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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 25.09.2018 - 4 U 219/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,38839
OLG Dresden, 25.09.2018 - 4 U 219/18 (https://dejure.org/2018,38839)
OLG Dresden, Entscheidung vom 25.09.2018 - 4 U 219/18 (https://dejure.org/2018,38839)
OLG Dresden, Entscheidung vom 25. September 2018 - 4 U 219/18 (https://dejure.org/2018,38839)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein. Hier klicken, um das Aktenzeichen in Ihre Zwischenablage zu kopieren.

  • Wolters Kluwer

    Rückabwicklung von Zahlungen des Kfz-Haftpflichtversicherers an den Leasinggeber; Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen § 13 Abs. 2 FZV

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1
    Rückabwicklung von Zahlungen des Kfz-Haftpflichtversicherers an den Leasinggeber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    § 812 BGB, § 812 Abs. 1 Satz 1, 1. Var. BGB, § 28 VVG, § 61 VVG, § 13 Abs. 2 FZV
    Rückzahlungsanspruch der Kaskoversicherung wegen einer Obliegenheitsverletzung des VN, keine Obliegenheitsverletzung bei unterlassener Beratung, Verletzung der Befragungspflicht bei Unterlassung der Befragung, Explorationspflicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rückabwicklung von Zahlungen des Kfz-Haftpflichtversicherers an den Leasinggeber; Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen § 13 Abs. 2 FZV

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.03.1993 - XII ZR 253/91

    Rückzahlungsanspruch des Kaskoversicherers gegen Leasingsnehmer bei fingiertem …

    Auszug aus OLG Dresden, 25.09.2018 - 4 U 219/18
    Hat der Kaskoversicherer - wovon auch hier auszugehen ist - die Versicherungsleistung in Unkenntnis eines leistungsbefreienden Tatbestandes direkt an den Leasinggeber bezahlt, weil diesem die Rechte aus dem Versicherungsvertrag abgetreten waren und ihm ein Sicherungsschein erteilt war, richtet sich der bereicherungsrechtliche Zahlungsanspruch regelmäßig gegen den Leasing- und Versicherungsnehmer (so BGH, Urteil vom 10.03.1993 - XII ZR 253/91 - juris -).
  • BGH, 03.03.2015 - VI ZB 6/14

    Berufungsbegründung: Notwendiger Inhalt bei erstinstanzlicher Klageabweisung aus …

    Auszug aus OLG Dresden, 25.09.2018 - 4 U 219/18
    Stellt der Rechtsmittelkläger nur einen der beiden Gründe in Frage, so ist sein Rechtsmittel hingegen unzulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 03.03.2015 - VI ZB 6/14 - juris).
  • BGH, 29.11.2017 - XII ZB 414/17

    Familiensache: Anforderungen an die Rechtsmittelbegründung bei mehreren …

    Auszug aus OLG Dresden, 25.09.2018 - 4 U 219/18
    Eine Rechtsmittelbegründung muss geeignet sein, die gesamte angefochtene Entscheidung in Frage zu stellen (vgl. BGH, Beschluss vom 29.11.2017 - VII ZB 414/17 [richtig: XII ZB 414/17 - d. Red.] - juris).
  • OLG Dresden, 16.02.2021 - 4 U 1909/20

    Beweislast des Versicherungsnehmers für eine Beseitigung von Vorschäden

    Denn für die Frage, ob dem Kläger die vom Sachverständigen S... als Vorschäden markierten Kratzer bekannt waren und ihm vorgeworfen werden kann, dass er sie bei der Schadensmeldung nicht angegeben hat, kommt es nicht auf die Höhe der Reparaturkosten an, sondern auf die Auffälligkeit der Vorschäden, für die der Versicherer die Beweislast trägt (vgl. Senat, Urteil vom 25.09.2018 - 4 U 219/18; Senat, Beschluss vom 07.11.2017 - 4 W 991/17 - juris).
  • OLG Dresden, 25.08.2023 - 3 U 246/23

    1. Eine sog. GAP-Versicherung dient ihrem Sinn und Zweck nach der Absicherung nur …

    Mit Urteil vom 25.09.2018 wies das OLG Dresden (Az. 4 U 219/18) die Berufung des Beklagten zurück und führte aus, dass die Zahlungen mit Rechtsgrund erfolgt seien.

    Bereits in der Entscheidung des Oberlandesgerichts vom 25.09.2018 (Az. 4 U 219/18) wurde im Ergebnis der Vernehmung des Zeugen C... das Folgende festgestellt:.

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