicherungsnehmer sich erkennbar falsche Vorstellungen über den abzuschließenden Vertrag oder den Umfang des Versicherungsschutzes macht oder wegen der Komplexität der Materie jedenfalls mit Missverständnissen und Irrtümern des Versicherungsnehmers zu rechnen ist oder das erkennbar zu versichernde Risiko von dem ins Auge gefassten Versicherungsschutz nicht vollständig umfasst wird (…vgl. BGH, Urt. v. 9.10.1974 - IV ZR 118/73 - VersR 1975, 77;… Urt. v. 13.12.1978 - IV ZR 177/77 - NJW 1979, 981; OLG Celle, VersR 2008, 1098; OLG Düsseldorf, Urt. v. 1.6.2004 - 4 U 192/03 - zitiert nach juris; OLG Köln, VersR 2000, 352; OLG Hamm, NJW-RR 2001, 239;… Rixecker in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 2. Aufl., § 18a, Rdn. 8 ff.).
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