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Weitere Entscheidung unten: OLG Dresden, 23.05.2018

Rechtsprechung
   OLG Dresden, 31.07.2018 - 4 U 252/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,23623
OLG Dresden, 31.07.2018 - 4 U 252/18 (https://dejure.org/2018,23623)
OLG Dresden, Entscheidung vom 31.07.2018 - 4 U 252/18 (https://dejure.org/2018,23623)
OLG Dresden, Entscheidung vom 31. Juli 2018 - 4 U 252/18 (https://dejure.org/2018,23623)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

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  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611 ; BGB § 628
    Honoraranspruch eines Zahnarztes wegen der Anfertigung und Eingliederung eines Zahnimplantate

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • rabüro.de (Kurzinformation)

    Zur Frage des Anspruchs eines Patienten auf Honorarerlass oder Entfallen des zahnärztlichen Honoraranspruches

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an einen Anspruch eines Patienten auf Honorarerlass

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Honoraranspruch eines Zahnarztes wegen der Anfertigung und Eingliederung eines Zahnimplantate; Rechte des Patienten bei Mängeln des Zahnersatzes

Verfahrensgang

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dejure.org Übersicht OLG Dresden

Rechtsprechung
   OLG Dresden, 23.05.2018 - 4 U 252/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,24638
OLG Dresden, 23.05.2018 - 4 U 252/18 (https://dejure.org/2018,24638)
OLG Dresden, Entscheidung vom 23.05.2018 - 4 U 252/18 (https://dejure.org/2018,24638)
OLG Dresden, Entscheidung vom 23. Mai 2018 - 4 U 252/18 (https://dejure.org/2018,24638)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein. Hier klicken, um das Aktenzeichen in Ihre Zwischenablage zu kopieren.

  • medizinrechtsiegen.de

    Zahnarztvertrag - Voraussetzungen für ein Entfallen des Honoraranspruchs

  • rechtsportal.de

    BGB § 611 ; BGB § 628 Abs. 1 ; BGB § 280 Abs. 1
    Honoraransprüche eines Zahnarztes wegen der Anfertigung und Eingliederung von Zahnersatz

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 117 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Privatbehandlung/Private Krankenversicherung/Beihilfe | Privatbehandlung | Zahnärztliche Behandlung | Nutzung der Leistung/Delegation an Labor

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Honoraransprüche eines Zahnarztes wegen der Anfertigung und Eingliederung von Zahnersatz; Rechte des Patienten bei Mängeln des Zahnersatzes

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.03.2011 - VI ZR 133/10

    Zahnärztlicher Behandlungsvertrag: Verlust des Vergütungsanspruchs wegen …

    Auszug aus OLG Dresden, 23.05.2018 - 4 U 252/18
    Die völlige Unbrauchbarkeit der Leistung ist allerdings nur dann zu bejahen, wenn das Interesse des Patienten an der Leistung komplett weggefallen ist, was regelmäßig dann nicht der Fall ist, wenn der Patient die Leistungen tatsächlich und gleichwohl nutzt (BGH, Urteil vom 29.03.2011, VI ZR 133/10, juris Rz. 12; 18, jeweils m.w.N.; OLG Köln…, Beschluss vom 30.03.2015, I-5U 139/14, juris, Orientierungssatz 2 und Rz. 8).
  • OLG Frankfurt, 22.04.2010 - 22 U 153/08

    Rückforderung von (Zahn-)Arzthonorar

    Auszug aus OLG Dresden, 23.05.2018 - 4 U 252/18
    Der auf die zahnprothetische Behandlung gerichtete Vertrag zwischen einem Patienten und einem Zahnarzt ist - auch wenn aus Sicht des Patienten zahnprothetische Leistungen durchaus erfolgsbezogen erscheinen - ein Dienstvertrag (vgl. § 630b BGB), zu dessen Hauptpflichten neben der zahnärztlichen Behandlung, der Diagnose und Therapie auch die Behandlungsaufklärung des Patienten sowie die sachgerechte Organisation des Behandlungsablaufes gehören (statt vieler: OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 23.06.2014, juris Rz. 4; vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 22.04.2010, 22 U 153/08).
  • LG Köln, 26.06.2024 - 3 O 241/22
    Ein vollständiger Interessenwegfall bzw. die völlige Unbrauchbarkeit der Dienstleistung liegt hingegen nicht vor, wenn der Patient die Leistung tatsächlich jahre- oder monatelang nutzt (OLG Dresden, Urt. v. 23.05.2018 - 4 U 252/18).
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