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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 24.06.2009 - 4 U 283/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,8448
OLG Frankfurt, 24.06.2009 - 4 U 283/08 (https://dejure.org/2009,8448)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24.06.2009 - 4 U 283/08 (https://dejure.org/2009,8448)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24. Juni 2009 - 4 U 283/08 (https://dejure.org/2009,8448)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 33 Abs 1 Nr 1 FGO, § 13 Abs 1 GVG, § 17a Abs 3 GVG
    Zulässiger Rechtsweg: Anforderungen an eine Vorabentscheidung über die Zulässigkeit; Vorliegen einer abgabenrechtlichen Angelegenheit

  • Judicialis

    AO § 37 Abs. 2; ; FGO § 33 Abs. 1; ; GVG § 13; ; GVG § 17a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsweg für Ansprüche gegen das Finanzamt auf Auszahlung eines Guthabens auf dem Umsatzsteuerverrechnungskonto eines wirtschaftlich verbundenen, in Insolvenz gefallenen Unternehmens; Anforderungen an eine Vorabentscheidung über den Rechtsweg

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Rechtsweg für Ansprüche gegen das Finanzamt auf Auszahlung eines Guthabens auf dem Umsatzsteuerverrechnungskonto eines wirtschaftlich verbundenen, in Insolvenz gefallenen Unternehmens; Anforderungen an eine Vorabentscheidung über den Rechtsweg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 1243
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.05.1991 - IX ZR 30/90

    Benachteiligung der Konkursgläubiger bei Bestehen von Ansprüchen anderer …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.06.2009 - 4 U 283/08
    Eine andere Rechtsauffassung ergibt sich nicht aus den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1991, 2147) und des OLG Hamm (NJW-RR 2003, 1692), auf die die Klägerin sich berufen hat.
  • BGH, 29.07.2004 - III ZB 2/04

    Bindung der Gerichte an Rechtswegzuweisungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.06.2009 - 4 U 283/08
    Da mithin eine Vorabentscheidung nicht ergangen ist, greift nach allgemeiner Meinung die Beschränkung des § 17a Abs. 5 GVG nicht ein (etwa BGH NJW-RR 2005, 142).
  • OLG Hamm, 24.04.2003 - 27 W 2/03

    Gerichtliche Zuständigkeit und Rechtsweg für die Anfechtung einer Steuerzahlung …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.06.2009 - 4 U 283/08
    Eine andere Rechtsauffassung ergibt sich nicht aus den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1991, 2147) und des OLG Hamm (NJW-RR 2003, 1692), auf die die Klägerin sich berufen hat.
  • OLG Frankfurt, 17.06.1997 - 22 U 207/95

    - Vertriebsdirektor -, Nachholung der Rechtswegprüfung durch das …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.06.2009 - 4 U 283/08
    Bei einer erstmaligen Entscheidung in der Berufungsinstanz ist der Rechtsstreit an das erstinstanzliche Gericht des zulässigen Rechtsweges zu verweisen und das ergangene Urteil zugleich durch Beschluss aufheben (OLG Frankfurt OLGR 1997, 173 = NJW-RR 1997, 1564).
  • OLG Hamm, 18.06.2020 - 24 U 64/19

    Steuererstattung vor dem 14.02.2014 verlangt: Auftragnehmer hat Zahlungsanspruch!

    Rn. 157 Abgabenangelegenheiten sind nach der Definition in § 33 Abs. 2 Satz 1 FGO alle mit der Verwaltung von Abgaben oder sonst mit der Anwendung abgabenrechtlicher Vorschriften durch die Finanzbehörden zusammenhängenden Streitigkeiten (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 24. Juni 2009 - 4 U 283/08 - zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 11.10.2018 - 3 U 70/17
    Rn. 57 Soweit sich die Rüge der Beklagten darauf bezieht, dass ein Gericht der freiwilligen Gerichtsbarkeit vorrangig zuständig gewesen wäre, handelt es sich um eine Frage des zulässigen Rechtsweges bzw. der funktionellen Zuständigkeit des angerufenen Gerichts, die in der Berufungsinstanz gem. § 17a Abs. 5 GVG, § 513 Abs. 2 ZPO nicht geprüft wird, zumal eine Rüge der Beklagten in der ersten Instanz nicht erfolgt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 18.09.2008, Az.: V ZB 40/08; OLG Köln, Beschluss vom 28.02.2014, Az.: 7 U 20/14; OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.06.2009, Az.: 4 U 283/08;… Hüßtege in Thomas/ Putzo, a.a.O., § 17a GVG Rn.21).
  • LG Köln, 09.11.2016 - 13 S 37/16

    Verfahrensfehlerhaftes Unterlassen eines Rechtswegbeschlusses; Rüge der …

    Liegt ein solcher Antrag tatsächlich vor, entspricht es allgemeiner Meinung und dem Wortlaut des § 17a Abs. 3 S. 2 GVG, dass vor einer Entscheidung in der Sache durch rechtsmittelfähigen Beschluss über die Zulässigkeit des Rechtswegs zu entscheiden ist (vgl. statt aller OLG Frankfurt, Beschl. v. 24.06.2009 - 4 U 283/08, Tz. 19, zit. nach juris;… Lückemann, in: Zöller, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 17a GVG Rn. 6;… Zimmermann, in: MünchKommZPO, 4. Aufl. 2013, § 17a GVG Rn. 12: "Pflicht zur Vorabentscheidung").
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